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Min Li Marti · SP

deRedetext
Schweiz24.09.2026

Der Start und der Betrieb von Satelliten oder von anderen Weltraumgegenständen unterliegen heute in der Schweiz keiner Bewilligungspflicht und Aufsicht, und dies führt zu Rechtsunsicherheiten und Unklarheiten. Zudem können Risiken und sicherheitspolitisch heikle Aktivitäten derzeit nicht reguliert oder überwacht werden. Mit dem neuen Raumfahrtgesetz will die Schweiz den Betrieb von Satelliten regulieren und damit die ratifizierten Weltraumverträge der UNO umsetzen; das ist auch ein Schlüsselprojekt der 2023 vom Bundesrat verabschiedeten Weltraumpolitik.

Les applications satellitaires font partie du quotidien. Les prévisions météorologiques, la communication et les mises en réseau, la gestion des réseaux d'énergie et de transport, ainsi que bien d'autres domaines reposent sur les données des satellites. Ces données servent la sécurité, l'économie, mais aussi les connaissances scientifiques.

Die Weltraumfahrt wurde vor allem von Grossmächten betrieben, aber mittlerweile sind die Hürden für den Eintritt gesunken, und das ermöglicht sowohl mehreren staatlichen Akteuren wie auch Forschungsinstitutionen, aber auch privaten Unternehmen die Beteiligung. Raumfahrt ist zunehmend privatisiert und kommerzialisiert. Gleichzeitig kommt es aber auch durch einige Staaten zu einer zunehmenden Militarisierung.

Das Raumfahrtgesetz will auf der einen Seite gute Rahmenbedingungen für diese Industrie schaffen, auf der anderen Seite durch Regulierungen aber auch die negativen Begleiterscheinungen mindern. Insbesondere die Privatisierung und Kommerzialisierung führt nämlich zu verschiedenen Risiken, einerseits zu neuen geopolitischen Risiken und andererseits zu grösseren Problemen im Bereich der Nachhaltigkeit. Wir haben in der letzten Zeit gesehen, dass sich einige Private, notabene dank Milliardenaufträgen des Staates, zu sicherheitspolitisch relevanten Akteuren entwickeln konnten. Elon Musks Starlink beispielsweise sichert zwar der Ukraine die Drohnensteuerung, gleichzeitig ist die Ukraine dadurch auch in eine grosse Abhängigkeit geraten. Beispielsweise hat Elon Musk 2022 der Ukraine die Freischaltung für einen Angriff auf die Krim verweigert. Diese einseitige Abhängigkeit bei kritischer Infrastruktur von einer einzigen problematischen Person ohne jegliche demokratische Kontrolle und Mitsprache ist grundsätzlich höchst bedenklich. Weiter führt die Kommerzialisierung des Weltraums zu anderen negativen Begleiterscheinungen wie zunehmendem Weltraumschrott und Übernutzung. Es ist daher klar, dass eine verbesserte und vermehrte Weltraumgouvernanz dringend nötig ist. Sie ist aber angesichts der allgemeinen Krise und des Multilateralismus auch immer schwieriger. Die Schweiz könnte hier eine entscheidende Rolle spielen und sollte diese auch wahrnehmen. Sie hat sich für die Austragung des International Astronautical Congress (IAC) in Genf beworben und sollte diesen Anlass nützen, um zu versuchen, internationale Vereinbarungen voranzubringen.

Für die SP-Fraktion ist daher unbestritten, dass es ein Gesetz braucht. Es gibt jedoch eine Reihe von kritischen Punkten, zu denen wir auch Minderheitsanträge gestellt haben. Ich werde sie im Folgenden kurz begründen und auch unsere Haltung zu den anderen Minderheitsanträgen darlegen.

Meine Minderheit bei Artikel 2 will Buchstabe d streichen. Artikel 2 ist ein Zweckartikel, und mit Buchstabe d sollen explizit international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für private Unternehmen geschaffen werden. Angesichts der vorher aufgeführten negativen Begleiterscheinungen erscheint uns diese explizite Betonung nicht als sinnvoll.

Ich habe vorhin gesagt, dass es viele Bemühungen gibt, um eine bessere Weltraumgouvernanz zu erreichen. In der Europäischen Union ist mit dem Space Act auch eine Gesetzgebung geplant, die in verschiedenen Bereichen etwas schärfere oder griffigere Formulierungen findet, an denen wir uns bei den Minderheitsanträgen orientiert haben. Dabei geht es um die Bereiche Cybersicherheit, Risikomanagement, aber auch Umweltschutz. Ich habe bei Artikel 9, der die Bewilligungsvoraussetzungen betrifft, drei Minderheitsanträge eingereicht, die diese Bestimmung präzisieren sollen. Erstens geht es um den Bereich Risikomanagement, zweitens um den Bereich Cybersicherheit und drittens zum Bereich Umweltschutz. Wir wollen uns dort an den europäischen Standards orientieren.

Wir unterstützen auch die Minderheiten Brenzikofer. Dabei geht es um die Weltraumrückstände, die nach dem Abschluss der Raumfahrtaktivität übrig bleiben. Man will, dass der Abschluss der Raumfahrtaktivität auf sichere und nachhaltige Art und Weise erfolgt. Wir unterstützen sowohl die Minderheit Brenzikofer zu Artikel 9 als auch die Folgeanträge der Minderheit Brenzikofer zu den Artikeln 11 und 36.

Bei Artikel 15 Absatz 3 beantragt meine Minderheit eine Meldepflicht bei signifikanten Sicherheitsvorfällen analog dem Informationssicherheitsgesetz.

Es gibt noch einen erwähnenswerten Minderheitsantrag, und zwar den Antrag der Minderheit Rüegsegger bei Artikel 8 Absatz 2, in dem es um eine vereinfachte Bewilligung bzw. eine Selbstdeklaration bei Aktivitäten mit geringerem Risiko geht. Wir bitten Sie, dort der Mehrheit zu folgen. Die Ausführungen der Verwaltung haben dargelegt, dass dieser Antrag nicht praktikabel ist und auch nicht zu weniger Aufwand führt.

Die SP-Fraktion wird dem Gesetz insgesamt zustimmen. Wir hätten uns etwas weitergehende und griffigere Bestimmungen gewünscht, aber wir sehen trotzdem die Notwendigkeit dieser Gesetzgebung. Wir glauben, es ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Wir bitten Sie, dem Gesetz zuzustimmen und die Anträge der Minderheiten Marti Min Li und Brenzikofer zu unterstützen.

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Institution
Schweiz

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