Es braucht ein internationales Übereinkommen zur Regulierung des Lago Maggiore
(26.4014)- Type
- Motion
- State
- Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Parliament
- Schweiz
- Number
- 26.4014
- Start
- 19.06.2026
- Official record
- Official profile
- External ID
- 20264014
- Miriam LocherSozialdemokratische Partei
- Céline WeberGrünliberale Partei
- Islam AlijajSozialdemokratische Partei
- Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
- Martin CandinasDie Mitte
- Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Antrag: AblehnungBundesrat
- Eingereicht
- Titel des GeschäftesEs braucht ein internationales Übereinkommen zur Regulierung des Lago Maggiore
- Antwort BR / Büro
Die zuständige italienische Einzugsgebietsbehörde (Autorità di Bacino Distrettuale del fiume Po) erarbeitet seit 2015 unter Einbezug der betroffenen Stakeholder Grundlagen für eine zukünftige Regulierung des Lago Maggiore. Im Juli 2019 haben das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das zuständige italienische Ministerium die Gründung eines gemeinsamen Gremiums vereinbart, um die Wasserbewirtschaftung und die Wasserstände des grenzüberschreitenden Einzugsgebiets des Lago Maggiore zu koordinieren. Hauptaufgabe dieses Gremiums ist die Weiterentwicklung des bestehenden Regulierungsprotokolls aus den 40er Jahren als Grundlage für ein zukünftiges Abkommen zwischen Italien und der Schweiz. Die Arbeiten am Abkommen werden im Jahr 2027 in Angriff genommen, wenn die letzten technischen Vorbereitungsarbeiten voraussichtlich abgeschlossen sein werden.
Vertreter des BAFU, des kantonalen Amtes für Wasserbau und weitere Stakeholder aus dem Kanton Tessin sind seit 2016 an diesen Vorbereitungsarbeiten eng beteiligt. Die Anliegen der vorliegenden Motion sind somit bereits in Umsetzung.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. - Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, Verhandlungen mit Italien aufzunehmen, um mit Italien ein Abkommen oder ein Übereinkommen zur Regulierung des Lago Maggiore abzuschliessen.
- Begründung
In seiner Antwort auf die Frage 26.7366 kommt der Bundesrat zu folgendem Schluss:
«Ein Entscheid über eine künftige definitive Regulierung würde ein Abkommen zwischen der Schweiz und Italien erfordern; für den Genfersee hat die Schweiz bereits ein solches Abkommen mit Frankreich abgeschlossen. Gegen den Willen des Kantons Tessin würde der Bundesrat ein entsprechendes Abkommen jedoch nicht abschliessen.»
Im Unterschied zum Luganersee, für den es das Übereinkommen zwischen der Schweiz und Italien von 1955 betreffend die Regulierung des Luganersees gibt, und zum Genfersee, für den 2025 das Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die Regulierung der Gewässer des Genfersees abgeschlossen wurde, gibt es für eine Regulierung des Lago Maggiore auf gleichberechtigter Basis kein internationales Abkommen oder Übereinkommen.
In Italien besteht die Absicht, den Wasserstand auf deutlich über 1,25 m über dem Nullpunkt von Sesto Calende anzuheben; seit 2015 werden entsprechende Versuche durchgeführt. Dieses Vorgehen, mit dem das Wasserreservoir für landwirtschaftliche Zwecke vergrössert werden soll, wird von der italienischen Behörde Autorità di Bacino Distrettuale del fiume Po unterstützt. Bei Extremniederschlagsereignissen würde dies möglicherweise jedoch zu einem erhöhten Hochwasserrisiko führen. Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, dass die Regulierung des Wasserstandes auf der Grundlage eines Abkommens oder eines Übereinkommens mit Italien erfolgt.
Der Wasserstand des Lago Maggiore muss so reguliert werden, dass die Hochwasserrisiken auf ein Minimum beschränkt werden und die Schifffahrt, die Nutzbarkeit der Strände und der Schutz der Naturgebiete sichergestellt sind. Dabei muss gegebenenfalls auch die Pflicht zur Information, zur Anhörung und zur Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen berücksichtig werden, die im Übereinkommen von Espoo vorgesehen ist, sowie auch die Verpflichtungen, die sich aus dem Übereinkommen von Helsinki zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen und aus dem Übereinkommen von Ramsar über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung ergeben.
Wie im kürzlich abgeschlossenen Abkommen für den Genfersee muss eine nachhaltige und integrale Bewirtschaftung der Gewässer umgesetzt werden, dies unter Beachtung des Grundsatzes einer ausgewogenen und angemessenen Nutzung und unter Berücksichtigung der Pflicht, keine erheblichen Schäden zu verursachen, indem die Parteien bei der Regulierung der Gewässer zusammenarbeiten und den Interessen beider Parteien Rechnung tragen.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0