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Brigitta Engeli-Sager

Active
Die GrünenGRÜNE
Grosser RatKreuzlingen

Mandate
Party
Die GrünenSource: GRÜNE
Parliamentary group
GRÜNE
Electoral district
Kreuzlingen
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Female
Born
20. April 1973
Occupation
dipl. Psychologin
Contact
Address
Alte St. Gallerstrasse 5
8280 Kreuzlingen
References & source
Source body
TG
Record updated
10.10.2026
First imported
14.08.2025
Interests(2)
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Speeches(31)
  1. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Jetzt habe ich etwas zu sagen. Dieser Antrag wurde nicht in dieser Form diskutiert. Es wurde der erste Teil des Antrags diskutiert, und der wurde abgelehnt. Die Pro-Argumente waren damals in der Kommission der Jugendschutz, der gewährt würde, auch, dass Sichtbarkeit von alkoholischen Getränken auch deren Legitimation bewirke. Als Kontra-Argumente wurden erwähnt, dass man vielleicht Sponsoren verlieren könnte für Sportveranstaltungen und eben diese Produzenten, zum Beispiel der kleine Weinbauer, nicht mehr für seinen Wein werben dürfte, was mit diesem Zusatz jetzt aber natürlich gelöst würde. Wir haben über den vorliegenden Antrag in der Form nicht abgestimmt, deshalb kann ich dazu kein Stimmungsbild abgeben und auch keine Empfehlung. Ich möchte noch eine Anmerkung machen, falls nochmals das Argument kommen sollte, Orangensaft hätte auch ein geringes Volumenprozent an Alkohol und das würde dafür sorgen, dass man das dann auch nicht mehr bewerben dürfte: Ich glaube, es ist uns allen klar, dass Orangensaft kein alkoholisches Getränk ist, deshalb wäre es da nicht inkludiert. Danke.
  2. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Ich habe eine kurze Rückfrage an den Regierungsrat zu Ziffer 7. Das haben wir nicht diskutiert, und sie scheint mir grundsätzlich nichts mit dem anderen zu tun zu haben. Sonst wäre sie nicht als Ziffer 6 drin. Macht es Sinn, das zu entflechten oder nicht? Ist das untergegangen? Das wäre mir noch wichtig zu wissen oder wenigstens dann auf die 2.Lesung hin.
  3. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Bei § 39 wurde nochmals über die Ver­ antwortungsbereiche zwischen Kanton und Gemeinden bezüglich der Prävention disku­ tiert, und zwar über die abschliessende Verantwortung. Nicht im operativen Geschäft, sondern ob die Gemeinden die Pflicht haben sollten, Rückmeldung zu geben an den Kan­ ton beziehungsweise auszuweisen, was sie an Präventionsausgaben tatsächlich auch haben. Dies auch mit der Sorge, dass das „freiwerdende Geld“, das die Gemeinden zur Verfügung haben für die Prävention, auch eingesetzt wird, wo es eingesetzt werden sollte. Diese Diskussion wurde auch kontrovers geführt.
  4. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Hier möchte ich einfach dazu sagen, dass es bei § 19 und dem folgenden § 27a um das Definieren des Kostenausgleichs geht. Was hier auch noch diskutiert wurde: Es wurde ein Hinweis gemacht auf die Aufgaben- und Verzichtsplanung 2025–2027 (AVP), bei der die Restkostenfinanzierung Thema wurde. Die Frage wurde gestellt, ob sich dieser Prozentsatz dann wieder anpassen beziehungs­ weise verändern könnte, vielleicht auch zu Ungunsten der Gemeinden. Das wäre eine neue Ausgangssituation für alle. Hier wurde darauf hingewiesen von Seiten der Regie­ rung, dass man diese AVP und einzelne Bestimmungen dem Grossen Rat vorlegen würde und er dann wiederum beschliessen könnte, wie diese Sätze lauten müssten. Das war der Inhalt der Diskussion.
  5. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Zuallererst möchte ich mich bei den Kom­ missionsmitgliedern bedanken für die aktiven Diskussionen und auch die kontroversen Diskussionen – das bereichert die Sitzungen. Dann möchte ich mich auch bei Regie­ rungsrat Urs Martin und dem Departement für Finanzen und Soziales für die kompetente Vertretung bedanken, bei Regula Wyder für das Protokoll, was immer eine sehr grosse Arbeit ist, und auch beim Amt für Gesundheit, speziell bei Judith Hübscher Stettler, die sehr kompetent und hilfreich Auskunft zu verschiedenen Bereichen dieses Gesetzes ge­ ben konnte. Gegenstand der Beratung waren erstens die Anpassungen des Gesund­ heitsgesetzes an die seit dem 1. Oktober 2024 geltenden bundesrechtlichen Bestimmun­ gen über Tabak- und Nikotinprodukte, die Verordnung über Tabakprodukte und elektro­ nische Zigaretten, das Gesetz über Plakatwerbung und Jugendschutz für Tabak und Al­ kohol sowie die Verordnung über Plakatwerbung und Jugendschutz für Tabak und Alko­ hol. Zweitens wurden diejenigen Paragrafen des Gesundheitsgesetzes und des Kranken­ versicherungsgesetzes beraten, die aufgrund der Absicht, die Gesundheitsvorsorge zwi­ schen Gemeinden und Kanton zu entflechten, angepasst werden mussten. Dabei handelt es sich um Regelungen der Zuständigkeiten und der Finanzierung von Leistungen. Hier ging es auch darum, zwischen Kanton und Gemeinden eine ausgewogene Situation zu schaffen, dass, wenn der Kanton gewisse Finanzierungen nicht mehr macht und die Ge­ meinden diese übernehmen, umgekehrt die Gemeinden entlastet werden in gewissen Bereichen. Das Eintreten war in der Kommission unbestritten. Es gab einige Anträge, die jedoch alle keine Mehrheit fanden. Das Gesetz kommt daher in der ursprünglichen regie­ rungsrätlichen Fassung in den Grossen Rat. In der Schlussabstimmung wurde die Vor­ lage einstimmig ohne Enthaltung und Gegenstimme angenommen. Es wurden insgesamt fünf Anträge gestellt, und einige dieser Anträge wurden für die heutige Sitzung auch an­ gekündigt. Ich werde dann zu gegebener Zeit etwas dazu sagen.
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Memberships(20)

Images(2)

  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 2
    04.10.2025 – 31.12.2199

Data: OpenParlData · CC BY 4.0