Brigitta Engeli-Sager · GRÜNE
Grosser Rat (TG)02.09.2026
Jetzt habe ich etwas zu sagen. Dieser Antrag wurde nicht in dieser Form diskutiert. Es wurde der erste Teil des Antrags diskutiert, und der wurde abgelehnt. Die Pro-Argumente waren damals in der Kommission der Jugendschutz, der gewährt würde, auch, dass Sichtbarkeit von alkoholischen Getränken auch deren Legitimation bewirke. Als Kontra-Argumente wurden erwähnt, dass man vielleicht Sponsoren verlieren könnte für Sportveranstaltungen und eben diese Produzenten, zum Beispiel der kleine Weinbauer, nicht mehr für seinen Wein werben dürfte, was mit diesem Zusatz jetzt aber natürlich gelöst würde. Wir haben über den vorliegenden Antrag in der Form nicht abgestimmt, deshalb kann ich dazu kein Stimmungsbild abgeben und auch keine Empfehlung. Ich möchte noch eine Anmerkung machen, falls nochmals das Argument kommen sollte, Orangensaft hätte auch ein geringes Volumenprozent an Alkohol und das würde dafür sorgen, dass man das dann auch nicht mehr bewerben dürfte: Ich glaube, es ist uns allen klar, dass Orangensaft kein alkoholisches Getränk ist, deshalb wäre es da nicht inkludiert. Danke.