Brigitta Engeli-Sager · GRÜNE
Grosser Rat (TG)19.08.2026
Hier möchte ich einfach dazu sagen, dass es bei § 19 und dem folgenden § 27a um das Definieren des Kostenausgleichs geht. Was hier auch noch diskutiert wurde: Es wurde ein Hinweis gemacht auf die Aufgaben- und Verzichtsplanung 2025–2027 (AVP), bei der die Restkostenfinanzierung Thema wurde. Die Frage wurde gestellt, ob sich dieser Prozentsatz dann wieder anpassen beziehungs weise verändern könnte, vielleicht auch zu Ungunsten der Gemeinden. Das wäre eine neue Ausgangssituation für alle. Hier wurde darauf hingewiesen von Seiten der Regie rung, dass man diese AVP und einzelne Bestimmungen dem Grossen Rat vorlegen würde und er dann wiederum beschliessen könnte, wie diese Sätze lauten müssten. Das war der Inhalt der Diskussion.