Benno Schildknecht
Die Mitte/EVP
Grosser RatArbon
Mandate
- Party
- Die Mitte
- Parliamentary group
- Die Mitte/EVP
- Parliament
- Grosser Rat (TG)
- Electoral district
- Arbon
- Parliament page
- Official profile
Personal
- Gender
- Male
- Born
- 25. März 1957
- Occupation
- Meisterlandwirt
Contact
- Phone
- 077 454 95 78
- Address
- Schulhalde 3
8580 Hagenwil b. Amriswil
References & source
- Source body
- TG
- Record updated
- 24.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
Voting record(1116)
- NeinGrosser RatResult: 10 Yes · 112 No · 1 Abst. · 0 Absent
- EnthaltungGrosser RatResult: 11 Yes · 89 No · 15 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 115 Yes · 0 No · 1 Abst. · 0 Absent
- Nein
- JaGrosser RatResult: 116 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
Interests(1)
- —Politische Ämtersince 01.01.2025Grosser Rat
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Speeches(9)
- Mitglied GRSpeechGrosser RatWir danken dem Regierungsrat für die schnelle Behandlung der Motion und dafür, dass er die Differenz zwischen Bundesgesetz und Thurgauer Gesetz anerkennt. Mit der Antwort sind wir Motionäre aber nicht einverstanden. Zwei Punkte möchte ich gleich vorwegnehmen. Erstens: Diese Motion will absolut keine Änderung des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB). Zweitens: Alle, auch der Regierungsrat, betonen immer wieder, wie wichtig und wertvoll das unvermehrbare Gut „Boden“ ist. Wie im Motionstext aufgezeigt, geht es um die Anpassung an das eidgenössische Enteignungsgesetz, was den Preis für Boden bei Enteignungen betrifft. Wie in der Antwort beschrieben, haben auch die eidgenössischen Räte anerkannt, dass der Boden mehr wert ist und nicht zu einem Billigpreis enteignet werden darf. Trotz Widerstand des Bundesrates haben die eidgenössischen Räte beschlossen, dass bei Enteignungen das Dreifache des Schätzwertes für Landwirtschaftsland bezahlt werden muss, also bis zu 30 Franken/m . Das BGBB regelt den Verkauf und Handel mit landwirtschaftlichem Kulturland und Höfen, welche eine wirtschaftliche Einheit bilden. Darin sind klare Höchstwerte für Land je nach Qualität 6–10 Franken/m und viele erbrechtliche Vorgaben zu finden. Es soll die Überschuldung der Landwirtschaft und ebenso die Spekulation verhindern. Kontrolliert wird das ganze Gesetz von den kantonalen Landwirtschaftsämtern. Bei einer Enteignung wird aber der Boden der Landwirtschaft – und somit der Nahrungsmittelproduktion – für immer entzogen und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Damit ist eigentlich schon ein höherer Preis gerechtfertigt. In der Regel geht es bei Enteignungen um relativ kleine Flächen: zum Beispiel bei einem Bau eines Kreisels oder einer Bushaltestelle, einem Radweg etc. Dafür werden einige Quadratmeter Boden benötigt. Auch bei einem Preis von 30 Franken werden Bauprojekte nur minimal teurer. Aber genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Solange das Land nichts kostet, wird auch grosszügig geplant, auf ein paar Meter mehr oder weniger kommt es ja nicht an. Was nichts kostet, ist nichts wert – so das Sprichwort. Es ist den Motionären bewusst, dass der Kanton bei einer Erheblicherklärung der Motion die Preise bei Landkäufen von Landwirtschaftsland, das dem BGBB unterstellt ist, anpassen muss, damit nicht bei jedem kleinen Bodenbedarf ein Enteignungsverfahren eingeleitet werden muss. Dies hat aber auch den Vorteil, dass Landkäufe in der Regel schneller und einfacher getätigt werden können. Für alles andere Land, das nicht dem bäuerlichen Bodenrecht untersteht, müssen jetzt schon viel höhere Marktpreise bezahlt werden. Mit der Anpassung an das eidgenössische Enteignungsrecht geht es auch darum, eine Rechtsungleichheit zu eliminieren. Wie in der Motion dargelegt, zahlt der Bund für Bundesstrassen und andere Projekte von nationalem Interesse bis zum Dreifachen des ermittelten Höchstpreises, also bis zu 30 Franken. Nach aktuellem kantonalen Recht werden bei Enteignungen im Kanton oder in Gemeinden nur der einfache Höchstpreis bezahlt, also bis maximal 10 Franken. Bei einem allfälligen Bau der B23 könnte es also in der gleichen Gemeinde zu zwei verschiedenen Enteignungssätzen kommen, je nachdem, ob das kantonale oder das eidgenössische Recht angewendet wird. Wie die Behörden den betroffenen Grundeigentümern diesen Unterschied erklären und begründen wollen, ist nicht meine Sache und für mich noch völlig offen. Schon aus diesem Grund ist eine Anpassung an das eidgenössische Enteignungsrecht nötig. In der Antwort des Regierungsrates wird unter 2.3.4 in Absatz 5 erwähnt, dass es bei einer Erheblichkeit der Motion zu einer bundesverfassungswidrigen Regelung kommen würde. Das ist aber nicht richtig. Gemäss einem Entscheid des Bundesgerichts ist die Verfassungsmässigkeit bestätigt (BGE 127 I 185 Erw. 4). Aktuell wird vom Kanton immer wieder Land gesucht und wenn möglich gekauft, um es für die B23 zur Verfügung zu haben. Den betroffenen Landverkäufern wird mündlich versprochen, falls die B23 gebaut würde, so werde auf dem Trassee dieser Strasse eine Preisnachzahlung in der Höhe des Bundesansatzes gemacht. Mit solchen Aussagen widerspricht sich der Kanton irgendwie selbst. Ich nehme an, dass der Kanton eigenes Land auch zu einem höheren Preis an den Bund abtreten wird. Mit dieser Motion ist nach unserer Meinung eine Revision des Thurgauer Enteignungsgesetzes nicht nötig, die Änderungen können – wie im Kanton St. Gallen – mit einer Weisung oder in der Verordnung zum Thurgauer Enteignungsgesetz umgesetzt werden. Zusammenfassend: mit der Annahme der Motion werden klare Fakten geschaffen und Unterschiede der verschiedenen Enteignungsgesetze beseitigt. Mit einem fairen Bodenpreis kann schneller Land erworben, und Bauprojekte können schneller ausgeführt werden. Durch den höheren Preis wird auch der haushälterische Umgang mit Boden gefördert. Geschätzte Ratskolleginnen und Ratskollegen, Sie alle kennen den Wert und die Wichtigkeit des Bodens und wissen, dass damit haushälterisch umgegangen werden muss. Ebenso ist uns bei einer Enteignung die Gleichbehandlung aller Grundbesitzer wichtig. Ich bitte Sie, die Motion zu unterstützen. Danke.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatJa, die Krankenkassenprämien sind hoch und sind weiter im Steigen begriffen. Sie schlagen bei allen auf das Portemonnaie. Dafür dürfen wir aber auch an einer der weltweit besten Gesundheitsversorgung teilhaben. Dank dem Obligatorium sind diese Leistungen allen Bewohnern in unserem Land zugänglich. Es gibt viele verschiedene Versicherungen, aber die Krankenkasse bringt irgendwann jedem von uns einen Nutzen. Wir alle nutzen das gute Gesundheitssystem, verursachen aber auch die Kosten und somit die höheren Prämien. Vor allem für tiefe Einkommen machen die Krankenkassenprämien einen beträchtlichen Anteil an den Ausgaben aus. Als Abfederung der überproportionalen Kosten wird diesen Personen mit der Individuellen Prämienverbilligung direkt Unterstützung geboten. Mit der vorliegenden Parlamentarischen Initiative fordern die Initianten, dass die steuerlichen Abzüge der Realität angepasst werden. Mit der Erhöhung der steuerlichen Abzüge werden vor allem mittlere und hohe Einkommen bevorteilt. Bei tiefen Einkommen werden die Prämienverbilligungen den Krankenkassenprämien gegengerechnet, und so resultiert auch ein tiefer Abzugsbetrag. Kommt hinzu, dass diese tiefen Einkommen in der Regel auch weniger Zinsen auf Sparkapitalien erhalten und somit abziehen können. Laut Antwort der Regierung muss der Kanton bei der Annahme der Parlamentarischen Initiative mit Steuerausfällen von rund 21 Mio. Franken rechnen. Dazu kommt wohl die baldige Aufhebung der Liegenschaftensteuer. Diese Steuerausfälle müssen kompensiert werden, sei es in Staat, Schule, Gemeinden oder Kirchen. Die kommenden Steueraufschläge werden vor allem mittlere und hohe Einkommen massiv treffen und bestimmt mehr ausmachen als die Einsparung mit den geforderten Abzugserhöhungen. Lassen wir den Ball in der Ecke liegen, bevor wir uns ein Eigentor schiessen. Die Mehrheit der Fraktion Die Mitte/EVP lehnt diese PI ab.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatIch muss Kantonsrat Hermann Lei korrigieren: In Oberaach gibt es nach wie vor eine Verladestation. Es ist nicht eine fixe, es ist eine bewegliche, aber es werden nach wie vor in Oberaach Rüben verladen.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatIch spreche für die Fraktion Die Mitte/EVP. Neue Technik, neue Methode: so auch in der Rehkitzrettung. Dass es aber nicht immer das Nonplusultra-Gerät gibt, das kann ich nur bestätigen. Ich habe auf meinem Betrieb beide Methoden, das althergebrachte Verblenden und die Drohnensuche, angewendet. Ich weiss also, wovon ich spreche. Das Verblenden muss am Abend vor der Mahd erfolgen. Sicher gibt es zusätzliche Arbeit und ist im hohen Gras sehr mühsam. Der grosse Vorteil ist aber, dass die Rehgeiss das Kitz aus der betroffenen Wiese führt und an einen sicheren, versteckten Ort bringt. Die Arbeit mit der Drohne ist sehr effizient. Sobald alle Daten, wie Fläche, Grenze, Parzellennummer und Flugplan, eingelesen sind, ist der Einsatz der Drohne sehr schnell und effizient. Funktioniert aber nur, solange die Sonne noch nicht über dem Horizont steht. Auch kann die Drohne Rehkitze unter Bäumen nicht erkennen. Müssen also viele Wiesen, wie in diesem Jahr, auf einmal abgesucht werden, muss die Suche früh, das heisst bald nach Sonnenuntergang, begonnen werden. Ein gefundenes Kitz muss unter Umständen sehr lange unter einer Kiste gefangen gehalten werden. Es gibt verschiedene Anbieter für die Drohnensuche: Jagdgesellschaften, Rehkitzrettungen als Vereine etc. Ich habe die Dienste von “Rehkitzrettung Regio St. Gallen Oberthurgau” in Anspruch genommen. Ein Verein auf freiwilliger Basis. Die freiwilligen Helfer sind mit Überzeugung und viel Herzblut dabei. Die Finanzierung der Drohnen und Helfer beruht vor allem auf Spenden und freiwilligen Beiträgen. Die Meinung von Ratskollege Paul Koch, dass der Kanton in der Rehkitzrettung aktiv werden soll, kann ich nicht teilen. Bis jetzt hat die Rehkitzrettung vor allem in einer Zusammenarbeit zwischen den Jagdgesellschaften und den Landwirten stattgefunden. Das sollen auch die Hauptakteure bleiben. Trotzdem würde ich es sinnvoll finden, wenn die Drohnensuche abgegolten würde. Meiner Meinung nach wäre das am einfachsten mit einem fixen Betrag pro Hektar abgesuchter Fläche. Dieser Betrag soll kantonsweit festgelegt werden. Da die Gemeinden auch an der Jagdpacht partizipieren, soll alles über die Standortgemeinde abgewickelt werden. Die Gemeinden kennen die regionalen Verhältnisse, sie kennen die Jäger, sie kennen die Landwirte, was nach meiner Meinung die Kontrolle einer künftigen Entschädigung vereinfacht. Mit einer fixen Entschädigung pro Hektar abgesuchter Fläche ist der administrative Aufwand gering. Wer über die nötigen Qualifikationen für die Drohnensuche verfügt, kann sich beteiligen. Dass es einen Wildwuchs an Drohnenpiloten gibt, glaube ich kaum. Die Geräte sind teuer, und es muss vor allem in der Nacht gearbeitet werden. Ich bin überzeugt, dass ein Miteinander von althergebrachtem Verblenden und der modernen Drohnensuche auch in Zukunft wichtig für alle ist.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatIch vertrete die fast einstimmige Meinung der Fraktion Die Mitte/EVP. Im aktuellen Waldgesetz, § 14, ist klar geregelt, wer sich wo und wie im Wald bewegen kann. Ich glaube, ich brauche diesen Paragrafen nicht mehr zu erwähnen. Der Wald ist für alle zugänglich. Aber man sollte den Wald auch wieder so verlassen, wie er vorgefunden wurde. Nur besteht dabei das Problem, dass der 20. Biker nicht mehr genau weiss, wie der Wald vor der ersten Fahrt ausgesehen hat. Ich kann Ihnen Waldstücke zeigen, in denen sich durch die ausgiebige Nutzung von Mountainbikern Fahrwege an Stellen gebildet haben, an denen noch nie ein Weg war. Durch das häufige Befahren wird der Waldboden zerstört, die natürliche Verjüngung der Pflanzen wird unmöglich, zudem wird das Wurzelwerk der Bäume verletzt, was zum Eindringen von Schadpilzen wie Stockröte oder Hallimasch führt. Die Bäume werden entweder geschädigt oder sterben gar ab. Eigentlich ist das Sachbeschädigung. Der Wald ist grösstenteils im Privateigentum – aber Rücksicht und Anstand sind zu Fremdwörtern geworden. Waldstrassen oder befestigte Waldwege sind auch genug breit, um ein gutes Nebeneinander von Fussgängern und Velofahrern zu ermöglichen. Es bieten sich hier gute und viele sehr schöne Möglichkeiten für alle Radfahrer, sich auch im Wald zu bewegen. Auf schmaleren Wegen ist das Kreuzen nicht immer gut möglich, und der Fussgänger hat sich in der Regel sowieso immer auf die Seite zu stellen. In § 14 Abs. 2 ist die Möglichkeit für Biker offen, in Absprache mit Grundeigentümern Waldwege zu befahren, und das neue MountainbikeKonzept soll dies zudem erweitern. Es wird aber immer wieder unbelehrbare Abweichler geben, und die sind in die Schranken zu weisen. Darum bitte ich Sie, den Antrag von Fraktionskollege Franz Eugster zu unterstützen.
Contributions(5)
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/ErstunterzeichnerinRückstände beim SteueramtNo. 24/EA 144/350
- MotionMitunterzeichnende
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/Erstunterzeichnerin
- MotionErstunterzeichner/ErstunterzeichnerinAnpassung Thurgauer Enteignungsgesetz TG EntGNo. 24/MO 5/39
- InterpellationErstunterzeichner/ErstunterzeichnerinFachhochschule in Agronomie auch in der OstschweizNo. 20/IN 37/434
Memberships(9)
- Spezialkommission
- Spezialkommission
- Spezialkommission
- Ständige Kommission
- SpezialkommissionGrosser RatSource
- Mitglied23.10.2023 – 15.08.2024
Images(2)
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025 – 31.12.2199
Data: OpenParlData · CC BY 4.0