Die Gesamtüberarbeitung des Landesrichtplans befindet sich derzeit in der öffentlichen Vernehmlassung. Mit Schreiben vom 3. Juli 2026 hat die Vorsteherkonferenz den Landtagsabgeordneten ihre Stellungnahme zur Vernehmlassung zugestellt. Darin werden unter anderem Fragen zum Einbezug der Gemeinden im Erarbeitungsprozess, zur Berücksichtigung der Rückmeldungen aus der Vorvernehmlassung sowie zum weiteren Vorgehen bei der Überarbeitung des Landesrichtplans aufgeworfen. Zudem regt die Vorsteherkonferenz an, den Landtag vor dem Beschluss des Landesrichtplans durch die Regierung in geeigneter Weise einzubeziehen.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen an die Regierung:
Gemäss Grundverkehrsverordnung darf ein Grundstück, das zur Deckung eines inländischen Wohnbedürfnisses erworben wird, grundsätzlich eine maximale Grösse von 1'440 m² nicht überschreiten. Die Grundverkehrsbehörde kann jedoch in begründeten Einzelfällen von dieser maximalen Grösse abweichen.
Das Grundverkehrsgesetz verfolgt unter anderem das Ziel einer möglichst breiten und der Grösse des Landes entsprechenden Streuung des Grundeigentums. Vor diesem Hintergrund ist von Interesse, wie die Ausnahmeregelung in der Praxis angewendet wird und wie eine einheitliche und nachvollziehbare Behandlung der Gesuchsteller sichergestellt wird.
Der Landtag genehmigte am 9. November 2023 mit 22 Stimmen einen Verpflichtungskredit von CHF 3’528’000 für das Infrastrukturprojekt Steg. In der Kleinen Anfrage vom 12. Juni 2024 wurde der Dezember 2025 als Zieltermin für die Inbetriebnahme der neuen Infrastruktur genannt. Nach Beschwerden gegen die im Dezember 2024 erteilte Bewilligung des Amts für Umwelt wurde die Sache zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Anfang Juli 2026 lehnte das Amt für Umwelt den Eingriff und die Zonenplananpassung für das Loipenhaus am Standort «Im Grund» ab. Damit ist das Projekt weiterhin blockiert.
Hierzu meine vier Fragen:
Liechtenstein hat mit der EU, was die Zuwanderung angeht, eine Sonderregelung aushandeln können. Ukraine-Flüchtlinge sind diesbezüglich keinen Restriktionen unterworfen. Ihnen wird der Schutzstatus S im Land gewährt, selbst wenn sie sich vorher in einem anderen westeuropäischen Land aufgehalten haben. Die Schweiz gewährt Neuankömmlingen aus 7 Oblasten im Westen der Ukraine nicht mehr automatisch den Schutzstatus S.
Das EWR-Land Norwegen stuft sogar 14 Oblasten als sicher ein. Personen mit dem Schutzstatus S, die sich in der Schweiz aufhalten, dürfen sich pro Halbjahr höchstens 15 Tage in ihrem Herkunftsland Ukraine aufhalten. In Norwegen verlieren Personen den Schutzstatus S, wenn sie ohne triftigen Grund in die Ukraine reisen. Gemäss einer Berechnung des britischen Innenministeriums, die sich auf die Unterbringungs- und Unterstützungskosten von Migranten für etwa vier Jahre bezieht, rechnet man in England mit Kosten von ca. CHF 30'000 pro Flüchtling und Jahr.
Dazu folgende Fragen an die Regierung:
Beim gezielten Angriff auf das Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen wurden in der Nacht auf den 30. Juli 2026 Datenkopien von rund 31'000 Rechtsträgern abgegriffen. Als potenzielles Einfallstor wurde das über das offene Internet erreichbare Erfassungsportal identifiziert. Zugriffsberechtigt auf das Verzeichnis selbst sind ohnehin nur klar definierte Stellen – Behörden, Banken und Sorgfaltspflichtige. Der Vorfall wirft damit über den Einzelfall hinaus die Frage auf, wie exponiert die Fachanwendungen der Landesverwaltung insgesamt sind, nach welchen Kriterien dies entschieden wird und welche Konsequenzen aus dem Vorfall gezogen werden.
Dazu meine Fragen:
Bei meiner kleinen Anfrage vom 6. Mai 2026 «Erlass von Lehrplänen» blieben zentrale Punkte unbeantwortet. Auf die Frage, in welcher Verordnung die Regierung nach Art. 8 Schulgesetz die Lehrpläne als verbindliche Planungsinstrumente festgesetzt hat, verwies sie lediglich auf eine Kundmachung auf der Internetseite des Schulamts und ging damit an der gesetzlich erforderlichen Form einer Verordnung vorbei. Unbeantwortet blieb auch, wie bei der Nutzung von YouTube die Altersstaffelung nach Art. 68 KJG sichergestellt wird. Bereits im Dezember 2021 hat ein Erziehungsberechtigter dem Schulamt konkrete Fragen zur Kundmachung der Lehrpläne mittels Verordnung und zur Nutzung von YouTube hinsichtlich Art. 68 KJG gestellt; diese blieben trotz mehrfacher Urgierung materiell unbeantwortet und liegen der Regierung seit Februar 2026 in Form einer Aufsichts- und Säumnisbeschwerde gegen das Schulamt vor.
Dazu folgende Fragen an die Regierung:
Im Zusammenhang mit der geplanten Rheinaufweitung «Schaan–Buchs–Eschen» wird in der öffentlichen Diskussion verschiedentlich die Befürchtung geäussert, dass für das Projekt wertvolles landwirtschaftliches Kulturland verloren gehen könnte.
Die Sicherung landwirtschaftlicher Produktionsflächen ist für Liechtenstein von grosser Bedeutung. Gerade deshalb ist es wichtig, die konkrete Ausgestaltung des Projekts und dessen tatsächlichen Flächenbedarf sachlich einzuordnen.
Das heute verfolgte Projekt «Schaan–Buchs–Eschen» wurde gegenüber früheren Überlegungen bewusst räumlich begrenzt. Für den heutigen Projektperimeter wurde die Machbarkeit einer Rheinaufweitung insbesondere deshalb vertieft geprüft, weil in diesem Bereich kein landwirtschaftliches Kulturland betroffen ist und vergleichsweise wenige Nutzungskonflikte bestehen.
Auch die betroffenen Grundeigentümer, die Gemeinden Schaan und Eschen sowie die Bürgergenossenschaft Eschen, haben dem weiteren Vorgehen beziehungsweise den erforderlichen Nutzungen zugestimmt.
Vor diesem Hintergrund stelle ich der Regierung folgende Fragen:
In Liechtenstein fehlt bis heute eine aktuelle, repräsentative Untersuchung zur Lebenssituation von LGBTQIA+-Personen. Die letzte breiter angelegte Erhebung stammt aus dem Jahr 2007 und bezog sich nur auf die Situation homosexueller Menschen. Eine im Jahr2025 im Auftrag des Vereins Flay durchgeführte Pilotstudie basiert auf einer kleinen, nicht repräsentativen Stichprobe.
Bereits 2018 empfahl die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) eine solche Studie. 2024 erneuerte sie diese Empfehlung und hielt fest, dass weiterhin offizielle Daten fehlen. Die Regierung plante eine LGBTQIA+-Studie zuerst für 2024, später für 2025. Bis heute liegt diese nicht vor, obwohl der VMR bestätigt, dass die Vorarbeiten zur Studie geleistet wurden. Eine Umsetzung der Studie gebe es jedoch nach Auskunft der Regierung an den VMR vorerst nicht.
Gleichzeitig hat sich die rechtliche Situation stark verändert: mit der eingetragenen Partnerschaft 2011, der Gleichstellung im Adoptionsrecht 2023 und der Ehe für alle 2025. Im aktuellen Rainbow Map Ranking 2026 von ILGA-Europe geht es um Menschenrechte und vollständige Gleichbehandlung, wobei Liechtenstein auf Rang 31 von 49 europäischen Staaten liegt.
Ende August hat der historische Verein Liechtenstein sein beeindruckendes 125-jähriges Jubiläum gefeiert. Dieses Jubiläum erinnert uns daran, wie wichtig Geschichte im Allgemeinen und vor allem wie wichtig die eigene Geschichte des Landes für die Identitätsbildung und das Verstehen ist. Deshalb sollte in der Schule auch der liechtensteinischen Geschichte genügend Platz eingeräumt werden. Allerdings fällt Geschichte in der 5. Klasse des Gymnasiums aus. Das in einem Alter, in dem die Zusammenhänge und die Einordnung von geschichtlichen Ereignissen besonders wichtig ist.
Meine Fragen:
Nach vorliegenden Informationen wurde das 3G-Netz in Liechtenstein im Jahr 2024/25 abgeschaltet. Gleichzeitig wurde im Juli das 2G Netz abgeschaltet. Beide Schritte betreffen insbesondere ältere Menschen sowie Notrufsysteme und andere sicherheitsrelevante Anwendungen.
Die Regierung hat am 24. Februar 2026 die Vernehmlassung zur Gesamtüberarbeitung des Landesrichtplans freigegeben. Sie dauerte vom 3. März bis zum 31. August 2026. Der Landesrichtplan ist ein behördenverbindliches Führungs- und Koordinationsinstrument und wirkt sich unmittelbar auf die kommunale Ortsplanung aus. Seit 2022 wurden die Gemeinden über Foren, einen Lenkungsausschuss und eine Vorvernehmlassung in die Einarbeitung einbezogen. Im Rahmen der Vorvernehmlassung 2024 reichten die Gemeinden eine Stellungnahme ein, die anschliessend ausgewertet wurden. Der vorliegende Entwurf enthält weitreichende Festlegungen zur räumlichen Entwicklung, zur Siedlungs- und Bauzonendimensionierung sowie zum Verkehr. Aufgrund seiner Auswirkungen auf die kommunale Ortsplanung ist eine nachvollziehbare Abstimmung zwischen Land und Gemeinden von besonderer Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund wird die Regierung um Beantwortung folgender Fragen ersucht:
Obdach- und wohnungslose Menschen sind auch in Liechtenstein Realität. Das «Liechtensteiner Vaterland» berichtete am 20. Juli 2026 über Betroffene, die auf der Strasse, bei Bekannten oder zeitweise in Hotels übernachten. Streetwork Liechtenstein bezeichnet fehlenden bezahlbaren Wohnraum als zentrale Hürde.
Am 2. August 2026 meldete die Landespolizei zudem einen Einsatz wegen einer verdächtigen Person, die sich als obdachlos erwies und angebotene Hilfe ablehnte. Damit stellt sich besonders nachts die Frage, wohin hilfsbedürftige, schutzbedürftige oder auffällige Personen gebracht werden können.
Eine ähnliche Lücke besteht bei akuten psychischen Krisen: Liechtenstein verfügt über keine eigene geeignete Einrichtung für fürsorgerische Unterbringungen; diese erfolgen im Ausland. Noch im September 2025 mussten Transporte an der Grenze an ausländische Polizeistellen übergeben werden. Für Betroffene, Polizei und Rettungsdienste braucht es klare, jederzeit verfügbarer Abläufe und geeignete Unterbringungsmöglichkeiten.
Wie viele Einsätze oder Kontakte der Landespolizei mit obdach- oder wohnungslosen Personen wurden seit 2021 verzeichnet?
Welche rund um die Uhr verfügbaren Unterbringungsmöglichkeiten kann die Landespolizei obdach- oder wohnungslosen Personen anbieten, die bereit sind, Hilfe anzunehmen?
Nach welchen rechtlichen und praktischen Vorgaben handelt die Landespolizei, wenn eine obdachlose Person angebotene Hilfe ablehnt, gleichzeitig aber eine gesundheitliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann?
Wo können psychisch auffällige Personen während der Nacht sicher untergebracht und fachlich abgeklärt werden, wenn die Voraussetzungen für eine fürsorgerische Unterbringung noch nicht eindeutig erfüllt sind?
Welche konkrete Lösung und welchen Zeitplan verfolgt die Regierung für eine jederzeit zugängliche Notunterkunft sowie eine psychiatrische Krisen- oder Unterbringungsstation im Inland?
Längere Hitzeperioden stellen öffentliche Gebäude zunehmend vor praktische Probleme. Dies zeigt sich unter anderem im Schulzentrum Unterland. Dort wurden am 30. Juni 2025 in Schulzimmern am Morgen rund 29°C und am Nachmittag weit über 31°C gemessen. Im Sommer 2026 sollen in einem Raum des vierten Obergeschosses nahezu 35°C festgestellt worden sein. Um die Sonneneinstrahlung zu begrenzen, müssen die Storen geschlossen werden. Dadurch wird künstliche Beleuchtung notwendig, die zusätzliche Wärme erzeugt. Zusätzlich sind die Möglichkeiten zur Quer- und Nachtlüftung teilweise eingeschränkt. Für Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen beeinträchtigen solche Bedingungen die Konzentration und können zur gesundheitlichen Belastung werden.
Es stellt sich deshalb die Frage nach einem zeitgemässen Hitzeschutzkonzept, das Beschattung, Lüftung und energieeffiziente Kühlung miteinander verbindet. Gerade an sonnigen Hitzetagen steht aus Photovoltaikanlagen viel Strom zur Verfügung. Dessen direkte Nutzung oder Speicherung könnte einen Beitrag zur Kühlung öffentlicher Gebäude leisten.
Vergleichbare Fragen stellen sich auch bei besonders sensiblen Einrichtungen wie dem Landesspital sowie Pflege- und Betreuungsheimen.
Ferien- und Entlastungsangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sind für die betroffenen Familien von grosser Bedeutung. Das Amt für Soziale Dienste stellt selbst einen erhöhten Bedarf fest und bezeichnet entsprechende Angebote als wichtige Lücke in der Betreuung.
Gleichzeitig zeigt das Beispiel von Specialkids, dass ein nahezu ausgelastetes Ferienangebot derzeit wesentlich von Spendengeldern und individuellen Finanzierungsentscheiden abhängig ist. Für die betroffenen Familien wie auch für die Anbieter erschwert dies eine verlässliche Planung.
Vor diesem Hintergrund stelle ich der Regierung folgende Fragen:
Aktuelle Medienberichte zeigen, dass es auch in Liechtenstein Menschen gibt, die ohne feste Unterkunft leben und unter anderem im öffentlichen Raum, in Garagen, auf Spielplätzen oder in öffentlichen Toiletten übernachten. Gemäss Streetwork Liechtenstein wird von jährlich rund sechs bis zehn obdachlosen Personen ausgegangen, wobei eine gewisse Dunkelziffer vermutet wird.
Erfreulicherweise handelt es sich in Liechtenstein um eine vergleichsweise kleine Anzahl von betroffenen Menschen. Gerade deshalb sollte es jedoch möglich sein, für diese Menschen eine angemessene und praktikable Lösung zu schaffen. Heute fehlt im Land eine niederschwellige Übernachtungsmöglichkeit. Betroffene werden deshalb teilweise an Notschlafstellen in Feldkirch, Chur oder St. Gallen verwiesen. Das Amt für Soziale Dienste übernimmt dabei auf Anfrage die Kosten.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass Entfernung und Erreichbarkeit gerade für die betroffenen Personen erhebliche Hürden darstellen.
Gemäss Medienberichten prüfen das Amt für Soziale Dienste und Streetwork Liechtenstein derzeit mögliche Lösungen im Inland.
Vor diesem Hintergrund stelle ich der Regierung folgende Fragen:
Der Sommer 2026 hat deutlich gezeigt, wie rasch längere Hitze- und Trockenperioden zu Nutzungskonflikten um die Ressource Wasser führen können. Die Wasserführung verschiedener Fliessgewässer ging stark zurück, gleichzeitig stieg der Bewässerungsbedarf in der Landwirtschaft. Wo Wasserentnahmen zum Schutz der Gewässer eingeschränkt oder untersagt werden mussten, waren landwirtschaftliche Betriebe auf alternative Bezugsquellen angewiesen.
Mit fortschreitendem Klimawandel ist davon auszugehen, dass sich solche Situationen künftig häufiger wiederholen. Eine verlässliche und wirtschaftlich tragbare Versorgung mit Bewässerungswasser wird damit für die heimische Landwirtschaft zunehmend zu einer zentralen Standortfrage.
Das bestehende Bewässerungskonzept sieht als Alternative insbesondere den Wasserbezug über das Trinkwassernetz und Hydranten sowie, wo dies nicht möglich oder zweckmässig ist, die Nutzung von Grundwasser vor. Gleichzeitig bestehen insbesondere bei gemeinschaftlich genutzten Grundwasserbrunnen noch technische, organisatorische und finanzielle Fragen.
Vor diesem Hintergrund stelle ich der Regierung folgende Fragen:
Drohnen sind mittlerweile weit verbreitet und werden sowohl privat, gewerblich und für kriminelle Zwecke immer häufiger eingesetzt. Auch in Liechtenstein sind regelmässig Drohnenflüge über Siedlungsgebieten, bei Veranstaltungen, für Foto- und Videoaufnahmen oder zu gewerblichen Zwecken zu beobachten.
Mit der zunehmenden Nutzung stellen sich neben Fragen der Flugsicherheit insbesondere auch Fragen zum Schutz der Privatsphäre und zum Schutz der Infrastruktur. Gerade bei Drohnen ist für betroffene Personen oftmals nicht ersichtlich, wer eine Drohne steuert, zu welchem Zweck Kameraaufnahmen gemacht werden und welche Möglichkeiten bestehen, sich dagegen zu wehren.
Vor diesem Hintergrund stellen sich mir die folgenden Fragen an die Regierung:
Am Schulzentrum Unterland wurden die Eltern von der Schulleitung darüber informiert, dass Personen der Schulgemeinschaft an einer schweren Erdnussallergie leiden und bereits kleinste Mengen oder Spuren lebensbedrohliche Reaktionen auslösen können. Die Eltern werden gebeten, ihren Kindern keine Erdnüsse oder erdnusshaltigen Produkte mitzugeben; auch in der Mensa sollen solche Produkte künftig nicht mehr angeboten werden. Im Schreiben wird dies als vorbeugende Massnahme auf dem Weg zu einer «erdnussfreien Schule» bezeichnet.
Dieser Fall wirft folgende Fragen auf:
Der Bund unterstützt im Rahmen von Agglomerationsprogrammen Projekte, die auf eine abgestimmte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung ausgerichtet sind. Für die 5. Generation wurden schweizweit 42 Agglomerationsprogramme eingereicht. Das Agglomerationsprogramm Werdenberg – Liechtenstein war das einzige, das bereits die Grundanforderungen nicht erfüllte. Mit dem Ergebnis, dass geplante Projekte dieser Generation definitiv keine Fördergelder vom Bund erhalten werden.
Das ist umso bemerkenswerter, als Liechtenstein gemeinsam mit dem Kanton St. Gallen und den beteiligten Gemeinden seit Jahren im Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein zusammenarbeitet und bereits mehrere Generationen von solchen Programmen erarbeitet hat. Dabei hat der Bund jedoch schon bei der 3. Generation unter anderem auf Lücken und den fehlenden «roten Faden» zwischen Analyse, Zukunftsbild, Teilstrategien und Massnahmen hingewiesen.
Das Grundverkehrsgesetz verfolgt unter anderem das Ziel, eine möglichst breite und sozial verträgliche Streuung des Grundeigentums zu gewährleisten. Der Erwerb von Grundstücken bedarf grundsätzlich einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung, wobei ein berechtigtes Interesse am Erwerb vorliegen muss. Für den Erwerb eines baureifen Grundstücks zur Deckung eines gegenwärtigen oder zukünftigen Wohnbedürfnisses sieht Art. 6 der Grundverkehrsverordnung (GVV) eine maximale Grundstücksfläche von 1'440 m² vor. Gleichzeitig bestimmt Art. 6 Abs. 2 GVV, dass die Grundverkehrsbehörde, also das Amt für Justiz in begründeten Einzelfällen von dieser maximalen Grösse abweichen kann.
Vor diesem Hintergrund stellen sich insbesondere im Hinblick auf die Transparenz und Gleichbehandlung bei der Anwendung dieser Ausnahmebestimmung folgende Fragen:
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