Schutz vor unzulässigen Drohnen
(KA 30419)- Tipo
- Kleine Anfragen
- Parlamento
- Liechtenstein
- Numero
- KA 30419
- Inizio
- 2 set 2026
- Fonte ufficiale
- Profilo ufficiale
- ID esterno
- 30419
- Eingereicht
- Frage vom 02. September 20262 settembre 2026
Drohnen sind mittlerweile weit verbreitet und werden sowohl privat, gewerblich und für kriminelle Zwecke immer häufiger eingesetzt. Auch in Liechtenstein sind regelmässig Drohnenflüge über Siedlungsgebieten, bei Veranstaltungen, für Foto- und Videoaufnahmen oder zu gewerblichen Zwecken zu beobachten.
Mit der zunehmenden Nutzung stellen sich neben Fragen der Flugsicherheit insbesondere auch Fragen zum Schutz der Privatsphäre und zum Schutz der Infrastruktur. Gerade bei Drohnen ist für betroffene Personen oftmals nicht ersichtlich, wer eine Drohne steuert, zu welchem Zweck Kameraaufnahmen gemacht werden und welche Möglichkeiten bestehen, sich dagegen zu wehren.
Vor diesem Hintergrund stellen sich mir die folgenden Fragen an die Regierung:
- Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten in Liechtenstein derzeit für den privaten und gewerblichen Betrieb von Drohnen, insbesondere mit Blick auf Einschränkungen über Wohngebäuden, Freizeitanlagen, Veranstaltungen, Unternehmensarealen, kritischer Infrastruktur und anderen sensiblen Einrichtungen?
- Welche datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Vorgaben gelten für Foto- und Videoaufnahmen mit Drohnen?
- Welche Behörden sind für die Kontrolle und Durchsetzung der Vorschriften zuständig und an welche Stelle können sich Personen bei der Beobachtung auffälliger Drohnenflügen wenden?
- Über welche technischen Möglichkeiten verfügen in Liechtenstein zuständige Behörden, um möglicherweise unzulässige oder bedrohliche Drohnenflüge aufzuspüren und allenfalls zu stoppen?
- Wie beurteilt die Regierung die heutige Rechtslage und deren Vollzug angesichts der zunehmenden Drohnennutzung und der damit verbundenen Gefahren und sieht sie diesbezüglich Handlungsbedarf?
Dati: OpenParlData · CC BY 4.0