Im Abschnitt 4 des Zollvertrages wird das Zollpersonal geregelt. Zollbeamte und -angestellte, die im Gebiete des Fürstentums ihren Dienst ausüben, werden von der Regierung mit Legitimationen versehen. Gemäss Art. 23 haben im Fürstentum Liechtenstein stationierte schweizerische Beamte und Angestellte und ihre mit ihnen in gemeinsamem Haushalte lebenden Angehörigen, soweit sie schweizerische Staatsangehörige sind, ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in Buchs.
Diese Regelung stammt nach meinem Kenntnisstand aus einer Zeit, in der die rasche Erreichbarkeit der jeweiligen Grenzposten für das Grenzpersonal eine besondere Bedeutung hatte. Gleichzeitig bestand bzw. besteht die Möglichkeit, dass das Grenzpersonal an einen anderen Grenzposten versetzt wird und dadruch nur temporär in Liechtenstein lebt.
Die Regelung kann dazu führen, dass Angehörige des Zollpersonals – insbesondere Kinder – während vieler Jahre in Liechtenstein leben, hier zur Schule gehen und hier ihren persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Lebensmittelpunkt entwickeln, ihnen aber aufgrund von Art. 23 des Zollvertrags kein zivilrechtlicher Wohnsitz in Liechtenstein zugerechnet wird.
Vor diesem Hintergrund stellen sich mir folgende Fragen:
Der Schutz personenbezogener Daten ist ein wichtiger Grundpfeiler des Rechtsstaates. Gleichzeitig müssen Polizei, Rettungsdienste und andere Blaulichtorganisationen in Notfällen möglichst rasch handeln können, um Menschenleben zu schützen und Gefahren abzuwehren. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, in welchem Umfang bei eingehenden Notrufen technische Möglichkeiten zur Standortermittlung genutzt werden dürfen und welche datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen dabei in Liechtenstein gelten. Von Interesse ist zudem, wie Liechtenstein im Vergleich zu den Nachbarstaaten aufgestellt ist, in denen entsprechende Möglichkeiten zur Standortermittlung bei Notrufen bereits eingesetzt werden.
Die geltenden Bestimmungen zur Sonn- und Feiertagsruhe sehen für bestimmte Branchen und Einrichtungen Ausnahmen vor, während andere Angebote auch dann nicht geöffnet sein dürfen, wenn sie gesundheits-, freizeit- oder tourismusbezogene Dienstleistungen erbringen. Gleichzeitig haben sich in den vergangenen Jahren neue Angebotsformen entwickelt, beispielsweise im Bereich Gesundheit, Wellness, Fitness und Tourismus, die in bestehenden Regelungen teilweise nicht ausdrücklich berücksichtigt werden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die heutige Rechtslage und die bestehenden Ausnahmeregelungen den aktuellen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und touristischen Gegebenheiten noch ausreichend Rechnung tragen und ob eine Überprüfung der bestehenden Bestimmungen angezeigt erscheint.
Das Schulzentrum Unterland I in Eschen wurde 1981 erstellt und ist damit rund 45 Jahre alt. Seither wurden verschiedene Teile der Anlage instandgesetzt.
Dennoch befinden sich insbesondere die obersten Klassenzimmer der Oberschule Eschen in einem unbefriedigenden Zustand. An heissen Sommertagen liegen die Temperaturen dort bereits morgens zu Unterrichtsbeginn bei fast 30 Grad und steigen im Tagesverlauf weiter an. Das ist für konzentriertes Lernen nicht förderlich.
Zudem dringt seit Jahren immer wieder bei Regen Wasser in Klassenzimmer ein. Schränke und Holzbalken sind feucht, Wasser tropft in Räume, in denen Schülerinnen und Schüler mit Heften und Laptops arbeiten, Tische müssen verschoben werden Eimer aufgestellt.
Ein solcher Zustand wird dem Standard, den wir von öffentlichen Schulgebäuden in Liechtenstein erwarten dürfen, nicht gerecht.
Fragen
Im März 2026 hat es eine kleine Anfrage zur künftigen Anerkennung der liechtensteinischen Berufsmatura in der Schweiz gegeben. Vor gut einer Woche und auch heute konnte man in der Zeitung lesen, dass ein Abkommen unterzeichnet wurde, welches am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Neu wird die Schweiz die liechtensteinische Berufsmatura nur anerkennen, wenn zusätzlich Kenntnisse in einer zweiten Schweizer Landessprache nachgewiesen werden kann.
Ich bitte daher die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
Das Grundverkehrsgesetz verfolgt unter anderem das Ziel, eine möglichst breite, sozial erträgliche und der Grösse Liechtensteins entsprechende Streuung des Grundeigentums sicherzustellen. Für den Erwerb eines Grundstücks zur Deckung eines inländischen Wohnbedürfnisses sieht die Grundverkehrsverordnung grundsätzlich eine maximale Grundstücksgrösse von 1’440 m² vor. In begründeten Einzelfällen kann die Grundverkehrsbehörde davon abweichen.
Gemäss Medienberichten wurde in Schaan ein Grundstück mit einer Fläche von rund 5‘700 m² von einer aus dem Ausland zugezogenen Person erworben und dient der Errichtung eines Wohnsitzes. Eine solche Grundstücksgrösse liegt deutlich über der grundsätzlich vorgesehenen Maximalgrösse von 1’440 m².
Vor diesem Hintergrund stellen sich mir die folgenden Fragen.
Gemäss Medienmitteilung vom 1. September 2026 hat die Regierung den Taxpunktwert für physiotherapeutische Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das Jahr 2026 auf CHF 1.01 festgesetzt. Dies entspricht einer Erhöhung von 3 Rappen gegenüber dem bisherigen Taxpunktwert von 98 Rappen.
Die Regierung stützt sich dabei gemäss Mitteilung auf eine betriebswirtschaftliche Berechnung. Berücksichtigt worden seien die für eine wirtschaftliche Leistungserbringung relevanten Kosten- und Leistungsparameter sowie Vergleiche mit den Einkommen von Physiotherapeuten in der Ostschweiz.
Vonseiten der Physiotherapeuten wird der Entscheid jedoch mit grosser Enttäuschung aufgenommen. Es bestehen Zweifel, ob mit dem festgesetzten Taxpunktwert ein wirtschaftlich tragfähiger Betrieb langfristig gewährleistet werden kann. Gleichzeitig ist für die betroffenen Leistungserbringer bislang nicht nachvollziehbar, von welchen konkreten Annahmen und Berechnungsgrundlagen die Regierung bei ihrer Beurteilung ausgegangen ist.
Gerade mit Blick auf die langfristige Sicherstellung der ambulanten physiotherapeutischen Versorgung ist deshalb Transparenz darüber wichtig, wie die Wirtschaftlichkeit beurteilt wurde.
Dazu habe ich die folgenden Fragen an die Regierung:
Die «Interpellation für einen Überblick zu den staatlichen Leistungsvereinbarungen» wurde am 4. März 2026 vom Landtag an die Regierung zur Beantwortung überwiesen. Gemäss
Art. 8 Abs. 2 GVVKG wäre die Interpellationsbeantwortung ordentlich im Juni-Landtag zu behandeln gewesen.
Mit Schreiben vom 20. Mai 2026 teilte die Regierung mit, dass aufgrund zusätzlicher Abklärungen und der hohen Auslastung der Ministerien eine Verzögerung eintrete und die Beantwortung voraussichtlich im September-Landtag 2026 erfolgen werde.
Nachdem somit bereits die gesetzliche Frist verlängert wurde und die angekündigte Beantwortung weiterhin nicht vorliegt, stellt sich die Frage nach dem konkreten weiteren Zeitplan.
Die Europäische Union baut ihre Verteidigungsindustrie derzeit massiv aus. Mit dem Programm SAFE (Security Action for Europe) stellt die EU bis zu Euro 150 Mia. in Form von Darlehen für gemeinsame Beschaffungen im Verteidigungsbereich bereit. Daneben bestehen weitere Instrumente wie der European Defence Fund (EDF) sowie Programme zur Förderung der Munitionsproduktion und gemeinsamer Beschaffungen.
Liechtenstein kann als EWR/EFTA-Staat zwar selbst keine SAFE-Darlehen beziehen. Für liechtensteinische Unternehmen können sich jedoch Möglichkeiten ergeben, sich an europäischen Lieferketten, Konsortien sowie Beschaffungs- und Entwicklungsprojekten im Verteidigungsbereich zu beteiligen.
Eine stärkere Einbindung liechtensteinischer Unternehmen in die europäische Rüstungsindustrie könnte Auswirkungen auf die bisherige Ausrichtung Liechtensteins haben und möglicherweise auch neue Sicherheitsrisiken schaffen. Unternehmen, die Bestandteile oder Technologien für Rüstungsgüter herstellen, könnten beispielsweise stärker in den Fokus von Spionage, Sabotage, Cyberangriffen oder im Extremfall terroristischen Anschlägen geraten.
Ich bitte die Regierung daher um die Beantwortung folgender Fragen:
Der Verein für Menschenrechte (VMR) nimmt als nationale Menschenrechtsinstitution eine besondere Stellung ein und wird wesentlich durch öffentliche Mittel finanziert. Der jährliche Staatsbeitrag beträgt rund CHF 410'000 bei einem Jahreseinkommen von CHF 485'859. Gerade aufgrund dieser vorliegend staatlichen Finanzierung sind Transparenz, Objektivität und eine klare Abgrenzung seines gesetzlichen Auftrags von staatlichen Aufgaben besonders wichtig.
Aktuell kontaktiert der Verein für Menschenrechte offenbar Personen des öffentlichen Lebens per E-Mail und erhebt mögliche Erfahrungen mit sogenannter Hassrede. Dabei wird unter anderem ausgeführt, dass auch «Richterpersonal, Parlamentarier sowie weitere politische Akteure» von entsprechenden Entwicklungen betroffen sein dürften. Solche auf Annahmen beruhenden Erhebungen werfen Fragen nach Zweck, Vorgehensweise und weiterer Verwendung der gewonnenen Informationen auf. Besonders kritisch wäre es, wenn solche Vorabklärungen als Grundlage für spätere Anzeigen oder Interventionen dienen würden.
Dazu stelle ich der Regierung folgende Fragen:
Am 12. Juli 2016 verabschiedete die damalige Regierung Hasler einen Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines liechtensteinischen Fortpflanzungsmedizingesetzes. Darin stellte die Regierung ausdrücklich fest: «Die Regierung vertritt daher die Auffassung, dass in diesem Bereich absolut gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.»
Der damalige Gesetzesentwurf orientierte sich wesentlich am schweizerischen Fortpflanzungsmedizingesetz und sah unter anderem ein Verbot der Leihmutterschaft vor.
Trotz dieses bereits 2016 von der Regierung selbst festgestellten dringenden Handlungsbedarfs wurde der Gesetzgebungsprozess nach Abschluss der Vernehmlassung nicht weitergeführt und dem Landtag bis heute keine entsprechende Gesetzesvorlage unterbreitet.
Am 10. April 2024 griff die damalige Landtagsabgeordnete Norma Heidegger diese Situation in einer Kleinen Anfrage erneut auf. Die Regierung antwortete damals, dass sich das zuständige Ministerium mit der Fortpflanzungsmedizin und den teilweise konträren Stellungnahmen aus der Vernehmlassung befasse. Gleichzeitig erklärte die Regierung, dass kein Termin für einen neuen Vernehmlassungsbericht genannt werden könne.
Inzwischen sind weitere zwei Jahre vergangen. Die aktuellen internationalen Diskussionen und Medienberichte zeigen gerade im Bereich der Leihmutterschaft, dass erheblicher rechtlicher, gesellschaftlicher und ethischer Klärungsbedarf besteht. Dabei geht es insbesondere um den Schutz der betroffenen Frauen und Kinder, um kommerzielle Vermittlungsmodelle sowie um die Frage, wie Liechtenstein mit im Ausland durchgeführten Leihmutterschaften rechtlich umgeht.
Ich teile deshalb die bereits 2016 von der Regierung vertretene Auffassung, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, ebenso wie dies die ehemalige Abgeordnete Norma Heidegger 2024 nochmals ausdrücklich eingefordert hat. Nach inzwischen zehn Jahren sollte aus meiner Sicht nicht mehr die Frage gestellt werden, ob gehandelt wird, sondern wann und wie.
Dazu stelle ich der Regierung folgende Fragen:
Im Juni 2022 stellte der Abg. Sebastian Gassner eine Kleine Anfrage zu den Social-Media-Aktivitäten der Regierung. Die Regierung erklärte damals, dass die verstärkte Nutzung der sozialen Medien zunächst als sechsmonatiges Projekt durchgeführt werde. Bis Ende Mai 2022 waren dafür knapp 13'000 Franken angefallen. Die Betreuung erfolgte durch die Abteilung Information und Kommunikation der Regierung und wurde auf drei bestehende Mitarbeitende aufgeteilt.
Die Regierung begründete den Ausbau unter anderem damit, die Regierungsarbeit transparenter zu machen, zu erklären und zusätzliche Dialoggruppen zu erreichen. Inzwischen sind seit diesem Projekt mehr als vier Jahre vergangen. Damit sollte genügend Erfahrung vorliegen, um Kosten, Reichweite und tatsächlichen Nutzen dieser staatlichen Social-Media-Aktivitäten beurteilen zu können.
Vor diesem Hintergrund stelle ich der Regierung folgende Fragen:
Ende Juli 2026 wurden umfangreiche persönliche Aufzeichnungen von Anthony Fauci veröffentlicht. Fauci war langjähriger Leiter des US-Instituts für Infektionskrankheiten und in den Jahren 2020/21 zentraler wissenschaftlicher Berater der US-Regierung in der Corona-Pandemie. Am 29. Juli 2026 verweigerte er vor einem Ausschuss des US-Senats angeblich über 100-mal die Aussage. Die Dokumente werfen die Frage auf, in welchem Ausmass während der Pandemie Entscheidungen auf unsicheren wissenschaftlichen Grundlagen getroffen wurden. Einhergehende Risiken wurden nicht vollständig erwähnt
In Liechtenstein hat die Regierung angekündigt, das Buch «Stimmen aus der Pandemie» solle den Abschluss der Corona-Aufarbeitung bilden.
Das Grundverkehrsgesetz unterstellt jeden Erwerb inländischer Grundstücke der Genehmigung der Grundverkehrsbehörde. Für die Deckung des eigenen Wohnbedürfnisses auf baureifem Land gilt eine Obergrenze von 1‘440 m2.
Angeblich ist es in der Praxis so, dass die existierende Obergrenze von 1‘440 m2 nicht eingehalten bzw. überschritten wird. EWR-Staatsangehörige sind den Landesangehörigen gleichgestellt. Drittstaatsangehörige können unter engen Voraussetzungen ebenfalls Grundeigentum erwerben.
In der Nacht auf den 30. Juli 2026 verschaffte sich eine unbekannte Täterschaft Zugriff auf das Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen (VwbP) und kopierte Daten von rund 31‘000 Rechtsträgern. Das Schweizer Bundesamt für Justiz hat die Einführung der E-ID zurückgestellt, weil künstliche Intelligenz den Online-Ausstellungsprozess unsicherer macht.
Die liechtensteinische Regierung setzt öffentlich auf die eID.li als Sicherheitsmassnahme. Eine digitale Identität schützt jedoch nicht vor einem unberechtigten Zugriff auf ein derartiges Register. Zudem hat die Regierung weitere Systeme mit sensiblen Daten vorsorglich vom Netz genommen.
Die isländischen Stimmberechtigten haben letzten Samstag an der Urne entschieden, mit der Europäischen Union keine Verhandlungen über einen EU-Beitritt aufzunehmen. Diese Entscheidung ist nicht nur, aber auch, für den EWR und damit für Liechtenstein von grosser Bedeutung.
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 7. April 2016 nach heftiger Debatte dem Doppelbesteuerungsabkommen vom 10. Juli 2015 zwischen Liechtenstein und der Schweiz mit 19 Stimmen seine Zustimmung erteilt. In Kraft getreten ist das DBA zum 1. Januar 2017 und ist seit mittlerweile fast zehn Jahren in Anwendung. Wesentlich war einerseits der Verzicht Liechtensteins auf die Einführung eines Quellensteuerabzugs auf Löhne von schweizerischen Grenzgängern, hingegen ergaben sich andererseits substanzielle Verbesserungen für Anleger, Unternehmer und Investoren hinsichtlich der Rückerstattung von Verrechnungssteuern auf Zinsen und Dividenden eidgenössischer Titel.
Dazu folgende Fragen:
Aufgrund des Cyberangriffs auf das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen wurde auch das Mehrwertsteuerportal temporär vom Netz genommen. Flankierend wurde die Frist zur Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnungen erstreckt. Nicht erstreckt wurde jedoch die Zahlungsfrist, was für die Mehrwertsteuerpflichtigen zu Mehrarbeit führt. Ein Liquididätsproblem der Landeskasse kann mit diesem Entscheid wohl kaum verbunden sein.
Das Agglomerationsprogramm Werdenberg-Liechtenstein bildet seit Jahren eine wichtige Grundlage für die grenzüberschreitende Verkehrs- und Siedlungsplanung. Auch im aktuellen Monitoringbericht zum Mobilitätskonzept 2030 wird bei verschiedenen Massnahmen auf das Agglomerationsprogramm verwiesen.
Im Juni 2026 wurde bekannt, dass die Prüfung der 5. Generation des Agglomerationsprogramms durch das Schweizer Bundesamt für Raumentwicklung negativ ausgefallen ist. Damit ist für die vorgesehenen Infrastrukturmassnahmen der 5. Generation keine Mitfinanzierung durch den Bund in Aussicht gestellt.
Diese Absage ist gerade für Liechtenstein von Bedeutung, da verschiedene Projekte des Mobilitätskonzepts 2030 eng mit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und dem Agglomerationsprogramm verbunden sind. Gleichzeitig stellt sich die Frage, welche Rolle der Wegfall des S-Bahn-Projekts FL-A-CH und die damit verbundene Veränderung der ursprünglichen Gesamtverkehrsstrategie bei der negativen Beurteilung gespielt haben.
Interessant ist dabei der Vergleich mit früheren Generationen. Bei der Prüfung des Agglomerationsprogramms der 2. Generation hatte der Bund gerade den erkennbaren roten Faden sowie die gute Abstimmung zwischen der S-Bahn FL-A-CH und dem Buskonzept positiv hervorgehoben.
Bereits im Juni 2025 habe ich mich in einer Kleinen Anfrage nach den Pilotprojekten zur landwirtschaftlichen Bewässerung im Vaduzer und Gampriner Riet erkundigt. Der diesjährige heisse und trockene Sommer hat erneut gezeigt, wie wichtig eine langfristig gesicherte Wasserversorgung für unsere Landwirtschaft ist. Aufgrund der Trockenheit wurde die Wasserentnahme aus verschiedenen Fliessgewässern zeitweise eingeschränkt oder untersagt, während als Alternative auch Trinkwasser über Hydranten zur Verfügung stand. Gleichzeitig führte die Trockenperiode generell zu einem erhöhten Wasserbedarf und wirft Fragen zur Verfügbarkeit unserer Wasserressourcen auf.
Dati: OpenParlData · CC BY 4.0