NB
lic.iur. RA

Nicole Barandun

Actif
Le CentreGroupe M-E
SuisseZurich

Mandat
Parti
Le CentreSource: M-E
Groupe parlementaire
Groupe M-E
Parlement
Suisse
Circonscription
Zurich
Chambre / secteur
NR
Numéro de siège
117
Page du Parlement
Profil officiel
Personnel
Sexe
Femme
Né(e) le
25. April 1968
Profession
Avocat/e
Références et source
Wikidata
Q113636356
Organe source
CHE
Source mise à jour
02.07.2026
Enregistrement mis à jour
06.07.2026
Premier import
14.08.2025
Comportement de vote(2760)
  1. Oui
  2. Oui
  3. Oui
  4. Oui
  5. Oui
Intérêts(10)
Badges d'accès(2)
  • Lobbyiste
    Sigg Frank Babette · Représentant/e de milieux intéressés
    30.09.2025 – 31.12.2199Suisse
    Konsumentenforum
  • Lobbyiste
    Reber Rosalyne Marie · Représentant/e de milieux intéressés
    30.09.2025 – 31.12.2199Suisse
    Präsidium Mitte Frauen Schweiz
Interventions(52)
  1. texte du discours
    Suisse

    Ich kann mich kurzhalten und im Wesentlichen auf die Argumente verweisen, die bereits zum Geschäft 25.093 gemacht wurden. Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP wird auch diese Vorlage unterstützen und sämtliche Mehrheitsanträge annehmen.

    Vielleicht noch etwas zum Einsatz in Bosnien und Herzegowina: 2027 wird Österreich das Kommando der Eufor Althea übernehmen. In diesem Zusammenhang verstärkt Österreich sein Engagement erheblich und hat die Schweiz angefragt, ob sie sich am Unterstützungskontingent beteiligen möchte. Wir handeln also nicht im luftleeren Raum, sondern auf konkrete Anfrage eines Nachbarlandes mit ähnlichem sicherheitspolitischem Profil, das in der Region traditionell stark engagiert ist.

    Noch zum Nutzen für die Schweizer Armee: Der zusätzliche Einsatz ist nicht nur ein Beitrag zur Stabilität auf dem Westbalkan, sondern auch eine Investition in die Leistungsfähigkeit unserer Armee. Aufgaben im Transport und Stabsarbeit in einem multinationalen Umfeld sind anspruchsvoll und verlangen Führung, Planung, Logistik, Koordination - genau jene Fähigkeiten, die wir auch im Rahmen einer eigenen Verteidigung brauchen. Die Erfahrungen aus anderen Missionen, allen voran Kfor in Kosovo, zeigen: Jeder zusätzliche Einsatz, jede neue Funktion - sei es auf Stufe Stab, sei es in logistischen Verbänden - bringt uns einen konkreten Zuwachs an Einsatzerfahrung, Interoperabilität und Materialkenntnis. Gerade für unser kleines Land ist dieser Erfahrungshorizont wichtig.

    Zusammengefasst: Eufor Althea ist eine UN-mandatierte Mission zur Sicherung des Friedens in Bosnien und Herzegowina, einem Land, das stabil, aber fragil ist. Die Schweiz ist seit 2004 ein verlässlicher Partner dieser Mission. Der zusätzliche Beitrag 2027 ist zeitlich begrenzt, zahlenmässig überschaubar und sicherheitspolitisch sinnvoll.

    Ich danke Ihnen, wenn Sie auf die Vorlage eintreten und die Mehrheiten unterstützen.

  2. texte du discours
    Suisse

    Seit 1999, wir haben es schon gehört, beteiligt sich die Schweizer Armee mit Swisscoy an der KFOR, der Nato-geführten, aber von der UNO mandatierten Friedensmission in Kosovo.

    Die Sicherheitslage im Kosovo ist aktuell ruhig, sie bleibt aber weiterhin volatil. Sie ist, ausdrücklich gesagt, nicht stabil, so schätzen es auch unsere europäischen Nachbarländer ein. Insbesondere im Norden sind die Spannungen anhaltend hoch. Erst 2023 kam es zu schweren Sicherheitsvorfällen, die die Nato gleich zweimal zur Verstärkung der KFOR zwangen. Solange die Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien nicht nachhaltig normalisiert sind, halten die Nato und die beteiligten Staaten die KFOR für notwendig, als militärische Garantin eines sicheren Umfelds, die Entwicklung und Stabilität im Kosovo und auf dem gesamten Westbalkan gewährleistet.

    Die Schweiz leistet mit Swisscoy seit 25 Jahren einen verlässlichen Beitrag zu dieser Stabilität, und sie leistet diesen Beitrag auch mit ganz konkreten Handlungen. Ich spreche zum Beispiel die Liaison and Monitoring Teams an, die im direkten Austausch mit der Bevölkerung Spannungen früh erkennen und versuchen, diese zu entschärfen, aber auch unsere Genietruppen, die vor Ort wichtige Dienste leisten u. a. in der Logistik. Darüber hinaus kann die Schweizer Armee mit dem Einsatz wichtige Erfahrungen in einer internationalen Operation sammeln, die auch für unsere Verteidigungsfähigkeit hier zuhause relevant sind.

    Die Schweiz hat ein direktes Interesse am Frieden, an der Stabilität und an der wirtschaftlichen Entwicklung des Kosovos und der ganzen Region. Der Westbalkan ist für uns sicherheits-, migrations- und wirtschaftspolitisch relevant. Wir haben aufgrund der engen menschlichen und wirtschaftlichen Beziehungen auch Verpflichtungen gegenüber dieser Region. Mit der Verlängerung unseres Engagements übernehmen wir Verantwortung. Diese Verantwortung tragen wir, weil wir eine enge Beziehung zu dieser Region pflegen.

    Ich möchte noch ein Wort zur kosovarischen Diaspora in der Schweiz verlieren. Infolge des Kosovokriegs fanden Ende der Neunzigerjahre rund 60 000 Menschen aus dem Kosovo vorübergehend Schutz in der Schweiz. Viele von ihnen sind später zurückgekehrt, aber ein Teil von ihnen hat hier dauerhaft Fuss gefasst. Ihre Kinder und Enkelkinder sind heute ein selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft. Insgesamt leben in der Schweiz deutlich über 100 000 Menschen mit Wurzeln im Kosovo; Schätzungen sprechen von rund 170 000 Kosovo-Albanerinnen und -Albanern. Aus migrationspolitischer Sicht wissen wir, wenn es wieder zu einer schweren Eskalation käme, würden sich die neuen Fluchtbewegungen dorthin richten, wo bereits Familien und etablierte Netzwerke bestehen. Für die Schweiz mit ihrer grossen kosovarischen Community sind Prävention und Stabilität im Kosovo daher auch migrationspolitisch sinnvoll. Das Risiko eines erneuten unkontrollierten Flüchtlingsstroms wird dadurch reduziert anstatt erhöht.

    Ich sage noch ein Wort zur Neutralität. Sie schwebt immer ein bisschen mit im Raum. Das Mandat der KFOR basiert auf einem klaren Mandat des UNO-Sicherheitsrates. Es handelt sich um eine klassische friedensfördernde Operation. Die Neutralität steht solchen von der UNO mandatierten Friedensoperationen gerade nicht entgegen. Die Schweizer Beteiligung entspricht einer seit Jahren gefestigten Praxis der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik.

    Ich empfehle Ihnen im Namen der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP, dieser Vorlage zuzustimmen, das heisst, einzutreten und der Mehrheit zu folgen. Bei der Erhöhung des Kontingents geht es um einen Maximalrahmen, nicht um einen Automatismus. Der Bundesrat bleibt dem Parlament gegenüber verantwortlich. Verteidigungsfähigkeit entsteht nicht in einem Vakuum. Wer eine glaubwürdige Landesverteidigung will, braucht gut ausgebildete Kader mit realer Einsatzerfahrung. Die KFOR bleibt vor dem Hintergrund einer nach wie vor volatilen Lage im Kosovo und einer ungelösten Beziehung zu Serbien deshalb auch aus Sicht der Schweiz notwendig.

  3. texte du discours
    Suisse

    Kollege Tuena, wenn Sie die Unterstellung des Bundesbeschlusses unter das Referendum verlangen, gehen Sie davon aus, dass die SVP das Referendum ergreifen würde?

  4. texte du discours
    Suisse

    Das war bei dieser Vorlage in der Kommission kein Thema. Diese Themen gehören in den Einzugsbereich des Fedpol. Es gibt dafür strafrechtliche Massnahmen, die man treffen kann und die übrigens ähnlich sind wie diejenigen, die man im Nachrichtendienst vorsehen kann. Der Unterschied ist, dass es beim organisierten Verbrechen und der Wirtschaftskriminalität, das Sie als zweites Thema noch genannt haben, darum geht, dass bereits Verfahren laufen und die Strafverfolgungsbehörden darauf gestützt ähnliche Überwachungsmassnahmen anordnen können. Hier geht es um Prävention, um Überwachung in einem Moment, in dem es vielleicht noch nicht zu strafbaren Handlungen gekommen ist. Das ist ein Unterschied. Sobald es tatsächlich zu strafbaren Handlungen gekommen ist, kann auch die Strafverfolgungsbehörde Überwachungsmassnahmen anordnen, zum Beispiel Telefonüberwachung.

  5. texte du discours
    Suisse

    Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat diese Vorlage in zwei Sitzungen, am 30./31. März sowie am 20./21. April 2026, eingehend beraten und dazu Anhörungen durchgeführt.

    Die Bedrohungslage für die Schweiz hat sich in den letzten Jahren dramatisch verschärft. Terrorismus, gewalttätiger Extremismus, Spionage und Cyberangriffe stellen neue, komplexe Herausforderungen dar. Gleichzeitig haben technische Entwicklungen die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung grundlegend verändert.

    Angesichts dieser Realitäten erachtet es die Kommissionsmehrheit als notwendig, dem Nachrichtendienst des Bundes erweiterte Kompetenzen einzuräumen, damit dieser seine präventiven Aufgaben besser wahrnehmen kann. Die Kommission ortet insbesondere für die Früherkennung und Abwehr von Bedrohungen durch Terrorismus, gewalttätigen Extremismus, Spionage und Cyberangriffe dringenden Handlungsbedarf. Gleichzeitig wird die unabhängige Aufsicht gestärkt.

    Wenn wir von gewalttätigem Extremismus sprechen, dann geht es ausdrücklich nicht nur um eine Seite des politischen Spektrums. Die Kommissionsmehrheit sieht sich mit einer Bedrohungslage konfrontiert, in der rechts- wie linksextrem motivierte Gewalt, aber auch religiös begründeter Extremismus unser Gemeinwesen unter Druck setzen. Es geht um Szenen, die Gewalt gegen Personen, gegen staatliche Institutionen oder gegen kritische Infrastrukturen nicht nur befürworten, sondern gezielt vorbereiten. Der Nachrichtendienst soll nicht Meinungen überwachen, sondern dort frühzeitig ansetzen, wo aus Worten Taten werden, wo sich Netzwerke organisieren, Geld beschaffen, Waffen oder Sprengstoff auftreiben, Training organisieren. Genau für diese Vorfeldaufklärung schaffen wir mit der Vorlage klare und wirksame Instrumente.

    Die Vorlage, die Ihnen heute vorliegt, sieht mehrere zentrale Neuerungen vor:

    1. Die Aufgaben des NDB sollen auf Beeinflussungsaktivitäten fremder Staaten, die sich gegen die demokratische Ordnung, das Funktionieren des Staates oder der Gesellschaft richten, erweitert werden. Dies hat die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung befürwortet.

    Eine Minderheit hätte die Bestimmung gerne mehr einschränken wollen und klar auf manipulatives Handeln mit Beeinflussungsabsicht begrenzen wollen.

    2. Die Aufgaben sollen auf sicherheitspolitisch relevante Vorgänge im Cyberraum ausgedehnt werden. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, die präzise Definition des Begriffs "Cyberraum" aus der Nationalen Cyberstrategie im Gesetz zu verankern. Eine Minderheit von sieben Kommissionsmitgliedern beantragt Ihnen demgegenüber, nicht von "Cyberraum", sondern von "Internet" zu sprechen, mithin nicht den gesamten digitalen Lebensraum zu erfassen. Die Mehrheit ist der Meinung, dass wir angesichts der heutigen Bedrohungen den Cyberraum als Ganzes in den Blick nehmen müssen.

    3. Bei schweren Bedrohungen soll es mittels genehmigungspflichtiger Beschaffungsmassnahmen möglich sein, auch Daten bei Finanzintermediären und Händlern zu erheben, um Terrorismusfinanzierung und Spionage effizienter zu bekämpfen. Hier hat die Kommission die gesetzliche Grundlage geschärft, indem sie die Voraussetzungen eng an das Geldwäschereigesetz anbindet und die Rolle des Bundesverwaltungsgerichts als Kontrollinstanz betont.

    4. Bei dringlich angezeigten Massnahmen, insbesondere wenn das Eindringen in ausländische Computersysteme angezeigt ist, soll schneller gehandelt werden können. Neu kann die Direktorin oder der Direktor des NDB in Dringlichkeitsfällen eine solche Massnahme anordnen; im Gegenzug werden bei nachträglicher Ablehnung durch den Chef des VBS die beschafften Daten umgehend entsorgt. So wird Reaktionsfähigkeit mit einem klaren, rechtsstaatlichen Korrektiv verbunden.

    5. Die Kommission kommt einem Anliegen der Kantone nach. Mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung hält sie fest, dass sich die kantonalen Vollzugsorgane gegenseitig Zugriff auf die Daten gewähren müssen, die sie gestützt auf das NDG beschafft haben. Überdies sollen die kantonalen Nachrichtendienste mit Zustimmung des NDB Daten auch an die Kantonspolizei weitergeben dürfen; diesem Anliegen hat die Kommission mit 18 zu 6 Stimmen zugestimmt. Damit stärken wir die interkantonale Zusammenarbeit und die Effizienz der Gefahrenabwehr.

    6. In eng umschriebenen Ausnahmefällen kann der Nachrichtendienst auch Daten beschaffen, welche die politische Betätigung einer Person betreffen. Die Kommissionsmehrheit von 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung hält am Grundsatz fest, dass der NDB keine Informationen zur normalen politischen Betätigung und zur Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit beschaffen darf. Wenn wir Ausnahmen zulassen, tun wir das bewusst eng, dort nämlich, wo konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass politische Aktivitäten missbraucht werden, um gewalttätige, terroristische oder spionagebezogene Handlungen vorzubereiten, oder wenn der Nachrichtendienst Daten braucht, um eine bedrohte Person oder Organisation - etwa eine exponierte Politikerin oder einen exponierten Politiker - gezielt zu schützen. Die demokratische Auseinandersetzung bleibt geschützt. Eingreifen soll der NDB nur dort, wo Gewalt organisiert wird oder der Schutz von Menschen auf dem Spiel steht.

    7. Die Kabelaufklärung wird genauer definiert und die Aufsicht gestärkt, was dem NDB ermöglicht, seine Aufgaben im digitalen Zeitalter effektiv wahrzunehmen.

    Tatsächlich hat das Bundesverwaltungsgericht die heutigen Regeln - also jene, die vor dieser Revision beschlossen wurden - zur Funk- und Kabelaufklärung in gewissen Punkten als verfassungs- und EMRK-widrig beurteilt und dem Gesetzgeber eine Frist von fünf Jahren zur Nachbesserung eingeräumt. In dieser Zeit darf die Aufklärung weiterlaufen, aber ausdrücklich mit der Auflage, die gesetzlichen Grundlagen zu überarbeiten. Der Bundesrat hat das Urteil akzeptiert und setzt im vorliegenden Grundpaket einzelne Anpassungen um; er hält dabei fest, dass die Anforderungen des Urteils damit noch nicht vollständig erfüllt sind, diese jedoch innert Frist umgesetzt werden.

    Ich komme noch auf die Minderheitsanträge zur Eintretensfrage zu sprechen.

    Die Minderheit Chollet beantragt Ihnen Nichteintreten auf diese Vorlage. Diese Minderheit ist der Auffassung, dass die Vorlage unverhältnismässig in Grundrechte eingreift und grundsätzlich abzulehnen ist. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 24 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

    Eine weitere Minderheit Chollet verlangt die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat, mit dem Auftrag, einen neuen Entwurf vorzulegen. Dabei soll er die Bestimmungen zur Kabelaufklärung vollständig streichen, einen stärkeren Schutz der legitimen politischen Tätigkeit vorsehen, ein umfassendes und wirksames Recht auf Auskunft über die verarbeiteten Daten garantieren und eine klare organisatorische Trennung zwischen der Spionageabwehr und den anderen Tätigkeiten des Nachrichtendienstes schaffen.

    Die Kommission hat diesen Rückweisungsantrag mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt und ist der Ansicht, dass die vorliegende Revision diese Anliegen bereits genügend berücksichtige. Ein Nichteintreten oder eine Rückweisung würde bedeuten, dass wir die drängenden Sicherheitsherausforderungen ignorieren und unseren Nachrichtendienst nicht mit den notwendigen Instrumenten ausstatten. Die von der Minderheit II geforderte vollständige Streichung der Kabelaufklärung würde dem NDB gerade jene Instrumente vorenthalten, die für die Aufklärung im digitalen Raum unerlässlich sind. Die Vorlage enthält starke Schutzmechanismen für politische Tätigkeiten und robuste Aufsichtsstrukturen.

    Nach eingehender Prüfung hat die Kommission der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen mit Nachdruck, auf die Vorlage einzutreten und damit die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Nachrichtendienst des Bundes die Schweiz und ihre Bevölkerung auch in Zukunft wirksam schützen kann - im Bewusstsein, dass Sicherheit und Freiheit gemeinsam verteidigt werden müssen.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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