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Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz

(23.022)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz15.02.2023
Speeches(132)
Sorted by Speech date, Descending
132 Results
  • Redetext
    Maja Riniker(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Beat Jans(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Ich möchte den Dank erwidern. Ich möchte der Kommission für ihre hervorragende Arbeit und für den Kompromiss danken, den sie geschmiedet hat, er ist salomonisch. Der Nationalrat hat sich bei der Übergangsfrist durchgesetzt, der Ständerat hat sich bei der Registrierungspflicht durchgesetzt. In diesem Sinne haben sich beide Räte angenähert und den Weg freigemacht, dass die Kommunikation im Justizbereich nun endlich elektronisch erfolgen kann. Das wird für viele Beteiligte Erleichterungen bringen. Auch Ihnen vielen Dank, wenn Sie den Weg mit einer Zustimmung zum Antrag der Einigungskonferenz freimachen.

  • Redetext
    Raphaël Mahaim(Die Grünen)
    Schweiz

    Nous arrivons au terme de ce processus sur un projet qui paraît assez peu spectaculaire, du moins si l'on en croit les débats que nous avons eus ici, mais qui réellement, dans la pratique, provoquera une révolution dans le quotidien des tribunaux. Il était important que nous prenions le temps de la réflexion pour les dernières divergences. Il en restait deux, qui ont été traitées en conférence de conciliation.

    La première concerne le régime transitoire, c'est-à-dire les délais de mise en oeuvre minimum et maximum après l'entrée en vigueur des dernières dispositions de la loi. La conférence de conciliation, par 14 voix contre 11, a décidé de soutenir la variante de notre conseil, qui prévoit un délai minimum de 1 an après l'entrée en vigueur de toute la loi, pour qu'un canton puisse déclarer obligatoire l'utilisation de la plateforme, étant précisé, je le rappelle, que le délai maximal reste fixé à 5 ans. Sur ce point, les deux conseils étaient d'accord. Cela fait, la conférence de conciliation a également repris un élément de la variante du Conseil des Etats, par 22 voix contre 0 et 2 abstentions: la conférence de conciliation a ajouté la phrase qui émane de la variante du Conseil des Etats qui permet déjà, sur une base facultative, l'utilisation de [PAGE 2521] la plateforme dès l'entrée en vigueur des dernières dispositions de la loi. Il y aura donc certainement, dans la plupart des cantons, un certain nombre d'utilisateurs et utilisatrices de la plateforme qui le feront d'abord sur une base facultative et volontaire. Ensuite, une fois que l'obligation sera entrée en vigueur, tout le monde sera contraint de s'y mettre.

    Sur la deuxième divergence, cette fois-ci, c'est la variante du Conseil des Etats qui a été privilégiée par la conférence de conciliation, par 14 voix contre 9 et 3 abstentions. Il s'agit ici des conditions personnelles pour l'inscription au registre des avocats. La conférence de conciliation estime qu'il n'est pas opportun de prévoir explicitement dans la loi fédérale l'obligation d'avoir une adresse dans la plateforme de communication électronique, pour être inscrit au registre des avocats. En effet, la conférence de conciliation estime qu'il demeure un certain nombre d'avocats, de mandataires professionnels, qui pratiquent exclusivement ou majoritairement le conseil et n'ont pas d'intérêt dans leur pratique professionnelle à utiliser la plateforme; ils ne devraient pas être pénalisés de ce fait et devoir de façon contrainte obtenir une adresse sur la plateforme de communication électronique pour être ensuite inscrits au registre alors qu'ils n'ont pas besoin de cette plateforme.

    Finalement, la proposition de la conférence de conciliation a été acceptée à l'unanimité. Je vous recommande d'en faire de même.

    J'en profite pour remercier chaleureusement l'Office fédéral de la justice bien sûr, le conseiller fédéral Beat Jans et ses services, pour le travail fourni dans le cadre de cette réforme importante. L'Office fédéral de la justice a réussi à naviguer entre les exigences et demandes parfois contradictoires des avocats, des cantons et des praticiens. Le résultat, je pense, est équilibré et permettra aux utilisatrices et utilisateurs du domaine de la justice et, finalement, aux justiciables de bénéficier d'un instrument beaucoup plus efficient pour l'avenir.

  • Redetext
    Min Li Marti(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Wir haben an der letzten Sitzung beschlossen, an zwei Beschlüssen des Nationalrates festzuhalten. Diese wurden in der Einigungskonferenz behandelt. Beim einen ging es, wie Sie sich sicher erinnern mögen, um die Frage der Übergangsfrist, und beim zweiten ging es um die Frage des Anwaltsregisters.

    In der Frage der Übergangsfrist hat die Einigungskonferenz mit 14 zu 11 Stimmen beschlossen, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen. Mit 22 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission noch beschlossen, den letzten Satz von Artikel 36a Absatz 1 gemäss Ständerat zu übernehmen, nämlich dass die Benutzerinnen und Benutzer die Plattform ab Inkrafttreten nutzen können. Das wurde wie gesagt einstimmig beschlossen.

    Bei der zweiten Differenz, bei der Frage der Adresse auf der Plattform für alle im Anwaltsregister eingetragenen Anwälte, hat sich mit 14 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen der Beschluss des Ständerates durchgesetzt.

    Danach hat die Einigungskonferenz dem Entwurf einstimmig zugestimmt, und wir beantragen Ihnen, das Gleiche zu tun.

  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Maja Riniker(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Daniel Jositsch(Parteilos)
    Schweiz

    In diesem Geschäft gab es noch zwei Differenzen. Bei der einen handelte es sich um die Übergangsfristen. Wir wollten eine Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren. Der Nationalrat wollte eine Übergangsfrist von nur einem Jahr. In der Einigungskonferenz hat die nationalrätliche Variante obsiegt. Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen also eine Übergangsfrist von einem Jahr. Das ist unschön und entspricht eigentlich nicht unserem grundsätzlichen Interesse, ist aber ein Makel, mit dem wir leben können.

    Weiter gab es eine Differenz bei Artikel 8 des Anwaltsgesetzes, der geändert werden soll. Es geht darum, ob sich Anwälte, die nicht forensisch tätig sind, ebenfalls ins Anwaltsregister eintragen müssen. Hier hat sich die ständerätliche Version durchgesetzt. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates ist einverstanden damit, dass wir das streichen und dass nicht forensisch tätige Anwälte nicht verpflichtet sind, sich im Anwaltsregister einzutragen.

    Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen, die beiden Varianten, die jetzt in der Einigungskonferenz obsiegt haben, anzunehmen.

  • Redetext
    Andrea Caroni(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Andrea Caroni(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Daniel Jositsch(Parteilos)
    Schweiz

    Hier geht es darum, ob Anwälte, die im Anwaltsregister eingetragen sind, obligatorisch eine entsprechende Adresse in diesem Register eintragen müssen. Unser Rat war in der letzten [PAGE 1331] Beratung der Meinung, dass das keinen Sinn mache, weil es nicht forensisch tätige Anwälte gibt, die trotzdem im Anwaltsregister eingetragen sind. Es macht aus unserer Sicht keinen Sinn, dass diese Anwälte verpflichtet werden, obligatorisch eine Adresse einzurichten, die lediglich den Zweck hat, im gerichtlichen Verfahren Eingaben zu machen. Deshalb hat unser Rat entschieden, dass er diese Pflicht nicht einführen will. Der Nationalrat hat auch sehr knapp - nicht ganz so knapp wie bei der vorherigen Differenz, aber relativ knapp - entschieden, dass er an seinem Beschluss festhalten möchte.

    Ihre Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen ohne Gegenstimme, an unserem Beschluss festzuhalten. Da aufgrund der Differenz, die wir vorhin geschaffen haben, ohnehin eine Einigungskonferenz stattfindet, können wir problemlos auch diese Differenz aufrechterhalten.

  • Redetext
    Andrea Caroni(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Beat Jans(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Der Nationalrat hat gestern an zwei Differenzen zum Ständerat festgehalten. Ich äussere mich gleich zu beiden.

    Bei der ersten Differenz geht es in Artikel 36a um die Übergangsbestimmungen im BEKJ und um die Frage, ob der Anwaltschaft in Artikel 36a Absatz 1 ein oder zwei Jahre Übergangsfrist nach der abschliessenden Inkraftsetzung des BEKJ gewährt werden soll. Wie wir im Nationalrat gehört haben, können Benutzerinnen und Benutzer Eingaben so oder so ab Inkrafttreten über die Plattform einreichen.

    Sollten Sie hier und beim Anwaltsgesetz dem Beschluss des Nationalrates folgen, wäre das Geschäft bereinigt. Auch beim Anwaltsgesetz ist der Bundesrat mit beiden Varianten - mit jener des Nationalrates oder jener des Ständerates - einverstanden.

  • Redetext
    Daniel Jositsch(Parteilos)
    Schweiz

    Bei Artikel 36a geht es um die Übergangsfrist, innerhalb deren diese Plattform eingeführt werden soll. Es gibt eine Höchstfrist, die eigentlich unbestritten ist. Die Frage ist, ob die Kantone die Plattform bereits früher einführen können. Der Nationalrat möchte, dass dies bereits ein Jahr nach Inkraftsetzung des Gesetzes möglich ist. Der Ständerat möchte bisher eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Wir haben diese Frist von zwei Jahren zum Schutz der Anwaltschaft vorgesehen, die genügend Zeit haben soll, sich auf dieses neue System einzustellen. Der Nationalrat hat an seiner Position von nur einem Jahr mit Stichentscheid der Präsidentin, also äusserst knapp, festgehalten.

    Ihre Kommission für Rechtsfragen hat sehr deutlich, mit 11 zu 2 Stimmen, an der bisherigen Position des Ständerates festgehalten und empfiehlt Ihnen, dass auch Sie das weiterhin tun, dass wir also an diesen zwei Jahren festhalten. Wenn Sie daran festhalten, wird heute Mittag eine Einigungskonferenz stattfinden, und wir werden versuchen, uns dort entsprechend durchzusetzen, was angesichts der Abstimmungsverhältnisse im Nationalrat relativ gute Erfolgsaussichten hat.

  • Redetext
    Andrea Caroni(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Daniel Jositsch(Parteilos)
    Schweiz

    Gut, ich werde dann noch auf die beiden Differenzen eingehen.

  • Redetext
    Andrea Caroni(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Daniel Jositsch(Parteilos)
    Schweiz

    Es geht hier einmal mehr um das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz. Es bestehen hier weiterhin zwei Differenzen. Die eine betrifft die Übergangsfrist, wann diese elektronische Plattform eingeführt wird. Herr Präsident, soll ich jetzt alle Anträge begründen oder soll ich das nachher einzeln tun?

  • Redetext
    Andrea Caroni(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

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