Skip to main content

Anbau gentechnisch veränderter Organismen. Für eine Verlängerung des Moratoriums

(09.329)StandesinitiativeErledigt
Schweiz29.09.2009
Speeches(6)
Sorted by Speech date, Descending
6 Results
  • Redetext
    Pascale Bruderer Wyss(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Die Kommission beantragt einstimmig, der Initiative keine Folge zu geben.

    [VS]

    Der Initiative wird keine Folge gegeben

    Il n'est pas donné suite à l'initiative

  • Redetext
    Erika Forster-Vannini(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Felix Gutzwiller(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Nur sehr kurz, das Wesentliche wurde gesagt: Wir haben immer die Position vertreten, dass Moratorien in diesem Bereich für den Forschungsstandort Schweiz falsch sind. Wir haben auch bei früherer Gelegenheit darauf hingewiesen, dass etwa im ETH-System nachweisbar ist, dass diese Fachrichtung praktisch keinen Nachwuchs mehr findet, vor allem keinen schweizerischen Nachwuchs mehr, weil unsere PhD und Doktorandinnen und Doktoranden keine Zukunft in diesem Gebiet sehen, das ja sonst weltweit blüht, um diesen Begriff zu bemühen. Aus dieser Optik mussten wir uns der Mehrheit beugen, die eine Verlängerung beschlossen hat. Wir hoffen aber sehr, dass man früher oder später doch endlich zur Einsicht kommt, dass für den Forschungsplatz Schweiz Moratorien eine ganz falsche Form der Politik sind.

  • Redetext
    Peter Bieri(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Ich war bei der Anhörung der Kantonsvertreter zu diesen Standesinitiativen in der WBK dabei. Wenn man dort genauer hinhörte, dann merkte man, dass es durchaus Standesinitiativen gab, die zwar ein Moratorium verlangten, deren Vertreter aber nicht ein Moratorium wollten, sondern ein generelles Verbot. Weil das jedoch nicht adäquat schien, hat man sich dann auf dieses Moratorium von drei Jahren beschränkt.

    Ich hege aber die Vermutung, ja, es wurde auch konkret gesagt, dass 2013 die nächsten Standesinitiativen lanciert werden, die entweder ein weiteres Moratorium oder ein generelles Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft verlangen werden. In diesem Sinne sind der Bundesrat und die Verwaltung, aber auch die Forschung gefordert, uns bis in drei Jahren, sprich bis 2013, abschliessende Antworten darauf zu geben, wie wir mit dieser Thematik in diesem Land in Zukunft umgehen sollen. Wir brauchen bis dann die Koexistenzverordnung; man kann dann nicht wieder argumentieren, man habe noch nicht alle Forschungsergebnisse. Das NFP 59 läuft dieses Jahr aus, die Ergebnisse sind anschliessend zu interpretieren und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Drei Jahre, das ist im Forschungsbereich einer neuen Technik eine kurze Zeit, insbesondere wenn die Natur auch noch mitspielt - denken wir daran, dass Getreide eben nur einmal pro Jahr ausgesät werden kann.

    Gleichzeitig ist zu sagen, dass es hier um ein Moratorium des Inverkehrbringens geht und nicht der Forschung. Die Forschung darf in dieser Zeit nicht behindert werden, im Gegenteil: Sie muss gefördert werden. Ich stelle fest, dass die Leute in der Forschungswelt zusehends resignieren. Forschungsprofessoren der ETH sagen mir, sie würden ihre Versuche ohnehin nicht mehr in der Schweiz tätigen. Die Sache sei derart langwierig, derart von Opposition begleitet, auch von Opposition fundamentaler Natur, dass sie beschlossen hätten, ihre Versuche in Amerika durchzuführen. Wenn wir den Forschungsplatz fördern wollen, dann darf solches nicht passieren.

    In dem Sinne hoffe ich, dass die Forschung auch in diesem Bereich in den nächsten drei Jahren eine reelle Chance hat und wir dann auch fähig sind, die Koexistenzverordnung zu erlassen, und auch die Frage definitiv beantworten können, ob wir GVO in Verkehr bringen wollen oder nicht. Wenn wir dann wiederum kommen, um bloss Moratorien ein weiteres Mal zu verlängern, sind wir nicht ehrlich in dieser Frage. Deshalb hoffe ich, dass wir 2013 eine definitive Antwort auf diese Frage geben können.

    [PAGE 439]

  • Redetext
    Theo Maissen(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Ich kann etwas zur Effizienzsteigerung dieses Rates beitragen, indem ich gleich alle sechs Geschäfte zusammenfasse. Es geht hier wie erwähnt um Standesinitiativen der sechs Kantone Genf, Bern, Jura, Neuenburg, Freiburg und Waadt. Diese haben alle in mehr oder weniger ähnlicher Form Standesinitiativen eingereicht, die das Moratorium für die Anwendung gentechnisch veränderter Organismen, sogenannter GVO, um mindestens drei Jahre verlängern wollen.

    In der WBK haben wir am 8. Oktober 2009 eine Anhörung von fünf dieser Kantone gemacht, nämlich der Regierungen von Genf, Bern, Jura, Neuenburg und Freiburg. Der Kanton Waadt hat auf eine Anhörung verzichtet, weil zwischenzeitlich bereits die entsprechenden Änderungen des Gentechnikgesetzes im Gange waren. Wir haben dann nach diesen Anhörungen vom 8. Oktober 2009 beschlossen, den Entscheid über diese Standesinitiativen zu sistieren und vorerst die weitere Entwicklung abzuwarten, und zwar bis zur Schlussabstimmung über die vorgesehene Gesetzesrevision, nämlich die Gesetzesrevision betreffend das Bundesgesetz über Gentechnik im Ausserhumanbereich, also das Gentechnikgesetz. Diese Vorlage beruht auf der Botschaft des Bundesrates vom 1. Juli 2009. Mit dieser Vorlage beantragte der Bundesrat dem Parlament eine Revision des Gentechnikgesetzes, wobei die Veränderung des GVO-Moratoriums in der Landwirtschaft das Kernanliegen darstellt. Mit einer neuen Übergangsbestimmung soll das bis November 2010 geltende Moratorium für GVO in der Landwirtschaft bis November 2013, also um drei Jahre, verlängert werden.

    Erlauben Sie mir hier eine persönliche Bemerkung. Bei einem Moratorium stellt man ja die Aktivitäten ein. Man spricht dann auch von einer Denkpause. Persönlich bin ich immer der Meinung, mit Denken sollte man nicht pausieren. Aber immerhin, wir haben das dann so gemacht. Einen der wichtigen Gründe für diese Zustimmung bildete das Nationale Forschungsprogramm 59 über "Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen". Mit einer Verlängerung des Moratoriums kann dieses Nationale Forschungsprogramm ohne übermässigen politischen Druck weitergeführt und dann auch abgeschlossen werden. Von diesem Nationalen Forschungsprogramm werden wissenschaftliche Erkenntnisse erwartet, welche als Grundlage für die anstehenden politischen Entscheide über das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen und Pflanzenteilen, von gentechnisch verändertem Saatgut und anderem pflanzlichen Vermehrungsmaterial zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder auch waldwirtschaftlichen Zwecken dienen können.

    An ihrer Sitzung vom 22. März 2010 beschloss dann die WBK, den sechs Standesinitiativen keine Folge zu geben, da mit der Annahme und der Umsetzung des revidierten Gentechnikgesetzes den Anliegen der Standesinitiativen Rechnung getragen wurde. Ich ersuche Sie also namens der WBK, den Anträgen auf Nichtfolgegeben zuzustimmen.

  • Redetext
    Erika Forster-Vannini(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Sie haben schriftliche Berichte der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt einstimmig, den sechs Standesinitiativen keine Folge zu geben.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0