Peter Bieri · CVP
Ich war bei der Anhörung der Kantonsvertreter zu diesen Standesinitiativen in der WBK dabei. Wenn man dort genauer hinhörte, dann merkte man, dass es durchaus Standesinitiativen gab, die zwar ein Moratorium verlangten, deren Vertreter aber nicht ein Moratorium wollten, sondern ein generelles Verbot. Weil das jedoch nicht adäquat schien, hat man sich dann auf dieses Moratorium von drei Jahren beschränkt.
Ich hege aber die Vermutung, ja, es wurde auch konkret gesagt, dass 2013 die nächsten Standesinitiativen lanciert werden, die entweder ein weiteres Moratorium oder ein generelles Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft verlangen werden. In diesem Sinne sind der Bundesrat und die Verwaltung, aber auch die Forschung gefordert, uns bis in drei Jahren, sprich bis 2013, abschliessende Antworten darauf zu geben, wie wir mit dieser Thematik in diesem Land in Zukunft umgehen sollen. Wir brauchen bis dann die Koexistenzverordnung; man kann dann nicht wieder argumentieren, man habe noch nicht alle Forschungsergebnisse. Das NFP 59 läuft dieses Jahr aus, die Ergebnisse sind anschliessend zu interpretieren und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Drei Jahre, das ist im Forschungsbereich einer neuen Technik eine kurze Zeit, insbesondere wenn die Natur auch noch mitspielt - denken wir daran, dass Getreide eben nur einmal pro Jahr ausgesät werden kann.
Gleichzeitig ist zu sagen, dass es hier um ein Moratorium des Inverkehrbringens geht und nicht der Forschung. Die Forschung darf in dieser Zeit nicht behindert werden, im Gegenteil: Sie muss gefördert werden. Ich stelle fest, dass die Leute in der Forschungswelt zusehends resignieren. Forschungsprofessoren der ETH sagen mir, sie würden ihre Versuche ohnehin nicht mehr in der Schweiz tätigen. Die Sache sei derart langwierig, derart von Opposition begleitet, auch von Opposition fundamentaler Natur, dass sie beschlossen hätten, ihre Versuche in Amerika durchzuführen. Wenn wir den Forschungsplatz fördern wollen, dann darf solches nicht passieren.
In dem Sinne hoffe ich, dass die Forschung auch in diesem Bereich in den nächsten drei Jahren eine reelle Chance hat und wir dann auch fähig sind, die Koexistenzverordnung zu erlassen, und auch die Frage definitiv beantworten können, ob wir GVO in Verkehr bringen wollen oder nicht. Wenn wir dann wiederum kommen, um bloss Moratorien ein weiteres Mal zu verlängern, sind wir nicht ehrlich in dieser Frage. Deshalb hoffe ich, dass wir 2013 eine definitive Antwort auf diese Frage geben können.
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