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Erfolgreiche Personenfreizügigkeit mit Aus- und Weiterbildungsoffensive

(08.3234)MotionErledigt
Schweiz01.04.2008
Speeches(10)
Sorted by Speech date, Descending
10 Results
  • Redetext
    Christoffel Brändli(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Opponieren diese Kommissionsmitglieder? Das ist nicht der Fall. - Die Motion ist damit zurückgezogen worden.

    [VS]

    Zurückgezogen - Retiré

  • Redetext
    Simonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Ich war offenbar nicht deutlich genug: Ich würde die Motion zurückziehen, ausser wenn diejenigen Kommissionsmitglieder, die die Motion unterstützt haben, dagegen opponieren.

  • Redetext
    Christoffel Brändli(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Wir könnten jetzt eine Abstimmung unter den Kommissionsmitgliedern durchführen, aber das geht nicht. Der Bundesrat beantragt Ablehnung der Motion. Wir stimmen ab. - Frau Sommaruga wünscht noch einmal das Wort.

  • Redetext
    Simonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Entschuldigen Sie, wenn ich das Wort noch ergreife. Ich bin sehr erfreut über die positive Aufnahme der Inhalte dieser Motion. Ich habe jetzt ordnungspolitische Vorbehalte gehört. Ich habe von Ihnen, Frau Bundesrätin, gehört, dass Sie den Vorstoss als Postulat entgegengenommen hätten, dass Sie gewillt sind, diese Aufgaben anzunehmen. Ich habe auch von Ihnen, Herr Kollege Schwaller, gehört, dass Sie ebenfalls der Meinung sind, dass die Inhalte dieser Motion wichtig sind, dass sie für Sie jetzt vielleicht zu eng mit der Personenfreizügigkeit verknüpft sind. Ich muss Ihnen einfach sagen: Ich bin überzeugt, dass diese Personenfreizügigkeit uns in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten auch grosse Probleme verschaffen könnte, auch bei den qualifizierten Arbeitskräften.

    Aber nach der guten Aufnahme wäre ich als Kommissionssprecherin bereit, die Motion zurückzuziehen. Ich möchte aber all denjenigen, die diese Kommissionsmotion mitgetragen haben, selbstverständlich die Möglichkeit geben, sie zur Abstimmung zu bringen. Ich konnte keine Rücksprache nehmen, aber das wäre mein Angebot.

  • Redetext
    Doris Leuthard(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Ich möchte mich zuerst bedanken, dass Sie die flankierenden Massnahmen so gut aufgenommen haben und somit ein Einschreiten meinerseits nicht nötig war, denn zwei Bundesrätinnen reichen ja für die geballte Weisheit des Ständerates.

    Bei dieser Motion besteht eigentlich ein Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit - da bin ich mit Herrn Reimann völlig einverstanden. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Bildung und Arbeitsmarkt und damit auch die Zuwanderung etwas miteinander zu tun haben, aber nicht so direkt, wie die Kommission das formuliert. Wir haben im Arbeitsmarkt generell das Problem, dass viele Qualifizierte in der Schweiz den heutigen Anforderungen vor allem im Dienstleistungsbereich nicht mehr genügen. Es ist sowieso ein Anliegen von Ihnen wie vom Bundesrat, dass wir das Qualifikationsniveau in der Schweiz anheben. Im Hinblick darauf haben Sie ja die Mittel im Rahmen der BFI-Botschaft erhöht, [PAGE 245] und im Hinblick darauf sind wir uns auch einig, dass die Investitionen in Bildung und Forschung in den nächsten Jahren für unser Land enorm wichtig sein werden.

    Wir haben aber hier in dieser Motion eine Vermischung einerseits der beruflichen Grundbildung und andererseits der Weiterbildung. Wenn Sie von Berufsqualifikationen und vom Nachholen der Bildung sprechen, so ist das nicht das Gleiche. Die berufsqualifizierende Weiterbildung setzt in der Regel voraus, dass man schon eine berufliche Grundbildung absolviert hat, die einen dann überhaupt befähigt, sich in der beruflichen Weiterbildung zu engagieren. Mit dem heutigen Berufsbildungsgesetz haben wir in diesem Bereich die Nachholbildung bereits festgelegt. Aber sie setzt eben voraus, dass eine berufliche Grundbildung vorhanden ist. Wenn Sie in Ziffer 1 eine Berufsqualifikation für alle in der Schweiz wünschen, so sprechen Sie ein viel umfassenderes Problem an, das vor allem die Kantone betrifft. Hier haben die Kantone denn auch entschieden, dass bis 2015 als Ziel 95 Prozent der Schulabgänger einen Abschluss der Sekundarstufe II erreicht haben sollen und somit eben eine Qualifizierung von 95 Prozent der Schulabgängerinnen und Schulabgänger erreicht werden muss - und zwar von Inländern wie Ausländern; hier unterscheiden wir ja nicht.

    In Ziffer 2 Ihrer Motion versuchen Sie dann, mehr die Integration von Zugewanderten anzusprechen; hier rennen Sie offene Türen ein. Herr Gutzwiller hat es soeben formuliert: Der Bundesrat hat im letzten Jahr einen umfassenden Bericht über Integrationsmassnahmen diversester Natur verabschiedet, und Sie haben am 11. März dieses Jahres die Motion Schiesser zur Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe (06.3445) endgültig angenommen. Auch mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, in einer Gesamtsicht zu prüfen, ob allfällige weitere Schritte zur Integration im Bereich der Bildung unternommen werden sollen. Auch hier ist der Bundesrat natürlich bereit, diese Gesamtsicht vorzunehmen und das weiter zu prüfen.

    Schliesslich rennen Sie auch mit Ziffer 3 der Motion bekannte offene Türen ein. Der Bundesrat hat schon im Januar beschlossen, binnen eines Jahres einen umfassenden Bericht über die Weiterbildungssituation in der Schweiz zu erstellen mit dem Ziel, die Weiterbildungsquote generell zu erhöhen. Dafür braucht es zuerst den Bericht, weil die Weiterbildung sehr heterogen geordnet ist und weil unterschiedliche Finanzierungsquellen dafür herhalten. In der Analyse muss auch aufgezeigt werden, wo konkret Handlungsbedarf besteht, was die Kantone machen und was Privatinitiative ist und, wenn Handlungsbedarf bestehen würde, wer sich daran zu beteiligen und das zu finanzieren hätte. Insofern wird auch im Bereich der Weiterbildung in generalis ein Bericht binnen eines Jahres vorliegen.

    Gerne hätte ich diese Anliegen daher in der Form des Postulates akzeptiert. Das wollte die Kommission aber nicht. Sie zwingen mich damit, die eigentlich berechtigten Bildungs- und Weiterbildungsanliegen abzulehnen. Ich glaube - wieder mit dem Verweis auf die Personenfreizügigkeit - nochmals betonen zu müssen: Bildung und Weiterbildung sind nicht Anliegen im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit, sondern generelle Anliegen von Wirtschaft und Gesellschaft. Wir unterscheiden nicht. Im Gegenteil: Es sind, wie Sie erwähnt haben, besonders Qualifizierte, Gutausgebildete zugewandert. In rezessiveren Zeiten ist es notorisch so, dass jene mit einer guten Qualifizierung viel weniger Probleme haben. Sie sind auch viel mobiler. Insofern muss der Fokus auf den Niedrigqualifizierten liegen, die wir mit entsprechenden Programmen besser befähigen müssen.

    Daher nehme ich das Grundanliegen im Sinne der bereits verabschiedeten Berichte und Motionen sehr gerne weiter entgegen. Aber so, wie der Vorstoss formuliert ist, muss ich Ihnen aus ordnungspolitischen Gründen die Ablehnung ans Herz legen.

  • Redetext
    Felix Gutzwiller(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Trotz der absehbaren Niederlage will ich noch ein gutes Wort für die Motion einlegen. Natürlich geht es hier nicht direkt um flankierende Massnahmen. Auch wenn man sagen kann, es sei sozusagen das Einrennen offener Türen, geht es aus meiner Optik einmal mehr klar darum, zu sagen, dass diese Internationalisierung des Wettbewerbs - Herr Kollege Reimann, dazu gehört selbstverständlich die Personenfreizügigkeit - auch verstärkte Anstrengungen braucht, damit die Menschen das Gefühl haben, sie könnten in diesem Wettbewerb bestehen. Darum geht es grundsätzlich. Das geht viel weiter als die flankierenden Massnahmen allein.

    Es ist keine Frage, dass wir heute in einer unsichereren Umgebung sind - etwa bezüglich der Überzeugung junger Menschen in der Schweiz, dass sie kompetitiv weltweit mithalten können. Es stellen sich heute schon im mittleren Kader Fragen: Bestehen wir gegenüber den qualifizierten Ausländern, die zu uns kommen können? Das gilt mehr und mehr, nicht nur in der Medizin, sondern auch in vielen anderen Branchen. Da ist es ausserordentlich wichtig, dass die Menschen begreifen: Wir wollen nicht nur öffnen; wir wollen nicht nur ein Land sein, das sich radikal öffnet, das in diesen Dingen ein Pionier ist; wir wollen nicht nur profitieren von dieser Öffnung, sondern wir wollen alles tun, damit die Menschen diese Öffnung auch längerfristig erfolgreich bewältigen. Das ist eigentlich die Essenz, die ich in dieser Motion sehe. Sie definiert, wie gesagt, eigentlich nicht flankierende Massnahmen.

    Ich bin einverstanden mit der Auffassung, dass Punkt 3 der Motion in der nachfolgenden Botschaft gerade noch einmal kommen wird. Artikel 3 Ziffer 16 des Legislaturprogramms sagt ja, man wolle mit diesem Weiterbildungsgesetz weitermachen. Ich glaube, die Wichtigkeit des Anliegens, nämlich das Ausstatten der Menschen mit den Ressourcen für den globalen Wettbewerb, verdient es, dass man hier ein klares Signal setzt.

    Ich bitte deshalb ebenfalls um Annahme der Motion.

  • Redetext
    Urs Schwaller(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Seit dem Inkrafttreten des Abkommens am 1. Juni 2002 hat die Personenfreizügigkeit die positiven Erwartungen erfüllt. In der Tat: Die Zuwanderung hat sich kontrolliert und auch gemäss den Bedürfnissen der Wirtschaft entwickelt. Zugewandert sind gerade und insbesondere Arbeitskräfte mit mittlerem und hohem Qualifikationsniveau. Wir brauchen - davon bin ich überzeugt - vor allem auch ausgebildetes und geeignetes Personal für die verschiedenen Wirtschaftsbereiche. Das widerspiegelt sich auch darin, dass die Schweizer Wirtschaft in den letzten Jahren 40 Prozent der Führungskräfte im Ausland rekrutieren musste oder auch konnte.

    Mit der Motion - ich finde das gerade auch im Hinblick auf die wahrscheinliche Abstimmung suboptimal - wird der Fokus vor allem auf die ungelernten Immigrantinnen und Immigranten und die nachholende Bildung für ausländische Frauen gelegt. Ich kann mir bereits heute vorstellen, dass in der Abstimmungskampagne dann folgender Kurzschluss gemacht werden wird: Nein zu einer Flut ungelernter Ausländer, die dann ganz sicher noch auf die Sozialversicherungen zurückgreifen werden. Die nachholende berufliche Ausbildung hat wenig oder nichts mit der Personenfreizügigkeit zu tun. Die zeitliche und räumliche Verbindung der Forderung der Motion in Sachen Grundausbildung und Weiterbildung, die ich losgelöst vielleicht noch unterstützen würde, mit der Personenfreizügigkeit ist falsch.

    Ich lehne deshalb die Motion ab, wie wir das heute Morgen auch im schriftlich eingereichten Antrag getan haben, und ersuche Sie, dasselbe zu tun.

  • Redetext
    Maximilian Reimann(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Sie haben es gehört, in der Kommission gab es eine Gegenstimme gegen diese Motion. Sie stammte von mir. Ich freue mich einmal mehr, dass der Bundesrat auch hier die gleiche Meinung eingenommen hat und Ihnen beantragt, die Motion abzulehnen.

    Was nun die von der Kommission propagierte Aus- und Weiterbildungsoffensive anbetrifft, hat das doch, wie es in der Motion expressis verbis verankert worden ist, nichts mit der erfolgreichen Umsetzung der Personenfreizügigkeit zu tun. Die Motion steht meines Erachtens der Personenfreizügigkeit eher hinderlich im Weg, könnte man sie doch auch als weitere Erhöhung bzw. Verschärfung der flankierenden Massnahmen interpretieren, und das sollten wir nicht tun. Natürlich sind die in der Motion aufgeführten Begehren per se keineswegs abwegig, aber sie sind Bestandteil anderer Rechtsgüter, anderer Gesetze - insbesondere des Weiterbildungsgesetzes - und sind hier fehl am Platz.

    Ein Nein zu dieser Motion ist kein Nein zu einer sinnvollen Aus- und Weiterbildungsoffensive, aber mit der Weiterführung respektive der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit hat sie - ich wiederhole mich - nichts zu tun.

  • Redetext
    Simonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Ihre Aussenpolitische Kommission unterbreitet Ihnen gleichzeitig mit dem Bundesbeschluss über die Personenfreizügigkeit eine Motion mit dem Titel "Erfolgreiche Personenfreizügigkeit mit Aus- und Weiterbildungsoffensive". Hintergrund dieser Motion ist, dass mit der Personenfreizügigkeit die Zuwanderung von Arbeitskräften in die Schweiz zunimmt und dass sie nicht nur zunimmt, sondern dass sich die Zusammensetzung dieser Arbeitskräfte auch verändert.

    Während in den Jahren zwischen 1960 bis etwa 2000 mehrheitlich Personen ohne Berufsabschluss, also sogenannt Ungelernte, in die Schweiz gekommen sind beziehungsweise auf den Schweizer Arbeitsmarkt geholt worden sind, hat heute etwa die Hälfte der Arbeitskräfte, die in den vergangenen Jahren aus der EU in die Schweiz gekommen sind, eine akademische Ausbildung. Weitere rund 30 Prozent sind Techniker, Ingenieure und andere Fachkräfte. Diese Zuwanderung ist bei einer guten Konjunkturlage unproblematisch, ja, sie ist sogar erwünscht. Die eigentliche Frage, die uns alle beschäftigen muss, und sie wurde auch heute Vormittag immer wieder angesprochen, ist die Frage, was in einer Rezession passiert. Oder noch wichtiger: Welche Vorkehrungen müssen wir treffen, damit die Personenfreizügigkeit auch den Härtetest in der nächsten Wirtschaftsflaute besteht? Die Schweiz braucht eine Aus- und Weiterbildungsoffensive. Das ist aus der Sicht der Mehrheit Ihrer Kommission eine zentrale Antwort auf diese Frage. Und zwar müssen diese Bestrebungen auf drei Ebenen ansetzen.

    Wir müssen erstens alles daransetzen, dass die Jugendlichen in unserem Land eine Berufslehre oder eine Qualifizierung zumindest auf Sekundarstufe II absolvieren. Was die Zugewanderten anbelangt, haben wir gehört, dass ein grosser Teil von ihnen beruflich gut und sehr gut qualifiziert ist. Trotzdem sollten wir uns nichts vormachen: Es werden auch weiterhin Menschen ohne berufliche Ausbildung in die Schweiz kommen. Das Gastgewerbe, die Landwirtschaft und der Bau rekrutieren auch in Zukunft günstige - und das bedeutet meist: ungelernte - Arbeitskräfte. Die Erfahrungen der letzten vier Jahrzehnte haben gezeigt, dass es auch in unserem Interesse ist, diesen Menschen eine berufliche Qualifikation zu ermöglichen. Denn in wirtschaftlich schwierigen Zeiten fallen sie als Erste aus dem Arbeitsprozess und tauchen auf den Listen der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe wieder auf. Wenn wir das verhindern wollen, dann müssen wir heute etwas dafür tun.

    Der zweite Punkt der Kommissionsmotion betrifft vor allem die Frauen, die im Rahmen des Familiennachzugs in unser Land kommen. Wir haben alles Interesse daran, dass wir mit einer nachholenden Bildung auch ihre Integration - und zwar auch die berufliche - deutlich verbessern. [PAGE 244]

    Schliesslich geht es im dritten Punkt der Motion darum, dass unsere Bevölkerung im zunehmenden Wettbewerb, der durch die Personenfreizügigkeit zusätzlich verschärft wird, mithalten kann. Wir haben es mehrmals gehört: Die Zuwanderung gerade von hochqualifizierten Arbeitskräften ist für unsere berufstätige Bevölkerung eine echte Herausforderung. Es ist meines Erachtens etwas naiv, zu glauben, dass sich die ausländischen Arbeitskräfte in einer Rezession automatisch wieder in ihre Herkunftsländer zurückziehen. Gerade in solchen Zeiten wird sich zeigen, ob unsere Arbeitskräfte genügend aus- und weitergebildet sind, um bestehen zu können. Die Vorstellung, dass wir plötzlich sehr viele gut qualifizierte Arbeitskräfte - egal, ob ausländische oder schweizerische - in der Arbeitslosenversicherung haben, ist beunruhigend. Das wird in unserem Land für Unmut und für Unruhe sorgen, und deshalb müssen wir heute etwas vorkehren.

    Der Bundesrat begründet seine ablehnende Haltung gegenüber der Motion damit, dass die darin geforderten Massnahmen bereits erfüllt seien oder sich in Umsetzung befänden. Die Bemühungen des Bundesrates sollen nicht in Abrede gestellt werden. Ich möchte aber doch darauf hinweisen, dass der jüngste Wachstumsbericht des Bundesrates zwar die Förderung der Weiterbildung anspricht, ohne sich aber auf konkrete Massnahmen festzulegen. Im Bereich der Integration brauchen wir nicht unbedingt mehr Massnahmen, aber wir brauchen eine bessere Koordination der Massnahmen. Heute gibt es Massnahmen nach Arbeitslosenversicherungsgesetz, nach Berufsbildungsgesetz, nach Ausländergesetz und nach Invalidenversicherungsgesetz. Die Koordination funktioniert aber zu wenig, und oft weiss die eine Hand nicht, was die andere tut. Hier gibt es ebenfalls Handlungsbedarf.

    Ich bitte Sie namens Ihrer Kommission, die diese Motion mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen hat, die Motion anzunehmen. Wir geben damit ein klares Signal, dass wir uns bewusst sind: Die Personenfreizügigkeit und ganz allgemein der globale Wettbewerb sollen nicht nur in wirtschaftlichen Schönwetterperioden funktionieren, sondern auch dann, wenn die wirtschaftliche Lage bewölkt oder gar stürmisch ist. Um dieser Überzeugung Nachachtung zu verschaffen, müssen wir heute etwas tun.

  • Redetext
    Christoffel Brändli(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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