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Umweltschutzgesetz. Änderung (Gen-Lex)

(00.008)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz01.03.2000
Speeches(482)
Sorted by Speech date, Descending
482 Results
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Abstimmung - Vote

    [NAM]

    Für Annahme des Entwurfes .... 159 Stimmen

    Dagegen .... 4 Stimmen

  • Redetext
    Kathy Riklin(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Das Gentechnikgesetz gelangt heute zum Abschluss. Wir sind froh darüber. Die CVP-Fraktion hat sich entscheidend dafür eingesetzt, dass der Verfassungsauftrag in diesem wichtigen, aber emotional stark befrachteten Gebiet umgesetzt wird. Der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten und der Natur soll gewährleistet sein. Eine klare Haftungsregelung mit angemessenen Verjährungsfristen soll die Produzenten und Landwirte in die Verantwortung nehmen. Die Wahlfreiheit der Konsumenten und die Trennung des Warenflusses werden garantiert; die Forschung soll aber nicht behindert werden. Damit ist eine Entwicklung der Gentechnologie möglich, ohne dass der Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung gefährdet werden. Auch wir danken für die konstruktive Zusammenarbeit und freuen uns, dass wir diesem Gesetz zustimmen können.

  • Redetext
    Simonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Noch im letzten September hat die FDP-Fraktion für Nichteintreten und Rückweisung des Gentechnikgesetzes Stimmen gesammelt: Die Vorgaben des Gesetzes seien unpraktikabel, diskriminierend, unerfüllbar und forschungsfeindlich. Weder Nichteintreten noch Rückweisung sind zustande gekommen. Heute können wir ein Gesetz verabschieden, das der Bevölkerung vor fast zehn Jahren versprochen wurde, mit dem Schutz der gentechfreien Produktion, mit der Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten, mit einer strengen Haftpflicht und mit klaren Vorgaben für die Bewilligungen. Unter diesen Bedingungen kann die SP diesem Gesetz zustimmen. Dieses Gesetz ist dank einer Allianz von CVP, Grünen, SP sowie jenen Landwirtschaftsvertretern in diesem Parlament zustande gekommen, die noch die echten Bauern vertreten. Solche Allianzen sind erfreulich. Zusammen mit der Gentechfrei-Initiative wird die Schweizer Landwirtschaft jetzt eine echte Chance erhalten, sich auch in Zukunft als natürliche Landwirtschaft zu profilieren.

  • Redetext
    Maya Graf(Die Grünen)
    Schweiz

    Die grüne Fraktion wird dem vorliegenden Gentechnikgesetz zustimmen, aber mit wenig Begeisterung. Der Schutz der GVO-freien Produktion, die Deklaration und die Trennung der Warenflüsse sind zwar in diesem Gesetz geregelt, was wir begrüssen: in diesem Gesetz fehlt aber eindeutig die Verankerung eines Moratoriums für den Anbau von Gentech-Saatgut in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Forstwirtschaft in unserem Land. Sie wissen, mit der Gentechfrei-Initiative, die innert eines Monats bereits 50 000 Unterschriften erhalten hat, wird diesem Anliegen, das immerhin von einer grossen Mehrheit der Bevölkerung getragen wird, dann noch Rechnung getragen - wenn auch erst zu einem späteren Zeitpunkt, was wir natürlich sehr bedauern.

  • Redetext
    Yves Christen(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Gian-Reto Plattner(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Redetext
    Gian-Reto Plattner(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Redetext
    Moritz Leuenberger(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Auch im Nationalrat ist unglaublich engagiert über diesen Artikel diskutiert worden. Ich habe deswegen, wie Herr Bürgi zu Recht gesagt hat, am Schluss betont, der Ständerat habe inhaltlich gar nichts anderes gewollt, er habe eigentlich das Konzept übernommen und einen anderen Artikel etwas angereichert. Ich wollte dort eigentlich für die Fassung des Ständerates Stimmung machen, aber der Nationalrat ist bei seiner Variante geblieben.

    Wenn ich Sie jetzt umgekehrt eher ersuche, dem Nationalrat zuzustimmen, so nicht deshalb, weil ich einfach von Geburt an immer auf der Seite der Minderheit und der Schwächeren bin, (Heiterkeit) sondern weil ich eher finde, man sollte jetzt diese Differenz bereinigen. Ich kann beim besten Willen nicht so einen unglaublich grossen Unterschied entdecken. Sie sagen ja selbst, es sei überflüssig; aber wenn das jetzt der einzige überflüssige Artikel wäre, den wir in der Gesetzessammlung hätten, würde ich meinen: Gut, eine Einigungskonferenz morgens um sieben Uhr würde sich noch lohnen, aber sonst nicht unbedingt. Dies umso weniger - das habe ich auch im Nationalrat gesagt -, als der Bundesrat in der Saatgutverordnung eine Reihe neuer Vorschriften über Qualitätssicherung und Dokumentation erlassen hat, ähnlich wie es der Nationalrat hier will. Dieses Vorgehen mit der Saatgutverordnung hat sich bewährt, das ist gut herausgekommen. Von daher stört mich der Artikel so, wie ihn der Nationalrat will, nicht, und ich wäre eigentlich zufrieden, wenn heute die letzte Differenz bereinigt würde.

  • Redetext
    Helen Leumann(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Der Nationalrat hat relativ knapp, mit 85 zu 74 Stimmen, an diesem Artikel festgehalten. Wir haben uns in der Differenzbereinigung beim Zweckartikel dem Nationalrat angeschlossen. Bei diesem Artikel beantragt Ihnen die Mehrheit Festhalten an unserer Version. Es ist nicht so, dass wir im Gesetz nicht festgeschrieben hätten, dass wir den Bauern garantieren, sie könnten GVO-frei produzieren. Das steht vielmehr bereits im Gesetz drin; ich lehne mich an das Referat von Kollege Bürgi an und muss nicht alles wiederholen. Wenn dieser Artikel, lieber Kollege Bieri, nun derjenige sein wird, der verhindert, dass die Moratoriums-Initiative zustande kommt, dann meine ich, dass wir kein gutes Gesetz gemacht haben. Ich war immer der Überzeugung, dass diese Gen-Lex, wie wir sie verabschiedet haben, ein ausgewogener Kompromiss ist, der auf alle Seiten Rücksicht nimmt, der auf die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten Rücksicht nimmt und der den Bauern möglichst viel Freiraum für ihre Produktion geben wird.

    Wenn es aber nun wirklich dieser Artikel 6bis sein soll - wir haben ihn bis jetzt immer abgelehnt -, auf den es am Schluss ankommt, dann haben wir bis jetzt unsere Arbeit nicht gut gemacht. Aber einfach einen Artikel im Gesetz drin zu lassen, dessen Anliegen in einem anderen Artikel bereits gut verankert ist, finde ich unnötig. Wir müssen doch nicht immer alles siebenfach nähen und immer noch mehr Artikel und Bedingungen im Gesetz verankern.

    Ich meine, der Ständerat tut gut daran, hier an seiner Version festzuhalten; das gibt in dem Sinn einen Kompromiss: Einmal haben wir uns dem Nationalrat angeschlossen, und einmal halten wir an unserer Version fest.

    Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.

  • Redetext
    Eugen David(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Ich möchte noch mit zwei Argumenten auf das Votum von Kollege Bürgi eingehen. Er hat ausgeführt, dass der vorliegende Gesetzentwurf diese Schutzwirkung ohnehin entfaltet. Ich kann diese Meinung deshalb nicht teilen, weil das Schutzobjekt, das in Artikel 6bis genannt ist, nämlich die Produktion von Erzeugnissen ohne gentechnisch veränderte Organismen, im Entwurf eben leider nicht genannt ist. Zwar ist in mehreren Artikeln die biologische Vielfalt genannt - das muss ich zugestehen, und das ist auch richtig -, aber das sind zwei verschiedene Dinge. In Artikel 6bis geht es wirklich darum, dass jene Bauern, die natürlich produzieren wollen - und ich glaube, es gibt in diesem Lande sehr viele solche Bauern -, schlicht und einfach eine echte Chance haben, diese Produktion weiterzubetreiben und aufrechtzuerhalten. Das Gentechnikgesetz muss dafür sorgen, dass es wie bisher möglich ist, auf natürlicher Basis Nahrungsmittel zu produzieren.

    Ich möchte noch ein zweites Argument bringen. Ich weiss nicht, ob Sie das verfolgt haben: Bereits im Landwirtschaftsgesetz hat sich eine Mehrheit des Nationalrates für einen Moratoriumsartikel entschieden. Das ist dann wirklich eine wesentlich schlechtere Lösung. Da wird dann einfach flächendeckend alles verboten; das wollen wir doch nicht provozieren. Ich war übrigens überrascht, dass sich im Nationalrat eine Mehrheit für diesen Moratoriumsartikel entschieden hat, der genau den gleichen Text enthält wie die Initiative. Er ist bereits jetzt ins Landwirtschaftsgesetz reingekommen und wird dort mit einiger Wahrscheinlichkeit auch in dieser Session beschlossen. Das wäre eine viel schlechtere Lösung.

    Auch wenn Sie sagen, es sei nur deklaratorisch, d. h. wir würden etwas aufnehmen, das wir ohnehin wollen, so bitte ich Sie doch, nicht mit einer Nichtaufnahme dieser Bestimmung quasi zu provozieren, dass wir am Schluss eine viel schlechtere Lösung haben.

    Darum bitte ich Sie, hier der Minderheit Bieri zuzustimmen.

  • Redetext
    Gian-Reto Plattner(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Ich hoffe doch für den Referenten und sein fulminantes Votum, dass auch "quod dictum est manet".

  • Redetext
    Peter Bieri(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Ich habe an der letzten Kommissionssitzung vorgeschlagen, dass wir uns in diesem Punkt dem Nationalrat anschliessen. Auch ich bin der Meinung, dass es sich nicht lohnt, wegen dieses einzigen Punktes einen weiteren "Krieg" zu veranstalten.

    Herr Bürgi hat ausschliesslich und intensiv dargestellt, dass dieser Artikel nichts Neues mehr bringen werde. Nun, wenn diese Differenz ja nicht grösser ist, warum den "Krieg" veranstalten? Übrigens hat auch der Nationalrat ein weiteres Mal mit 85 zu 74 Stimmen an seiner Fassung von Artikel 6bis festgehalten.

    Im Licht der nun lancierten Volksinitiative für ein Moratorium, von dem auch ich heute meine, dass es aufgrund der Gesetzgebung, die wir beschlossen haben, nicht mehr nötig ist, täten wir gut daran, ein für alle Mal festzunageln und im Gesetz klar zu regeln, dass wir neben einer möglichen GVO-Produktion auch eine GVO-freie Produktion sicherstellen wollen.

    Wenn wir die Warenflusstrennung in Artikel 13, die Deklarationspflicht in Artikel 14 und die Wahlfreiheit der Konsumenten wollen, dann müssen wir doch konsequenterweise in aller Deutlichkeit sagen, dass nicht nur die Warenflusstrennung gesichert sein muss, dass nicht nur die Deklarationspflicht eingehalten werden muss, sondern - ich möchte mich an all jene wenden, die etwas von Landwirtschaft verstehen -, dass insbesondere auch die Produktion sichergestellt werden muss. Wir können doch nicht verlangen, dass wir GVO-freie Nahrungsmittel zur Auswahl haben, wenn wir nicht garantieren wollen, dass diese eben auch GVO-frei produziert werden können. Es ist der Anfang der ganzen Nahrungsmittelkette, und es lohnt sich, das im Gesetz explizit festzuhalten.

    Es ist ein absolutes Muss, dass jede Bewilligung zur Verwendung von GVO nur dann erteilt wird, wenn gewährleistet ist, dass die gentechnisch veränderten Organismen nicht GVO-freie Nachbarfelder verunreinigen können. Das ist der so genannte Pollenflugartikel, der hier einmal mehr in aller Deutlichkeit festgelegt wird. Diesen Artikel als "Biomarketingartikel" zu bezeichnen, wie dies nicht Kollege Bürgi getan hat - er ist hier etwas vorsichtiger -, aber wie es im anderen Rat geschehen ist, ist schlicht unkorrekt.

    Für mich ist es absolut selbstverständlich, dass es nicht angehen kann, dass ein Bauer, der GVO-frei produzieren will, seine Ernte infolge Pollenflug plötzlich verunreinigt sieht. Ich meine, das sei ein Minimum, das einem Bauern garantiert werden muss, wenn er auch in Zukunft GVO-frei produzieren will. Gerade der Umstand, dass im Nationalrat keck behauptet wurde, das Gentechnikgesetz sei kein Schutz des Biolandbaus, hat mich in meiner Meinung bestärkt, diesen Artikel 6bis wirklich so aufzunehmen. Wir tun damit etwas für unsere Landwirtschaft und für unsere Urproduktion. Auch unter den Fachleuten ist man überzeugt, dass es Massnahmen braucht, um den Schutz der GVO-freien Landwirtschaft zu sichern.

    Im Nationalrat ist der Inhalt von Artikel 6bis von beiden Seiten her überinterpretiert worden - von denen, die ihn möglichst nicht wollen, und auch von denen, die ihn quasi als Pièce de résistance hinstellen. Wer ihn genau liest, stellt nicht mehr und nicht weniger fest, als dass die eine Produktion neben der anderen Produktion gewährleistet sein muss. Das wird in diesem Artikel eindeutig und unmissverständlich festgeschrieben.

    In Anbetracht der bereits lancierten Moratoriums-Initiative - ich muss Ihnen sagen, dass diese Volksinitiative Chancen haben kann; ich werde mich für sie nicht einsetzen, weil ich meine, dass dieses Gesetz gut sei und ein Moratorium nicht [PAGE 194] mehr nötig mache - tun wir gut daran sicherzustellen, dass GVO-haltige und GVO-freie Produktion nebeneinander garantiert sind.

    Ich muss auch meinem geschätzten Kollegen Bürgi etwas widersprechen: Es ist nicht so, dass die Verwaltung gegen diesen Artikel ist. Ich darf Ihnen sogar Folgendes sagen: Wenn ich etwas zurückschaue, hat sich Herr Bundesrat Leuenberger in dieser Frage zurückgehalten, und ich habe auch relativ klare Zeichen erhalten, dass man nicht unglücklich wäre, wenn man gerade bei der Diskussion um diese mögliche Volksinitiative ein eindeutiges und klares Argument in der Hand haben könnte.

    Es gibt ja den bekannten Spruch aus dem Lateinischen: "Quod scriptum est manet." Geschätzter Herr Kollege Bürgi: Ich glaube, Sie kennen diesen Spruch aus der Rechtssprache. Wenn Sie dereinst gegen diese Moratoriums-Initiative durch das Land ziehen, erinnern Sie sich vielleicht daran: Das, was hier in Artikel 6bis geschrieben ist, dürfte dann wahrscheinlich ihr stärkstes Argument sein.

    Ich bitte Sie, im Lichte dieser Überlegungen dem Nationalrat zu folgen. Wenn wir dies nicht tun, bleibt die Differenz bestehen, und wir sehen uns dann bei der Einigungskonferenz wieder.

  • Redetext
    Hermann Bürgi(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Ganz kurz die Vorgeschichte, damit Sie dann auch nachvollziehen können, was wir Ihnen beantragen: Der Nationalrat hat mit Artikel 6bis und mit dem Marginale "Schutz der Produktion ohne gentechnisch veränderte Organismen und der Wahlfreiheit" eine neue Bestimmung aufgenommen. Am 5. Dezember des vergangenen Jahres hat unsere Kommission hier einstimmig die Streichung dieser Bestimmung beantragt, und diesem Antrag sind Sie auch gefolgt. Der Nationalrat hat dann an dieser Bestimmung mit 85 zu 74 Stimmen festgehalten.

    Wir haben uns nun in der Kommission erneut unterhalten, und die Mehrheit beantragt Ihnen, an unserem Standpunkt festzuhalten, d. h., diese Bestimmung zu streichen. Wenn man das Amtliche Bulletin der Sitzung des Nationalrates vom 5. März nachliest, dann kann man zur Kenntnis nehmen, dass für die Aufnahme von Artikel 6bis zwei Gesichtspunkte massgebend waren. Erstens ging es nach Meinung der Mehrheit des Nationalrates darum, den Schutz der gentechfreien Produktion zu gewährleisten, und zweitens geht es dieser Mehrheit darum, den Schutz der Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten.

    Die Minderheit im Nationalrat hat erklärt, dieser Schutz sei bereits mit den Bestimmungen gewährleistet, die verabschiedet worden sind. Die Minderheit hat auch erklärt, es gehe nicht an, die Sicherung einer gentechfreien Produktion in der Gen-Lex quasi zu zementieren; wenn schon, müsste so etwas im Landwirtschaftsrecht geschehen. Soweit die Ausgangslage.

    Unsere Kommission hat diese Fragen noch einmal eingehend geprüft und diskutiert. Die Mehrheit ist nach wie vor der Auffassung, dass diese Bestimmung überflüssig ist, und zwar aus folgenden Gründen - ich bitte Sie um Verständnis, [PAGE 193] wenn ich jetzt das Gesetz zitiere, aber damit Sie das nachvollziehen können, muss ich das Gesetz etwas näher erläutern -:

    Der erste Gesichtspunkt ist der Schutz vor gentechnisch veränderten Organismen; das ist das Anliegen, wie es im Nationalrat zum Ausdruck gekommen ist. Dieser Schutz vor gentechnisch veränderten Organismen ist bereits im Zweckartikel enthalten. Ich verweise Sie auf Artikel 1 Absatz 2 Litera b, wo ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens dauerhaft zu erhalten sei.

    Eine weitere klare Vorschrift, den Schutz vor gentechnisch veränderten Organismen zu gewährleisten - finden Sie dann in Artikel 6, in dem unter dem Titel "Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen" die allgemeinen Grundsätze aufgezählt werden. In Artikel 6 Absatz 1 Litera b wird als Grundsatz erklärt, dass eben die biologische Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung nicht zu beeinträchtigen seien. Ganz konkret wird es dann unter dem Abschnitt Freisetzungsversuche - das ist Artikel 6 Absatz 2 Litera d -, wo explizit erklärt wird, dass gentechnisch veränderte Organismen im Versuch nur freigesetzt werden dürfen, wenn nach dem Stand der Wissenschaft eine Verbreitung dieser Organismen und ihrer neuen Eigenschaften ausgeschlossen werden kann. Für die Inverkehrsetzung finden Sie die entsprechende Bestimmung in Artikel 6 Absatz 3 Litera a, in der steht, dass eben die Population geschützter oder für das betroffene Ökosystem wichtiger Organismen nicht beeinträchtigt werden dürfe. In Litera b wird erklärt, dass sie nicht zu unbeabsichtigtem Absterben führen dürfe, und generell in Litera e, dass sich ihre Eigenschaften nicht in unerwünschter Weise verbreiten dürfen.

    Zusammenfassend: Der Schutz der Produktion, so wie er in Artikel 6bis jetzt wiederholt werden soll, ist in diesem Gesetz bereits enthalten; wir verlieren nichts; das ist bereits so vorhanden.

    Dann muss ich Sie noch darauf hinweisen, dass der Schutz im Weiteren natürlich noch massiv verstärkt wird: durch das Verbandsbeschwerderecht in Artikel 25; dann haben wir die Haftungsbestimmungen in Artikel 27, insbesondere Absatz1bis, wo ganz klar erklärt wird, was zu geschehen hätte; und dann haben wir auch noch die Strafbestimmungen. Summa summarum: Wenn es um den Schutz gentechfreier Produktion geht, dann ist das in diesem Gesetz auch ohne Artikel 6bis enthalten.

    Der zweite Gesichtspunkt ist die Wahlfreiheit der Konsumenten. Dazu kann ich mich kurz fassen. Sie ist explizit vorhanden im Zweckartikel, Artikel 1 Absatz 2 Litera d, im Artikel über die Warenflusstrennung, Artikel 13bis, und dann auch im Kennzeichnungsartikel, das ist Artikel 14 Absatz 1 und Absatz 2bis. Dort ist alles vorgekehrt, um die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten nicht zu beeinträchtigen. Also braucht es unter diesem Gesichtspunkt keinen Artikel 6bis. Fazit: Dieser Artikel ist überflüssig, daran hat sich seit unseren Beratungen vom 5. Dezember 2002 nichts, aber auch gar nichts geändert.

    Eine weitere Bemerkung: Wenn wir Artikel 6bis aufnehmen, dann schafft er Verwirrung, weil das, was in den übrigen Gesetzesbestimmungen bereits enthalten ist, noch einmal auftaucht und dann möglicherweise einen falschen Touch erhält und falsch interpretiert wird. Es kann nicht mehr und nicht weniger sein als das, was ich Ihnen vorhin erläutert habe. Die Verwaltung teilt diese Auffassung und ist mit uns der Meinung, dass keine Lücke vorhanden ist. Ich möchte noch einmal unterstreichen, was im Nationalrat gesagt worden ist: Wir befinden uns hier in der Gen-Lex und nicht in der Landwirtschaftsgesetzgebung. Wir müssen hier nicht Produktionsbestimmungen für die Landwirtschaft aufnehmen, sondern wir müssen in der Gen-Lex dafür sorgen, dass die gentechfreie Produktion geschützt ist, und das ist mit der Gesetzesfassung, so wie wir sie haben, der Fall.

    Ich schliesse mit der Nennung eines unverdächtigen Zeugen, das ist Herr Bundesrat Leuenberger. Er hat im Nationalrat erklärt: "Ich war bei den Beratungen des Ständerates dabei und kann mindestens versichern, dass dort nicht die Absicht bestand, inhaltlich etwas zu ändern. Man hat Artikel 6bis einfach als überflüssig angesehen; dafür hat man Artikel 13 noch etwas angereichert, um dem Nationalrat entgegenzukommen, das war wenigsten der Wille des Ständerates." Sie haben das richtig zusammengefasst, Herr Bundesrat, und an dem hat sich nichts geändert.

    Ich beantrage Ihnen deshalb, hier der Mehrheit zu folgen.

  • Redetext
    Peter Bieri(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Hier vertrete ich die Meinung der Minderheit, und ich darf darum bitten, dass Herr Bürgi die Mehrheit vertritt.

  • Redetext
    Gian-Reto Plattner(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Redetext
    Peter Bieri(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Wir haben bei der Gen-Lex noch zwei Differenzen.

    Vorerst möchte ich zuhanden des Protokolls eine Bemerkung redaktioneller Art machen. Im Rahmen dieses Gesetzes wurde der Verfassungsbegriff "Würde der Kreatur", wie er in Artikel 120 der Bundesverfassung verwendet wird, näher umschrieben; ich verweise insbesondere auf Artikel 7 dieses Gesetzes. Der deutsche Begriff "Würde der Kreatur" ist im französischsprachigen Verfassungstext mit "intégrité des organismes vivants" übersetzt. Bei der Gen-Lex-Beratung haben wir den deutschen Begriff stets mit "dignité de la créature" übersetzt. Da wir uns indessen stets auf den Verfassungsbegriff berufen haben, ist es nach der unbestrittenen Auffassung des Nationalrates und auch unserer WBK folgerichtig, im Gesetz in der französischen Sprache den Verfassungsbegriff "intégrité des organismes vivants" zu verwenden. An der Interpretation der beiden Begriffe ändert sich indes nichts. Ich danke der Redaktionskommission, dass sie uns auf diese Divergenz rechtzeitig aufmerksam gemacht hat. Soweit zur Einleitung.

    Nun zu den beiden Differenzen.

    Wir schlagen Ihnen vor, die erste Differenz bei Artikel 1 auszuräumen. Beim Zweckartikel beantragt Ihnen die WBK, sich der Formulierung des Nationalrates anzuschliessen. Der Vermittlungsvorschlag des Nationalrates möchte mit dem Gentechnikgesetz gemäss Absatz 2 Buchstabe g "der Bedeutung der wissenschaftlichen Forschung im Bereich der Gentechnologie für Mensch, Tier und Umwelt Rechnung tragen". Diese Formulierung ist nach unserem Sprachempfinden nicht gerade ein literarisches Glanzlicht, noch trägt sie Wesentliches zur Klärung bei. Immerhin wird aber deutlich, dass darunter weder ein Förderungs- noch ein Verhinderungsartikel zu verstehen ist.

    Die WBK beantragt Ihnen dem Frieden zuliebe, dem Nationalrat zuzustimmen.

  • Redetext
    Gian-Reto Plattner(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Redetext
    Yves Christen(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Brigitta M. Gadient(Bürgerlich-Demokratische Partei)
    Schweiz

    Die Regelung der Haftpflicht ist einer der Pfeiler der ganzen Gen-Lex-Vorlage. Diese war denn auch in den ganzen bisherigen Beratungen sehr umstritten. Im Nationalrat fiel - Sie erinnern sich - nach langem Hin und Her ein sehr knapper Entscheid gegen eine durchgehende Gefährdungshaftung.

    Der Ständerat hat sich nun gestützt darauf noch einmal intensiv mit diesen Artikeln befasst und uns eine überarbeitete Lösung präsentiert. Diese sieht wie folgt aus: Wir haben eine durchgehende Gefährdungshaftung für geschlossene Systeme, für Freisetzungsversuche und für landwirtschaftliche Produkte. Für nichtlandwirtschaftliche Produkte haben wir für die Inverkehrbringung nur eine verschärfte Produktehaftpflicht; immerhin haben wir - da hat sich der Ständerat uns angeschlossen - eine durchgehende Kanalisierung auf die bewilligungs- bzw. meldepflichtige Person.

    Der Ständerat hat diese Regelung korrekt und gut durchgezogen, die Mängel und Fehler des Schnellschusses im Nationalrat behoben und die Bestimmungen so geändert, dass nicht mehr nur ein reines Landwirtschaftsprivileg besteht. Es profitieren von dieser Regelung auch die Konsumentinnen und Konsumenten, was gerade auch aus Sicht des Konsumentenschutzes, dem unser Rat ja bereits bei der ersten Beratung dieser Vorlage grosses Gewicht beigemessen hat, wichtig ist. Wir haben damit zwar nach wie vor die unschöne Situation, dass wir unterschiedliche Regelungen haben - das ist rein rechtlich nicht einleuchtend -, aber die Ablehnung einer durchgehenden Gefährdungshaftung ist letztlich eben ein politischer Entscheid, den Ihre Kommission zu akzeptieren hatte.

    Fazit: Der Beschluss des Ständerates ist sicher nicht das Ideal einer haftpflichtrechtlichen Regelung, aber er ist eine valable Lösung und im Moment wohl das Optimum dessen, was politisch möglich ist.

    Die WBK des Nationalrates beantragt Ihnen deshalb ohne Gegenstimmen, bei den Artikeln 27 und 30 dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.

  • Redetext
    Yves Christen(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

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