Helen Leumann
·
- Party
- FDP.Die Liberalen
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Luzern
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Female
- Born
- 7. November 1943
- Died
- 31. Dezember 2014
- Wikidata
- Q125406
- Source body
- CHE
- Source updated
- 28.03.2025
- Record updated
- 24.05.2026
- First imported
- 14.08.2025
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- RedetextSchweiz
Wir leben in einem der reichsten Länder der Welt. Wir wissen, dass jugendliche Männer und Frauen auch ein Recht auf Bildung haben. Weil sie dieses Recht haben und entsprechend die Schule besuchen, sprechen sie auch unsere Sprachen. Ich schäme mich, weil wir papierlosen Studentinnen und Studenten ein Studium ermöglichen und ihnen das auch bezahlen wie den Schweizerinnen und Schweizern, Jugendliche, denen die schulischen Möglichkeiten für ein Studium fehlen, lassen wir aber fallen, und wir nehmen in Kauf, dass sie auf der Strasse leben. Das wollen wir ja auch nicht.
Aber was wollen wir dann? Wenn sie schwarzarbeiten, geht das ja auch nicht. Noch schlimmer wird es, wenn sie dann noch kriminell werden. Integration heisst doch auch, [PAGE 788] mitmachen zu können, um zu lernen, wie alle anderen zu sein. Das heisst letztlich auch, eine Ausbildung machen zu dürfen, um nachher einen Beruf zu haben, gleich zu sein wie der Rest der Klasse nach dem Schulabschluss. Wir haben genügend Arbeits- und Ausbildungsplätze, um diese Mädchen oder Knaben auszubilden, damit sie später im Leben einem Beruf nachgehen können und nicht von der Fürsorge leben müssen. Es ist ja nicht ihr Fehler, dass sie Kinder von Sans-Papiers sind - was für ein schreckliches Wort!
Auf der Ebene der Kantone existiert mit dem sogenannten Härtefallverfahren ein individueller Lösungsweg. Gemäss Ausländergesetzgebung müssten Sans-Papiers in ihre Heimatländer zurückkehren, wo sie keine Chance haben. Sind wir wirklich so hart, dass wir diesen jungen Männern und Frauen keine Chance geben wollen? Ich erinnere an Max Frisch, der einmal gesagt hat: "... und es kamen Menschen." Ich frage mich: Sollen wir sie denn nicht auch in einer Lehre ausbilden, damit sie eine Chance fürs Leben haben?
Aus diesen Gründen werde ich die Motion Barthassat annehmen.
- RedetextSchweiz
Mit den fünf Standesinitiativen thematisieren die Kantone Jura, Neuenburg, Genf, Fribourg und Waadt den Import von Produkten, insbesondere von Lebensmitteln, aus sozial und ökologisch unhaltbaren Produktionsbedingungen. Sie fordern ein Einfuhrverbot für Lebensmittel aus derartiger Produktion. Die Standesinitiativen fordern ausserdem vom Bund ein Engagement bei den Verhandlungen mit der WTO und der EU zugunsten gerechter Arbeitsbedingungen und nachhaltiger Produktionsverfahren bei allen Produkten sowie eine Deklarationspflicht hinsichtlich der sozialen Bedingungen und der Nachhaltigkeit der Produktion von Lebensmitteln.
Die WAK-SR hat die Standesinitiativen für den Erstrat vorgeprüft und die Kantonsvertreter angehört. Aufgrund der weitgehend deckungsgleichen Anliegen der fünf Standesinitiativen hat die Kommission entschieden, sie miteinander zu beraten. So hat sie am 26. Januar 2010 denn auch eine gemeinsame Anhörung der Kantonsvertreter durchgeführt. Im Verlauf einer ersten, im Anschluss an die Anhörung der Kantonsvertreter geführten Diskussion hat sich gezeigt, dass ein Überblick über die bereits gemachten Anstrengungen in diesem Bereich sowie der Spielraum innerhalb der geltenden Ordnung für allfällige Zusatzmassnahmen fehlt. Deswegen und im Bewusstsein um die in den Standesinitiativen angesprochene Problematik hat die Kommission entschieden, die Verwaltung mit dem Verfassen eines Berichts zu beauftragen, in dem die Zusammenhänge aufgezeigt werden.
Am 19. April 2010 hat das Bundesamt für Landwirtschaft der Kommission diesen Bericht vorgestellt. Darin wird aufgeführt, welche ökologischen und sozialen Vorschriften betreffend Produktionsbedingungen sowohl auf internationaler Ebene als auch in der Schweizer Gesetzgebung bereits bestehen. Des Weiteren nennt der Bericht die laufenden staatlichen und privaten Initiativen wie Labels, die gerade bezüglich ökologischer Standards in jüngster Zeit zahlreich entstanden sind. Die Aussagen des Berichts beziehen sich im [PAGE 740] Wesentlichen auf den Bereich Nahrungsmittel. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese auch für andere Produktebereiche durchaus Gültigkeit haben.
Aus Sicht der Kommission zeigt der Bericht zum einen, dass bereits ein umfassendes, von den Staaten sich selbst auferlegtes Instrumentarium vorhanden ist, welches sie dazu verpflichtet, bestimmte Normen einzuhalten. Zum andern wurde der Kommission daraus aber auch deutlich, dass die Schweiz keine Möglichkeit hat, die Umsetzung der Normen vor Ort zu kontrollieren. Ein Importverbot würde im klaren Widerspruch stehen zu den internationalen Verpflichtungen mit der EU oder im Rahmen der WTO, in welche die Schweiz eingebunden ist.
Die Kommission teilt die im Bericht gezogene Schlussfolgerung, dass sich die Schweiz bereits auf verschiedenen Ebenen für nachhaltige Produktionsbedingungen engagiert und dass die herrschenden Probleme weniger eine Frage der bestehenden nationalen und internationalen Vorschriften als vielmehr eine Frage des Vollzugs vor Ort sind, auf den die Schweiz aber keinen Einfluss nehmen kann.
Aufgrund der Auslegeordnung des Berichtes und im Bewusstsein um die in den fünf Standesinitiativen zu Recht aufgeworfene Problematik sieht die Kommission für den Moment einen Weg einzig in der gezielten Förderung und stringenteren Umsetzung der bestehenden Instrumente. Die sehr strikten Forderungen der Standesinitiativen erachtet die Kommission hingegen nicht als umsetzbar.
Die Kommission empfiehlt Ihnen deshalb ohne Gegenstimme, allen fünf Standesinitiativen keine Folge zu geben.
- RedetextSchweiz
Wir haben diese vier Motionen, die wir jetzt zurücknehmen sollen, erarbeitet, wir haben uns entschieden. Es ist richtig: Es wurden alle vier Motionen aus verschiedenen Gründen zur Ablehnung empfohlen. Es lag in der Kommission auch kein Antrag vor, die Kantone noch anzuhören. Ich bin aber jetzt bereit, diese vier Vorstösse in die Kommission zurückzunehmen, damit wir die Kantone noch anhören können.
- RedetextGeschäftsbericht des Bundesrates 2009No. 10.001Schweiz
Gestützt auf das Bundespersonalgesetz informiert der Bundesrat die Geschäftsprüfungs- und die Finanzkommissionen jährlich über den Stand der Umsetzung seiner Personalpolitik. Aus dem letzten vom Eidgenössischen Personalamt (EPA) erstellten Bericht geht hervor, dass die Anzahl Männer und Frauen in der Bundesverwaltung, deren berufliche Integration aus dem zentralen Kredit A2101.0148 für besondere Personalkategorien unterstützt wird, seit 2006 kontinuierlich abnimmt. Wie ist diese Tatsache in Zusammenhang mit der 5. und der 6. IV-Revision zu sehen? Der Handlungsbedarf ist erkannt. Eine neue Weisung des EPA vom 1. Juli 2009 regelt die Verwendung der Mittel aus dem zentralen Kredit für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen in der Höhe von 12 Millionen Franken. Offensichtlich sind die ersten Ergebnisse positiv, indem die Zahl der Gesuche zugenommen hat und das Anreizsystem dank der neuen Weisung besser finanziert wird. Die nächsten drei Jahre sollen zeigen, wie sich das Ganze entwickelt; allenfalls sollen dann weitere Schlussfolgerungen gezogen werden.
Was gedenkt der Bundesrat zu tun? Das ist die nächste Frage, die beantwortet werden muss, um die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen in der Bundesverwaltung effektiv zu fördern. Menschen mit Behinderungen sollen über die Sozialdienste vermehrt darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie Arbeitsversuche wagen sollen, damit sie stufenweise und begleitet durch ein Case Management an den Arbeitsplatz zurückkehren können. Einerseits erfüllt das die Funktion der unmittelbaren Soforthilfe, andererseits aber infolge der Verwendung der Mittel aus dem zentralen Kredit aufgrund der neuen Weisung auch die Aufgabe, bei der Wiedereingliederung mitzuwirken. In den Jahresberichten der bundesnahen bzw. bundeseigenen Betriebe wie SBB, Post und Swisscom fehlt das statistische Zahlenmaterial über die Integration von Menschen mit Behinderungen. Es fragt sich, ob der Bundesrat bereit ist, bei zukünftigen Jahresberichten diese Zahlen ebenfalls einzufordern.
Bei den Fragen zu den Arbeitsbedingungen ist das Bundespersonalgesetz massgebend. Bei Vernehmlassungen oder Anhörungen können alle Stellen, die nach diesem Gesetz arbeiten, kontaktiert werden. Zum Teil ist das aber nicht bei allen Unternehmen der Fall, denn sie arbeiten zeitweise zum Teil mit Gesamtarbeitsverträgen, die bestimmte Fragen anders regeln als das Bundespersonalgesetz.
Kürzlich wurde auch bekannt, dass das Bundesamt für Informatik (BIT) im Zuge des im Dezember 2009 vom Parlament beschlossenen Stellenabbaus um 1 Prozent 45 Stellen abbauen muss. Wie steht es in Zukunft um den Handlungsspielraum aller 23 bestehenden bzw. allenfalls weiterer Flag-Ämter in Bezug auf die Personalkosten? Das BIT stockte offenbar noch letztes Jahr bis im Februar 2010 das Personal um über 10 Prozent auf. War dieses Vorgehen korrekt, welche Folgekosten wird jetzt der vom EFD angeordnete Stellenabbau nach sich ziehen?
Tatsache ist, dass das Parlament für das Budget 2010 einen Stellenabbau von 1 Prozent beschlossen hat. Bei der jährlichen Personalfluktuation ist das absolut machbar und dürfte eigentlich kein Problem sein. Das Budget wird aber vom Parlament im Dezember verabschiedet, und 1 Prozent bei 33 000 Leuten ist nicht nichts. Denn auch in der Privatwirtschaft können Leute nicht über Nacht entlassen werden. Wo kann Personal abgebaut werden, wer soll entlassen werden, welche Massnahmen müssen getroffen werden, um mit diesen Leuten zu sprechen? Das dauert einige Wochen, und deshalb ist die Umsetzung des Entscheides schwierig.
Nicht der Entscheid wird kritisiert, sondern der zeitliche Ablauf. Einige Bundesämter machen ihre Personalplanung zum Teil im Sommer und sahen teilweise einen Personalaufbau vor, stellten auch Leute ein und sahen sich plötzlich mit der Forderung nach einem Abbau konfrontiert. Das war zum Beispiel bei der Zollverwaltung - dort besteht ein Überhang von etwa 40 Stellen - und beim BIT der Fall. Die Amtsdirektoren hätten nicht in vorauseilendem Gehorsam Personal aufstocken, sondern warten müssen, bis die Mittel vorlagen und das Budget beschlossen war. Und weil es Sache der Ämter ist, das Personal zu entlöhnen, lehnt Bundesrat Merz in beiden Fällen eine Überbrückung aus der Kasse des Departementes mit Quersubventionierungen ab. Das starke Personalwachstum im BIT muss beachtet werden. Es [PAGE 575] wurden enorme Ressourcen aufgebaut, zum Teil ohne dass neue Aufgaben hinzugekommen wären.
Es fragt sich, ob die Informatik des Bundes richtig geführt ist. Neben dem Bundesrat gibt es den Informatikrat Bund (IRB), das BIT, die Leistungserbringer und Leistungsbezüger und neuerdings E-Government. An den Nahtstellen zeigen sich zunehmend Schwierigkeiten. Aus diesem Grund konsultierte Bundesrat Merz ad personam einen angesehenen ehemaligen Informatikprofessor, der bestätigte, dass die Zweifel berechtigt seien. Organe, Strukturen und Ressourcen der Bundesinformatik sollen in aller Ruhe angeschaut werden, denn diese 45 Stellen sind "the last straw that breaks the camel's back", um dieses interne Projekt zu starten. Und das auf Englisch Eingeschobene, das von Herrn Bundesrat Merz kam, heisst übersetzt: "der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt".
- RedetextSchweiz
Die Kommission beantragt mit 6 zu 3 Stimmen, die Motion abzulehnen.
Zu den Erwägungen der Kommission: Am 17. März 2010 hat der Ständerat mit 24 zu 14 Stimmen entschieden, die Motion zur Vorberatung der Kommission zuzuweisen. Gemäss Artikel 17 Absatz 3 des Geschäftsreglements des Ständerates kann ein Vorstoss vorberaten werden, wenn die zuständige Kommission oder der Rat dies beschliesst. Der Rat folgte damit einem Ordnungsantrag, der damit begründet wurde, dass mit dieser Vorprüfung die Frage der möglichen Massnahmen im Bereich überrissener Bonusauszahlungen und Abgangsentschädigungen eingehend und gründlich beraten werden könne, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Behandlung der Abzocker-Initiative. Das Büro des Ständerates hat danach das Geschäft der WAK zugewiesen.
Es herrschte in der Kommission ein breiter Konsens darüber, dass die in jüngster Zeit ausufernden Entschädigungen vor allem im Bankenbereich Massnahmen nötig machen, die dieser Entwicklung Einhalt gebieten. Allerdings äusserte die Kommission Bedenken, ob die in der Motion vorgeschlagene Massnahme der richtige Weg dafür sei. So ist für sie fraglich, ob die rückwirkende Gültigkeit einer solchen Regelung ohne verfassungsmässige Grundlage überhaupt machbar ist. Diese Rückwirkung, die letztlich eine Verschlechterung für die Betroffenen bedeuten würde, wäre staatsrechtlich höchst problematisch. Zudem befürchtet die Kommission unerwünschte Verlagerungen, indem die fixen Lohnbestandteile erhöht und die variablen unter diesen 40 000 Franken gehalten werden. Die Kommission bezweifelt insgesamt, dass das Anliegen der Motion gesetzgeberisch sauber umzusetzen und letztlich praktikabel ist. Dass diese Schwierigkeit durchaus existiert, zeigt sich daran, dass selbst in Ländern wie Grossbritannien und Frankreich keine Ausführungsverordnungen bestehen.
Eine Minderheit befürwortet hingegen die in der Motion vorgeschlagene Massnahme und erachtet sie als ein Element im Vorgehen gegen die überrissene Entschädigungskultur. Ihrer Meinung nach sei sie ein gutes Instrument, um die Bezüge des Jahres 2009, die in ihrer Dimension als besonders stossend empfunden werden, mit einer stärkeren, aber gerechtfertigten Steuer zu belasten, nicht zuletzt auch im Sinne eines Beitrags an die Kosten, die der Öffentlichkeit durch die Finanzkrise entstanden sind.
- Parlamentarische Initiative
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- Motion
- Interpellation
- StändigSchweiz
- Mitglied28.08.2010 – 04.12.2011
- Präsident/in10.12.2009 – 27.08.2010
- Vizepräsident/in03.12.2007 – 10.12.2009
- Mitglied01.12.2003 – 02.12.2007
- Mitglied01.12.1997 – 30.11.2003
- StändigSchweiz
- Mitglied03.12.2007 – 04.12.2011
- Mitglied01.12.2003 – 02.12.2007
- Mitglied04.12.1995 – 30.11.2003
- StändigGeschäftsprüfungskommission Ständerat Subkommission EJPD/BK(GPK-S EJPD/BK)Schweiz
- Mitglied03.12.2007 – 04.12.2011
- Mitglied01.12.2003 – 02.12.2007
- Mitglied11.04.2003 – 30.11.2003
- RatStänderat(SR)Schweiz
- Parlament (Legislativrat)03.12.2007 – 04.12.2011
- Parlament (Legislativrat)01.12.2003 – 02.12.2007
- Parlament (Legislativrat)04.12.1995 – 30.11.2003
- StändigGeschäftsprüfungskommission Ständerat Subkommission Gerichte/BA(GPK-S Gerichte/BA)Schweiz
- Mitglied03.12.2007 – 04.12.2011
- Mitglied11.04.2003 – 30.11.2003
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
Data: OpenParlData · CC BY 4.0