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Personenfreizügigkeit muss dynamisch auf Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, die Türkei und die Ukraine ausgeweitet werden

(26.8036)Fragestunde. FrageErledigt
Schweiz23.09.2026
Profile
Type
Fragestunde. Frage
State
Erledigt
Parliament
Schweiz
Number
26.8036
Start
23.09.2026
References & source
Official record
Official profile
External ID
20268036
Contributions(3)
  • Thomas AeschiUrheber/inSchweizerische Volkspartei
  • Justiz- und PolizeidepartementFederführendes Departement
  • NationalratInitialer Rat
Timeline(3)
  • Erledigt
  • Schriftliche Beantwortung der Frage
    Nationalrat
  • Eingereicht
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Personenfreizügigkeit muss dynamisch auf Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, die Türkei und die Ukraine ausgeweitet werden
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Nein, die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens FZA auf einen neuen EU-Mitgliedstaat ist nicht von der dynamischen Rechtsübernahme erfasst. Wie bisher ist auch mit dem aufdatierten FZA der Abschluss eines neuen Protokolls erforderlich. Diese neue Vereinbarung stellt einen eigenständigen völkerrechtlichen Vertrag dar.

  • Eingereichter TextTEXT

    Mit Botschaft vom 17.12.2004 wurde die Personenfreizügigkeit auf Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern, vom 14.3.2008 auf Bulgarien und Rumänien und vom 4.3.2016 auf Kroatien ausgeweitet.
    Mit dem Paket Schweiz-EU verpflichtet sich die Schweiz, die Personenfreizügigkeit dynamisch auf neue EU-Staaten wie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei und Ukraine auszuweiten. Ist dies korrekt? 

Data: OpenParlData · CC BY 4.0