Kein Automatismus bei der Relevanz von Metaboliten: Entwarnung für Kantone und Gemeinden

(26.3980)MotionEingereicht
Schweiz19.06.2026
Profile
Type
Motion
State
Eingereicht
Parliament
Schweiz
Number
26.3980
Start
19.06.2026
References & source
Official record
Official profile
External ID
20263980
Contributions(20)
  • Martin HübscherMitunterzeichner/inSchweizerische Volkspartei
  • Katja RiemMitunterzeichner/inSchweizerische Volkspartei
  • Markus SchnyderMitunterzeichner/inSchweizerische Volkspartei
  • Departement des InnernFederführendes Departement
  • Martin HaabMitunterzeichner/inSchweizerische Volkspartei
Timeline(1)
  • Eingereicht
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Kein Automatismus bei der Relevanz von Metaboliten: Entwarnung für Kantone und Gemeinden
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, das Lebensmittelgesetz (LMG) und die einschlägigen Bestimmungen der Gewässerschutz- und Trinkwasserverordnung dahingehend zu ergänzen, dass
     

    (a) Sanierungsanordnungen gegenüber Trinkwasserversorgern bei PSM-Abbauprodukten (Metaboliten) zwingend eine individuelle, wissenschaftsbasierte Beurteilung der tatsächlichen Human- und Ökotoxizität des jeweiligen Metaboliten voraussetzen;
     

    (b) der pauschale Automatismus «alle Metaboliten eines Wirkstoffs seien relevant, wenn die Muttersubstanz relevant ist» gesetzlich ausgeschlossen wird;
     

    (c) laufende Sanierungsanordnungen zu sistieren sind, soweit sie auf der Relevanz von Metaboliten basieren, die durch das rechtskräftige Urteil als nicht relevant eingestuft wurden. 

  • BegründungTEXT

    Im Urteil vom 12. März 2026 zum Verbot von Chlorothalonil stellt das Bundesverwaltungsgericht klar: Nicht alle Metaboliten sind automatisch relevant, wenn die Muttersubstanz als relevant gilt. Sofern Studien nachweisen, dass einzelne Metaboliten diese Eigenschaften nicht aufweisen, sind diese als nicht relevant einzustufen. Das BLV ging dennoch von einem solchen Automatismus aus. Dies hatte insbesondere für Gemeinden kostspielige Sanierungen zur Folge.

    Festgehalten wird dieser Grundsatz auch in der Medienmitteilung  vom 26. März 2026. Es wird zitiert: «Vorab wird die Argumentation zurückgewiesen, wonach alle Chlorothalonil-Metaboliten relevant seien. Vielmehr ist an der Einstufung von vier Metaboliten als nicht relevant festzuhalten, darunter die relativ häufig im Grundwasser detektierten Metaboliten R471811 (M4) und R417888 (M12).»  

    Da diese beiden Metaboliten (R471811 und R417888) am häufigsten nachgewiesen werden, nun aber auch gerichtlich als nicht relevant eingestuft wurden, sollte das BLV seine Weisung 2024/1 (22.05.2024) anpassen. Im Kapitel 3 begründet es die Sanierungspflicht für Trinkwasserversorger mit der Relevanz dieser beiden Metaboliten und einem inzwischen widerlegten Automatismus. Kantone und Gemeinden sollten deshalb Entwarnung erhalten.

     

Data: OpenParlData · CC BY 4.0