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MH

Martin Hübscher

Active
Schweizerische VolksparteiFraktion V
SchweizZürich

Mandate
Party
Schweizerische VolksparteiSource: SVP
Parliamentary group
Fraktion V
Parliament
Schweiz
Electoral district
Zürich
Chamber / sector
NR
Seat number
114
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
15. März 1969
Marital status
verheiratet
Occupation
Agronom/in
Contact
Address
Liebensberg 42
8543 Bertschikon
References & source
Wikidata
Q64440993
Source body
CHE
Source updated
26.06.2026
Record updated
19.08.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(2760)
  1. Nein
  2. Nein
  3. Nein
  4. Nein
  5. Nein
Interests(5)
Access badges(1)
  • Persönliche/r Mitarbeiter/in
    Hembd Barbara
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
Speeches(80)
  1. Redetext
    Schweiz

    Herr Bundesrat, können Sie bestätigen, dass wir im Vergleich zur EU auch unterschiedlich messen? In der EU wird nämlich über die ganze Vegetationsperiode hinweg ein Durchschnitt gemessen, und dieser wird dann als Massstab für eine Überschreitung des Grenzwertes festgelegt. In der Schweiz messen wir während vierzehn Tagen während der Vegetationsperiode. Das Verfahren ist also gar nicht direkt mit demjenigen der EU vergleichbar. Wir haben ein strengeres Verfahren. Können Sie das so bestätigen?

  2. Redetext
    Schweiz

    Herr Bundespräsident, kann der Bundesrat bestätigen, dass die Investitionskredite für die Landwirtschaft nicht nur für die Landwirtschaft wichtig sind, sondern dass diese Investitionen wichtige Impulse für die gesamte Wirtschaft im ländlichen Raum geben?

  3. Redetext
    Schweiz

    Geschätzter Kollege Portmann, Sie kommen ja aus der Finanzbranche. Wie ist das, wenn eine Bank ein Darlehen herausgibt: Ist das für die Bank eine Ausgabe, oder ist das nur ein Aktivtausch? Und genau so wäre es ja beim Fonds de Roulement. Wenn der Bund jetzt das Geld in den Fonds de Roulement gibt, ist es doch ein Aktivtausch und eigentlich nicht ein Aufwand in der Bundeskasse.

  4. Redetext
    Schweiz

    Vielen Dank für diese Frage. Es ist ganz wichtig, dass wir das wirklich alle verstehen: Wir sind nicht gegen Genossenschaften, sondern wir wollen, dass die Selbstbewirtschafter über den Boden entscheiden können. Das ist bei einer Genossenschaft per se nicht möglich, denn in einer Genossenschaft hat jeder Genossenschafter eine Stimme. Da kann man das nicht über das Kapital binden. Bei einer Genossenschaft hat der Staat nicht die Möglichkeit, zu kontrollieren, ob neue Genossenschafter dazukommen, Genossenschafter austreten oder ob die Genossenschafter dann jedes Mal auch das Kriterium der Selbstbewirtschaftung erfüllen. Das ist gar nicht handhabbar. Es muss so gehandhabt werden: Vier oder fünf Genossenschafter gründen z. B. eine GmbH, und sie können das in eine Genossenschaft einbringen. Damit kann solidarische Landwirtschaft (Solawi) betrieben werden, das ist eigentlich jetzt schon möglich. Wenn dann diese Selbstbewirtschafter entscheiden, dass sie das nicht mehr wollen, dann wollen sie es nicht mehr. Dann haben eben die Selbstbewirtschafter die Hoheit, und es verschiebt sich nicht zu den Nichtselbstbewirtschafter. Denn wir haben sehr grosse Genossenschaften: Migros und Coop sind auch Genossenschaften.

  5. Redetext
    Schweiz

    Holdings sind weiterhin möglich. Eine Holding kann einfach nicht Land zukaufen. Sie kann nicht als Selbstbewirtschafter auftreten. Als Selbstbewirtschafter ist eine Holding gar nicht möglich. Als Selbstbewirtschafter sind Kapitalgesellschaften zugelassen, wenn drei Viertel der Kapitalanteile bei den Selbstbewirtschaftern liegen - mindestens drei Viertel. Was aber nachher die Selbstbewirtschafter oder die juristische Person mit dem Betrieb macht, ist diesen überlassen. Sie können ihn selbstverständlich in eine Holdingstruktur einbringen, wenn sie das wollen. Sie können dann aber auch entscheiden - das ist ja das Prinzip der Selbstbewirtschafter - , dass sie das eben nicht mehr wollen. Darin liegt der Vorteil des bäuerlichen Bodenrechts: dass eben der Selbstbewirtschafter die Hoheit über das Landwirtschaftsland hat. Das wollen wir. Wie er aber den Betrieb betreibt, kann er selbstverständlich selber entscheiden.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

Data: OpenParlData · CC BY 4.0