MH
Eidg. dipl. Landwirt

Martin Haab

Active
Schweizerische VolksparteiFraktion V
SchweizZürich

Mandate
Party
Schweizerische VolksparteiSource: SVP
Parliamentary group
Fraktion V
Parliament
Schweiz
Electoral district
Zürich
Chamber / sector
NR
Seat number
74
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
3. Mai 1962
Occupation
Landwirt/in
Contact
Address
Schürmatt
8932 Mettmenstetten
References & source
Wikidata
Q64617510
Source body
CHE
Source updated
16.02.2026
Record updated
26.06.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(9091)
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  • Gast
    Walder Annette
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
Speeches(78)
  1. Redetext
    Schweiz

    Ich kann es vorwegnehmen und mache es kurz: Die SVP-Fraktion steht dem Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Malaysia positiv gegenüber. Mit einem bilateralen Warenhandel von 2,3 Milliarden Franken pro Jahr ist Malaysia nach Singapur, Thailand und Vietnam der viertwichtigste Handelspartner der Schweiz in der Asean-Region.

    Der Abschluss dieses Abkommens schafft optimale Voraussetzungen für die Entwicklung des Schweizer Handels mit Malaysia und unterstützt zukünftige Investitionen des Schweizer Privatsektors. Auch in diesem Freihandelsabkommen sind die aktuell gültigen Nachhaltigkeitskriterien so gut wie möglich berücksichtigt worden. Wie beim zuvor diskutierten Freihandelsabkommen mit Mercosur ist es nicht unsere primäre Aufgabe, mit erhobenem Finger auf Verhandlungspartner in wirtschaftlich aufstrebenden Ländern zu zeigen und ihnen allerlei zusätzliche Kriterien aufzuzwingen, welche die Nachhaltigkeit vor allem auf dem Papier verbessern sollen und einen Bürokratie- und Kontrollapparat generieren. Auch diese Länder sind bestrebt, die Bevölkerung und die Umwelt nach ihren Möglichkeiten zu schützen und zu unterstützen.

    Aus diesen Gründen lehnen wir die beiden Minderheitsanträge Molina ab.

  2. Redetext
    Schweiz

    Herr Kollege Portmann, Sie haben vorhin erwähnt, dass über Mercosur gesprochen wird, seit Sie in diesem Rat sind, und dass vor einiger Zeit ein Abkommen kurz vor dem Abschluss stand. Sie haben ausgeführt, Kollege Ritter habe damals zugestimmt und erklärt, die Anforderungen seien erfüllt. Ist Ihnen bewusst, dass die damaligen Mengen innerhalb des WTO-Kontingentes gelegen hätten?

  3. Redetext
    Schweiz

    Die schweizerische Landwirtschaft anerkennt den volkswirtschaftlichen Nutzen von Freihandelsabkommen. In jüngster Vergangenheit wurden fast ausnahmslos alle abgeschlossenen Freihandelsabkommen vorbehaltlos unterstützt. Ich erinnere da an die Abkommen mit China, Indien, Indonesien, den Philippinen, dem Kosovo oder der Ukraine. Zugegeben: Es waren Abkommen, welche die Schweizer Nahrungsmittelproduzenten nicht oder nur ganz am Rand betroffen haben.

    Nicht so beim vorliegenden Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten: Das Abkommen gewährt erstmals 25 bilaterale Zollkontingente ausserhalb der WTO-Kontingente, und dies teilweise bei sensiblen Agrarprodukten wie Rindfleisch, Schweinefleisch, Wein, Milch, Rahm und Butter. Gerade in gesättigten Märkten können bereits geringe zusätzliche Importmengen überproportionale Preiseffekte auslösen. Dies widerspricht den ursprünglichen roten Linien der Landwirtschaft klar. Dieser Verhandlungsansatz schafft einen Präzedenzfall und wird von der Landwirtschaft auch mit Blick auf zukünftige Abkommen klar abgelehnt. Da bin ich um das klare "non" des Herrn Bundespräsidenten auf die Fragen der Kollegen Wandfluh und Nicolet froh. Jedes Freihandelsabkommen generiert Gewinner sowie Verlierer. Die Schweizer Landwirtschaft gehört klar zu den Verlierern des vorliegenden Abkommens. Unsere Berechnungen ergeben eine jährliche Wertschöpfungseinbusse von über hundert Millionen Franken für unsere Bauernfamilien.

    Mit meiner Minderheit fordere ich eine verbindliche Zusicherung für eminent wichtige Begleitmassnahmen, welche die Auswirkungen etwas abfedern werden. Mit 110 Millionen Franken pro Jahr, begrenzt auf acht Jahre, stehen jährlich 100 Millionen für den Fonds de Roulement sowie 10 Millionen, die für die Absatzförderung eingesetzt werden müssen, zur Verfügung. Denn was nützt uns ein Abkommen, bei welchem verschiedene Produkte wie zum Beispiel Schweizer Käse erleichtert in die Mercosur-Staaten exportiert werden können, wenn der potenzielle Konsument in Südamerika nicht mittels Werbemassnahmen auf unsere hervorragenden Produkte aufmerksam gemacht werden kann?

    Zu den Strukturverbesserungsmassnahmen und dem Fonds de Roulement: Die Zahlen, welche die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren berechnet hat, sprechen eine klare Sprache. Im Fonds de Roulement besteht nur schon für die nächsten fünf Jahre eine Finanzierungslücke von 532 Millionen Franken. Der Fonds de Roulement ist die vom Bund zur Verfügung gestellte Finanzierungsgrundlage, damit die Kantone die Landwirtschaftsbetriebe mittels zinsloser Darlehen bei ihren nötigen Investitionen unterstützen können. Dies ist eine gesetzliche Auflage laut Artikel 87a des Landwirtschaftsgesetzes.

    Aus diesem Fonds werden ebenfalls zinslose Darlehen für die Betriebsübergabe an Jungbauern gewährt, sogenannte Starthilfen. Dazu hat dieser Rat in der vergangenen Sondersession der Motion Baumann 25.3735 zugestimmt, welche das maximale Bezugsalter für Starthilfen vom 35. auf das 40. Altersjahr erhöht. Die gewährten Investitionskredite sowie die Starthilfedarlehen müssen mittels verbindlicher jährlicher Rückzahlung von den Bezügern getilgt werden, in der Regel binnen zehn bis fünfzehn Jahren. Das Geld fliesst in den Fonds zurück und kann wiederum im Sinne der Strukturverbesserungsmassnahmen gemäss Landwirtschaftsgesetz genutzt werden. Mit diesem Instrument können unsere Betriebe ihre betrieblichen Strukturen konkurrenzfähiger für die Zukunft gestalten und werden nicht über Gebühr mit Zinsen belastet. Pro investiertem Franken werden so über die Jahre rund 2,15 Franken Wertschöpfung generiert. Dieses in die Strukturen investierte Geld fliesst grossmehrheitlich den Gewerbetreibenden, namentlich der Bauwirtschaft zu.

    Für den Bund ist die Äufnung des Fonds keine direkte Ausgabe. Das Geld bleibt im Fonds und arbeitet für die zukunftsfähige Landwirtschaft und das Gewerbe. Mein Minderheitsantrag ist somit für die Landwirtschaft aktuell die einzige akzeptable Lösung, um hinter einem Mercosur-Freihandelsabkommen zu stehen.

    Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Minderheit.

  4. Redetext
    Schweiz

    Es ist unbestritten: Die Produzenten im Ackerbau, Gemüsebau, Obst- und Weinbau stehen in der Schweiz vor fast unüberwindbaren Herausforderungen. Dies gilt für Betriebe, die nach konventioneller, integrierter oder biologischer Produktionsweise wirtschaften. Immer mehr Pflanzenschutzmittel dürfen auf dem ordentlichen Weg nicht mehr eingesetzt werden und müssen allenfalls über Notfallzulassungen beantragt werden. Die Alternative dazu: die Kulturen schutzlos den Schadorganismen überlassen und danach eine qualitativ und quantitativ minderwertige Ernte einfahren - oder im schlimmsten Fall einen Totalausfall riskieren. Das ist Food Waste auf dem Acker und bedeutet Einkommensverluste für die Bauern.

    Ich frage alle, die ihre Brötchen im Büro verdienen, ob sie selber mit Einkommensschwankungen von 30 oder 40 Prozent einverstanden wären. Das kann es doch definitiv nicht sein, noch dazu bei einem Selbstversorgungsgrad von rund 45 Prozent. Die Lücken in der Versorgung werden wie üblich über Importe aus dem EU-Raum oder aus der globalen Produktion geschlossen. Diese Agrarprodukte wurden genau mit diesen bei uns nicht oder noch nicht zugelassenen Wirkstoffen behandelt.

    Das Zulassungsverfahren der Schweiz ist bereits heute praktisch mit der EU harmonisiert. Weil wir uns aber den Luxus leisten, alles nochmals selbst zu prüfen, ist das Schweizer Verfahren nahezu blockiert, und es werden kaum neue Wirkstoffe bewilligt.

    Die parlamentarische Initiative bietet den Ausweg, der Schweiz die dringend nötigen Pflanzenschutzmittel zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig den Interessen der Umwelt genügend Rechnung zu tragen. Neu entwickelte Produkte sind in der Regel weit umweltfreundlicher und spezifischer als die herkömmlichen Produkte. Zudem braucht es wegen des steigenden Problems der Resistenzbildung eine grössere Auswahl von Pflanzenschutzmitteln mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen. Denn was wir aus der Menschenmedizin kennen, ist auch ein Problem bei der Pflanzenmedizin. Dazu hat die parlamentarische Initiative gegenüber der revidierten Pflanzenschutzmittelverordnung den entscheidenden Vorteil, dass sie für die Beurteilung der Gesuche inklusive der Abwicklung der Parteistellung eine Frist von zwölf Monaten setzt.

    Die SVP-Fraktion unterstützt dazu in Artikel 160a Absätze 3 und 4 die Variante der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission. Es gibt Wirkstoffe, deren daraus formulierten Produkte, gerade auch im Bereich der Biocontrols, in der EU nicht oder noch nicht zugelassen sind, deren Zulassung hierzulande aber Sinn machen würde. Es braucht immer ein fertiges Produkt, nur ein Wirkstoff allein nützt nichts. Daher auch hier zuhanden der links-grünen Saalhälfte: Wenn Sie biologische Mittel fördern wollen, müssen Sie in Artikel 160a Absatz 4 der Mehrheit und nicht der Minderheit folgen.

    Auch bei Artikel 160a Absatz 6, den Bedingungen für Notfallzulassungen, bitten wir Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Der Minderheitsantrag schafft in Situationen, in denen Dringlichkeit da ist, neue Hürden und Unsicherheiten. Was ist zum Beispiel mit gleichwertiger Topografie gemeint? Denken Sie an unsere eigenen unterschiedlichen Landwirtschaftszonen in der Schweiz.

    Die SVP-Fraktion unterstützt somit die Variante der nationalrätlichen Kommission und stimmt gegen alle vier Minderheitsanträge.

  5. Redetext
    Schweiz

    Die Ukraine ist ein wichtiger Handelspartner der Schweiz in Osteuropa. Im Jahr 2021 und somit vor dem Ausbruch des militärischen Konflikts mit Russlandi ist das Handelsvolumen mit der Schweiz auf über 800 Millionen Franken angestiegen. Seit 2012 besteht ein Freihandelsabkommen zwischen der Ukraine und den EFTA-Staaten. Dieses wurde nun punktuell modernisiert und am 8. April des vergangenen Jahres in Kiew unterzeichnet. Mit der Modernisierung werden Lücken im Bereich Warenhandel einschliesslich technischer Handelshemmnisse, sanitärer und phytosanitärer Massnahmen, Ursprungsregeln und Handelserleichterung geschlossen. Dazu werden die Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums und zum öffentlichen Beschaffungswesen neu definiert. Neue Bestimmungen zu den Themen elektronischer Handel, Handel und nachhaltige Entwicklung sowie technische Zusammenarbeit wurden ebenfalls hinzugefügt. Lediglich die Kapitel über den Dienstleistungshandel, die Investitionen, den Wettbewerb sowie über die institutionellen Bestimmungen und die Streitbeilegung wurden nicht geändert.

    Die SVP-Fraktion unterstützt dieses angepasste Freihandelsabkommen im Wissen um die Wichtigkeit dieser Abkommen für unsere Wirtschaft. Sie unterstützt somit das Anliegen, dieses Freihandelsabkommen zwischen der Ukraine und den EFTA-Staaten zu modernisieren.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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