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Ausländische Finanzierung von politischer Werbung zu Schweizer Abstimmungen und Wahlen unterbinden

(26.3864)MotionStellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Schweiz18.06.2026
Profile
Type
Motion
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Parliament
Schweiz
Number
26.3864
Start
18.06.2026
References & source
Official record
Official profile
External ID
20263864
Contributions(6)
Timeline(3)
  • Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
  • Antrag: Ablehnung
    Bundesrat
  • Eingereicht
Texts(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Ausländische Finanzierung von politischer Werbung zu Schweizer Abstimmungen und Wahlen unterbinden
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Der Bundesrat ist sich bewusst, dass digitale Plattformen für die politische Meinungsbildung eine zunehmend wichtige Rolle spielen und dass eine mögliche Beeinflussung der Ergebnisse durch eine ausländische Einmischung problematisch sein kann.

    Die in der Motion aufgeworfenen Fragen weisen einen engen Zusammenhang zu weiteren parlamentarischen Vorstössen auf: zur Motion 26.4001 Weichelt «Transparenz bei politischer Online-Werbung stärken», zur Motion 26.4002 Mahaim «Einsatz künstlicher Intelligenz in Abstimmungs- und Wahlkampagnen: Massnahmen zum Schutz der schweizerischen Demokratie» und zur Motion 26.3815 Gysin «Transparenz beim Einsatz künstlicher Intelligenz in Wahl- und Abstimmungskampagnen». Diese Vorstösse behandeln zwar jeweils spezifische Themen, sie betreffen jedoch alle die digitale politische Kommunikation.

    In seinem Bericht «Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation» vom 19. Juni 2024 in Erfüllung des Postulats 22.3006 SiK-N untersuchte der Bundesrat die in diesem Bereich bestehenden Risiken sowie deren Auswirkungen auf die demokratische Meinungsbildung. Im Anschluss an diesen Bericht setzte er im November 2025 eine interdepartementale Arbeitsgruppe ein, die den Auftrag hat, die Arbeiten zu diesem Thema innerhalb der Bundesverwaltung zu koordinieren. Weiter soll sie ein Lageverständnis zur Situation in der Schweiz und zu aktuellen Entwicklungen erarbeiten. Basierend darauf kann sie bei Bedarf den politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern Massnahmen zur Verhinderung oder Abwehr von Angriffen bzw. zur Stärkung der Resilienz gegenüber solchen Angriffen vorschlagen.

    Der Vernehmlassungsentwurf zum Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (VE-KomPG) enthält Transparenzvorgaben zum Schutz der Informations- und Meinungsfreiheit. Anbieterinnen sehr grosser Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen müssen Werbung kennzeichnen, ein Werbearchiv einrichten sowie über systemische Risiken ihrer Dienste berichten. Politische Werbung sowie Risiken für Wahl- und Abstimmungsprozesse sind dabei miterfasst, da sie Teil der öffentlichen Meinungsbildung sind. Nicht verlangt wird, dass transparent gemacht wird, wer die Werbeauftraggeber sind oder woher die finanziellen Mittel stammen.

    Das Parlament hat sich mit der Transparenz bei der Politikfinanzierung bereits befasst. In seinem am 18. Juni 2021 verabschiedeten Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative beschloss es, mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR; SR 161.1) neue Regelungen zur Stärkung der Transparenz zu erlassen. Demnach müssen die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien und Akteure, die in der Schweiz mehr als 50'000 Franken für eine politische Kampagne aufwenden, ihre Einnahmen sowie die Namen der Personen, von denen sie Zuwendungen von mehr als 15'000 Franken erhalten haben, offenlegen (Art. 76b und 76c BPR). Zuwendungen aus dem Ausland dürfen sie im Übrigen nicht annehmen (Art. 76h Abs. 1 Bst. b BPR).

    Im Rahmen der Revision des Nachrichtendienstgesetzes (SR 121.0; 26.021) werden zudem allfällige Anpassungen des Aufgabenbereichs des NDB geprüft. Im Fokus stehen Beeinflussungsaktivitäten fremder Staaten gegen die demokratische Ordnung sowie das Funktionieren von Staat und Gesellschaft.

    Vor diesem Hintergrund scheint es nicht sinnvoll, neue Gesetzgebungsaufträge zu erteilen, die spezifische Fragen isoliert behandeln. Hingegen könnte es nach Ansicht des Bundesrates zielführend sein, den verbleibenden Handlungsbedarf in einem gemeinsamen Bericht zu prüfen, der die verschiedenen Probleme im Bereich der digitalen politischen Werbung beleuchtet.

    Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion. Sollte der Erstrat die Motion trotz dieser Vorbehalte annehmen, wird der Bundesrat dem Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfauftrag abzuändern.



    Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die erforderlichen Gesetzesänderungen zu unterbreiten, mit denen aus dem Ausland finanzierte digitale politische Werbung zur Beeinflussung von Volksabstimmungen und Wahlen in der Schweiz untersagt wird. Die neue Regelung soll zudem Transparenzvorschriften vorsehen, damit die geografische Herkunft der Auftraggebenden solcher Werbung eruiert werden kann.

  • BegründungTEXT

    Dank digitaler Plattformen ist es heute für Akteure aus aller Welt ein Leichtes, gezielte politische Botschaften in der Schweizer Bevölkerung zu verbreiten.

    Die demokratische Debatte in der Schweiz muss für den internationalen Austausch offenbleiben. Dennoch gilt es eine intransparente und unkontrollierte ausländische Finanzierung von Kampagnen zur direkten Beeinflussung von Volksentscheiden und Wahlen zu unterbinden.

    In verschiedenen Demokratien wurden Massnahmen ergriffen oder werden derzeit diskutiert, um die Risiken ausländischer Beeinflussung von Wahlkampagnen zu begrenzen und die politische Kommunikation im Netz transparenter zu machen.

    Ziel dieser Motion ist der Schutz der demokratischen Souveränität der Schweiz, indem sichergestellt wird, dass die finanziellen Mittel zur Beeinflussung von Wahlen und Abstimmungen in der Schweiz von Akteuren stammen, die den Regeln der demokratischen Debatte in der Schweiz unterliegen.

    Für ihr Vertrauen in die demokratischen Institutionen müssen die Bürgerinnen und Bürger wissen, von wem sie mittels politischer Kampagnen beeinflusst werden. Zudem müssen Meinungsbildungsprozesse vor den Einflüssen ausländischer Geldgeber geschützt werden.

     

Data: OpenParlData · CC BY 4.0