Reparatur und Ersatzteilverfügbarkeit zu einem angemessenen Preis auch für Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz garantieren

(26.3838)MotionEingereicht
Schweiz18.06.2026
Profile
Type
Motion
State
Eingereicht
Parliament
Schweiz
Number
26.3838
Start
18.06.2026
References & source
Official record
Official profile
External ID
20263838
Contributions(11)
  • Christine Bulliard-MarbachMitunterzeichner/inDie Mitte
  • Jon PultMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
  • Martine DocourtMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
  • Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und KommunikationFederführendes Departement
  • Estelle RevazMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
Timeline(1)
  • Eingereicht
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Reparatur und Ersatzteilverfügbarkeit zu einem angemessenen Preis auch für Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz garantieren
  • Eingereichter TextTEXT

    Damit Ressourcen geschont und Konsumentinnen bei der Wahl nachhaltiger Produkte unterstützt werden, wird der Bundesrat gebeten, eine Gesetzesvorlage vorzulegen, welche verbindliche Bestimmungen schafft, die Konsumenten einen Anspruch auf Reparatur bestimmter Produkte einräumen. Diese sollen insbesondere:

    1. sicherstellen, dass Hersteller & Importeure Produkte wie technische Geräte nach Ablauf der Gewährleistungsfrist während einer angemessenen Dauer zu einem angemessenen Preis reparieren;
    2. die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Diagnosetools & Reparaturanleitungen für unabhängige Reparaturbetriebe verpflichtend gewährleisten;
    3. sicherstellen, dass Hersteller & Vertreiber verständliche und kostenlose Informationen über die Reparaturdienstleistung bereitstellen, damit Konsumentinnen beim Vertragsschluss über die Reparaturpflicht informiert sind.
  • BegründungTEXT

    Schweizer Konsumentinnen haben keinen Anspruch, dass gewisse Geräte über einen längeren Zeitraum zu fairen Preisen repariert werden. In der EU gilt seit 2026 eine verbindliche Reparatur-Richtlinie, wonach Hersteller bestimmte Produkte wie Smartphones, Waschmaschinen oder Kühlgeräte während mehreren Jahren nach Ablauf der Gewährleistung zu einem angemessenen Preis reparieren und Ersatzteile bereitstellen müssen. Die Schweiz verzichtete auf die Übernahme dieser Regel. Mit der USG-Revision 2024 (20.433) wurde die Förderung der Kreislaufwirtschaft als Ziel gesetzlich verankert. Trotz dieses Auftrags bestehen aber bis heute kaum verbindliche Vorgaben, die eine längere Nutzungsdauer und einen vereinfachten Zugang zu Reparaturen sicherstellen.


    Die EU hat mit ihren Ökodesign- und Reparaturvorgaben Massnahmen ergriffen, um Reparaturen zu erleichtern und die Lebensdauer von Geräten zu verlängern. Damit die Schweiz nicht zum Absatzmarkt für weniger nachhaltige Produkte wird und um die Ziele der Kreislaufwirtschaft gemäss USG umzusetzen, braucht es eine gesetzliche Grundlage. Denn heute ist es nicht möglich, Hersteller zur Reparatur/ Bereitstellung von Ersatzteilen zu verpflichten (25.8052). 

    Ausländische Hersteller werden unter EU-Recht verpflichtet, Reparaturdienstleistungen für entsprechende Produkte anzubieten. Dasselbe gilt auch für den Grossteil der Schweizer Hersteller, da die meisten ihre Produkte in die EU importieren dürften. Eine Regelung würde also keinen Mehraufwand bedeuten, aber einen grossen Nutzen für die Konsumenten.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0