Anerkennung der Gebärdensprachen durch die Schaffung eines Gebärdensprachen-Rahmengesetzes

(26.404)Parlamentarische InitiativeBeratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen
Schweiz23.01.2026
Profile
Type
Parlamentarische Initiative
State
Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen
Parliament
Schweiz
Number
26.404
Start
23.01.2026
References & source
Official record
Official profile
External ID
20260404
Contributions(9)
  • Regina Durrer-KnobelUrheber/inDie Mitte
  • Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NRUrheber/in
  • Estelle RevazUrheber/inSozialdemokratische Partei
  • Departement des InnernFederführendes Departement
  • ParlamentFederführendes Departement
Timeline(7)
  • Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen
  • Vorprüfung - in Kommission des Nationalrates
  • Keine Zustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)
    Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR
  • Vorprüfung - in Kommission des Ständerates
  • Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Texts(3)
  • Eingereichter TextTEXT

    Basierend auf dem "Abschnitt 3a Gebärdensprache" des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) (Art. 12b, 12c, 12d, 12e) wird ein Gebärdensprachenrahmengesetz inklusiv ergänzenden Änderungen anderer Erlasse, die auf die Stärkung der Massnahmen zur sprachlichen Inklusion abzielen, erarbeitet. Das Gesetz hat die Anerkennung und die Förderung der Gebärdensprachen sowie die Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen zum Ziel.

  • Titel des GeschäftesTEXT
    Anerkennung der Gebärdensprachen durch die Schaffung eines Gebärdensprachen-Rahmengesetzes
  • BegründungTEXT

    Die überwiesene Motion 22.3373 fordert die Schaffung eines eigenständigen Gebärdensprachen-Gesetzes, das die drei Schweizer Gebärdensprachen rechtlich anerkennt und fördert sowie Massnahmen zur Gleichstellung gehörloser und hörbehinderter Menschen vorsieht. Der Vorschlag des Bundesrates im Rahmen der Teilrevision des BehiG erfüllt diesen Auftrag nicht. Eine Anerkennung im BehiG wird weder der sprachlichen und kulturellen Identität der Gehörlosengemeinschaft noch den Anliegen des Parlaments gerecht, welches eine klare Abkehr von einem auf Behinderung reduzierten Ansatz gefordert hat. Die Schaffung eines eigenständigen Gebärdensprachenrahmengesetzes ist notwendig, um der besonderen Bedeutung der Gebärdensprachen gerecht zu werden und die Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen nachhaltig zu verbessern.

     

    Das Gebärdensprachenrahmengesetz soll nebst den bundesrätlichen Vorschlägen Fördermassnahmen zu Gunsten der Gebärdensprachen sowie Massnahmen zur Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen vorsehen. Dazu können insbesondere Massnahmen zur Koordination von Fachkräften im Bereich der Gebärdensprachen, ein Kompetenzzentrum für bilinguale-bimodale Bildung, die gezielte Förderung von wissenschaftlicher Forschung, ein Angebot nationaler und regionaler Fernsehveranstalter in Gebärdensprache und die Verbesserung von Dolmetschleistungen am Arbeitsplatz, im Gesundheitswesen oder zur gesellschaftlichen Teilhabe zählen.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0