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Klare Integrationspflichten gegen häusliche Gewalt im Asyl-, Ausländer- und Bürgerrecht

(25.4557)MotionÜberwiesen an den Bundesrat
Schweiz17.12.2025
Profile
Type
Motion
State
Überwiesen an den Bundesrat
Parliament
Schweiz
Number
25.4557
Start
17.12.2025
References & source
Official record
Official profile
External ID
20254557
Contributions(24)
Timeline(12)
  • Überwiesen an den Bundesrat
  • Annahme
    Nationalrat
  • In Nationalrat geplant
  • Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen
  • In Kommission des Nationalrats
Texts(4)
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, das Asylgesetz, das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), das Bürgerrechtsgesetz (BüG) sowie gegebenenfalls weitere Erlasse so anzupassen, dass die Ablehnung häuslicher Gewalt und der Schutz von Frauen und Kindern als verbindliche Integrationskriterien ab dem ersten Aufenthaltstag festgelegt werden.

    Ab der Ankunft in der Schweiz sind obligatorische Schulungen gegen häusliche Gewalt, zu den Rechten der Betroffenen sowie zu den straf-, zivil- und ausländerrechtlichen Konsequenzen von Gewalt durchzuführen und verbindlich in allen Integrationsprogrammen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene zu verankern.

    Der Bundesrat soll zudem aufzuzeigen, welche Rechtsfolgen bei Verstössen gegen diese Integrationspflichten gelten und ob gesetzliche Anpassungen insbesondere im Hinblick auf Asylstatus, Aufenthaltsrecht, Einbürgerung und Ausweisung erforderlich sind.

     

  • BegründungTEXT

    Häusliche und sexuelle Gewalt dürfen in der Schweiz nicht geduldet werden. Eine wirksame Prävention muss frühzeitig einsetzen, da ein Teil schwerer Gewaltdelikte von Personen begangen wird, die nicht ausreichend über die in der Schweiz geltenden Grundwerte, insbesondere Gleichstellung, Kinderrechte sowie die straf-, zivil- und ausländerrechtlichen Konsequenzen von Gewalt informiert sind.

    Integration setzt die verbindliche Anerkennung dieser Werte voraus. Die Ablehnung häuslicher und sexueller Gewalt sowie der Schutz von Frauen und Kindern müssen daher zwingender Bestandteil der Integrationsanforderungen sein. Klare Integrationspflichten ab dem ersten Aufenthaltstag, ergänzt durch obligatorische Schulungen, ermöglichen eine frühzeitige und wirksame Prävention.

    Einheitliche und transparent geregelte Sanktionen bei Verstössen erhöhen die Rechtssicherheit und tragen wesentlich dazu bei, den Schutz von Frauen und Kindern nachhaltig zu verbessern.

  • Titel des GeschäftesTEXT
    Klare Integrationspflichten gegen häusliche Gewalt im Asyl-, Ausländer- und Bürgerrecht
  • Antwort BR / BüroTEXT
    Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0