Reduktion des maximal versicherbaren BVG-Lohnes und des damit verbundenen Steuerfreibetrags
(25.4253)- Abstimmung
- RedetextElisabeth Baume-Schneider(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Le Conseil fédéral propose d'adopter la motion, et ce pour les raisons suivantes.
Ce n'est pas un sujet tabou que d'avoir une limite. Dans le cas de la première révision LPP en 2006, le Parlement avait décidé d'introduire une limite de salaire assurable dans la prévoyance professionnelle, et à ce moment-là, c'était dix fois le montant limite supérieur, soit ces fameux 907[NB]200 francs qui sont adaptés à 2026 pour limiter les abus. Une limitation du salaire assurable dans la prévoyance professionnelle à cinq fois le montant supérieur, comme proposé dans la motion, contribuera à préserver la cohérence du système de la prévoyance, qui est une assurance sociale fondée sur une couverture d'assurance adaptée et proportionnée aux personnes assurées. Une telle limitation empêchera également que le système de prévoyance professionnelle ne soit utilisé en priorité comme instrument d'optimisation fiscale pour les hauts revenus, voire très hauts revenus.
Cette limitation concerne une minorité de très hauts revenus, soit environ 31[NB]600 personnes, qui réalisent un revenu supérieur à la limite des 435[NB]000 francs. Ainsi, même avec une limitation fixée à cinq fois le montant limite supérieur, les personnes percevant des revenus élevés continueront de bénéficier d'une prévoyance tout à fait appropriée. Il n'est toutefois actuellement pas possible - il faut bien le dire - d'évaluer les incidences fiscales d'un tel abaissement, car l'Administration fédérale des contributions ne dispose pas de ces données. La mise en oeuvre de la motion nécessitera également des dispositions transitoires pour permettre aux institutions de prévoyance ainsi qu'aux assurés de s'adapter progressivement à cette nouvelle limitation.
Je vous remercie pour l'adoption de la motion.
- RedetextAndri Silberschmidt(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Besten Dank für Ihre Frage, Frau Bürgin. Ich glaube, Sie verwechseln den BVG-Versichertenlohn mit der Einkaufsmöglichkeit. Die Einkaufsmöglichkeit berechnet sich wie folgt: Wenn Sie 450[NB]000 Franken verdienen, was mit Ihrer Motion immer noch versicherbar wäre, und Beitragssätze von 20 Prozent haben - 10 Prozent Arbeitgeber, 10 Prozent Arbeitnehmer -, dann haben Sie 90[NB]000 Franken pro Jahr. Ein Extrembeispiel: Wenn Sie zwischen 25 und 60, also während 35 Jahren, nicht arbeiten, können Sie 35 mal 90[NB]000 Franken rechnen, das ergibt etwa 3 Millionen Franken. Wenn Sie mit 60 zu arbeiten beginnen und 450[NB]000 Franken verdienen, können Sie sich auch mit Ihrer Motion mit 3 Millionen Franken einkaufen.
Wenn Sie also von 900[NB]000 Franken versicherbarem Lohn sprechen, hat das nichts mit dem Einkaufsvolumen zu tun, sondern mit dem versicherbaren Lohn. Millioneneinkäufe sind mit Ihrer Motion immer noch möglich, aber die, die gut verdienen, können selbst weniger für sich vorsorgen. Das und nichts anderes fordert Ihre Motion, die handwerklich wirklich schlecht formuliert ist. Wenn Sie die Einkäufe begrenzen wollen, können Sie beispielsweise sagen, dass die Einkäufe auf das Dreifache des BVG-Obligatoriums beschränkt werden sollen. Man könnte sich dann mit maximal 270[NB]000 Franken pro Jahr einkaufen. Das wäre die faire Variante, anstatt das BVG zu halbieren.
- RedetextYvonne Bürgin(Die Mitte)Schweiz
Herr Silberschmidt, Sie haben eine Berechnung gemacht und dafür das folgende Beispiel genommen: Wenn jemand 200[NB]000 Franken verdient, kann er diese 200[NB]000 Franken über seine ganze Erwerbstätigkeit hinweg - sagen wir jetzt mal über rund 40 Jahre - zur Lohnsumme zählen, die er in die berufliche Vorsorge einzahlen kann. Jetzt sind 200[NB]000 Franken ja eine anständige Lohnsumme. Das Problem sind die 900[NB]000 Franken. Diese Millionensummen entstehen genau dann, wenn man sich für 40 Jahre mit 900[NB]000 Franken einkaufen kann. Finden Sie, das ist angemessen gegenüber Bürgern, die in ihrer ganzen [PAGE 487] Lebenszeit vielleicht auf maximal 300[NB]000 bis 400[NB]000 Franken total kommen?
- RedetextAndri Silberschmidt(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Vorweg will ich betonen, dass diese Motion alles andere macht als das, was sie verspricht. Es geht hier nicht um die Begrenzung des Einkaufs in die berufliche Vorsorge, sondern es geht um die Halbierung der beruflichen Vorsorge. Es ist eine Halbierungs-Initiative gegen die berufliche Vorsorge.
Doch der Reihe nach: Worum geht es? Wenn man eine Zeit lang Teilzeit arbeitete, nicht erwerbstätig war, für die Kinder zuhause geschaut hatte oder auf Reisen war und erst später wieder arbeitete, hat man heute die Möglichkeit, die dadurch in der beruflichen Vorsorge entstandenen Lücken wieder zu decken und sich einzukaufen. Das hilft einem, die eigene Pension aufzubessern. Es ist gerade nach einer Scheidung besonders beliebt, weil man dann üblicherweise einen Teil der Vorsorge verliert und dank Einkäufen wieder verbessern kann.
Wenn die Schweizer Bevölkerung nun also diese Einkaufsmöglichkeiten nutzt, dann ist das nicht nur legitim, sondern es ist vom Staat auch so gewollt. Wir wollen doch, dass die Menschen für sich selbst vorsorgen und weniger von staatlichen Leistungen abhängig sind, wenn sie in die Pension gehen.
Selbstverständlich muss man Missbräuche bekämpfen. Die Einkäufe sind heute bereits limitiert. Sie sind nur in dem Masse möglich, wie man es hätte ansparen können, wenn man ein Leben lang den Lohn verdient hätte, den man heute verdient. Wenn also jemand 200[NB]000 Franken verdient, kann er sich nur mit einem Betrag in der Höhe einkaufen, wie er in der Vorsorge hätte, wenn er das ganze Leben lang 200[NB]000 Franken verdient und dabei 15 Prozent Altersgutschriften bekommen hätte. Die Einkäufe sind also schon heute beschränkt.
Die zweite Beschränkung rührt daher, dass man bis maximal 900[NB]000 Franken des Salärs absichern kann. Wieso hat man das so geregelt? Bei der AHV, Sie wissen es, sind die Abzüge unbeschränkt. Das heisst, egal, wie viel man verdient, man bezahlt in die AHV ein. Die Einzahlenden mit einem sehr hohen Einkommen leisten somit einen wesentlichen Beitrag für die AHV, ohne Aussicht, das Geld irgendwann erhalten zu können. Der Deal war immer der: Wir sagten, wir haben in der Schweiz drei Säulen, die erste, die zweite und die dritte Säule. In der ersten Säule gilt unbeschränkte Solidarität. Deshalb dürfen die, die mehr verdienen, in der zweiten Säule für sich etwas ansparen. Diesen Kompromiss kündigen Sie auf, wenn Sie den maximal versicherbaren BVG-Lohn nun halbieren wollen.
Die Motionärin hat vorhin gesagt, sie wolle Einkäufe in Millionenhöhe verhindern. Das tun Sie aber nicht. Wenn eine Person bis 50 wenig verdient hat und dann plötzlich 400[NB]000 Franken verdient, dann sind Einkäufe in Millionenhöhe wahrscheinlich plötzlich möglich, auch mit Ihrer Motion, weil Sie das BVG-Maximum bei 450[NB]000 Franken ansetzen. Wenn man im Alter von 60 Jahren in diese Einkommensstufe kommt und zuvor ein Leben lang 50[NB]000 Franken verdient hat, dann kann man sich in Millionenhöhe einkaufen. Das begrenzen Sie nicht mit Ihrer Motion.
Sie begrenzen lediglich das maximal versicherbare Einkommen und führen damit auch einen Kollateralschaden ein. Erstens hat man weniger Risikoleistungen, wenn man weniger Einkommen versichern kann. Das heisst, im Falle von Invalidität oder von Tod sind die Risikoleistungen massiv tiefer, als es heute der Fall ist. Zweitens werden die Verwaltungskosten heute durch alle getragen. Die Menschen, die mehr verdienen, bezahlen mehr an die Verwaltungskosten als die, die weniger verdienen. Wenn Sie das BVG-Maximum halbieren, führt das dazu, dass die berufliche Vorsorge für den Mittelstand teurer wird, denn der Verwaltungskuchen bleibt gleich gross, aber die tieferen Einkommen müssen dann mehr davon bezahlen.
Bitte lehnen Sie also diese Motion ab, die den maximal versicherbaren BVG-Lohn halbiert, und stimmen Sie nicht in diese Klassenkampfrhetorik mit ein, die wir vorhin gehört haben: "Ja, denen geht es ja schon gut genug." Sonst kündigen Sie den Kompromiss auf, dass man bei der AHV unbegrenzt einzahlt und dafür beim BVG die Möglichkeit hat, auch für sich selbst vorzusorgen. Auch prozessual ist es falsch. Die SGK-S hat ein Postulat angenommen, das den Bundesrat beauftragt, zu prüfen, inwiefern die Einkäufe limitiert werden können. Man kann durchaus sagen, dass es eine Limitierung der Einkäufe braucht. Der Bundesrat hat diesen Auftrag vom Ständerat erhalten und wird nun Lösungen präsentieren. Aber bitte halbieren Sie die beruflichen Vorsorge nicht. Das führt zu einem Kollateralschaden, der nicht behoben werden kann.
Besten Dank, wenn Sie die Motion ablehnen.
- Redetext
- RedetextYvonne Bürgin(Die Mitte)Schweiz
Wie ist diese Motion entstanden? Im Entlastungspaket 2027 war vorgesehen, Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule höher zu besteuern. Diese Massnahme war von Anfang an umstritten und fand, wie Sie alle wissen, keine Mehrheit. Sie hätte das Sparen für die Vorsorge bestraft und vor allem den Mittelstand belastet.
Bei der Suche nach Alternativen sind wir auf folgendes Problem gestossen: nämlich auf die sehr hohen Einkaufsmöglichkeiten in der beruflichen Vorsorge. Heute darf der versicherbare Lohn bis zum Zehnfachen des oberen BVG-Grenzbetrages betragen, was aktuell über 900[NB]000 Franken entspricht. Diese sehr hohe Grenze ermöglicht steuerlich abziehbare Einkäufe in Millionenhöhe. Hier stellt sich eine einfache, aber zentrale Frage: Wofür ist die zweite Säule eigentlich gedacht?
Die zweite Säule soll den angemessenen Lebensstandard im Alter sichern. Sie ist nicht dafür gedacht, unbegrenzt hohe Einkommen steuerlich privilegiert zu versichern. Wenn Einkäufe in Millionenhöhe möglich sind, geht es nicht mehr um [PAGE 486] Vorsorge, sondern um Steueroptimierung. Genau hier setzt diese Motion an. Sie verlangt, die Grenze vom Zehnfachen auf das Fünffache des oberen BVG-Grenzbetrages zu senken. Das entspricht heute rund 450[NB]000 Franken und liegt ungefähr auf dem Niveau eines Bundesratslohnes. Wer einen Lohn in dieser Grössenordnung versichern kann, hat weiterhin die Möglichkeit, eine sehr gute berufliche Vorsorge aufzubauen. Die Vorsorge wird damit nicht geschwächt; wir begrenzen lediglich sehr grosse steuerliche Optimierungsmöglichkeiten.
Interessant ist ein historischer Blick zurück: Bereits im Jahr 2000 hatte der Bundesrat selbst vorgeschlagen, das Einkaufspotenzial auf das Fünffache des Grenzbetrages zu senken. Er hielt damals fest, dass auch mit dieser Limite weiterhin eine sehr gute Vorsorge für Kader und Selbstständigerwerbende möglich bleibt.
Der Bundesrat empfiehlt, die vorliegende Motion anzunehmen, und der Ständerat hat ein Postulat dazu stillschweigend angenommen. Aber ein Postulat nützt hier wenig. Auch ohne Bericht ist klar: Diese Motion betrifft extrem hohe Einkommen und damit eine kleine Minderheit. Für die grosse Mehrheit der Versicherten ändert sich nichts. Der Widerstand - wir hören es nachher - kommt aus FDP- und SVP-Kreisen sowie aus dem Umfeld der Pensionskassen. Das überrascht nicht, denn mit sehr hohen Einkaufssummen wird in diesem Bereich gutes Geld verdient. Es wird argumentiert, diese Anpassung würde Unternehmer oder Leistungsträger treffen. Aber auch mit einer Lohnsumme von knapp einer halben Million Franken können Unternehmer und Kader weiterhin eine sehr gute Vorsorge aufbauen.
Viele Menschen in der Schweiz kommen bei ihrer Pensionierung vielleicht auf insgesamt 300[NB]000 bis 400[NB]000 Franken an BVG-Guthaben. Umso schwieriger ist es, zu erklären, warum heute derart grosse Einkäufe in die Pensionskasse möglich sind, die zudem steuerlich abziehbar sind. Genau diese übermässigen Einkaufsmöglichkeiten möchten wir begrenzen. Entscheidend ist zudem, dass wir bewusst bei der versicherbaren Lohnsumme ansetzen und nicht nur beim Einkauf selbst. Wenn jemand erst später im Erwerbsleben sehr hohe Einkommen erzielt, kann er heute sehr grosse Einkäufe in die Pensionskasse tätigen und diese Summen über mehrere Jahre steuerlich geltend machen.
Wenn wir als Gesetzgeber solche Optimierungsmöglichkeiten zulassen, werden sie selbstverständlich auch genutzt. Das ist nicht illegal, aber es zeigt, dass wir als Parlament die Frage der Angemessenheit besser regeln müssen. Altersvorsorge soll Altersvorsorge bleiben und nicht zu einem Instrument der Steueroptimierung für sehr hohe Einkommen werden.
Ich bitte Sie, diese Motion zu unterstützen; sie ist verhältnismässig und stärkt die Glaubwürdigkeit unserer Altersvorsorge.
- SpeechSpeechSchweiz
Bekämpft - Combattu [GZ]
(Aellen, de Courten, Silberschmidt) [GZ]
[VS][GZ]
Verschoben - Renvoyé
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