Yvonne Bürgin
- Party
- Die Mitte
- Parliamentary group
- Fraktion M-E
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Zürich
- Chamber / sector
- NR
- Seat number
- 197
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Female
- Born
- 27. August 1970
- Occupation
- Sachbearbeiter/in
- Language
- German
- Address
- Werner-Weberstrasse 3
8630 Rüti
- Kantonsrat
- Die Mitte· XI Hinwil
- Wikidata
- Q47250749
- Source body
- CHE
- Source updated
- 26.06.2026
- Record updated
- 04.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JAKantonsratRechnungsprüfungskommission, Gemeindegesetz § 83a (Parlamentarische Initiative)Result: 149 Yes · 0 No · 0 Abst. · 31 Absent
- JA
- JAKantonsratAbgabe auf stark verkehrserzeugende Nutzungen (Parkplatz-Abgabe) (Parlamentarische Initiative)Result: 95 Yes · 71 No · 0 Abst. · 14 Absent
- JAKantonsratKostenverrechnung bei Todesfällen, die durch Sterbehilfeorganisationen verursacht worden sind (Motion)Result: 73 Yes · 91 No · 0 Abst. · 16 Absent
- JAKantonsratEltern den Wiedereinstieg erleichtern (Stipendienreform II) (Parlamentarische Initiative)Result: 160 Yes · 0 No · 0 Abst. · 20 Absent
- —Gemeinderat · PräsidentinRütisince 01.07.2022Kantonsrat
- —Jugendhilfekommission Kanton Zürich · PräsidentinZürichsince 03.07.2019Kantonsrat
- —Zürich28.06.2019 – 12.04.2023Kantonsrat
- —Sportkommission Kanton Zürich · MitgliedZürichsince 18.06.2019Kantonsrat
- —HEV Rüti und Umgebung · VorstandsmitgliedRüti und Umgebungsince 24.05.2019Kantonsrat
- LobbyistSchmid Benedikt · Interessenvertreter/in04.12.2025 – 31.12.2199SchweizPräsident Junge Mitte Schweiz
- GastHofstetter Thomas30.09.2025 – 01.10.2025Schweiz
- Persönliche/r Mitarbeiter/inBachmann Jael Noemi30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
- RedetextSchweiz
Die Diskussion über neue Kernkraftwerke wird oft als Grundsatzfrage dargestellt: Atomkraft, ja oder nein? Darum geht es heute nicht. Es geht darum, wie wir den künftig steigenden Strombedarf unseres Landes decken und ob die finanziellen, wirtschaftlichen und energiepolitischen Folgen eines solchen Entscheids ausreichend geklärt sind.
Die Schweizer Bevölkerung hat mit der Energiestrategie 2050 einen energiepolitischen Grundsatzentscheid getroffen. Gleichzeitig haben sich die Rahmenbedingungen geändert: E-Mobilität, Digitalisierung und KI werden den Strombedarf erhöhen. Und die Versorgungssicherheit hat angesichts der geopolitischen Entwicklungen zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Deshalb ist es richtig, die langfristige Stromversorgung unseres Landes regelmässig zu überprüfen. Die Initiative "Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)" verspricht Versorgungssicherheit, liefert aber keine konkreten Antworten auf die Frage der Umsetzung. Deshalb lehne ich die Initiative klar ab.
Entscheidend ist heute deshalb die Diskussion über den indirekten Gegenvorschlag. Mit der Aufhebung des Neubauverbots beschliessen wir heute keinen Neubau von Kernkraftwerken. Wir öffnen vielmehr eine Option, obwohl zentrale Fragen zu Kosten, Finanzierung, Risiken und staatlicher Verantwortung offen sind. Gerade weil diese Fragen offen sind, müssen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geklärt werden. Dabei geht es nicht um einen konkreten Betrag, sondern um die folgenden Fragen: Wer trägt die Risiken? Braucht es staatliche Garantien? Wer haftet bei Kostenüberschreitungen? Und wie stellen wir sicher, dass Investitionen in erneuerbare Energien nicht verdrängt werden?
Die Baukosten eines neuen Kernkraftwerks belaufen sich auf rund 13 Milliarden Franken pro Reaktor. Internationale Erfahrungen zeigen zudem, dass regelmässig erhebliche Kostenüberschreitungen und Verzögerungen auftreten. Ebenso fehlt eine ehrliche Gegenüberstellung der Alternativen. Was würde eine sichere Laufzeitverlängerung der bestehenden Kernkraftwerke kosten? Der Bundesrat kommt in seinem jüngsten Bericht zum Schluss, dass eine Verlängerung von 10 bis 20 Jahren möglich wäre. Würde das genügend Zeit schaffen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien, der Speicher und der Netze weiter voranzutreiben? Bevor wir also Milliarden an Investitionen für neue Anlagen ermöglichen, sollten wir wissen, ob das gleiche Ziel nicht mit deutlich geringerem finanziellen Risiko erreicht werden kann.
Offen bleiben zudem die Fragen zur Technologie, zur Sicherheit und zur Entsorgung. Auf diese zentralen Fragen erhalten wir heute keine ausreichenden Antworten. Deshalb gibt es meinerseits weder eine grundsätzliche Absage an zukünftige technologische Entwicklungen noch einen Blankoscheck für neue Kernkraftwerke. Für die kommenden Jahre liegt jedoch der grösste Handlungsbedarf weiterhin beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir müssen die Stellung der Wasserkraft stärken, die Solarenergie und die Speicherkapazitäten weiter ausbauen und die bereits beschlossenen Projekte schneller umsetzen. Gerade bei den Speichern liegt einer der entscheidenden Schlüssel für die Energiewende. Hier können wir heute handeln und damit unmittelbar die Versorgungssicherheit stärken.
Wer das AKW-Neubauverbot aufheben will, muss zuerst aufzeigen, wer zahlt, wer die Risiken trägt, ob neue Kernkraftwerke gegenüber einer Laufzeitverlängerung überhaupt einen Mehrwert bieten und wie der Ausbau der erneuerbaren Energien gesichert wird.
Als Finanzpolitikerin unterstütze ich die Rückweisung des Gegenvorschlags. Es soll nicht die Diskussion über die langfristige Stromversorgung vermieden werden. Vielmehr geht es darum, zuerst die notwendigen Entscheidungsgrundlagen zu schaffen.
- RedetextStaatsrechnung 2025No. 26.003Schweiz
Die Staatsrechnung 2025 schliesst mit einem Überschuss von 259 Millionen Franken ab. Erstmals seit mehreren Jahren schreibt der Bund damit wieder schwarze Zahlen. Das ist eine gute Nachricht. Euphorie wäre jedoch fehl am Platz. Das positive Ergebnis beruht wesentlich auf ausserordentlichen Steuereinnahmen durch einzelne Unternehmen und ist deshalb kein Hinweis darauf, dass die finanzpolitischen Herausforderungen gelöst wären. Solche Sondereffekte sind erfreulich, aber nicht nachhaltig. Aus Sicht der Mitte muss deshalb weniger der Blick zurück als vielmehr der Blick nach vorne im Zentrum stehen.
Die Schweiz steht in den kommenden Jahren vor grossen Aufgaben. Die verschärfte Sicherheitslage in Europa erfordert zusätzliche Investitionen in unsere Verteidigungsfähigkeit. Gleichzeitig stellt die demografische Entwicklung unsere Sozialwerke vor grosse Herausforderungen. Daneben wollen wir auch künftig in Bildung, Forschung und Infrastruktur investieren, um den Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes zu sichern. Diese Aufgaben sind richtig und wichtig. Sie führen aber auch dazu, dass der finanzielle Druck auf den Bundeshaushalt in den kommenden Jahren hoch bleiben wird. Die Staatsrechnung 2025 darf deshalb nicht darüber hinwegtäuschen, dass die finanzpolitische Lage des Bundes weiterhin anspruchsvoll ist. Die Frage, wie wir die notwendigen Investitionen in Sicherheit, Vorsorge und Zukunft finanzieren, wird uns noch länger beschäftigen.
Für die Mitte ist klar: Es braucht eine Finanzpolitik mit Augenmass. Einerseits müssen die Bundesfinanzen langfristig im Gleichgewicht bleiben, andererseits dürfen wir nicht dort sparen, wo die Sicherheit, die Innovationskraft oder der gesellschaftliche Zusammenhalt unseres Landes gefährdet werden. Gerade bei den anstehenden Investitionen in die Sicherheit unseres Landes braucht es tragfähige und mehrheitsfähige Lösungen. Die Diskussionen der kommenden Jahre werden zeigen, wie wir die notwendigen Mittel bereitstellen können, ohne die langfristige Stabilität der Bundesfinanzen zu gefährden.
Die Staatsrechnung 2025 bestätigt, dass die Schweiz weiterhin auf einem soliden finanziellen Fundament steht. Gleichzeitig macht sie deutlich, dass einzelne gute Jahresabschlüsse die strukturellen Herausforderungen nicht verschwinden lassen. Die eigentliche Bewährungsprobe liegt deshalb nicht in der Rechnung 2025, sondern in den Entscheidungen, die wir in den kommenden Jahren treffen werden, ob zur Sicherheit, zur Altersvorsorge oder zu den Investitionen in unseren Standort. Es wird darauf ankommen, Verantwortung zu übernehmen, Prioritäten zu setzen und finanzpolitisch langfristig zu denken. Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP ist bereit, diesen Weg mitzugehen. Wir werden alle Bundesbeschlüsse zur Staatsrechnung 2025 genehmigen. Ein grosser Dank auch von der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP geht an alle Mitarbeitenden der Verwaltung und natürlich den Bundesrat für die verantwortungsvolle Finanzpolitik.
- RedetextSchweiz
Die Neutralität prägt die Schweiz wie sonst kaum ein anderes Prinzip. Sie ist Teil unserer Identität, unserer Geschichte und unseres Erfolgsmodells, aber sie ist kein Markenrecht einer Partei, sie liegt in der Verantwortung von uns allen. Genau deshalb müssen wir ehrlich sein. Die vorliegende Initiative stärkt die Neutralität nicht, sie verengt sie. Sie macht aus einem bewährten Instrument ein starres Korsett, das uns genau dann die Hände binden würde, wenn uns die Weltlage Handlungsfähigkeit abverlangt. Wir leben nicht mehr im Jahr 1815. Wir leben in einer Welt mit Angriffskriegen, hybriden Bedrohungen, Cyberangriffen und wachsender Machtpolitik. Für ein Land wie die Schweiz ist klar: Wir haben ein ureigenes Interesse an einer regelbasierten Ordnung, an Völkerrecht, an Stabilität, an verlässlichen Partnern.
Neutralität heisst, militärisch nicht Partei zu ergreifen. Neutralität heisst aber nicht, wegzuschauen. Neutralität heisst nicht, auf Sanktionen zu verzichten, und Neutralität heisst schon gar nicht, sich sicherheitspolitisch zu isolieren. Die Initiative würde genau das tun. Sie würde Sanktionen faktisch verunmöglichen, die internationale Kooperation unserer Armee schwächen und die Schweiz politisch isolieren. Was als Prinzipientreue verkauft wird, ist in Wahrheit Selbstfesselung. Unsere Neutralität war nie ein starres Dogma. Sie war immer pragmatisch, flexibel und auf die Interessen unseres Landes ausgerichtet. Gerade diese Flexibilität hat sie stark gemacht. Denn eines ist klar: Sicherheit entsteht heute nicht im Alleingang. Sicherheit entsteht durch Kooperation, durch Vernetzung und durch die Fähigkeit, im richtigen Moment zu handeln. Und auch unsere Rolle als Vermittlerin lebt nicht davon, dass wir uns zur Untätigkeit verpflichten, sondern davon, dass wir glaubwürdig sind. Wer bei groben Völkerrechtsbrüchen einfach wegschaut, verliert dieses Vertrauen.
Im Kern geht es um eine einfache Frage: Wollen wir handlungsfähig bleiben oder uns selbst einschränken? Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP steht zur Neutralität, aber zu einer, die der Schweiz nützt und nicht schadet.
Ich bitte Sie deshalb, diese Initiative klar zur Ablehnung zu empfehlen.
- RedetextReduktion des maximal versicherbaren BVG-Lohnes und des damit verbundenen SteuerfreibetragsNo. 25.4253Schweiz
Herr Silberschmidt, Sie haben eine Berechnung gemacht und dafür das folgende Beispiel genommen: Wenn jemand 200[NB]000 Franken verdient, kann er diese 200[NB]000 Franken über seine ganze Erwerbstätigkeit hinweg - sagen wir jetzt mal über rund 40 Jahre - zur Lohnsumme zählen, die er in die berufliche Vorsorge einzahlen kann. Jetzt sind 200[NB]000 Franken ja eine anständige Lohnsumme. Das Problem sind die 900[NB]000 Franken. Diese Millionensummen entstehen genau dann, wenn man sich für 40 Jahre mit 900[NB]000 Franken einkaufen kann. Finden Sie, das ist angemessen gegenüber Bürgern, die in ihrer ganzen [PAGE 487] Lebenszeit vielleicht auf maximal 300[NB]000 bis 400[NB]000 Franken total kommen?
- RedetextReduktion des maximal versicherbaren BVG-Lohnes und des damit verbundenen SteuerfreibetragsNo. 25.4253Schweiz
Wie ist diese Motion entstanden? Im Entlastungspaket 2027 war vorgesehen, Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule höher zu besteuern. Diese Massnahme war von Anfang an umstritten und fand, wie Sie alle wissen, keine Mehrheit. Sie hätte das Sparen für die Vorsorge bestraft und vor allem den Mittelstand belastet.
Bei der Suche nach Alternativen sind wir auf folgendes Problem gestossen: nämlich auf die sehr hohen Einkaufsmöglichkeiten in der beruflichen Vorsorge. Heute darf der versicherbare Lohn bis zum Zehnfachen des oberen BVG-Grenzbetrages betragen, was aktuell über 900[NB]000 Franken entspricht. Diese sehr hohe Grenze ermöglicht steuerlich abziehbare Einkäufe in Millionenhöhe. Hier stellt sich eine einfache, aber zentrale Frage: Wofür ist die zweite Säule eigentlich gedacht?
Die zweite Säule soll den angemessenen Lebensstandard im Alter sichern. Sie ist nicht dafür gedacht, unbegrenzt hohe Einkommen steuerlich privilegiert zu versichern. Wenn Einkäufe in Millionenhöhe möglich sind, geht es nicht mehr um [PAGE 486] Vorsorge, sondern um Steueroptimierung. Genau hier setzt diese Motion an. Sie verlangt, die Grenze vom Zehnfachen auf das Fünffache des oberen BVG-Grenzbetrages zu senken. Das entspricht heute rund 450[NB]000 Franken und liegt ungefähr auf dem Niveau eines Bundesratslohnes. Wer einen Lohn in dieser Grössenordnung versichern kann, hat weiterhin die Möglichkeit, eine sehr gute berufliche Vorsorge aufzubauen. Die Vorsorge wird damit nicht geschwächt; wir begrenzen lediglich sehr grosse steuerliche Optimierungsmöglichkeiten.
Interessant ist ein historischer Blick zurück: Bereits im Jahr 2000 hatte der Bundesrat selbst vorgeschlagen, das Einkaufspotenzial auf das Fünffache des Grenzbetrages zu senken. Er hielt damals fest, dass auch mit dieser Limite weiterhin eine sehr gute Vorsorge für Kader und Selbstständigerwerbende möglich bleibt.
Der Bundesrat empfiehlt, die vorliegende Motion anzunehmen, und der Ständerat hat ein Postulat dazu stillschweigend angenommen. Aber ein Postulat nützt hier wenig. Auch ohne Bericht ist klar: Diese Motion betrifft extrem hohe Einkommen und damit eine kleine Minderheit. Für die grosse Mehrheit der Versicherten ändert sich nichts. Der Widerstand - wir hören es nachher - kommt aus FDP- und SVP-Kreisen sowie aus dem Umfeld der Pensionskassen. Das überrascht nicht, denn mit sehr hohen Einkaufssummen wird in diesem Bereich gutes Geld verdient. Es wird argumentiert, diese Anpassung würde Unternehmer oder Leistungsträger treffen. Aber auch mit einer Lohnsumme von knapp einer halben Million Franken können Unternehmer und Kader weiterhin eine sehr gute Vorsorge aufbauen.
Viele Menschen in der Schweiz kommen bei ihrer Pensionierung vielleicht auf insgesamt 300[NB]000 bis 400[NB]000 Franken an BVG-Guthaben. Umso schwieriger ist es, zu erklären, warum heute derart grosse Einkäufe in die Pensionskasse möglich sind, die zudem steuerlich abziehbar sind. Genau diese übermässigen Einkaufsmöglichkeiten möchten wir begrenzen. Entscheidend ist zudem, dass wir bewusst bei der versicherbaren Lohnsumme ansetzen und nicht nur beim Einkauf selbst. Wenn jemand erst später im Erwerbsleben sehr hohe Einkommen erzielt, kann er heute sehr grosse Einkäufe in die Pensionskasse tätigen und diese Summen über mehrere Jahre steuerlich geltend machen.
Wenn wir als Gesetzgeber solche Optimierungsmöglichkeiten zulassen, werden sie selbstverständlich auch genutzt. Das ist nicht illegal, aber es zeigt, dass wir als Parlament die Frage der Angemessenheit besser regeln müssen. Altersvorsorge soll Altersvorsorge bleiben und nicht zu einem Instrument der Steueroptimierung für sehr hohe Einkommen werden.
Ich bitte Sie, diese Motion zu unterstützen; sie ist verhältnismässig und stärkt die Glaubwürdigkeit unserer Altersvorsorge.
- Geschäft des Bundesrates
- MotionUrheber(-in)
- MotionUrheber(-in)
- InterpellationUrheber(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- Ständig
- Ständig
- Ständig
- Spezial
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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