Zivildienstgesetz. Änderung
(25.033)- Abstimmung
- Redetext
- Abstimmung
- RedetextGuy Parmelin(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Cette mesure renforce à nouveau le respect du principe d'équivalence entre l'accomplissement du service militaire et celui du service civil. L'obligation de faire du service chaque année, dès l'année suivant l'admission, est équivalente aux obligations des militaires et réduit naturellement l'attrait du service civil. La mesure prévoit une obligation d'effectuer une période de service civil chaque année, dès l'année suivant l'admission. Cette mesure ne modifie pas le principe fondateur, je le répète, de la loi fédérale sur le service civil, selon lequel il n'y a pas de liberté de choix entre le service militaire et le service civil. Elle ne touche pas au droit constitutionnel de faire du service civil. Il est également possible, il faut le dire ici, de reporter le service civil - selon l'article 46 de l'ordonnance sur le service civil. Contrairement aux militaires qui, eux, sont convoqués à une date précise par ordre de marche, les civilistes peuvent mieux planifier leur service au cours de l'année. Nous attendons d'eux qu'ils s'organisent en conséquence.
Madame la conseillère aux États Roth, je ne sais pas si Montesquieu aurait jugé la loi nécessaire, mais le Conseil fédéral juge cette modification nécessaire. (Hilarité)
- RedetextFranziska Roth(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Aktuell befassen wir uns mit Artikel 21 Absatz 2, also mit der Massnahme 5. Durch diese Massnahme will der Bundesrat die jährliche Einsatzpflicht neu im Gesetz statt wie bisher in der Verordnung verankern. Die Frist bis zur Leistung des ersten Einsatzes soll also geringfügig gekürzt werden, indem der erste Einsatz im ersten Jahr nach der Zulassung geleistet statt bloss begonnen werden muss. Mit der Einführung einer jährlichen Einsatzpflicht bezweckt der Bundesrat die Angleichung an den Dienstleistungsrhythmus der Angehörigen der Armee. Er will damit die Gleichwertigkeit stärken und zur Senkung der Attraktivität des Zivildienstes beitragen.
Die Dienstleistungsrhythmen von Armee und Zivildienst sind jedoch bereits aneinander angeglichen. Schon heute gilt die jährliche Einsatzpflicht sowohl in der Armee als auch im Zivildienst. Im Zivildienst wird sie konsequent durchgesetzt. Bei der ordentlichen Entlassung hatten 2024 äusserst hohe 98,3 Prozent der Zivis alle verfügten Zivildiensttage geleistet, dies trotz der Tatsache, dass sie in der gleichen Zeitspanne wie Militärdienstpflichtige das Anderthalbfache an Diensttagen leisten müssen. Die Verschärfung ist so geringfügig, dass diese Massnahme nicht zur Senkung der Attraktivität des Zivildienstes und schon gar nicht zur personellen Alimentierung der Armee beitragen würde. Diese Massnahme verstösst schlichtweg gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip.
Die heutige Diskussion hat mir einiges gezeigt: dass man den Sinn des Zivildienstes immer wieder infrage stellt und dass auch die Arbeit von Zivis pauschal immer wieder schlechtgeredet wird. Als Befürworterin der Armee habe ich es mir seit meinem Outing strikte abgewöhnt, vom Hörensagen oder aufgrund von Erfahrungen aus dem privaten Umfeld pauschal auf die Ausbildung der Soldaten oder auf die Armee als Ganzes zu zielen und Dinge als "nice to have" zu deklarieren. Letzte Woche hat Kollege Wicki hier in diesem Saal zudem den Spruch von Montesquieu zitiert: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen." Wenn dieser Ausspruch zu irgendetwas passt, dann ganz sicher zur Massnahme 5.
Daher ersuche ich Sie wirklich darum, auf diesen Leerlauf zu verzichten und bei der bewährten Regelung im Gesetz zu bleiben.
- RedetextJosef Dittli(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Bei Artikel 21 Absatz 2 geht es um die jährliche Einsatzpflicht ab Zulassung. Mit dem Entwurf des Bundesrates würde die Pflicht, nach Leistung des ersten Einsatzes jährliche Einsätze zu leisten, neu im Gesetz verankert. Mit dieser jährlichen Einsatzpflicht ab dem Kalenderjahr nach der Zulassung wird eine Angleichung an den Dienstleistungsrhythmus der Militärdienstpflichtigen in der Armee und damit die Stärkung der Gleichwertigkeit der Dienstleistungen bezweckt. Die Dienstleistungen werden mit dieser Massnahme in Armee und Zivildienst grundsätzlich in der gleichen Lebensphase erbracht. Heute ist es so, dass der Hauptteil der Dienstleistungen in der Armee in der Regel im Alter von 20 bis 25 Jahren erbracht wird. Dies soll nun auch im Zivildienst so sein.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 3 Stimmen, dieser Änderung zuzustimmen. Es gibt eine Minderheit, die das nicht will.
- Redetext
- Abstimmung
- RedetextGuy Parmelin(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Mme la conseillère aux États Gmür-Schönenberger vient de le dire[NB]: la disposition en vigueur accordant un délai de trois ans aux personnes [PAGE 1025] admises au service civil avant d'avoir accompli l'école de recrues pour réaliser leur affectation longue engendre un avantage inapproprié par rapport aux recrues militaires. En effet, les militaires libérés précocement de l'école de recrues sont en général convoqués à la volée suivante ou peu après. L'objectif de la mesure est aussi de renforcer le respect du principe d'équivalence entre l'accomplissement du service militaire et celui du service civil. Cette mesure repose sur le principe de la loi fédérale sur le service civil. Le service civil, je le répète, n'est pas un libre choix, mais une alternative pour ceux qui, en raison d'un conflit de conscience, ne peuvent accomplir le service militaire. Un rythme d'affectation similaire à celui des militaires est parfaitement raisonnable. Il est dans la nature même du service civil qu'un civiliste doive accomplir plus de jours de service qu'un militaire. Les civilistes, les établissements d'affectation, les employeurs et l'Office fédéral du service civil pourront s'adapter à cette mesure.
Nous vous prions donc de suivre la majorité de la commission.
- RedetextAndrea Gmür-Schönenberger(Die Mitte)Schweiz
Also, dass Kollege Jositsch von einer schikanösen Massnahme spricht, kann ich absolut nicht nachvollziehen. Es geht hier auch nicht um einen Kompromiss. Die geltende Bestimmung, wonach Personen, die vor Abschluss der Rekrutenschule zum Zivildienst zugelassen werden, eine Frist von drei Jahren haben, um ihren langen Einsatz zu absolvieren, führt zu einem unangemessenen Vorteil gegenüber den Militärrekrutinnen und -rekruten, denn Militärangehörige, die vorzeitig aus der Rekrutenschule entlassen werden, werden in der Regel zur nächsten oder zu einer der folgenden Rekrutenschulen aufgeboten. Diese Massnahme zielt daher einzig und allein darauf ab, die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichwertigkeit zwischen der Leistung des Militärdienstes und jener des Zivildienstes zu stärken.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.
- Redetext
- RedetextMathias Zopfi(Die Grünen)Schweiz
Nach diesen überzeugenden Worten ziehe ich den Minderheitsantrag I zurück. Dann können wir noch über den Kompromiss abstimmen, über den Minderheitsantrag II (Roth Franziska), der von Kollege Jositsch unterstützt wird.
- RedetextDaniel Jositsch(Parteilos)Schweiz
Ich bin natürlich gerührt und fühle mich geehrt, dass meine Teilnahme oder Nichtteilnahme an der Einreichung von Minderheitsanträgen eine derartige Bedeutung bekommt. Ich glaube nicht, dass es das entscheidende Kriterium ist, aber ich möchte doch noch erläutern, warum ich eher bei der Minderheit bin.
Ich habe ja gewissermassen den Tatbeweis dafür erbracht, dass ich diese Massnahmen zur Stärkung der Armee unterstütze. Darum war ich bis jetzt immer bei der Mehrheit, habe allerdings dann nicht mit der Mehrheit gestimmt, wenn es, wie ich glaube, wenig zur Stärkung der Armee beiträgt; dort bin ich bei der Minderheit. Ich glaube nicht, dass irgendjemand aufgrund dieser Zeitverhältnisse in den Zivildienst geht oder eben nicht in den Zivildienst geht. Ich habe im Zusammenhang mit dem Militärdienst, den ich geleistet habe, auch in meinem eigenen Leben die Erfahrung gemacht, dass heutzutage aus beruflichen oder familiären Gründen eine gewisse Flexibilität sinnvoll ist; dies gilt auch für den Zivildienst. Deshalb glaube ich, dass der Antrag der Mehrheit schikanös ist, aber nichts an der Anzahl von Leuten, die in den Zivildienst wechseln, ändert, im Unterschied zu den anderen Massnahmen, die wir bisher besprochen haben. Insbesondere der Minderheitsantrag Roth Franziska stellt gewissermassen einen Kompromiss dar, da der sagt: Wir lassen es zwar nicht ganz offen, aber eine gewisse Flexibilität soll möglich sein.
Wenn ich zur Mehrheit gehörte, würde ich nun diese Minderheit unterstützen, dem Frieden zuliebe und auch in Hinblick auf ein mögliches Referendum. Sie gewinnen mit dem Mehrheitsantrag keinen Blumentopf im Sinne dessen, was wir alle wollen, nämlich die Armee stärken, hingegen schwächen Sie damit diese Vorlage.
- RedetextFranziska Roth(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Meine Begründung deckt sich mit derjenigen von Kollege Zopfi; ich kann es sehr kurz machen. Ich möchte Sie dazu verführen, einem Kompromiss zuzustimmen. Ich beantrage hiermit nicht die Streichung von Massnahme 6 - was man vielleicht von mir erwartet hätte - und damit, den Status quo beizubehalten, sondern in der Tat einen Kompromiss: die Verkürzung der aktuellen Frist von drei auf zwei Jahre. So wird die Flexibilität der Zivis, der Einsatzbetriebe und der Arbeitgeber der Zivildienstleistenden weniger stark eingeschränkt, und der lange Einsatz kann weiterhin in zwei Teilen innerhalb zweier Kalenderjahre geleistet werden. Es wäre schön, wenn wir hier einen Kompromiss finden und Sie diesem Antrag zustimmen würden.
- Redetext
- RedetextMathias Zopfi(Die Grünen)Schweiz
Sie haben jetzt vielleicht auch eine kleine Verwirrung festgestellt. Zumindest auf meiner Fahne werden beide Minderheiten von Frau Roth vertreten und angeführt, aber die Minderheit I vertrete jetzt ich. Wenn Sie schon auf die Fahne geschaut haben, haben Sie vielleicht auch festgestellt, dass diese Minderheit im Gegensatz zu den vorherigen um 50 Prozent grösser ist, weil sich Kollege Jositsch noch zu uns gesellt hat, und das wird Sie sicher überzeugen, dieser Minderheit zuzustimmen. Wenn das noch nicht reicht, bringe ich Ihnen aber auch noch ein paar zusätzliche Argumente.
Der Bundesrat schlägt hier eine massive Kürzung von aktuell drei Jahren auf ein Jahr vor. Es wurde bereits gesagt: Das hätte zur Folge, dass ein Zivildienstleistender, der im Dezember zugelassen wurde, innerhalb der nächsten zwölf Monate einen sechsmonatigen Zivildiensteinsatz planen, mit dem Einsatzbetrieb vereinbaren und vollständig leisten muss. Die neue Regelung würde es auch verunmöglichen, den langen Einsatz in zwei Teilen innerhalb von zwei Kalenderjahren zu leisten. Der Bundesrat argumentiert, er bezwecke mit seiner Verschärfung die Angleichung an den Dienstleistungsrhythmus der Angehörigen der Armee - das haben wir auch vom Berichterstatter gehört - und damit eben die Stärkung der Gleichwertigkeit. Die Massnahme trage zur Senkung der Attraktivität des Zivildienstes bei.
Es handelt sich jedoch eben nicht um eine Angleichung an die Armee, sondern um eine substanzielle Schlechterstellung. Zivildienstleistende müssten im Vergleich zu Rekruten in einer kürzeren Zeit mehr Diensttage leisten. Die Massnahme des Bundesrates hätte zur Folge, was gemäss dem Bundesamt für Justiz nicht sein darf: "Der zivile Ersatzdienst darf nicht absichtlich beschwerlich oder unangenehm ausgestaltet werden, jedenfalls darf er keinen übermässig dissuasiven oder gar pönalen oder rechtsungleichen Charakter erhalten." Die Massnahme würde der Armee auch nicht besonders viel nützen, denn sie könnte umgangen werden, zum Beispiel mit der Einreichung des Gesuchs vor oder nach der Rekrutenschule.
Die Verschärfung träfe aber nicht bloss die Zivildienstleistenden, sondern auch deren Arbeitgeber und auch die Einsatzbetriebe. Heute planen viele Zivildienstleistende und Einsatzbetriebe die Einsätze, insbesondere die langen Einsätze, lange, oft deutlich länger als ein Jahr, im Voraus. Die Arbeitgeber der Zivildienstleistenden würden damit konfrontiert, dass ein Mitarbeiter kurzfristig während eines halben Jahres ausfällt, nachdem er kurz zuvor bereits mehrere Monate in einer RS war. Die Massnahme des Bundesrates würde alle Beteiligten zur kurzfristigen Planung zwingen.[NB]Die[NB]Flexibilität[NB]dieser[NB]Beteiligten[NB]würde massiv eingeschränkt. Das hätte auch negative Auswirkungen auf die Qualität der Einsätze, und das kann nicht im Sinne von uns allen sein.
Die Vollzugsregeln des Zivildienstes gewährleisten bereits heute, dass alle den langen Einsatz fristgerecht leisten. Im Jahr 2024 hatten bei der ordentlichen Entlassung 98,3 Prozent der Zivildienstleistenden alle verfügten Zivildiensttage geleistet. Die Massnahme verstösst deshalb, ich habe das Bundesamt für Justiz zitiert, gegen die Verfassung. Sie hat Strafcharakter und verletzt die Gebote der Verhältnismässigkeit und der Rechtsgleichheit.
Deshalb bitte ich Sie, meinem Streichungsantrag zuzustimmen.
- RedetextJosef Dittli(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Hier geht es um die Massnahme 6, nämlich die Pflicht, den sogenannten langen Einsatz spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abzuschliessen, wenn das Gesuch während der Rekrutenschule gestellt wird. Hier geht es um eine Angleichung von Dienstleistung in der Armee und jener im zivilen Ersatzdienst.
Rekruten, die vorzeitig aus der RS entlassen werden, werden in der Regel in die nächstfolgende Rekrutenschule, auf jeden Fall aber in eine RS in naher Zukunft aufgeboten. Die bisherige Regelung beim zivilen Ersatzdienst, wonach eine zugelassene Person ohne bestandene RS den langen Dienst innerhalb von drei Jahren nach der Zulassung leisten muss, stellt die Zivildienstleistenden im Vergleich zu den Rekruten unerwünscht besser.
Im konkreten Artikel 21 Absatz 1 war bisher festgelegt, dass der Ersteinsatz spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung zu beginnen hat. Neu ist er in dieser Frist zu leisten. Und bei Artikel 21 Absatz 3 wird mit der Bestimmung, wonach Zivildienstleistende, die ihr Gesuch während der RS gestellt haben, ihren langen Einsatz bis zum Ende des Kalenderjahres abschliessen müssen, das der rechtskräftigen Zulassung folgt, eine weitere Angleichung der Dienstleistung in der Armee und jener im zivilen Ersatzdienst erwirkt. Eine unerwünschte Besserstellung der zivildienstpflichtigen Personen im Vergleich zu Rekruten kann damit vermieden werden.
Wir haben noch zwei Minderheiten. Die Minderheit I (Zopfi) will das alles streichen und so belassen, wie es heute ist. Die Minderheit II (Roth Franziska) will die Frist vom darauffolgenden Jahr auf das übernächste Jahr erweitern. Aber die Minderheitssprecher werden ihre Anträge gleich selber begründen. [PAGE 1024]
Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, diese Änderungen zu beschliessen. Das Abstimmungsresultat war 8 zu 3 Stimmen.
Ich empfehle Ihnen hier ebenfalls, der Mehrheit zu folgen.
- Redetext
- Abstimmung
- RedetextGuy Parmelin(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Deux mesures font l'objet du débat[NB]: tout d'abord, la question des 150 jours de service et, ensuite, le fameux facteur 1,5. Tout d'abord, concernant les 150 jours de service, cette mesure vise à réduire de façon substantielle le nombre de militaires qui quittent l'armée pour le service civil après avoir achevé leur instruction. Elle prévoit donc l'augmentation du nombre de jours de service[NB]à[NB]accomplir au total, à savoir à l'armée puis au service civil, à mesure que le passage au service civil intervient plus tard.
L'Office fédéral de la justice a confirmé que cette mesure était conforme à la Constitution et au droit international. Elle est ciblée. Elle concerne des militaires qui invoquent un conflit de conscience après avoir accompli une grande partie du service. Elle respecte également les principes d'égalité et de proportionnalité sans caractère punitif. Selon une étude réalisée en novembre 2024 par le Groupement Défense et l'Office fédéral du service civil, outre un conflit de conscience, d'autres raisons importantes poussent les militaires à opter pour le service civil après l'école de recrues. Il est donc justifié de viser cette catégorie de personnes avec la présente mesure.
Toujours concernant les arguments juridiques, il faut ici comparer les chiffres corrects. Avec la solution proposée, la durée totale des services militaire et civil ne doit pas excéder 394 jours. Les soldats doivent effectuer 245 jours. On obtient donc un facteur de 1,6[NB]; c'est le chiffre pertinent. Par ailleurs, en 2006, le professeur de droit public Pierre Tschannen a rédigé un avis de droit sur la question de la constitutionnalité d'une preuve par l'acte comme critère d'admission au service civil. Il a montré que le facteur temps doit tenir compte de l'équivalence avec le service militaire obligatoire, mais ne doit pas avoir un caractère punitif. Il est arrivé à la conclusion qu'un facteur entre 1,3 et 2 pour un service civil plus long devrait satisfaire à ces exigences. Le facteur 1,6 que je[NB]viens[NB]de[NB]citer[NB]se[NB]situe manifestement dans les limites admissibles. Voilà ce que je tenais à dire sur la question des 150 jours.
Concernant le facteur 1,5, selon le droit en vigueur, les sous-officiers supérieurs et les officiers - cela a été dit par le rapporteur - bénéficient d'un facteur privilégié de 1,1. C'est à l'article 8 alinéa 1, à la seconde phrase. Ce privilège est devenu injustifiable en raison de la perte de personnel qualifié. La mesure a pour objectif de réduire le nombre de militaires exerçant des fonctions exigeantes qui quittent l'armée pour le service civil. Le nombre plus élevé de jours d'instruction dans l'armée déjà accomplis et à accomplir n'est plus pris en considération dans ces cas, puisque c'est le facteur 1,5 qui est systématiquement appliqué lors de l'admission. La mesure, là aussi, est appropriée pour atteindre l'objectif. Elle est également nécessaire pour rentabiliser les efforts de formation militaire. Elle ne remet pas non plus en cause le droit de faire un service civil de remplacement. En ce sens, elle respecte aussi le principe constitutionnel.
Je vous prie d'en rester à la proposition de la majorité.
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