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Die Prävention gegen häusliche Schusswaffentötungen stärken

(25.3897)MotionErledigt
Schweiz20.06.2025
Profile
Type
Motion
State
Erledigt
Parliament
Schweiz
Number
25.3897
Start
20.06.2025
References & source
Official record
Official profile
External ID
20253897
Contributions(37)
Timeline(8)
  • Erledigt
  • Ablehnung
    Nationalrat
  • In Nationalrat geplant
  • Bekämpft. Diskussion verschoben
  • Antrag: Annahme
    Bundesrat
Texts(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Die Prävention gegen häusliche Schusswaffentötungen stärken
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzliche Pflicht einzuführen, alle privatisierten Militärwaffen wieder einzuziehen, sofern der Inhaber diese seit mehr als zehn Jahren nicht mehr im Schiesssport verwendet hat. 

  • BegründungTEXT

    Die vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) herausgegebene Studie «Tötungsdelikte mit Schusswaffen im häuslichen Bereich» kommt zum Schluss, dass bei den meisten Schusswaffentötungen im häuslichen Bereich überwiegend Faustfeuerwaffen und ehemalige Militärwaffen verwendet werden: «In Anbetracht der Tatsache, dass bei häuslichen Schusswaffentötungen auf der Täterseite ältere Schweizer Männer übervertreten sind, stellen ehemalige Armeewaffen insbesondere bei Konstellationen, in denen ältere Männer ihre Partnerinnen töten und anschliessend Suizid begehen, einen Risikofaktor dar». 85,4 Prozent aller häuslichen Schusswaffentötungen zwischen 2015 und 2022 wurden von Schweizer Staatsangehörigen begangen. Sie hatten ein Durchschnittsalter von 63,2 Jahren. Ihre Opfer waren überwiegend weiblich mit einem Durchschnittsalter von 54,2 Jahren. 

    Hinter diesen äusserst besorgniserregenden Zahlen verbergen sich zu wenig bedachte Langzeitwirkungen, falls die Armee einem Angehörigen bei dessen Entlassung aus der Militärdienstpflicht die persönliche Waffe als Eigentum überlässt.

    Bei dieser Abgabe prüft die Armee nebst dem Waffenerwerbsschein allein vergangene Kriterien. Das Sturmgewehr kann behalten, wer in den drei Jahren zuvor mindestens vier Bundesübungen 300 m absolviert hat. Die Pistole 12/15 wird nicht zu Eigentum überlassen; «als Ersatz» wird jedoch – «solange Vorrat» – die Pistole 49 angeboten, und zwar selbst an jene, die gar keinen Schiesssport betreiben.

    Es ist nicht Aufgabe der Armee, Schweizer Männern die Tatwaffe für häusliche Tötungsdelikte zu überlassen. Die Verantwortung des Staates für die Privatisierung von Armeewaffen erlischt nicht, weil dieser Vorgang möglicherweise Jahrzehnte zurückliegt. Ganz im Gegenteil entfällt im Verlauf der Zeit jede Rechtfertigung für die Überlassung der Ordonnanzwaffe zu Eigentum. War diese nicht einmal mehr für den Schiesssport braucht, soll sie an den Staat zurückgeben müssen. Damit kann – wie die erwähnte Studie aufzeigt – ein wichtiger Beitrag zur Prävention von häuslichen Schusswaffentötungen geleistet werden. 

Data: OpenParlData · CC BY 4.0