Bürokratieabbau und Entlastung der Strassenverkehrsämter, Konsumenten und der Wirtschaft mit Erhöhung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes
(25.3898)- Abstimmung
- RedetextAlbert Rösti(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Herr Nationalrat Giezendanner, ich glaube, wir müssen das noch einmal zusammen besprechen, oder Sie können es mir noch näher erklären. Ich glaube, hier geht es einfach um etwas weniger Bürokratie - man kontrolliert weniger -, aber der Handel ändert sich nicht gross. Nur wegen der Zulassung importieren Sie ja nicht weniger oder mehr Autos. Es geht einfach darum, dass wir die Anerkennung der Zulassung um ein Jahr ausdehnen und von 3000 auf 5000 Kilometer gehen; es handelt sich ja nach wie vor um Neuwagen. Diese Entlastung gilt übrigens auch für Elektrowagen.
Der Bundesrat hat hier eine bürokratische Entlastung gesehen. Ich glaube, die Klimapolitik läuft nicht darüber; über diese werden wir bei anderen Themen dann intensiv sprechen. Deshalb haben wir hier eine Differenz. Aber ich glaube, ich würde dem jetzt zustimmen. Es ist wirklich eine deutliche Vereinfachung. Es müssen weniger Fahrzeuge kontrolliert werden, und der Handel wird nur geringfügig beeinflusst.
- RedetextBenjamin Giezendanner(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Ich nenne Ihnen zuerst ein Beispiel: Ich hätte gerne einen Cybertruck, das darf ich Ihnen sagen. Wenn Holland die Akkreditierung hinkriegt - und sie sind auf gutem Weg -, dann importiere ich einen Cybertruck mit CoC-Zertifikat in die Schweiz. Bei der ersten Prüfung - diese geschieht nach fünf Jahren oder eben später - wird er hier zugelassen werden, weil ich auf den Strassen fahre; das ist die Antwort auf Ihre Frage. Damit werden wir keine besseren CO2-Werte erreichen, es werden nicht emissionsärmere Fahrzeuge in die Schweiz kommen, nein; unter Umständen werden sogar Autos in die Schweiz kommen, die viel mehr CO2-Emissionen verursachen. Deshalb, glaube ich, ist die Argumentationslinie nicht richtig. Ferner ist es ein Einmaleffekt, den Sie ganz einfach simulieren können: Die Flotte, plus/minus 7000 Fahrzeuge, wird ein Jahr älter sein; bei etwa 6 Millionen zugelassenen Fahrzeugen ist das nicht gravierend, da gebe ich Ihnen recht, aber die Fahrzeuge werden etwas älter sein.
- RedetextHasan Candan(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Herr Giezendanner, Sie haben vorhin gesagt, dass es ein Problem ist, dass sich die Leute ein Auto leisten können. Tatsächlich beträgt das durchschnittliche Alter eines Fahrzeugs in der Schweiz 10,8 Jahre. Sie haben ja gesagt, die Fahrzeuge seien bis zu zwei Jahre älter. Mit dieser Regelung könnten wir es schaffen, dass mehr klimafreundliche und auch sicherere und günstigere Autos in die Schweiz kommen. Warum wollen Sie nicht, dass die Schweizer Autofahrerinnen und Autofahrer günstige Autos haben? Warum wollen Sie teure Autos für die Menschen in diesem Land?
- RedetextBenjamin Giezendanner(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Als Konsument müsste ich hier zustimmen, insbesondere wenn ich ein neues Auto kaufen wollte. Ich würde es in Zukunft wahrscheinlich mit einem CoC-Zertifikat importieren, das wäre viel günstiger. Aber in diesem Rat haben wir das Klima- und Innovationsgesetz verabschiedet, und dort gibt es Flottengrenzwerte. Mit diesem Vorstoss werden Sie diese früher oder später erreichen.
- RedetextBruno Walliser(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Herr Kollege Giezendanner, ich habe Sie ja als einen Nationalrat kennengelernt, der sich für den Abbau von Bürokratie und zusätzlicher Hürden, für Verwaltungsabbau einsetzt. Wieso gilt das ausgerechnet hier nicht, welche Interessen vertreten Sie hier?
- RedetextBenjamin Giezendanner(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Was ist richtig, und was ist falsch? Das ist ein äusserst sympathischer Vorstoss, aber man muss ihn am Schluss doch etwas unter das Mikroskop legen. Neuwagen haben insbesondere in Bezug auf die CO2-Emissionen einen grossen Vorteil. Auch im Gebrauchtwagenmarkt heisst es: lieber jüngere als ältere Wagen.
Die Problematik hier liegt darin, dass es einen Einmaleffekt geben wird. Der Einmaleffekt ist: Wir importieren etwa 7000 Fahrzeuge pro Jahr, d.[NB]h., wenn wir die Frist auf zwei Jahre verlängern, dann werden die Strassenverkehrsämter in einem Jahr von der Prüfung von 7000 Fahrzeugen entlastet. Aber Fakt ist auch, dass das nur einmal stattfindet. Danach sind wir wieder im alten Meccano drin.
Hier müssen wir uns einfach fragen: Wollen wir das? So werden wir die CO2-Grenzwerte wahrscheinlich nicht einhalten. Was wird passieren? Wir werden ältere Fahrzeuge importieren, also zweijährige. Man vermutet, dass die Importeure 2025 etwa 120 Millionen Franken an Strafmassnahmen bezahlt haben oder noch werden bezahlen müssen. Aber so können sie die Strafe umgehen, weil sie eben bis zu zwei Jahre ältere Fahrzeuge aus dem EU-Raum mit CO2-Zertifikat importieren können. Sie machen dem Absenkpfad damit keinen grossen Gefallen.
Bei den Strassenverkehrsämtern, muss ich Ihnen sagen, müssen sich die Kapazitäten doch nach dem Bedarf richten. Das heisst, wenn einige Strassenverkehrsämter nicht vorankommen, müssen sie Kooperationen suchen, wie das der Vorredner gesagt hat, oder sie müssen neue Prüfstrassen einrichten.
Auch hier gilt am Schluss, dass mit solchen Änderungen die kantonale Hoheit verletzt wird. Ich glaube, wenn man ganz ehrlich ist, geht es bei diesem Vorstoss um Partikularinteressen, nämlich darum, dass der Handel gewinnen wird und die Importeure verlieren werden; das darf man auch offen sagen.
Aber wenn Sie es nach dem Kriterium anschauen, ob wir eine jüngere Flotte möchten oder eine ältere, dann darf man durchaus anbringen, dass dies wahrscheinlich nicht gerade zu einer "Havannaisierung" des Fahrzeugparks in der Schweiz führen wird. Aber der Fahrzeugpark wird älter, und er wird, was die CO2-Emissionen angeht, schlechter sein. Wenn Sie das wollen, dann müssen Sie zustimmen, und sonst dürfen Sie durchaus mir folgen.
- Redetext
- RedetextGerhard Pfister(Die Mitte)Schweiz
Diese Motion mag technisch wirken, sie ist es auch, sie ist aber auch praktisch, konkret und erfolgreich, insbesondere für KMU in diesem Bereich. Sie soll die Strassenverkehrsämter entlasten und damit die Wirksamkeit unserer Verkehrssicherheitsarbeit fördern, ohne dass die Sicherheitsstandards gesenkt würden.
Zur Vorabinformation: Das Durchschnittsalter der Schweizer Personenwagen liegt heute bei 10,8 Jahren. Vor der Pandemie 2019 waren es 9,2 Jahre und vor 25 Jahren gerade mal 7,4 Jahre. Der Schweizer Wagenpark altert in einem Tempo, das für die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz zunehmend problematisch ist. Ältere Fahrzeuge bedeuten veraltete Sicherheitstechnik, abgenutzte Bremsen und höhere Emissionen. Heute müssen Fahrzeuge für die Zulassung häufig vorgeführt werden, auch wenn es sich faktisch um neuwertige Fahrzeuge handelt, um Vorführwagen, Jahreswagen oder sehr gute Occasionen aus dem EU-Raum.
Die Motion verlangt eine präzise Anpassung in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge. EU-konforme Fahrzeuge, die im Ausland maximal 24 Monate zugelassen waren und maximal 5000 Kilometer bzw. 200 Betriebsstunden aufweisen, sollen zukünftig wie Neufahrzeuge behandelt werden können, ohne zusätzliche Vorführung, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind.
Warum ist das richtig? Erstens ist es richtig, Kapazitäten dorthin zu lenken, wo sie Sicherheit bringen. Es gibt in der Schweiz einen erheblichen Rückstau bei periodischen Kontrollen, dies bezüglich 600[NB]000 Fahrzeugen, deren periodische Kontrolle überfällig ist. Wenn Ressourcen knapp sind, muss die Priorität bei jenen Fahrzeugen liegen, bei denen die Wahrscheinlichkeit von Mängeln und Risiken am höchsten ist, nämlich bei den älteren Fahrzeugen, nicht bei Fahrzeugen mit 5000 Kilometern Laufleistung.
Zweitens ist es ein Bürokratieabbau ohne Absenkung der technischen Anforderungen. Die Motion ist sehr eng begrenzt. Es geht nicht um beliebige Fahrzeuge, sondern um EU-konforme Fahrzeuge mit EU-Konformitätsbescheinigungen. Das sind Fahrzeuge, die nach EU-Standards gebaut und genehmigt sind. Sie stellen kein relevantes Zusatzrisiko für die Verkehrssicherheit und Umwelt dar, und deshalb ergibt die Motion Sinn.
Der dritte Grund besteht in der Entlastung der Kantone. Die Kantone und insbesondere die Vereinigung der Strassenverkehrsämter unterstützen die Zielrichtung dieser Motion. Jede unnötige Vorführung bindet Fachkräfte, Slots und Administration. Wenn wir jetzt neuwertige Fahrzeuge administrativ genau gleich oder besser behandeln, gewinnen[NB]die[NB]Verkehrskontrollen[NB]genau dort Zeit, wo sie heute fehlt: bei überfälligen Kontrollen oder bei sicherheitsrelevanten Autos. [PAGE 601]
Ich gehe noch auf die vermuteten Einwände des geschätzten Kollegen Giezendanner ein. Ich vermute einmal ein paar Argumente. Der Herr Bundesrat, der die Motion unterstützt, kann dann auch noch auf die zusätzlichen faktischen Argumente eingehen.
Ich vermute, dass Herr Kollege Giezendanner eine Ausweitung oder eine Untergrabung der Verkehrssicherheit vermutet. Aber genau das ist nicht der Fall. Mit dieser Motion gibt es keine Prüffreiheit für problematische Fahrzeuge. Man definiert einen begrenzten neuwertigen Korridor.
Ferner wird vielleicht gesagt, dass die Kantone das selber lösen sollen. Natürlich können die Kantone kooperieren und effizienter werden, aber das ersetzt keine risikobasierte Priorisierung im Regelwerk, die nur über die Verordnungsanpassung möglich ist.
Am Schluss ist es auch eine Frage der Vernunft. Wollen wir die knappen Ressourcen auf den Strassenverkehrsämtern dort einsetzen, wo sie den grössten Nutzen bringen, oder wollen wir weiterhin faktisch neuwertige Fahrzeuge in Prozesse zwingen, die vor allem Zeit und Kapazität kosten?
Ich habe es gesagt: Der Bundesrat beantragt freundlicher- und sinnvollerweise Annahme der Motion. Es entstehen keine ökologischen Nachteile. Die Motion gewährt etwas Entlastung für KMU, die von Bürokratie geplagt werden; dagegen kann man aus bürgerlicher Sicht eigentlich nichts haben. Aber Kollege Giezendanner wird gleich sagen, warum er etwas dagegen hat.
- SpeechSpeechSchweiz
Bekämpft - Combattu [GZ]
(Giezendanner) [GZ]
[VS][GZ]
Verschoben - Renvoyé
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