Reform der Verwaltungsstrukturen des Bundes
(04.3702)- RedetextClaude Janiak(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Frau Bundeskanzlerin Huber-Hotz verzichtet auf das Wort. Die Kommission beantragt einstimmig die Annahme der Motion.
[VS]
Angenommen - Adopté
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- RedetextYves Christen(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Nous examinons la motion Stähelin qui a été adoptée par la Chambre haute le 9 juin 2005. Son contenu est rigoureusement le même que celui de la motion Häberli-Koller 04.3803 adoptée par notre conseil le 17 juin 2005. Ces deux motions demandent au Conseil fédéral de réexaminer en détail les structures et l'organisation de l'administration, et de créer les bases pour la réformer.
Quand bien même elles ont été adoptées par les deux conseils respectifs, les deux motions doivent selon la loi sur le Parlement être soumises chacune à l'autre conseil, qui peut y apporter une modification "sur proposition de la majorité de la commission chargée de l'examen préalable ou sur proposition du Conseil fédéral" (art. 121 al. 4 LParl). Ce dernier s'était tout d'abord réservé le droit de proposer au second conseil la transformation en un mandat d'examen. Le Conseil fédéral y ayant renoncé entre-temps, votre commission vous propose d'adopter cette motion telle quelle, comme vous l'avez fait pour la motion Häberli-Koller.
Je vous rappelle brièvement la genèse de la motion. Lors de la session de printemps 2004, nous avons renvoyé la réforme de la direction de l'Etat (01.080) au Conseil fédéral en lui demandant de faire d'autres propositions que celles présentées dans son message, l'objectif étant de renforcer la direction politique, de décharger le collège des tâches administratives et d'accroître l'efficacité de l'administration. S'agissant du renforcement de la direction politique, il faut admettre qu'en particulier sur le dossier Swisscom, que nous examinerons dès demain, le Conseil fédéral aurait pu faire mieux.
Etant donné que la composition et le fonctionnement de notre gouvernement résultent de notre système politique, la Commission des institutions politiques est consciente du fait que cet objectif n'est pas à notre portée pour l'instant, et qu'il faut se contenter de petits pas en réformant d'abord l'administration. Mais la question se posera de savoir si notre Parlement entamera une réforme plus en profondeur, comme l'a dit le rapporteur de langue allemande.
La commission a entendu Monsieur Merz, conseiller fédéral, et Madame Huber-Hotz, chancelière de la Confédération. Ils nous ont confirmé que le Conseil fédéral ne souhaitait pas reprendre le projet de réforme du gouvernement - ce dont on se serait douté -, mais qu'il souhaite désormais se concentrer sur l'analyse des structures organisationnelles de l'administration. Nous avons appris que le Conseil fédéral entendait procéder à cette analyse lui-même, sans faire appel aux nombreux consultants qui encombrent le marché. Il a donc décidé de conduire cette analyse collégialement et de suivre étroitement le processus.
Dans une première phase, c'est une délégation du Conseil fédéral, qui est responsable du projet; elle est présidée par le chef du Département fédéral des finances, qui est responsable du personnel. Il est accompagné de Madame la conseillère fédérale Calmy-Rey, de Monsieur le conseiller fédéral Blocher et de Madame la chancelière de la Confédération Huber-Hotz. Chacun est chargé d'une tâche particulière; dans les propos tenus par Monsieur Merz et Madame Huber-Hotz, la commission a reconnu la volonté de parvenir à des résultats rapidement. Le Conseil fédéral a désigné Monsieur Fässler, ancien conseiller d'Etat du canton de Lucerne, qui a déjà conduit une telle réforme, pour diriger un groupe d'accompagnement.
Le délai que s'est fixé le Conseil fédéral est assez ambitieux; il pense terminer les travaux en 2007, car l'expérience montre que sans agenda serré, de tels projets s'enlisent.
On nous a assurés que le personnel serait impliqué dans le processus. Cela est indispensable, car nous savons selon une récente enquête que le degré de satisfaction au sein du personnel fédéral n'atteint pas des sommets. Monsieur Merz nous a également promis que le Parlement, par sa Commission de gestion, serait régulièrement informé de l'avancement des travaux et qu'il aurait donc la possibilité d'intervenir s'agissant des procédures qui touchent aux relations entre l'administration et le Parlement. D'ailleurs, vous avez pris connaissance du communiqué de presse du 3 mai 2006 du Département fédéral des finances, par lequel on indique que la réforme de l'administration est en bonne voie et que le personnel est également impliqué.
Le Conseil fédéral accepte la motion en faisant comprendre, comme il est d'usage, qu'elle arrive comme la grêle après la vendange puisque les travaux ont déjà commencé. Peu importe, puisque la volonté sans cesse répétée du Parlement trouve aujourd'hui une réponse concrète, en ce qui concerne un de ses volets, pour le moins.
La commission vous propose donc, à l'unanimité, de renouveler la décision que vous avez déjà prise au sujet de la motion Häberli-Koller 04.3803 et d'adopter la motion Stähelin.
- RedetextGerhard Pfister(Die Mitte)Schweiz
Die SPK beantragt Ihnen einstimmig, die Motion des Ständerates anzunehmen. Die Motion entspricht der Motion Häberli-Koller, die dieser Rat am 17. Juni 2005 angenommen hat. Der Bundesrat hat von seinem im Ständerat ausdrücklich formulierten Vorbehalt, im Zweitrat einen Änderungsantrag zu stellen, nicht Gebrauch gemacht.
Auch wenn der Kommissionsentscheid zur Motion Stähelin einstimmig war, heisst das nicht, dass die SPK diesem Projekt, so, wie es der Bundesrat aufgegleist hat, unkritisch gegenüberstehen würde, im Gegenteil. Aus der Sicht der Kommission gibt es hier sehr viele offene Fragen, sehr viel Skepsis, ähnlich wie zu den Voten, die im Ständerat gefallen sind. Die Kommission befand, dass bereits jetzt ein Aussprachebedürfnis bestehte. Deshalb beantragte sie die Behandlung dieses Geschäftes in Kategorie III; das Büro teilte es in Kategorie IV ein. Als Folge davon fühlen sich die Kommissionssprecher verpflichtet, die Diskussion in der Kommission etwas ausführlicher wiederzugeben.
Die Kommission stellt fest, dass diese Verwaltungsreform keinesfalls den Auftrag erfüllt, den die SPK mit der Rückweisung der Staatsleitungsreform in der Frühjahrsession und in der Sommersession 2004 erteilte, nämlich eine Stärkung der politischen Führung, eine Entlastung des Bundesrates von Verwaltungsaufgaben und eine Effizienzsteigerung der Verwaltung. Eine eigentliche Staatsleitungsreform ist - so wurde in der Kommission deutlich - kein Thema. Wenn Sie diese wieder anschieben wollen, müssen Sie neue, andere Anträge einreichen. Der Bundesrat wird von sich aus vermutlich wenig tun.
Der Bundesrat äusserte in der Kommission auch klar, dass das hier keine Staatsleitungsreform sei; es wäre auch schwierig gewesen, das zu behaupten. Aber das Parlament muss sich überlegen, ob es in der Frage Staatsleitungsreform nicht dem Bundesrat einen klaren Auftrag erteilen soll. Das Problem besteht dann vermutlich wiederum darin, dass man sich im Parlament auch nicht einig ist, welche Ziele eine solche Reform haben solle.
Es ist auch aus Sicht der Kommission fraglich, ob die klaren Ziele der Motionen Stähelin und Häberli-Koller mit dieser Verwaltungsreform wirklich umgesetzt werden. Aus der Sicht des Bundesrates ist das so; die Debatten im Ständerat und in unserer Kommission zeigten, dass Zweifel daran bestehen. Wenn Sie z. B. lesen, dass gemäss den Motionen die Departementsstrukturen angeglichen und die Gesamtstruktur der Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger klarer werden sollen, dann sind Zweifel angebracht, ob die Verwaltungsreform diese Ziele erfüllen kann und will.
Der Bundesrat sagt einfach, der Motionsauftrag werde erfüllt, aber er nimmt da ziemlich grossen Interpretationsspielraum in Anspruch. Es würde uns nicht wundern, wenn die Motionäre am Ende der Reform erkennen müssten, dass das, was herauskommt, nicht das ist, was sie wollten. [PAGE 576]
Teile der Kommission legten Wert darauf, dass die Verwaltungsreform nicht zum primären Ziel haben sollte, eine weitere Sparrunde zu sein. Man verwies in der Kommission auf die gemäss Umfragen schlechten Zufriedenheitswerte beim Bundespersonal und wollte Wert darauf legen, dass man die Reform nicht gegen, sondern nur mit dem Personal erfolgreich gestalten könne.
Die Kommission ist auch der deutlichen Auffassung, dass diese Verwaltungsreform nur dann erfolgreich sein kann, wenn der Bundesrat seine Verantwortung wahrnimmt und führt. Erfolgreich führen kann er aber nur, wenn er einheitlich auftritt. In einzelnen Departementen scheint man die Reform zu wollen, in anderen ist der Enthusiasmus deutlich kleiner. Eine gute Verwaltung ist auch eine gut geführte Verwaltung. Diese Einsicht ist nicht in allen Departementen gleich gut zu erkennen.
Die SPK möchte klar betonen, dass sie für die Begleitung dieser Reform zuständig ist. Bei Verordnungsänderungen wünscht die Kommission ausdrücklich, konsultiert zu werden. Allfällige Gesetzesänderungen wären selbstverständlich ihr zuzuweisen.
Zusammenfassend ist festzuhalten: Aus unterschiedlichen Gründen und aus unterschiedlichen Lagern wurde in der Kommission ziemlich viel Skepsis laut. Man fragt sich, ob diese Reform die Motionen wirklich umsetzt, ob und wie der Bundesrat eine Staatsleitungsreform anzugehen gedenkt und wie das Personal für diese Reform zu gewinnen ist. Man fragt sich weiter, ob das Ganze nicht einfach eine weitere Sparübung sein wird, die man nicht so benennt, und ob das äusserst ehrgeizige Ziel, das der Projektleiter nannte, nämlich die weltbeste Verwaltung zu haben, mit dieser Reform mit diesen Schritten tatsächlich auch zu erreichen wäre - das zu glauben machte uns Mühe.
Die Kommission wünscht, permanent über den Stand der Reform informiert zu werden, insbesondere dann, wenn staatspolitische Fragen tangiert werden oder wenn Gesetze geändert werden sollen. Man wünscht Glück und Gelingen, ist aber nicht sehr begeistert bzw. skeptisch, man fragt sich, ob hier nicht "Berge Mäuse gebären" und ob hier nur so getan wird als ob, statt echte Reformen anzustreben. Der weitere Verlauf des Projekts wird es zeigen.
- Redetext
- RedetextAnnemarie Huber-Hotz(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Ich danke Ihnen für die kurze Diskussion über die Motion Stähelin. Der Bundesrat beantragt die Annahme dieser Motion, selbst wenn er darauf hinweist, dass - allenfalls im Zweitrat - diese Motion als Prüfungsauftrag entgegengenommen werden soll. Damit hat es folgende Bewandtnis: Der Bundesrat hat den Willen zur Verwaltungsreform ganz klar bestätigt. Er hat dazu im April dieses Jahres auch eine Klausurtagung durchgeführt. An dieser Klausurtagung hat er als Kollegium den Grundsatz der Verwaltungsreform bestätigt. Er hat die Zielsetzungen präzisiert, die am Anfang der Reform vielleicht nicht ganz klar waren. Der Bundesrat hat auch ganz klar eine Projektorganisation und ein Verfahren mit konkreten Terminen beschlossen.
Wenn der Bundesrat vorschlägt, die Motion Stähelin im Zweitrat in einen Prüfungsauftrag umzuwandeln, so tut er dies vor allem, weil er nicht ganz alle Grundsätze der Motion teilt. Insbesondere in ganz konkreten Bereichen der Strukturen der Departemente und Bundesämter ist er sich noch nicht im Klaren, wie das zu verstehen ist und wie weit er hier gehen wird.
Nach der Klausur, wo die konkrete Verwaltungsreform beschlossen wurde und auch ein Delegierter - Sie haben es erwähnt - gewählt wurde, hat sich der Bundesrat zusammen mit dem Delegierten an die Arbeit gemacht. Der Auftrag ist, konkrete Teilprojekte zu bestimmen. Zurzeit sind wir daran, ungefähr zehn Teilprojekte zu definieren, auch hinsichtlich des Umfangs und des zeitlichen Ablaufs. Der Bundesrat wird diese Teilprojekte noch vor der Sommerpause verabschieden, damit die eigentliche Arbeit, die konkrete Umsetzung, ab Herbst dieses Jahres erfolgen kann. Diese Teilprojekte, die jetzt in Erarbeitung sind, decken einen grossen Teil der Forderungen der Motion Stähelin ab.
Insbesondere wird es ein Teilprojekt geben, das die Doppelspurigkeiten in der Verwaltung angeht; Sie haben einige dieser Doppelspurigkeiten schon erwähnt. Es wird im Zusammenhang mit diesen Doppelspurigkeiten aber auch darum gehen, Sachbereiche zusammenzuführen. Ich hoffe, dass in den erwähnten Bereichen etwas gehen wird.
Es wird auch darum gehen, die Überprüfung einzelner Strukturen in den Bundesämtern - die z. B. das EDI und das EVD betreffen - konkret anzugehen, nicht nur über die Verwaltungsreform, sondern auch im Zusammenhang mit anderen hängigen Problemen.
Ein weiteres Teilprojekt wird sich mit der Führung befassen. Hier möchte ich bezüglich der Grundsätze von Herrn Stähelin insbesondere die zentralen Stabsfunktionen in den Departementen erwähnen. Die Angleichung der Generalsekretariate wird ein wichtiges Thema sein. Aber auch die Frage der Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget wird im Rahmen dieses Teilprojektes angegangen werden. Hier wird das nötige Instrumentarium mit der Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes auch noch über eine andere Schiene präzisiert werden. Dort werden rechtliche Grundlagen dafür fixiert.
Daneben gibt es einige Teilprojekte in kleineren Bereichen, wo es um die Prozesse in der Verwaltung geht, um konkrete Aufträge, z. B. im Bereich der Koordination des Bibliothekenwesens. Wir werden die Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen angehen, wir werden auch die interdepartementalen Arbeitsgruppen, -strukturen und -prozesse einer näheren Prüfung unterziehen.
Das sind diese Teilprojekte. Wie diese Teilprojekte dann geführt werden, wird der Bundesrat vor der Sommerpause zu entscheiden haben. Ich stelle mir vor - und ich hoffe, dass das auch der Fall sein wird -, dass die einzelnen Teilprojekte von Mitgliedern des Bundesrates selbst geführt werden. Damit kann der Bundesrat seinen Willen zu dieser Verwaltungsreform auch in der Umsetzungsphase klar bestätigen. Das wird auf jeden Fall unser Vorschlag sein.
Sie haben zu Recht die Generalsekretärenkonferenz gewählt. Der Bundesrat hat der Generalsekretärenkonferenz im Rahmen der Projektorganisation für die Verwaltungsreform eine spezielle Aufgabe, eine Führungsaufgabe, zugewiesen. Im Vorfeld der Sitzung des Bundesrates vom 29. Juni 2005 wird auch die Generalsekretärenkonferenz eine Klausurtagung durchführen, um diese Teilprojekte einer Prüfung zu unterziehen und noch Präzisierungen vorzunehmen - zusammen mit dem Delegierten für die Verwaltungsreform.
Herr Stähelin hat den Artikel eines Mitarbeiters des Personalamtes in der "NZZ" erwähnt. Ich habe diesen Artikel auch mit Interesse gelesen. Er gibt die individuelle Meinung eines Kadermitarbeiters der Bundesverwaltung wieder. Ich kann einige dieser Aussagen teilen, aber die Verwaltungsreform wird nicht von der Verwaltung gemacht, sondern es muss ein gemeinsames Werk des Bundesrates und der Verwaltung sein. Der Bundesrat allein kann es nicht tun, die Verwaltung allein auch nicht; deshalb braucht es eine enge Zusammenarbeit. Das ist auch der Grund, weshalb sich die Generalsekretärenkonferenz hier ganz klar eingeben will; sie hat das an verschiedenen Sitzungen bestätigt.
Ich bin Ihnen dankbar für die Diskussion, die Sie geführt haben. Ich bin dem Ständerat insbesondere auch dankbar für die Präzisierungen, die von Herrn Stadler und Herrn Wicki noch angebracht wurden. Ich bin auch der Geschäftsprüfungskommission dankbar für den Willen, diese Verwaltungsreform zu begleiten. Ich glaube, wir brauchen auch das Echo und das Feedback von aussen. Ich hoffe, dass damit mindestens in Teilbereichen eine Verwaltungsreform zustande kommt, die konkrete Resultate erzielen wird.
- RedetextFranz Wicki(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
"Mit Bedacht und Umsicht", das ist das Motto des Bundesrates in seiner Stellungnahme zur Motion Stähelin. Der Bundesrat schreibt: "Er ist aber der Auffassung, dass die Möglichkeiten einer strukturellen Reform der Departemente und Bundesämter mit Bedacht und Umsicht untersucht werden müssen." Für mich stellt sich daher die Frage: Will der Bundesrat überhaupt eine Verwaltungsreform, oder möchte er die Verwaltungsreform am liebsten sterben lassen, wie dies bei der Staatsleitungsreform geschehen ist? Bei der Rückweisung der Vorlage zur Staatsleitungsreform gab das Parlament dem Bundesrat einen klaren Auftrag, neue Vorschläge zu unterbreiten. Die Hauptziele dieses Auftrages waren eine Effizienzsteigerung der [PAGE 559] Verwaltung und eine Verbesserung und Stärkung der politischen Führung.
Diese politische Führung sollte der Bundesrat bereits zu Beginn der Verwaltungsreform zeigen. Für mich ist es klar, eine Verwaltungsreform kann nur erfolgen, wenn sie tatsächlich geführt wird, und zwar vom Bundesrat. Dabei muss sich der Bundesrat klar werden und sich im Klaren darüber sein, was er unter Verwaltungsreform überhaupt versteht. Bei den Aussprachen mit den Mitgliedern des Bundesrates im Zusammenhang mit dem Geschäftsbericht stellten wir in der Geschäftsprüfungskommission fest, dass nicht alle Mitglieder des Bundesrates unter Verwaltungsreform dasselbe verstehen. Ein Mitglied des Bundesrates gab zu, dass der Start der Verwaltungsreform etwas chaotisch war. Jeder und jede schien darunter etwas anderes zu verstehen.
Uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern kann es nicht gleich sein, was mit der Verwaltungsreform geschieht. Als Bestätigung dieser Absicht hat die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates beschlossen, dieses Projekt im Rahmen ihrer Oberaufsicht eng zu verfolgen. Ich bin aber der Überzeugung, dass wir es nicht so machen können, wie uns Bundesrat Merz in der Geschäftsprüfungskommission geraten hat, als er sagte - ich zitiere aus dem Protokoll -: "Das Rennen hat gar noch nicht begonnen. Vorläufig können Sie also entspannt auf der Tribüne Platz nehmen." Wenn nun auch der Bundesrat bei der Verwaltungsreform entspannt auf der Tribüne Platz nimmt, wie er uns den Rat gegeben hat, dann sagen Sie mir, Frau Bundeskanzlerin: Was wird dabei herauskommen? Der Reformbedarf ist wohl unbestritten. Herr Stähelin hat in seiner Motion verschiedenste Grundsätze angeführt, die bei einer solchen Reform zu beachten sind. Der Bundesrat, und das ist mein Anliegen, muss geeint führen, ansonsten wird je nach Departement, Amt oder Abteilung nach Gusto reformiert oder eben nicht.
Ich bitte Sie daher, wenn es Ihnen möglich ist, Frau Bundeskanzlerin, zu erklären, inwieweit der Bundesrat als Kollegium hinter der Verwaltungsreform steht und sie auch im Einzelnen mitträgt.
- RedetextHansruedi Stadler(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Ich bin etwas irritiert durch den letzten Satz in der Stellungnahme des Bundesrates. Dort schreibt er: "Sollte der Erstrat die Motion überweisen, behält der Bundesrat sich vor, im Zweitrat Antrag auf Abänderung in einen Prüfungsauftrag zu stellen." Ich habe mich gefragt: Was soll das heissen? Kollege Hans Hofmann hat Sie vor einer Woche darüber informiert, dass wir die geplante Verwaltungsreform in der GPK anlässlich der Aussprache mit den einzelnen Bundesratsmitgliedern eingehend thematisiert haben. Völlig unbefriedigend ist - diese Botschaft richtet sich nicht an Sie, Frau Bundeskanzlerin, sondern an den Bundesrat -, dass der Bundesrat beim Start des Projektes eigentlich nicht genau weiss, was er mit der Verwaltungsreform will. Immer, wenn man nicht genau weiss, was man will, setzt man eine Kommission ein - oder im vorliegenden Fall einen Delegierten. Dieser soll dann dem Bundesrat sagen, was der Bundesrat will oder möchte.
In dieser Einschätzung wurden wir in dieser Aussprache durch Aussagen der einzelnen Bundesratsmitglieder noch etwas bestätigt. Die Begeisterungsskala für die Verwaltungsreform reichte einmal vom etwas lustlosen Mittreibenlassen bis zum festen Willen, diese Reform effektiv und wirklich anzugehen. Als wir uns dann nach den Zielen der Verwaltungsreform erkundigten, waren diese sehr, sehr allgemein formuliert. Von Effizienzsteigerung, von Synergien oder einer Verbesserung der Verfahrensabläufe war die Rede. Ich denke, diese Zielsetzungen sind eigentlich ein Dauerauftrag einer Regierung.
Kollege Stähelin hat einige Grundsätze dargelegt, die zwar auch allgemein abgefasst sind, aber doch eine Richtung vorgeben. Ich möchte einen Grundsatz erwähnen. Er besagt: Verwandte Sachbereiche sind in den Verwaltungseinheiten zusammenzuführen, und Synergien sind auszuschöpfen. Hier denke ich sofort an den Bereich der Kultur oder an den Bereich der Bildung, die auf verschiedene Departemente aufgeteilt sind. Oder ein zweiter Grundsatz: Die Strukturen der Departemente und deren Bundesämter sind einander anzugleichen. Als Beispiel möchte ich nur erwähnen, dass die Stellung der Generalsekretariate und deren Grösse zum Teil sehr unterschiedlich sind. Die einen bauen die Stäbe ab, andere haben wieder eher eine Art Kurie um sich aufgebaut.
Ich denke, dass alle Generalsekretariate unabhängig voneinander einen bestimmten Grundauftrag als Stabsstelle des Departementschefs haben, der durchaus vergleichbar ist. Bei dieser Gelegenheit wäre auch der Aufgabenbereich der Konferenz der Generalsekretäre zu überprüfen. Diese Konferenz als wichtiges Koordinationsinstrument wäre meines Erachtens noch zu stärken. Bei den Verfahren sollte man sicher auch das Mitberichtsverfahren oder die Ämterkonsultation näher anschauen. Ab und zu habe ich den Eindruck, dass wir uns in diesen Verfahren auf dem Schlachtfeld der Stellvertreterkriege befinden. Ich denke, es ist richtig, wenn das Parlament mit der Motion Stähelin etwas Druck macht. Die Geschäftsprüfungskommission ihrerseits hat beschlossen, die Verwaltungsreform weiterhin zu begleiten.
Keine Verwaltungsreform braucht es für andere wichtige Verbesserungen der Regierungstätigkeit, zum Beispiel dafür, dass sich der Bundesrat mehr Zeit für frühzeitige Grundsatzdiskussionen im Kollegium nimmt. Heute nimmt er sich zu wenig Zeit dafür. Man versteht sich immer noch zu sehr allein als Vorsteherin oder Vorsteher eines Departementes. Das gleiche departementale Denken prägt auch einen Teil der Verwaltung. Dabei geht die Gesamtsicht verloren. Eigentlich wären die Aufgaben im Kollegium und in der Departementsleitung etwa gleichgewichtig. Wichtig wäre auch, eine kongruente und kohärente Informationspolitik über die ganze Bundesverwaltung zu legen, wie es beispielsweise Artikel 10 Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vorsieht: "Er", der Bundesrat, "sorgt für eine einheitliche, frühzeitige und kontinuierliche Information über seine Lagebeurteilungen, Planungen, Entscheide und Vorkehren."
Ich denke, für all diese Punkte wie auch für das Kollegialitätsprinzip braucht es keine Verwaltungsreform, auch keine Staatsleitungsreform. Diese Prinzipien könnten einfach gelebt werden.
- RedetextPhilipp Stähelin(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Meine Motion stammt aus dem letzten Jahr und wäre also eigentlich ususgemäss bereits zur Behandlung vorgesehen gewesen. Ich war indes auf Anfrage hin gerne bereit, etwas länger auf die bundesrätliche Stellungnahme zu warten, um bereits Konkreteres über die Absichten der Landesregierung zur Prüfung einer Verwaltungsreform zu hören. Heute beantragt der Bundesrat die Annahme der Motion. Ich danke ihm bestens dafür.
Die Art und Weise, wie er das anspruchsvolle Unterfangen einer Reform der Verwaltungsstrukturen angehen will, stimmt mich nun aber doch etwas skeptisch, und deshalb erlaube ich mir einige Bemerkungen dazu. Der Bundesrat will die Verwaltungsreform schrittweise und mit einzelnen, klar umrissenen Projekten vornehmen; dies geht aus seiner Antwort auf die Motion und aus den Ausführungen des Herrn Bundespräsidenten hervor, die er im Rahmen der Behandlung des Geschäftsberichtes letzte Woche in diesem Rat gemacht hat. Er ist der Auffassung, dass die Möglichkeiten einer strukturellen Reform der Departemente und Bundesämter mit Bedacht und Umsicht untersucht werden müssen.
Das klingt zwar äusserst seriös und damit gut, enthält aber gerade Umschreibungen, die meines Erachtens nicht zum Ziele führen werden, sondern leider alle Anlagen enthalten, welche diese Übung versanden und verzetteln lassen könnten. "Schrittweise", "einzeln" oder "mit Bedacht" tönen in meinen Ohren diametral anders als das, was ich hier möchte, nämlich umfassende Überprüfung, Angleichung der Strukturen in allen Verwaltungseinheiten, klare und einfache Gesamtstruktur der Bundesverwaltung und insbesondere Zusammenfassung der verschiedenen, bereits aufgegleisten Reformbestrebungen. Die in Aussicht gestellte bedächtige Anhandnahme mag zwar dem Genius Loci entsprechen, ist aber für die Verwaltungsführung mit Sicherheit nicht von Gutem. Im Gegenteil ist eine erfolgreiche Verwaltungsreform zügig durchzuführen, wenn sie die laufende Staatstätigkeit nicht beeinträchtigen soll.
Ziel der Motion ist nicht einfach eine Verwaltungsreform - die Prüfung einer solchen hat der Bundesrat schon vor Jahresfrist in Aussicht gestellt -, sondern die parlamentarische Einflussnahme auf das bundesrätliche Vorgehen bei der Reform und die Vorgabe von gewissen Grundsätzen hierzu. Ich wiederhole diese Grundsätze meiner Motion hier mündlich nicht mehr in extenso, aber entscheidend für ein gutes Gelingen ist aus der Parlamentsoptik nicht zuletzt, dass der direkte Partner des Parlamentes, die Regierung nämlich und nicht deren Verwaltung, die Reform direkt führt und der Bundesrat die Gestaltung seines eigenen Instrumentariums schlussendlich selbst an die Hand nimmt und nicht delegiert. Das ist Chefsache. Auch hier lässt die Beantwortung der Motion noch Fragen offen. Ein bundesrätlicher Ausschuss steuert die Arbeiten, heisst es zwar hierzu. Inzwischen ist ein aussenstehender Delegierter eingesetzt worden. Dieser bringt als ehemaliger Regierungsrat zwar Erfahrung mit, und viele Kantone haben in diesem Bereich reiche Erfahrung einzubringen, die auch genutzt werden soll, aber eben: auch. Bei diesem Geschäft muss nach all meiner eigenen Erfahrung - ebenfalls aus einer Kantonsregierung, welche eine Verwaltungsreform erst noch mit Erfolg über die Bühne gebracht hat und heute bei den Verwaltungsausgaben pro Kopf der Bevölkerung einen Spitzenplatz belegt - die Regierung selbst das Szepter führen. Auf Bundesebene scheint mir dies noch wesentlich wichtiger zu sein.
Ich habe in diesem Zusammenhang mit grossem Interesse einen Artikel des Leiters der Kolloquien des Eidgenössischen Personalamtes zur Kenntnis genommen. Er führt in der Beilage Staatspolitisches Forum der "NZZ" vom 16. März 2005 unter dem Titel "Die politische Rolle der Bundesverwaltung" unter anderem aus: "Wer ist in unserem Land in der Lage, echte Reformprogramme innert nützlicher Frist zu verwirklichen? In klassischer Sicht ist die Bundesverwaltung ausführendes Organ in der Hand der Politik, ohne eigene Strategie und ohne Eigensinn. Die Realität sieht indessen anders aus: Die entscheidenden Weichenstellungen in der Politik wurden und werden von der Verwaltung vorgenommen. Bei ihr ist Wissen mit grosser Erfahrung vereinigt." Es geht dann weiter und heisst sodann: "Die Verwaltung spart, andere reden davon. Für die politische Rolle gibt es Gründe: Zunächst spart die Bundesverwaltung, [PAGE 558] während andere nur darüber reden." Weiter hinten heisst es: "Unübersehbar ist die zunehmende Vernetzung der Verwaltungsspitzen untereinander und mit den Führungskräften aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Politische Steuerung erfolgt immer weniger über Statuten und Erlasse, sondern zunehmend über Geld, Wissen und Kommunikation." Ich meine, vergessen wir doch die Rechtsetzung und unsere Legislativfunktion. Es heisst dann weiter unten: "Während die Verwaltung aber allein mit dem Entlastungsprogramm 2004 rund 2 Milliarden Franken einspart, ist sich die Politik nicht darüber im Klaren, welchen Staat die Schweiz braucht." Er schliesst sodann: "Es spricht einiges dafür, dass die Bundesverwaltung in ihrer politischen Rolle die Reform des Staates massgebend vorantreiben wird. Unter dem Deckel der Verwaltung ist der Staat, den die Schweiz braucht, bereits vorhanden. Es dürfte zu den vitalen Interessen unseres Landes gehören, dass sich die Macht des Faktischen entfaltet. Die Schweiz kann es sich nicht leisten, auf die Politik zu warten, bis sie Substanzielleres zur Überwindung von Finanzkrise und helvetischem Malaise beiträgt."
Ich habe das wie gesagt mit grossem Interesse gelesen. Es ist ein Beitrag aus der Bundesverwaltung; zwar soll der Verfasser bereits nicht mehr im Amt stehen, aber es stellen sich tatsächlich doch Fragen. Ich will in dieser Sache keineswegs über die Verwaltung herfallen, ganz im Gegenteil, aber es stellen sich Fragen; zuallererst jene, ob die Verwaltung tatsächlich selbst und alleine am besten in der Lage ist, sich zu reformieren. Wenn das Zitierte tatsächlich die Verwaltungsmeinung widerspiegelt, dann wäre ja der Staat, den die Schweiz braucht, unter dem Deckel der Verwaltung bereits vorhanden. Ich meine aber, dass wir damit bei der Nabelschau sind, bei der Verwaltung, die sich selbst entwickelt und sich selbst führt. Ich bin froh, dass ich den erwähnten Artikel gelesen habe. Er zeigt bei aller Hochachtung gegenüber der Verwaltung auf, dass unsere Verwaltung - wie alle Organisationen auch - Führung braucht und sich nicht selbst überlassen bleiben darf. Eine direkte, enge Führung braucht dann eben die Reform der Verwaltung selbst.
Ich bitte den Bundesrat nachdrücklich, hier seine Führungsrolle wahrzunehmen. Seine Führung des Reformprozesses muss eine direkte Führung werden. Die Verwaltung ist ganz selbstverständlich beizuziehen, und zwar von den untersten Verwaltungseinheiten bis oben; Bausteine einer Reform müssen die unteren Einheiten sein. Die Reform ist aber gesamthaft und zügig durchzuziehen. Die laufenden Reförmchen an allen Orten sind dabei zu unterlassen. Sie stören und unterlaufen den umfassenden Ansatz. Unsere Bundesverwaltung und ihre Abläufe sind für die Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft und selbst für die Kantone und Gemeinden undurchsichtig geworden; Hauptziel der Reform muss es sein, sie wieder erkennbar und nachvollziehbar zu machen.
Ich danke dem Bundesrat für den Antrag auf Annahme der Motion; ich bitte ihn, deren Grundsätze bei den weiteren Arbeiten zu beachten und - noch einmal - die Sache selbst an die Hand zu nehmen.
- RedetextBruno Frick(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
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