Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026
(23.478)- Type
- Parlamentarische Initiative
- State
- Erledigt
- Parliament
- Schweiz
- Number
- 23.478
- Start
- 20.11.2023
- Official record
- Official profile
- External ID
- 20230478
- Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026(1)CHE04.06.2024
- Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026(1)CHE11.09.2024
- Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026(1)CHE16.09.2024
- Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026(1)CHE27.09.2024
- Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026(1)CHE27.09.2024
- Simona BrizziSozialdemokratische Partei
- Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur Ständerat
- Marie-France Roth PasquierDie Mitte
- Departement des Innern
- Benedikt WürthDie Mitte
- Annahme in der SchlussabstimmungStänderat
- Geplant für die Schlussabstimmung
- In Kommission des Ständerats
- Erledigt
- AbweichungNationalrat
- Titel des GeschäftesVerlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026
- Eingereichter Text
Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) wird verlängert:
- hinsichtlich der Finanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder im Sinne des 2. Abschnittes, Artikel 2 und 3 KBFHG;
- hinsichtlich der Finanzhilfen für die Erhöhung von Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung im Sinne des 2a. Abschnittes, Artikel 3a und 3b KBFHG.
Die Verlängerung der Finanzhilfen im Sinne des 2. Abschnittes, Artikel 2 und 3 KBFHG bzw. des 2a. Abschnittes, Artikel 3a und 3b KBFHG wird hinfällig, sobald das neue Gesetz, das derzeit im Rahmen der parlamentarischen Initiative 21.403 ausgearbeitet wird, in Kraft tritt, oder spätestens am 31. Dezember 2026.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0