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Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften

(22.454)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz16.08.2022
Votings(7)
Contributions(9)
  • Kommission für Wirtschaft und Abgaben NRUrheber/in
  • Pirmin BischofUrheber/inDie Mitte
  • Daniela SchneebergerUrheber/inFDP.Die Liberalen
  • FinanzdepartementFederführendes Departement
  • Kommission für Wirtschaft und Abgaben NRZuständige Kommission
Timeline(19)
  • Annahme in der Schlussabstimmung
    Ständerat
  • Erledigt
  • Geplant für die Schlussabstimmung
  • Zustimmung
    Ständerat
  • In Kommission des Ständerats
Texts(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften
  • Eingereichter TextTEXT

    I

    Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

     

    Art. 131b Objektsteuer auf Zweitliegenschaften

    Die Kantone können auf Liegenschaften eine Objektsteuer erheben. Diese kann auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften unabhängig vom Kostenanlastungsprinzip höher ausfallen. 

     

    II

    1 Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

    2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0