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Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften

(22.454)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz16.08.2022
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2 Results
  • Eingereichter TextTEXT

    I

    Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

     

    Art. 131b Objektsteuer auf Zweitliegenschaften

    Die Kantone können auf Liegenschaften eine Objektsteuer erheben. Diese kann auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften unabhängig vom Kostenanlastungsprinzip höher ausfallen. 

     

    II

    1 Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

    2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

  • Titel des GeschäftesTEXT
    Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften

Data: OpenParlData · CC BY 4.0