Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften
(22.454)Schweiz16.08.2022
Texts(2)
Sorted by Speech date, Descending
Sort by
Format
2 Results
- Eingereichter Text
I
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 131b Objektsteuer auf Zweitliegenschaften
Die Kantone können auf Liegenschaften eine Objektsteuer erheben. Diese kann auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften unabhängig vom Kostenanlastungsprinzip höher ausfallen.
II
1 Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
- Titel des GeschäftesEinführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften
Data: OpenParlData · CC BY 4.0