Datenschutzgesetz. Totalrevision und Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz
(17.059)- Abstimmung
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- RedetextDaniel Fässler(Die Mitte)Schweiz
Durante la discussione di ieri sulle rimanenti differenze ho detto, ricalcando le parole della consigliera federale Keller-Sutter nel dibattito della settimana scorsa al Consiglio nazionale, che la nebbia si sta alzando e il passo è in vista. Tenendo conto dell'esito della Conferenza di conciliazione oggi posso dire che il passo è quasi stato raggiunto.
Wir haben gestern Vormittag in unserem Rat entschieden, bei einer von zwei Differenzen dem Nationalrat entgegenzukommen und bei der anderen Differenz an unserem früheren Beschluss festzuhalten. Diese Differenz betrifft die Frage, ob in Artikel 4 des totalrevidierten Datenschutzgesetzes nicht nur der Begriff des Profilings definiert werden soll, sondern in Buchstabe fbis auch das Profiling mit hohem Risiko mit den dazugehörenden Rechtsfolgen. In der Einigungskonferenz von gestern Mittag wurde mit 19 zu 5 Stimmen bei 0 Enthaltungen entschieden, den beiden Räten zu beantragen, die letzte Differenz im Sinne des ständerätlichen Beschlusses zu bereinigen.
Im Nationalrat war bei diesem Geschäft verschiedentlich von einem unerwünschten Swiss Finish die Rede. Ich möchte klarstellen, dass dies nie die Absicht unserer Kommission war. Es ging uns immer darum, mit dem totalrevidierten Gesetz den heutigen Realitäten Rechnung zu tragen und beim Datenschutz das geltende Schutzniveau zumindest zu halten. Dieser Intention folgte unsere Kommission auch bei der Formulierung der nun von der Einigungskonferenz übernommenen Regelung des Profilings mit hohem Risiko. Damit sollte gewährleistet sein, dass bei der[NB]Angemessenheitsprüfung durch die europäischen Behörden im Sinne unserer[NB]Wirtschaft ein positives Ergebnis resultiert. Ich berichte Ihnen noch gerne, dass der Nationalrat bei seiner Beratung des Antrages der Einigungskonferenz heute Morgen diesem Antrag mit 134 zu 42 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt hat.
Ich beantrage Ihnen in diesem Sinne, den Antrag der Einigungskonferenz ebenfalls anzunehmen.
Ganz zum Schluss erlaube ich mir noch, einen Dank an alle Beteiligten auszusprechen, die mitgeholfen haben, dieses anspruchsvolle Gesetzesprojekt nach drei Jahren intensiver Arbeit zum Abschluss zu bringen. Ich danke in diesem Sinne insbesondere der Kommission, dem Departement und dabei vor allem dem Bundesamt für Justiz sowie dem Datenschutzbeauftragten.
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- RedetextDamien Cottier(FDP.Die Liberalen)Schweiz
È una grande piacere parlare a nome della Conferenza di conciliazione in occasione della giornata del plurilinguismo.
La Conférence de conciliation s'est réunie hier et a analysé une nouvelle fois la situation sur la dernière divergence qui séparait le Conseil national du Conseil des Etats concernant ce fameux article 4 lettre fbis, s'agissant du profilage à[NB]risque élevé. La Conférence de conciliation vous propose à une large majorité de vous rallier à la version du Conseil des Etats.
Vous vous souvenez que le Conseil national craignait un "Swiss finish" et une réglementation plus restrictive que la situation actuelle, avec cette norme, et plus restrictive également que ce que n'impose la réglementation européenne. A l'inverse, une minorité du Conseil national et le Conseil des Etats craignaient que sans cette disposition la situation et la protection des personnes ne soient moins bonnes après qu'avant, c'est-à-dire qu'elles soient moins bonnes avec la nouvelle loi qu'avec la loi actuelle et la définition du profil de personnalité qui y figure.
Devant les assurances du Conseil fédéral, de l'administration et du Préposé fédéral à la protection des données que la version du Conseil des Etats n'impliquait ni une complication des procédures ni une augmentation de la protection par rapport à la situation actuelle et à l'application qui est faite de la[NB]jurisprudence dite "Moneyhouse", la Conférence de conciliation a accepté de se rallier à la version du Conseil des Etats.
Par 19 voix contre 5 et sans abstention, elle vous propose donc de suivre cette solution et de permettre ainsi à cet objet d'arriver à bout touchant. Il serait ainsi prêt pour le vote final.
Damit sind wir am Ende einer langen Reise. Ein letztes Mal möchte ich, wie der Berichterstatter der deutschen Sprache, im Namen der Kommission allen danken, die in diesen Jahren daran gearbeitet haben, und ich bedanke mich mit diesen Worten: Grazia fitg!
- RedetextMatthias Samuel Jauslin(Grünliberale Partei)Schweiz
Die Einigungskonferenz hat am 23. September getagt, das war gestern. Eine Differenz bestand noch bei Artikel 4 Litera fbis. Das "Profiling mit hohem Risiko" war auch da noch ein Thema.
Die Zukunft wird zeigen, wie sich die Definition des Begriffs "wesentliche Aspekte der Persönlichkeit" entwickeln wird. Schon in der Startphase war das ein wichtiges Thema gewesen, und es hat zu emotionalen Diskussionen geführt. Vor allem auch die Wirtschaft hat sich schwergetan, und von den linken Kreisen kam die Forderung nach einer strikteren Regulierung und nach einem zusätzlichen Begriff, dem "Profiling mit hohem Risiko". Diesen Begriff gibt es so jedoch in der EU-Datenschutzverordnung nicht.
Die Einigungskonferenz hat sich gestern mit 19 zu 5 Stimmen trotzdem der Version des Ständerates angeschlossen. Warum? Dies aus vier Gründen:
1.[NB]Nach wie vor möchte auch der Ständerat für Wirtschaft und Gewerbe, aber vor allem auch für die Bürger keine neuen Einschränkungen durch den Datenschutz. Es solle bei der aktuellen Praxis bleiben.
2.[NB]Trotz dem zusätzlichen Begriff soll kein Swiss Finish entstehen, das heisst, bei der Bemessung soll man nicht über das Moneyhouse-Urteil hinausgehen.
3.[NB]Der Ständerat ist dem Nationalrat bei einem wichtigen Punkt, nämlich den Rechtfertigungsgründen in Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer 3, entgegengekommen. Daten dürfen daher nicht älter als zehn Jahre sein - ursprünglich waren ja nur fünf Jahre vorgesehen.
4.[NB]Die Schweiz - das ist wohl der wichtigste Grund - braucht nun dringend ein modernes Datenschutzgesetz. Das hilft dem Bürger, das hilft der Wirtschaft, das hilft uns allen. Und zudem sichern wir uns damit die Datenschutzanerkennung der EU.
Wir bitten Sie daher, diesem Resultat der Einigungskonferenz zuzustimmen.
Seit 2017 behandeln wir dieses Gesetz, auch sehr emotional, in der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates. Ich möchte als Sprecher der Kommission allen danken, vor allem Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter, aber auch Frau Bundespräsidentin Sommaruga, die dieses Gesetz von Anfang an begleitet haben; dem Bundesamt für Justiz, das mit enormem Einsatz auch immer wieder Vorschläge vorbereitet hat und uns entsprechend zur Seite gestanden ist für Fragen und für Antworten. Ich danke aber auch dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, der mit seinen Praxistipps mitgeholfen hat, ein Gesetz zu zimmern, das jetzt mehr oder weniger die Beteiligten bei den meisten Interessen abholen konnte oder wenigstens die mittlere Unzufriedenheit gesichert hat. Schlussendlich danke ich dem SPK-Sekretariat, das ebenfalls mit grossem Aufwand mitgeholfen hat, die entsprechenden Anträge zu formulieren und auch in Nachtarbeit so weit zu koordinieren, dass sie zu einem Resultat führen.
Ich möchte aber auch den Fraktionen danken, sowohl den linken wie auch den bürgerlichen, die mit kritischen, aber sehr konstruktiven Diskussionen mitgeholfen haben, das Gesetz jetzt in die Endrunde zu bringen. Ganz herzlichen Dank!
Nun gilt es, in der Schlussabstimmung diesem Gesetz zuzustimmen und damit die EU-Anerkennung unseres Datenschutzniveaus zu sichern. Damit verfügen wir wieder über einen der Zeit angepassten Datenschutz.
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- RedetextKarin Keller-Sutter(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Ich danke dem Kommissionssprecher für seine eingehende Würdigung des Ergebnisses, das Sie gestern in der SPK-S erzielt haben. Es scheint mir sehr wichtig zu sein. Wir haben, Sie haben es gesagt, diese zwei Differenzen.
Bei der einen Differenz - wenn ich hinten beginne - zu Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer 3 des neuen Datenschutzgesetzes, also bei den Rechtfertigungsgründen, bei der Kreditwürdigkeitsprüfung, schliesst sich Ihre Kommission bei der Frage der Frist der zehn oder eben fünf Jahre dem Nationalrat an. Der Bundesrat kann gut damit leben. Natürlich hätte er lieber diese fünf Jahre gehabt. Aber mit den zehn Jahren kann man auch gut leben.
Der eigentliche Casus Belli dieser Vorlage, der darüber entscheiden wird, ob sie auch die Schlussabstimmung im Nationalrat passieren wird, ist die Frage des Profilings. Ich bin Ihrer Kommission sehr dankbar dafür, dass sie ja damals, in einer vorherigen Differenzbereinigungsrunde, gemeinsam mit der Verwaltung einen Kompromiss gefunden hat. Nun ist dieser Kompromiss im Nationalrat nicht durchgekommen. Das Stimmenverhältnis ist jedoch einiges knapper geworden, der Nationalrat hat sich der Fassung des Ständerates also durchaus etwas angenähert.
Ich möchte noch einmal kurz sagen, warum der Bundesrat ganz klar die Fassung der ständerätlichen Kommission und auch jene, die bis anhin hier im Plenum unterstützt wurde, unterstützt. Er tut dies zum einen, weil das geltende Schutzniveau im Datenschutzrecht weitgehend gewahrt wird und wir uns gleichzeitig an die modernisierten Datenbearbeitungsmethoden anpassen; wir sind ja nicht mehr im Zeitalter der handschriftlichen Registerkarten, sondern eben im Zeitalter der elektronischen Verknüpfung von Daten.
Zum anderen ist die Legaldefinition Ihrer Fassung ergebnisorientiert. Schliesslich schafft die Legaldefinition auch Rechtssicherheit. Der Edöb und die zuständigen Gerichte können bei der Auslegung an die fast dreissigjährige Praxis zum Persönlichkeitsprofil anknüpfen, nachdem der Kompromiss des Ständerates das Persönlichkeitsprofil aus dem geltenden Recht übernimmt. Das heisst also, wir haben hier eine Lösung, die auch in der Praxis bereits bekannt ist.
Ich habe es gesagt: Die Lösung des Nationalrates - das ist jetzt immer noch eine knappe Mehrheit - will diesen risikobasierten Ansatz aufgeben und die qualifizierten Rechtsfolgen beim Profiling durch private Datenbearbeiter ersatzlos streichen. Ich muss es hier deutlich sagen: Damit wird das Datenschutzniveau, das wir heute im geltenden Recht haben, unterschritten. Wenn diese Fassung sich auch in der Einigungskonferenz durchsetzen sollte, dann dürfte die Schlussabstimmung in diesem Geschäft nicht gelingen.
Ich bin aber zuversichtlich, nachdem Ihre Kommission einstimmig war. Ich bin auch zuversichtlich, dass das Plenum jetzt weiterhin bei der Kompromissvariante des Ständerates bleibt - heute ist ja die Einigungskonferenz - und dass es auch in der Einigungskonferenz zu einem guten Ergebnis kommt. Schliesslich ist dann damit auch die Schlussabstimmung gewährleistet.
Ich möchte einfach noch einmal sagen, dass es eben wichtig ist, dass wir dieses Datenschutzgesetz einerseits der europäischen Datenschutz-Grundverordnung anpassen, andererseits aber eben auch den heutigen Gegebenheiten. Es ist wichtig, dass dabei das heutige Datenschutzniveau nicht unterschritten wird, damit dann tatsächlich auch die Angemessenheit gemäss dem europäischen Recht erklärt werden kann. Das ist für die KMU-Wirtschaft wesentlich. Wenn Schweizer Betriebe Daten mit Lieferanten, mit Kunden, mit anderen austauschen, dann basiert dies eben auf diesem Datenschutzrecht. Dafür braucht es den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Union.
Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Antrag Ihrer Kommission zustimmen.
- RedetextDaniel Fässler(Die Mitte)Schweiz
Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat letzten Donnerstag im Nationalrat die Hoffnung geäussert, dass wir bei diesem Geschäft die Kurve noch kriegen, die Passstrasse sei ja noch nicht ganz "ausgeschöpft". Ich kann Ihnen als Berichterstatter der Kommission sagen, dass sich der Nebel lichtet und der Pass in Sicht ist. Wenn Sie heute den Anträgen der Kommission, die einstimmig angenommen worden sind, zustimmen, kommt es heute Mittag zwar noch zu einer Einigungskonferenz, aber deren Ausgang - und damit der Inhalt der Texte für die Schlussabstimmung am Freitag - ist absehbar.
Wir haben noch zwei Differenzen. Die erste betrifft das Thema, welches die Räte seit Beginn der Beratungen am meisten beschäftigt hat, nämlich die Frage, ob in Artikel 4 des totalrevidierten Datenschutzgesetzes nicht nur der Begriff des Profilings, sondern in Buchstabe fbis auch das "Profiling mit hohem Risiko" definiert werden soll.
Nachdem sich der Nationalrat zwischenzeitlich bereit erklärt hatte, in diesem Punkt unserem Rat im Grundsatz entgegenzukommen, hat er nun letzte Woche mit 98 zu 88 Stimmen bei 5 Enthaltungen entschieden, den Kompromissvorschlag unseres Rates abzulehnen. Der Nationalrat möchte von einer risikobasierten Differenzierung beim Profiling absehen und hat in der Konsequenz beschlossen, die qualifizierten Rechtsfolgen beim Profiling durch private Datenbearbeiter ersatzlos zu streichen.
Dies lehnt unsere Kommission einstimmig ab, denn damit würden wir hinter das geltende Schutzniveau zurückgehen. Das Ziel muss aber sein, erstens das Schutzniveau mindestens zu halten und zweitens die Angemessenheitsprüfung durch die europäischen Behörden mit einem positiven Ergebnis abzuschliessen. Die Kommission bleibt zudem bei ihrer Einschätzung, dass mit unserem Vorschlag zugunsten der betroffenen Akteure mehr Rechtssicherheit geschaffen werde, zumal in der Formulierung am bestehenden Recht angeknüpft wird.
Ich möchte bei diesem Thema eine letzte Bemerkung zum Profiling und zum Verhältnis zum EU-Recht machen: Die Datenschutz-Grundverordnung der EU sieht vor, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten rechtswidrig ist, es sei denn, die betroffene Person habe der Datenbearbeitung zugestimmt oder es liege ein anderer Rechtsgrund vor. Die Konzeption in unserem Recht ist umgekehrt. Die Datenverarbeitung ist grundsätzlich zulässig, sofern kein Ausnahmetatbestand vorliegt.
Noch kurz zur zweiten Differenz: Diese betrifft Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer 3, zu finden auf Seite 10 der deutschsprachigen Fahne. Dabei geht es um die Frage, wie alt Daten sein dürfen, damit die Bearbeitung dieser Personendaten keine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung darstellt. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dass die Daten nicht älter als fünf Jahre sein dürfen. Unser Rat hatte sich bisher dem Bundesrat angeschlossen, der Nationalrat seinerseits möchte den Beizug von bis zu zehn Jahre alten Daten zulassen. Die Kommission hat nun einstimmig entschieden, diese Differenz auszuräumen, und schlägt Ihnen daher vor, in diesem Punkt dem Nationalrat zu folgen. [PAGE 991]
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