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Voraussetzung für den AHV-Rentenbezug erhöhen

(14.429)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz19.06.2014
Profile
Type
Parlamentarische Initiative
State
Erledigt
Parliament
Schweiz
Number
14.429
Start
19.06.2014
References & source
Official record
Official profile
External ID
20140429
Contributions(4)
Timeline(5)
  • Erledigt
  • Keine Folge gegeben
    Nationalrat
  • Keine Zustimmung
    Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR
  • Folge geben (Erstrat)
    Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Voraussetzung für den AHV-Rentenbezug erhöhen
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:

    Artikel 29 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung ist wie folgt zu ändern:

    Art. 29

    Abs. 1

    Anspruch auf eine ordentliche Alters- oder Hinterlassenenrente haben die rentenberechtigten Personen, denen für mindestens zwei volle Jahre Einkommen, Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften in der Schweiz angerechnet werden können, oder ihre Hinterlassenen.

    ...

  • BegründungTEXT

    Mit dieser Massnahme würde dem Missbrauch vorgebeugt, dass Zuwanderer erst kurz vor dem Pensionsalter in die Schweiz einwandern, um überproportional von unserem noch gut funktionierendem Sozialsystem zu profitieren. Im Rahmen der Gleichbehandlung gilt dies auch für Schweizerinnen und Schweizer, obwohl Artikel 121a der Bundesverfassung explizit die Möglichkeit gewährt, als Begleitmassnahme bei der Steuerung der Zuwanderung den Anspruch auf Sozialleistungen zu beschränken.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0