Maja Ingold
- Party
- Evangelische Volkspartei
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Zürich
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Female
- Born
- 23. Mai 1948
- Wikidata
- Q1885978
- Source body
- CHE
- Source updated
- 28.03.2025
- Record updated
- 29.08.2026
- First imported
- 14.08.2025
- NeinSchweizResult: 58 Yes · 125 No · 11 Abst. · 6 Absent
- Hat nicht teilgenommenSchweizEinführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit 41 Partnerstaaten ab 2018/2019 (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2017 · 11.09.2017Result: 119 Yes · 61 No · 2 Abst. · 18 Absent
- JaSchweizEinführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit 41 Partnerstaaten ab 2018/2019 (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2017 · 11.09.2017Result: 125 Yes · 64 No · 2 Abst. · 9 Absent
- JaSchweizResult: 127 Yes · 64 No · 0 Abst. · 9 Absent
- JaSchweizOptimierung der flankierenden Massnahmen in besonders betroffenen Gebieten (Motion)NationalratHerbstsession 2017 · 11.09.2017Result: 57 Yes · 119 No · 11 Abst. · 13 Absent
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- RedetextSchweiz
Dass vielleicht noch ein bisschen Wettbewerbsfähigkeit hinzukommt, kann man sicher in Rechnung stellen. Aber angesichts der hohen Kosten von zusätzlich 14 Wochen Vaterschaftsurlaub in der EO macht dieser Abzug doch nicht so viel aus, dass das Kostenargument nicht mehr das Hauptargument gegen die vorgeschlagene Regelung wäre. Ich glaube, Kollege Clottu wird noch etwas darüber erzählen, was diese Regelung wirklich für die Firmen bedeutet.
- RedetextSchweiz
Die Kurzform für dieses Modell heisst "Elternzeit 14/14 bei beidseitiger Erwerbstätigkeit". Ich betone diese Kurzform, um sie abzuheben von einer Vielzahl von Vorstössen zu Vaterschaftsurlaub, Elternzeit und nun auch von einer parallel dazu laufenden und von Travail Suisse angestossenen Volksinitiative "für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub".
Die abgelehnten Vorstösse - es waren 26, davon 11 zum Elternurlaub - enthielten verschiedenste Vorschläge für die Anspruchsvoraussetzungen bezüglich Dauer, nämlich von einigen Tagen bis zu einigen Monaten, und auch verschiedene Finanzierungsarten: über eine EO-Erweiterung wie die heutige Vorlage oder über die Mehrwertsteuer. Auch hinsichtlich der Bezugsarten waren die Modelle vielfältig: unmittelbar nach der Geburt, während der ersten Lebensjahre, einmalig oder in gestaffelter Form.
Die vorliegende parlamentarische Initiative ist in einem speziell: Sie verbindet den Elternurlaub mit der Bedingung der beidseitigen Erwerbstätigkeit danach, das heisst, die Initiantin bindet ihren Vorschlag bewusst an einen ökonomischen Anreiz. Das Ziel ist ein zweistufiges: Elternpaare sollen mit ihren neugeborenen Kindern so unterstützt werden, dass sie nach den 14 Wochen Elternzeit wieder voll einsteigen können. Sie erhalten ein gewisses Polster für die herausfordernde Zeit, in der die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig ist. Als zwei Erwerbstätige werden sie mit höherem Einkommen mit Steuern und Konsum auch mehr an die Finanzierung der Elternzeit beitragen. Das könnte man auch von den Gesamtkosten für die Elternzeit in Abzug bringen, sodass sie sich ein bisschen reduzieren.
Trotzdem bilden die Kosten für Ihre Kommission den Hauptstolperstein dieser parlamentarischen Initiative, hat doch der Rat erst kürzlich nach allen anderen Vorstössen die äusserst moderate parlamentarische Initiative Candinas 14.415, die nur gerade zwei Wochen Vaterschaftsurlaub durch die EO finanzieren wollte, bachab geschickt.
Die SGK-NR hatte mehrheitlich Sympathie für die Idee, dass verhindert werden soll, dass Frauen aufgrund der Geburt eines Kindes aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden, und dass die Betreuungsaufgaben doch von beiden Eltern geleistet werden sollen. Es wurde sogar ein doppelter Handlungsbedarf identifiziert: Einerseits geht es darum, das nach der Geburt herausfordernde Gemeinschaftsprojekt von Vater und Mutter bestmöglich zu meistern, andererseits geht es um die Nutzung des Potenzials der Frauen in der Wirtschaft, die die Fachkräfte braucht.
Eine Minderheit der Kommission findet es auch schlicht an der Zeit beziehungsweise überfällig, in diesem Bereich etwas zu tun. Mit der laufenden Volksinitiative gäbe es vielleicht die Möglichkeit, einen klugen, mehrheitsfähigen Gegenvorschlag zu entwickeln.
Doch die Mehrheit der Kommission will der parlamentarischen Initiative keine Folge geben. Ausser den Kosten zählen noch andere kritische Argumente. Es ist vom Konstrukt her falsch, für Männer eine Erwerbsersatzlösung vorzusehen. Bisher ist es auch erfolgreich ohne bezahlte Elternzeit gegangen. Wenn die Väter Vaterschaftsurlaub wollen, sollen sie dafür Ferien beziehen. Der Hauptpunkt bleiben aber die Kosten. Die EO ist über Lohnbeiträge finanziert. Das verteuert die Arbeitskosten. Die Volkswirtschaft wird belastet und verliert ihre Wettbewerbsfähigkeit - das ist das Hauptargument.
Mit 13 zu 9 Stimmen empfiehlt Ihnen Ihre Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
- RedetextGemässigte Imame sind Schlüsselpersonen gegen die Radikalisierung von jugendlichen MuslimenNo. 16.3314Schweiz
Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen Ausbildungsvoraussetzungen für Imame geschaffen werden können, die vor islamistischer Missionierung schützen und stattdessen das Integrationspotenzial der Imame im Umgang mit Jugendlichen in muslimischen Gemeinschaften nutzen.
Die Situation ist angespannt: Was in Moscheen abgeht und unsere Rechtsauffassungen und den gesellschaftlichen Zusammenhang torpediert, das wollen wir nicht hinnehmen. Es ist eine Notwendigkeit, schnell und konkret Gegensteuer zu geben. Fast eine halbe Million Muslime lebt in der Schweiz. Sie sind Teil der Bevölkerung und reisen auch nicht wieder aus. Die meisten gehen nie in die Moschee, um zu beten, aber zum Beispiel in Winterthur bleiben immer noch etwa 1300 regelmässige Besucher in den sechs Moscheen. Die Moschee-Vereine sind ausser bei der berüchtigten An-Nur-Moschee ethnisch-kulturell geprägt und bilden nicht nur das religiöse Zentrum, sondern einen sozialen Treffpunkt auch für die Jugend. Die Imame sind aber teils erzkonservative Prediger, meist von ihren Herkunftsländern finanziert. Offensichtlich verbreiten einige von ihnen in Schweizer Moscheen eine Version des Islam, die nicht mit Schweizer Werten vereinbar ist, wenn nicht sogar zu Terrorismus aufgerufen wird.
Wie kann das gestoppt werden? Während Österreich den Muslimen nicht mehr erlaubt, zur Finanzierung von Moscheen und Imamen ausländische Quellen anzuzapfen, wäre eine flächendeckende Kontrolle der Finanzströme der bei uns meist als Vereine organisierten Moscheen nicht praktikabel. Das zeigt die Antwort des Bundesrates auf Vorstösse, die genau ein Finanzierungsverbot anstreben. Deshalb ist eine Lösung über die Ausbildungsvorgaben zu suchen. Es braucht Lehrgänge für islamische Geistliche, theoretische und praktische, weil die Imame Schlüsselfiguren und Multiplikatoren für ein Gelingen des Zusammenlebens der Religionen sind. Jeder Jugendarbeiter in der Schule oder im öffentlichen Raum weiss, dass die Imame Autoritäten sind und in hohem Masse zur friedlichen Koexistenz oder aber auch zur Kultivierung von Parallelgesellschaften bis zur Dschihad-Mission beitragen.
Dass Import-Imame den lokalen Islam prägen, befriedigt häufig auch die Leitungen der Moschee-Vereinigungen selber überhaupt nicht. Nusret Sulimani in Winterthur zum Beispiel wünscht sich eine Imamausbildung in der Schweiz, damit sie keine Prediger aus Mazedonien holen müssen, die meist kein Deutsch können und mit den Schweizer Verhältnissen nicht vertraut sind. Von mehr Transparenz in der Ausbildung würden nicht nur die Muslime, sondern auch die Schweizer Behörden profitieren. Dann würde ein so ausgebildeter Imam im Einklang mit der Rechtsprechung predigen.
Der Bundesrat hat sich im Juli im Rahmen der Task-Force Tetra zu Präventionsmassnahmen gegen dschihadistische Radikalisierung geäussert. Auch wenn er nicht primär für die Fragen der Aus- und Weiterbildung von religiösen [PAGE 451] Betreuungspersonen zuständig ist, beantragt er die Annahme des Postulates. Es besteht Handlungsbedarf, und hier ist Föderalismus nicht das richtige Rezept. Auf die Radikalisierung Jugendlicher und das Abdriften in eine Parallelgesellschaft statt der Integration müssen wir als Nation reagieren, d. h., der Bund muss in enger Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden reagieren.
Ich ersuche Sie, dem Postulat zuzustimmen, damit hier bald etwas geschieht. Denn die Imame sind Schlüsselpersonen. Sie müssen ins Boot geholt werden, zum friedlichen gesellschaftlichen Zusammenleben, statt Hass zu predigen.
- RedetextAltersvorsorge 2020. ReformNo. 14.088Schweiz
Die Massnahmen zur Kompensation der Senkung des BVG-Umwandlungssatzes gehören zum Kern der ganzen Vorlage. Sie sollen einerseits daran gemessen werden, wie komplett sie den Ausgleich - möglichst ohne Verlierer - überhaupt schaffen, und zwar in Franken der Gesamtrente, also Säulen eins und zwei, auf dem Konto gegenüber dem bisherigen Betrag. Andererseits müssen diese Ausgleichsmassnahmen für die Bevölkerung so verständlich und einleuchtend sein, dass sie der Reform zustimmen kann.
Das Scheitern der Unternehmenssteuerreform III hat gezeigt, dass technische Komplexität ein schweres Handicap ist, das nicht nur Misstrauen in die Architekten der Vorlage erzeugt, sondern Verunsicherung und Ängste. Bei dieser Altersvorsorgereform nun ist es der Zweifel an der Sicherheit der eigenen Rente. Während beim Nationalratsmodell die Abschaffung des ganzen Koordinationsabzugs die Kompensationsleistung erfüllt, will das Ständeratsmodell - hier auf der Fahne das Konzept der CVP-Fraktion gemäss Minderheit Humbel - die AHV um 70 Franken pro Monat für alle Erwerbstätigen und den Ehepaarplafond auf 155 Prozent erhöhen. Dieses Modell ist stark: Es erfüllt die Bedingung der vollen Kompensation, und wenn man die Beispiele von Alter und Einkommensgruppe ansieht, dann wird deutlich, dass mit diesem Modell die grössten Ausfälle aus der Reduktion des Umwandlungssatzes kompensiert werden. Das sieht man auf der Fahne. Eine weitere Stärke des Konzeptes der Minderheit Humbel liegt darin, dass sich die AHV-Erhöhung bei tieferem Einkommen leicht überproportional auswirkt, was eine Mehrheit der SGK auch wünschte.
Im anderen Modellentwurf war genau das eine Schwäche, die nun ausbalanciert werden soll mit Artikel 40e AHVG. Dieser wurde ja schon einmal verworfen und dann wieder aus der Versenkung gezogen, um im Nationalratsmodell mit einer AHV-Vorbezugsmöglichkeit im Sinne eines sozialpolitischen Korrektivs die Benachteiligung von Erwerbstätigen mit niederen Einkommen abzufedern.
Die CVP-Delegation hat von Anfang an diese Gruppe Betroffener entlasten wollen, die früh zu arbeiten begonnen haben, eine niedere Lebenserwartung haben, aber über keine mittleren Einkommen und keine wirkungsvolle zweite Säule verfügen. Das Konzept Humbel kann nun aber auf diese sozialpolitischen Sondermassnahmen verzichten, und zwar mit den 70 Franken AHV-Erhöhung.
Die CVP-Fraktion will den Koordinationsabzug nur teilweise senken, nicht abschaffen. Er soll 40 Prozent des [PAGE 53] koordinierten Lohns betragen. Dieser Vorschlag des Ständerates ist ein Kompromiss, der vor allem den Frauen - in dieser Einkommensgruppe sind es zwei Drittel Frauen - zugutekommt. Das Konzept Minderheit Humbel/Ständerat bevorzugt diese Lösung als zielführendstes und konsistentestes Modell gegenüber der Abschaffung des ganzen Koordinationsabzugs. Wir decken mit dem BVG-Obligatorium nur 15 Prozent der Erwerbstätigen ab. Ausserhalb des Parlamentes versteht man nämlich praktisch nicht, dass wir ein Obligatorium brauchen und ein Überobligatorium haben und dass wir den Umwandlungssatz nur im Obligatorium senken. Mit der AHV-Erhöhung hingegen sind alle angesprochen. Das erhöht die Referendumsfähigkeit. Das Modell entspricht auch am ehesten dem Kriterium der Reduktion der technischen Komplexität: Man kann es nämlich erklären. Deshalb unterstützt die CVP-Fraktion dieses Konzept des Ständerates und damit die Minderheit Humbel, auch bezüglich des Beginns des Sparprozesses ab zwanzig Jahre, bei den Altersgutschriftensätzen, bei der Festsetzung der Übergangsgeneration ab fünfzigstem Altersjahr und den Zuschüssen des Sicherheitsfonds.
Zum Einzelantrag Bertschy, der eine gezielte Rentenerhöhung nur für tiefe Einkommen statt einer Giesskanne will: Dies ist ja überhaupt keine Neuigkeit, sondern entspricht dem Antrag einer ehemaligen Minderheit Schmid-Federer, die als Minderheit II in der Vorlage der ersten Runde war. Warum haben wir den Antrag, obwohl wir ihn anfänglich als sehr sympathisch erachteten, trotzdem abgelehnt? Die sozialpolitische Zielsetzung der Stützung der Rentner funktioniert eben nicht, weil sich die Senkung oder Abschaffung des Koordinationsabzugs bei tiefen Löhnen belastender auswirkt als bei höheren. Am meisten aber wiegt Folgendes: Die Vorlage verliert massiv an Akzeptanz in der Bevölkerung, wenn eine Kompensation nur für einen kleinen Teil bereitsteht. Das hat für uns Priorität: Alle müssen angesprochen werden.
- RedetextAltersvorsorge 2020. ReformNo. 14.088Schweiz
Zu den Hinterlassenenrenten: Der Ständerat hat seine Haltung aus der ersten Runde bestätigt und die Anpassungen ohne Gegenstimme abgelehnt, obwohl die sozialen Risiken der Witwen aufgrund der heutigen gesellschaftlichen Situation mit der grossen Erwerbsquote überhaupt nicht mehr dieselben sind. Der Ständerat wollte aber - und das einstimmig - dieses Element, das anerkanntermassen nicht zum Kern der Vorlage gehört, von der jetzigen Vorlage abtrennen, um die Vorlage keinesfalls wegen eines Problemfeldes auf einem Nebenschauplatz zu gefährden. Die Parteien CVP und EVP haben die Positionen noch einmal eingehend geprüft, auch vor dem Hintergrund der Mehrheitsfähigkeit der Vorlage vor dem Volk, und sind mehrheitlich bei der sicheren Position des Ständerates geblieben, d. h. beim Antrag der Minderheit Schmid-Federer.
Für die Kinderrenten gilt dieselbe Argumentation für unsere Fraktion. Ausschlaggebend ist, kein zusätzliches Risiko für ein Scheitern der Vorlage in Kauf zu nehmen. Es hat sich nämlich gezeigt, dass die emotionale Betroffenheit doch noch erhebliches Gewicht hat, zumal das Thema nochmals die Frauen betrifft. Sie übernehmen immerhin in dieser Vorlage, wenn das Rentenalter jenem der Männer angeglichen wird, einen Kostenbeitrag von 1,2 Milliarden Franken. Es wäre politisch ungeschickt, nochmals auf Kosten der Frauen eine Sparlösung anzustreben. Diese Baustelle Kinderrenten will unsere Fraktion nicht in der Vorlage haben und stimmt deshalb der Minderheit Schenker Silvia zu.
Eine weitere Anpassung, die in der ersten Runde von der CVP-Fraktion teilweise unterstützt worden ist, betrifft den Export der Waisenrente an Pflegekinder im Ausland. Eine nochmalige Auseinandersetzung mit der Position des Ständerates war für uns zwingend. Für alle Länder, mit denen die Schweiz Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, gilt ja das entsprechende Anrecht auch im Ausland, ausser man kündigt den Vertrag vollends. Da die Ersparnis weniger als eine Million Franken beträgt, erledigt sich aus Sicht unserer Fraktion der Vorschlag von selbst. Wir unterstützen hier den Antrag der Minderheit Schenker Silvia.
Dasselbe gilt in Bezug auf die IV-Kinderrenten gemäss Artikel 35 IVG, deren Auszahlung auf Personen beschränkt werden soll, die in der Schweiz leben: Wir lehnen das ab, wie es auch der Ständerat tut, und stimmen dem Antrag der Minderheit Schenker Silvia zu.
Nun bleiben noch die beiden Bestimmungen aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz, nämlich Artikel 37 Absatz 3bis und Artikel 38 Absatz 2. Diese richten sich nur an Versicherungsgesellschaften und nicht an Vorsorgeeinrichtungen. Es geht darum, ob für die Überschusszuteilung die gleichen Kriterien gelten sollen wie für die Prämienfestsetzung. Die CVP-Fraktion ist der Ansicht, dass kein Anlass bestehe, die Privatversicherer anders zu behandeln als die autonomen Pensionskassen. Wir halten also mit der Kommissionsmehrheit an der bisherigen Lösung des Nationalrates fest, dies auch bei der Streichung von Artikel 38 Absatz 2 betreffend missbräuchliche Risikoprämien für Invaliditäts- und Todesfallleistungen. Es ist zwar eine Missbrauchsbestimmung, mit der insbesondere der Finma ein griffiges Instrument in die Hand gegeben werden soll, um gegen Missbräuche aufgrund zu hoher Risikoprämien einzuschreiten. Für die CVP-Fraktion ist aber nicht einsichtig, weshalb eine solche Deckelungsbestimmung in dieser Altersreform einseitig die Versicherer in Bezug auf ihre Wettbewerbsfähigkeit steuern soll. Diese zwei VAG-Bestimmungen will die CVP-Fraktion also weiterhin gestrichen haben, wie es die Mehrheit der SGK beantragt.
Nun liegen ja noch drei Einzelanträge Bertschy von der GLP vor. Nur ganz kurz: Ich finde es ein bisschen eine Zumutung, am Dienstagmorgen vor der Behandlung dieses grossen Geschäfts noch Anträge einzubringen. Die Anhebung der Plafonierung auf 155 Prozent nur für Personen vorzusehen, die mit Betreuungspflichten betraut sind oder waren, wäre nicht richtig. Man muss mit diesen neuen Varianten nicht noch eine familien- und gesellschaftspolitische Note in dieses Gesetz bringen wollen; das ist einfach nicht nötig. Eine Senkung des Koordinationsabzugs von 40 auf 25 Prozent haben wir ausserdem in der SGK hinlänglich diskutiert und abgelehnt. Ich gehe deshalb nicht weiter auf diese Einzelanträge ein.
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- PostulatMitunterzeichner(-in)Web-Angebote des Bundes. SparpotenzialNo. 10.3411
- Motion
- SpezialKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit-NR Pflegende Angehörige(SGK-N Pflegende Angehörige)Schweiz
- Mitglied30.05.2016 – 26.11.2017
- RatNationalrat(NR)Schweiz
- Parlament (Legislativrat)30.11.2015 – 26.11.2017
- Parlament (Legislativrat)05.12.2011 – 29.11.2015
- Parlament (Legislativrat)31.05.2010 – 04.12.2011
- StändigSchweiz
- Mitglied30.11.2015 – 26.11.2017
- Mitglied15.12.2011 – 29.11.2015
- StändigSchweiz
- Mitglied01.06.2010 – 04.12.2011
- Ständig
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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