Thomas de Courten
- Party
- Schweizerische Volkspartei
- Parliamentary group
- Fraktion V
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Basel-Landschaft
- Chamber / sector
- NR
- Seat number
- 160
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 29. Juli 1966
- Occupation
- Unternehmer/in
- Language
- lang_d
- Address
- Alteselweg 294
4497 Rünenberg - Website
- www.decourten.info
- Landrat
- Schweizerische Volkspartei
- Wikidata
- Q118493
- Source body
- CHE
- Source updated
- 16.06.2026
- Record updated
- 06.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
- NeinSchweizDie Höchstbezugsdauer bei Kurzarbeit soll um zwölf statt um sechs Abrechnungsperioden verlängert werden können (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 142 Yes · 52 No · 2 Abst. · 3 Absent
- NeinSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 129 Yes · 65 No · 3 Abst. · 2 Absent
- NeinSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 131 Yes · 65 No · 1 Abst. · 2 Absent
- NeinSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 130 Yes · 65 No · 1 Abst. · 3 Absent
- NeinSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 109 Yes · 86 No · 2 Abst. · 2 Absent
- Bezahlt
- Bezahlt
- Bezahlt
- Bezahlt
- Bezahlt
- LobbyistSchalch Lucas · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizIntergenerika
- GastWillimann Andrea30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
- RedetextBerücksichtigung der realen Beschäftigungsmöglichkeiten gesundheitlich beeinträchtigter PersonenNo. 23.448Schweiz
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 13. Februar 2026 über die Verlängerung der Frist für die Ausarbeitung eines Erlassentwurfes oder über die Abschreibung der parlamentarischen Initiative nach Artikel 113 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes beraten.
Die parlamentarische Initiative verlangt im Interesse der gesundheitlich beeinträchtigten Personen sowie um den realen Beschäftigungsmöglichkeiten invalider Personen und den regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen, im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) den Begriff "ausgeglichener Arbeitsmarkt" durch den Begriff "realer Arbeitsmarkt" zu ersetzen.
Die Kommission anerkennt die Anliegen der Initiative, die realistischen Beschäftigungsmöglichkeiten gesundheitlich beeinträchtigter Personen bei der Bestimmung der Erwerbsunfähigkeit und des Invaliditätsgrades besser zu berücksichtigen. Sie sieht Handlungsbedarf, die historisch gewachsene Methode zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit und somit der Berechnung des Invaliditätsgrades und der Rente abzulösen. Die aktuelle Methode gehe von einem fiktiven Arbeitsmarkt aus und benachteilige so die betroffenen Menschen.
Gleichzeitig stellt die Kommission aber auch fest, dass die Berechnung des Invaliditätsgrades sehr komplex ist und Änderungen daran massgebliche Auswirkungen auf die gesamte Invalidenversicherung und weitere Sozialversicherungen haben. Die in der parlamentarischen Initiative vorgeschlagene Lösung, den Begriff "ausgeglichener Arbeitsmarkt" durch den Begriff "realer Arbeitsmarkt" zu ersetzen, greift aus Sicht der Kommissionsmehrheit zu kurz. Zwar würde damit das problematische Konzept des ausgeglichenen Arbeitsmarktes aufgegeben. Dem zentralen Anliegen, die individuelle Situation stärker zu berücksichtigen, würde aber dennoch nicht genügend Rechnung getragen. Die Kommission begrüsst daher, dass auch in der Praxis Diskussionen zu einer adäquaten und modernen Methode laufen.
In Anbetracht dieser Ausgangslage hält die Kommission den Weg über eine parlamentarische Initiative insgesamt für nicht zielführend. Vielmehr soll eine Anpassung im Rahmen der nächsten Revision der IV erfolgen. Die Kommission reichte deshalb mit 23 zu 2 Stimmen die Motion 26.3018, "Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit auf der Grundlage realistischer Erwerbsmöglichkeiten", ein. Ich erinnere daran, dass unser Rat am Mittwoch, den 17. Juni 2026 genau diese Motion angenommen hat. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, das Grundanliegen der parlamentarischen Initiative im Rahmen der nächsten IV-Revision mit Hilfe von innovativen Ansätzen umzusetzen. Dabei soll auf den Begriff "ausgeglichener Arbeitsmarkt", wie er heute angewendet wird, verzichtet und stattdessen eine realistische Beurteilung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit unter Ausschluss konjunktureller Einflüsse angestrebt werden. Die Kommission spricht sich zudem für ein schnelles und effizientes Verfahren im Sinne der Versicherten aus.
Daher beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, die parlamentarische Initiative 23.448 abzuschreiben.
- RedetextSchweiz
Ich mache es angesichts der Zeit bewusst kurz. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 16. April 2026 die von der Schwesterkommission im Oktober 2025 eingereichte und vom Ständerat am 15. Dezember 2025 angenommene Motion vorberaten. Die Motion aus dem Ständerat beauftragt den Bundesrat, unter Einbezug der Kantone ein nationales, sanktionsfreies Meldesystem für Sicherheitsvorfälle und Beinahevorfälle in biologischen Laboratorien einzurichten.
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Er sagt, dass die heutige Gesetzgebung bereits ausreichend dafür sorge, dass die sicherheitsrelevanten Vorfälle in diesen Laboren auch registriert werden. Ihre Kommission erachtet das generelle Anliegen der Motion, die Zwischenfälle in biologischen Laboren systematisch auf nationaler Ebene zu erfassen, als richtig. Eine nationale Statistik, die alle biologischen Labore der Schweiz erfasst, erachtet sie jedoch hinsichtlich des bürokratischen Mehraufwandes und des beschränkten Sicherheitsgewinns als nicht effizient. Die Mehrheit der Schweizer Laboratorien gehört den Sicherheitsstufen 1 und 2 an und stellt ein äusserst geringes Gefahrenpotenzial für die Gesamtbevölkerung dar.
Die Kommission empfiehlt deshalb, das nationale Meldesystem auf Laboratorien der Sicherheitsstufen 3 und 4 - also dort, wo es um gefährdende oder tödliche Organismen geht - zu beschränken. Diese bewilligungspflichtigen Labore arbeiten mit hoch ansteckenden Bakterien und Viren. Eine jährliche Meldepflicht von konsolidierten Daten kann hier laut Kommission einen Sicherheitsgewinn bringen.
Ich danke für die Annahme der Motion in der geänderten Fassung gemäss Ihrer Kommission.
- RedetextSchweiz
Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat diese Initiative des Kantons St. Gallen an ihrer Sitzung vom 7. Mai 2026 vorgeprüft. Die Standesinitiative verlangt von der Bundesversammlung, dahingehend tätig zu werden, dass die erbrachten Leistungen in der Tarifstruktur für Spitäler im Durchschnitt kostendeckend vergütet werden. Dies soll insbesondere für versorgungsrelevante Spitäler gelten, die Leistungsaufträge für die regionale End- und Maximalversorgung wahrnehmen sowie umfassende Vorhalteleistungen sicherstellen. Zudem soll ein Mechanismus zur Anpassung der Tarife an die Teuerung vorgesehen werden.
Nach der Vorberatung beantragt Ihnen die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben.
Die SGK des Ständerates hat ihrem Plenum am 15. Mai 2025 dasselbe beantragt. Am 16. Juni 2025 wurde der Antrag der Schwesterkommission im Plenum des Ständerates mit 23 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Aus Sicht Ihrer Kommissionsmehrheit erlauben die geltenden Regelungen bereits, Kostensteigerungen angemessen in den Tarifen zu berücksichtigen und zusätzliche Leistungen abzugelten. Die Kommissionsmehrheit hält fest, dass die Tarifpartner dafür verantwortlich sind, Tarife zu vereinbaren und aktuell zu halten. In ihren Verträgen können die Tarifpartner auch regeln, wie sie Kostensteigerungen aufgrund der Teuerung berücksichtigen. Eine automatische Anpassung an die Teuerung, wie von der Standesinitiative verlangt, ist jedoch nicht mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar. Diese erfordern, so die Kommissionsmehrheit, eine Gesamtbetrachtung. Gemäss den rechtlichen Vorgaben dürfen Tarife höchstens die transparent ausgewiesenen Kosten decken. Gleichzeitig müssen sie sich an einer effizienten und günstigen Leistungserbringung in der notwendigen Qualität orientieren und wirtschaftlich tragbar sein.
Die Kommissionsmehrheit bemerkt ausserdem, dass Vorhalteleistungen über gemeinwirtschaftliche Leistungen der Kantone gedeckt werden sollten. Weiter weist sie darauf hin, dass die Umsetzung der Standesinitiative auch zu höheren Prämien aufgrund der höheren Tarife führen dürfte. Schliesslich stellt sie infrage, inwiefern eine Anpassung nur für Spitäler gerechtfertigt wäre, weil alle Leistungserbringer für die Versorgung relevante Leistungen erbringen.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, der Standesinitiative keine Folge zu geben.
- RedetextGeschäftsbericht des Bundesrates 2025No. 26.001Schweiz
Ich darf Ihnen aus der Subkommission EDI-UVEK der GPK zum Geschäftsbericht des Bundesrates berichten.
Ein zentrales Geschäft des EDI war bzw. ist die Umsetzung der im vergangenen Jahr vom Parlament beschlossenen Massnahmen zur Kostendämpfung, konkret zum Paket 2 im Gesundheitswesen. Der Bundesrat hat am 26. November letzten Jahres ein erstes Paket in die Vernehmlassung gegeben. Diese Anpassungen betreffen Referenztarife, Anforderungen an Laboratorien sowie die Bestimmungen des Schwangerschaftsbeginns. Neu muss sich der Referenztarif für ausserkantonale Wahlbehandlungen am höchsten Tarif eines vergleichbaren Spitals im Wohnkanton orientieren, um die freie Spitalwahl zu sichern. Zudem erhalten Apotheken erweiterte Kompetenzen bei Laboranalysen, und Hebammen können künftig den Beginn der Schwangerschaft bestimmen.
Die Vernehmlassung zur Änderung der Krankenversicherungsverordnung im Arzneimittelbereich erfolgte später; die entsprechende Vernehmlassungsfrist ist erst kurz vor dieser Session, also Ende Mai, abgelaufen. Die GPK hat sich deshalb nicht inhaltlich damit auseinandergesetzt. Dennoch ist die hohe Komplexität bei der Umsetzung der Parlamentsbeschlüsse hervorzuheben. Die KVV-Revision erfolgt in einem gegenüber den Parlamentsbeschlüssen neuen Umfeld von US-Zolltarifen und Referenzpreismodellen, welche für die Schweiz neben den gesundheitspolitisch relevanten Fragen eben auch erhebliche volkswirtschaftliche und standortpolitische Implikationen mit sich bringen. Der Bundesrat führte und führt dazu einen direkten Dialog auch mit den Stakeholdern; im Moment gibt es verschiedene runde Tische und Arbeitsgruppen. Bei einem dieser runden Tische geht es um Kostendämpfung; dieser runde Tisch wird nach den Resultaten von 2025 nun weitergeführt. Eine weitere Arbeitsgruppe diskutiert die Standortattraktivität und die vom Parlament beim Bundesrat in Auftrag gegebene Life-Science-Strategie. Schliesslich steht die Modernisierung des Preisbildungsmodells im Medikamentenbereich zur Debatte. Dennoch bleibt das Kostendämpfungsszenario ungünstig. Wir haben weiterhin steigende Kosten, trotz verschiedener vom Bundesrat und vom Parlament beschlossener Massnahmen. Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (Efas), Kostenziele, Zulassungssteuerung und Qualitätssicherung sind die Stichworte dazu; deren Umsetzung ist noch nicht erfolgt. Entsprechend muss abgewartet werden, welche kostendämpfende Wirkung sie tatsächlich auch entfalten.
Beim UVEK war für die GPK die Botschaft des Bundesrates über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs bis 2028 ein Thema, ferner auch die Botschaft zur Teilrevision des Luftfahrtgesetzes. Diese Vorlage betrifft unter anderem die Strafkompetenzen des Bundes bei Flugunfällen, die Altersgrenze für Helikopterpiloten und -pilotinnen sowie die Befreiung der Konzessionserteilung an Flughäfen von der öffentlichen Ausschreibungspflicht.
Vertieft diskutiert hat die GPK auch das Gutachten der ETH Zürich zur Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastrukturen in der Schweiz. Die Aussprache erfolgte mit dem Stellvertreter des Vorstehers des UVEK, Herrn Bundesrat Martin Pfister.
Der Bundesrat hatte das Gutachten der ETH Zürich zur Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastrukturen am 8. Oktober 2025 zur Kenntnis genommen. Das Gutachten zeigt auf, welche Bahn-, Strassen- und Agglomerationsprojekte bis 2045 fachlich prioritär sind. Auf dessen Grundlage hat der Bundesrat das weitere Vorgehen für die Erarbeitung der nächsten Ausbauschritte festgelegt. Die geplante Bündelung der Ausbauschritte in einer Vernehmlassungsvorlage soll eine gesamtheitlich abgestimmte und finanzierbare Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur sicherstellen. Die Vernehmlassungsvorlage wird im Moment erarbeitet. Der Bundesrat will die Verkehrsinfrastruktur weiter ausbauen. Gleichzeitig wird die Vorlage, die den Titel "Verkehr 2045" tragen wird, auch eine Verzichtsvorlage werden. Das Geld im BIF und im NAF reicht nämlich bei Weitem nicht aus, um alle Wünsche und alle Projekte zu realisieren. Es braucht eine Priorisierung. Der Bundesrat stellt deshalb zahlreiche Projekte infrage, auch solche, die das Parlament bereits beschlossen hat.
- RedetextSchweiz
Merci Monsieur le Président.
Der Bundesrat hatte bereits in der Kommission erklärt, er sei schon daran, ein solches Gremium zu etablieren und die Kompetenzen zu klären. Eine entsprechende gesetzliche Grundlage erachten wir deshalb als nicht notwendig. Wichtig ist die Mitwirkungspflicht der Durchführungsstellen vor allem bei der Priorisierung der Digitalisierungsprojekte. Es ist zentral, dass man auch auf die Bedürfnisse der Durchführungsorgane fokussiert.
In Artikel 22b geht es um die Aspekte Transparenz, Standardisierung und Berichtspflichten. Selbstverständlich erwarten auch wir von den Durchführungsstellen Transparenz über die Kosten einschliesslich der IT-Kosten. Ein gutes Beispiel dafür, dass das geht, sind die Pensionskassen. Dort sind die Verwaltungskosten ja auch einfach vergleichbar und es gibt auch entsprechende Benchmarks und Berichte.
Wenn die Projekte teurer werden, werden die Kosten am Schluss einfach auf die Versicherten abgewälzt, die sich nicht dagegen wehren können. Das BSV steht deshalb in der Verantwortung, diese Informationen einzuholen und zu publizieren. Eine gesetzliche Regelung, welche die Verantwortung an zusätzliche Gremien weiterdelegiert, ist nicht opportun. Das Gleiche gilt unter Betonung der Autonomie der Durchführungsstellen auch für Letztere. Verantwortlichkeiten müssen wahrgenommen werden und dürfen nicht einfach gesetzlich weiterdelegiert werden.
Ich bitte Sie, meinen Minderheiten zu folgen.
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionUrheber(-in)
- Ständig
- SpezialSGK-N Subkommission Finanzierung Palliative Pflege(SGK-N SUBKO 24.454)Schweiz
- Mitgliedsince 24.06.2025
- StändigSchweiz
- Mitgliedsince 15.12.2023
- Stellvertreter/in04.12.2023 – 14.12.2023
- Stellvertreter/in02.12.2019 – 03.12.2023
- Stellvertreter/in10.12.2015 – 01.12.2019
- SpezialKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit-NR Prämienentlastung und Kostenbremse(SGK-N 21.063/21.067)Schweiz
- Präsident/insince 04.12.2023
- Präsident/in07.02.2022 – 22.11.2023
- SpezialKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit-NR Monismus(SGK-N Subko-N Monismus)Schweiz
- Mitglied04.12.2023 – 18.01.2024
- Mitglied02.12.2019 – 03.12.2023
- Mitglied30.05.2016 – 01.12.2019
Images(1)
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
Data: OpenParlData · CC BY 4.0