Markenschutzgesetz. Änderung sowie Swissness-Vorlage
(09.086)- AbstimmungSpeechSchweiz
1. Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben
1. Loi fédérale sur la protection des marques et des indications de provenance
[VS]
Abstimmung - Vote
[NAM]
Für Annahme des Entwurfes ... 135 Stimmen
Dagegen ... 47 Stimmen
[VS]
- Redetext
- Redetext
- RedetextChrista Markwalder(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Der Ständerat ist unserer Haltung bei der Swissness-Vorlage weitgehend gefolgt. Verblieben ist nur noch eine Differenz in Artikel 48a Buchstabe d, der Naturprodukte betrifft. Die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates hat heute Morgen diese letzte Differenz ausgeräumt und ist dem Ständerat gefolgt.
Worum geht es? Der Bundesrat hatte uns vorgeschlagen, dass für andere aus Tieren gewonnene Erzeugnisse der "Ort der Aufzucht der Tiere" massgeblich sei. Der Ständerat hat diese Formulierung dadurch ersetzt, dass er beschlossen hat, massgeblich sei der "Ort der Haltung der Tiere". Dies betrifft nicht das Fleisch, weil das Fleisch separat in Buchstabe c geregelt ist; es betrifft vielmehr, wie auch schon mein Kollege Sommaruga ausgeführt hat, namentlich Milch und Eier. Nach Auffassung unserer Kommission sollten wir auch hier dem Ständerat folgen, selbst wenn sein Beschluss unter dem Strich zu einem etwas schwächeren Schutz führt. Wir sind aber der Überzeugung, dass die Swissness-Vorlage dennoch ein kohärentes Gesetzgebungsprojekt bleibt.
Ich bitte Sie deshalb, Ihrer Kommission zu folgen und die letzte Differenz zum Ständerat auszuräumen.
- RedetextCarlo Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Nous traitons ce matin la dernière divergence du projet qui avait commencé son parcours parlementaire avec des positions extrêmement tranchées et d'importants débats. Aujourd'hui, les deux aspects les plus importants du projet Swissness sont tranchés: les produits naturels transformés, à savoir les produits alimentaires, devront contenir 80 pour cent du poids de leurs ingrédients qui est de provenance suisse, pour autant que ces ingrédients se trouvent en suffisance en Suisse. Les produits industriels devront contenir une part de 60 pour cent au minimum du prix de revient réalisé en Suisse, y compris les coûts de recherche et de certification.
Il reste à savoir - et c'est la question de ce matin, qui est, dans l'économie de la loi, un point relativement secondaire - quand les produits issus d'animaux autres que la viande comme les oeufs, le lait ou la laine, peuvent être qualifiés de produits suisses ou non. Notre conseil exigeait que pour qualifier ces produits de suisses, il fallait que les animaux soient élevés en Suisse. Le Conseil des Etats estime quant à lui qu'il suffisait que l'animal soit détenu en Suisse. Cette petite différence faisait que les oeufs pondus en Suisse par des poules importées pouvaient ou non être qualifiés de suisses, selon la version adoptée.
Ce matin, dans un grand esprit de conciliation, la Commission des affaires juridiques a estimé qu'il était temps d'éliminer la divergence et, à l'unanimité, elle s'est ralliée au Conseil des Etats, ce qui équivaut à s'en tenir au droit actuel et à renoncer à l'exigence supplémentaire qui figurait dans le projet initial du Conseil fédéral.
Je vous invite donc à suivre notre commission.
- Redetext
- Redetext
- RedetextHans Hess(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Um zu beweisen, dass keine taktischen und keine politischen Überlegungen dahinterstehen: Das Votum der Frau Bundesrätin hat mich überzeugt, und ich ziehe meinen Antrag zurück, wiewohl ich eigentlich mit meinem Antrag den ursprünglichen Antrag des Bundesrates übernommen habe.
- RedetextSimonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Der Antrag Hess Hans möchte, wie es auch der Bundesrat vorgeschlagen hatte, dass die beiden Gesetzesvorlagen unabhängig voneinander in Kraft gesetzt werden können. Ich muss Ihnen aber schon sagen: Für den Bundesrat war es immer klar, dass man diese beiden Gesetze zusammen in Kraft setzen muss. Warum? Weil eben im Wappenschutzgesetz, wie jetzt auch die Kommissionspräsidentin ausgeführt hat, Verweise auf das Markenschutzgesetz gemacht werden. Wir können doch nicht ein Gesetz in Kraft setzen, ohne dass auch das andere Gesetz, auf das Bezug genommen wird, in Kraft gesetzt wird.
Falls es Absichten gibt, das Markenschutzgesetz zu versenken und nur das Wappenschutzgesetz in Kraft setzen zu lassen, muss ich Ihnen sagen: Der Bundesrat wird das nicht tun und auch nicht tun können, weil es einfach keinen Sinn macht. Von daher ist die Frage der Einheit der Materie ebenfalls beantwortet. Es gibt einen direkten Zusammenhang zwischen diesen beiden Gesetzesentwürfen.
Was ist der wesentliche Inhalt des Wappenschutzgesetzes, was ist das Neue? Das Neue beim Wappenschutzgesetz ist, dass Sie das Schweizerkreuz dann eben auf allen Produkten verwenden können. Das ist eine gute Sache. Aber Sie müssen doch vorher bestimmen, nach welchen Kriterien das gemacht werden kann, und diese Kriterien haben Sie jetzt eben im Markenschutzgesetz festgelegt.
Ich weiss, es stehen politische und taktische Überlegungen dahinter. Es steht Ihnen frei, solche Überlegungen anzustellen. Aber ich finde, es gibt hier eine materielle Kohärenz. Wenn Sie das Markenschutzgesetz zu Ende beraten haben - es gibt noch diese kleine Differenz -, bitte ich Sie, dafür zu sorgen, dass im Wappenschutzgesetz neu die Möglichkeit besteht, das Schweizerkreuz breiter anzuwenden. Ich begrüsse das, es ist für die Wirtschaft wichtig, und es war immer Sinn und Zweck dieser Vorlage. Schauen Sie dann aber bitte auch dafür, dass die Kriterien geregelt sind.
Falls Sie meinen, es gehe schneller, wenn Sie jetzt das Markenschutzgesetz versenken und dann nur das Wappenschutzgesetz in Kraft treten lassen, muss ich Ihnen sagen, dass das nicht stimmt. Ich sage es in aller Deutlichkeit: Dann muss der Bundesrat halt im Wappenschutzgesetz die ganzen Kriterien regeln, und dann machen Sie die Übung einfach noch einmal.
Ich bitte Sie, den Antrag Hess Hans abzulehnen.
- RedetextFilippo Lombardi(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Il presidente (Lombardi Filippo, presidente): Vorrei precisare la situazione: nel disegno 1 abbiamo ancora una divergenza con il Consiglio nazionale. In der Vorlage 1 haben wir noch eine Differenz zum Nationalrat, das heisst, die Vorlage geht an den Nationalrat zurück. Bei der Vorlage 2 verhält es sich wie folgt: Wenn wir der Kommission folgten, hätten wir keine Differenz, aber wir würden im Sinne der Kommission die Vorlage 1 abwarten, um beide Vorlagen gleichzeitig in die Schlussabstimmung zu bringen. Sollte der Antrag Hess Hans obsiegen, hätten wir auch in der zweiten Vorlage eine Differenz zum Nationalrat. Dann würden ohnehin beide Vorlagen an den Nationalrat zurückgehen.
- RedetextAnne Seydoux-Christe(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
A la suite d'une remarque faite par Monsieur Hans Hess, je reprécise que notre Commission des affaires juridiques a traité la question du réexamen le 11 février 2013, c'est-à-dire après les débats sur l'objet. Elle devait se prononcer sur cette question pour que la Commission des affaires juridiques du Conseil national puisse entrer en matière.
- RedetextThomas Minder(Parteilos)Schweiz
Ich bitte Sie, den Antrag Hess Hans abzulehnen.
Hinter diesem Antrag steckt zumindest die Absicht, das Markenschutzgesetz begraben zu können oder, mit anderen Worten, das Wappenschutzgesetz in der Schlussabstimmung alleine durchzuwinken. Wir dürfen die beiden Vorlagen nicht trennen, und wir dürfen auch deren Inkraftsetzung zeitlich nicht trennen. Sie sind miteinander verknüpft. Kollege [PAGE 442] Hess, in diversen Artikeln des Wappenschutzgesetzes wird klar auf das Markenschutzgesetz verwiesen, insbesondere in Artikel 13. Auch bei der Definition, wann überhaupt das Schweizerkreuz bzw. das Schweizer Wappen oder die Schweizerfahne verwendet werden darf - also der Pièce de Résistance, den Artikeln 47 bis 50 des Markenschutzgesetzes -, nimmt das Wappenschutzgesetz Bezug darauf. Wenn es also mit anderen Worten kein Markenschutzgesetz und nur ein Wappenschutzgesetz geben sollte, bedeutet dies die Erhaltung des Status quo, und dies bewirkt einen fortgesetzten Wildwuchs bei Waren und Dienstleistungen. Das ist jedoch wahrlich nicht die Grundidee dieser Revision, die dieser Rat bzw. dieses Parlament verfolgt.
Es gibt Kräfte im Nationalrat und im Ständerat, die das Markenschutzgesetz in der Schlussabstimmung begraben wollen. Ich gehöre nicht dazu. Kollege Hess, es stimmt: Das Markenschutzgesetz ist keine Meisterleistung, es verdient keine Goldmedaille. Aber zumindest verdient die Vorlage eine Bronzemedaille. Ich möchte sie in der Schlussabstimmung durchwinken, dies auch als Signal. Denn wie wollen wir, wenn wir in der Schweiz die Swissness nicht regeln, in Handelsbeziehungen, Freihandelsabkommen und internationalen Abkommen, wie aktuell mit China und Russland, die geografische Herkunft regeln, wenn wir nicht einmal fähig sind, dies in der Schweiz zu tun? Dies wäre deshalb das falsche Signal.
Ich bin auch nicht glücklich mit der Vorlage, aber ich gebe dieser Vorlage, was das Markenschutzgesetz betrifft, zumindest eine Bronzemedaille. Ich möchte Sie bitten, hier keine Trennung vorzunehmen; die beiden Vorlagen sind miteinander verknüpft. Ich sehe die Verletzung der Einheit der Materie bei diesem Thema nicht.
Ich bitte Sie, den Antrag Hess Hans abzulehnen.
- RedetextHans Hess(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Ich habe mich gewundert, als ich das Protokoll der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 5. März 2013 zu Artikel 37 gelesen habe. Dort wird ausgeführt, dass sich die Kommission für Rechtsfragen unseres Rates für ein Rückkommen auf die Bestimmungen zum Inkrafttreten des Wappenschutzgesetzes ausgesprochen habe, sodass nichts im Wege stehe, dass die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates diese Koordinationsbestimmung übernehmen und dem Rat auch vorschlagen sollte. Wenn ich nun unsere Fahne zu Artikel 37 anschaue, so finde ich keinen Hinweis, dass sich unsere Kommission mit diesem Vorschlag befasst hat.
Die Frau Berichterstatterin hat darauf hingewiesen, dass der Nationalrat mit 99 zu 88 Stimmen den Antrag der Kommission des Nationalrates genehmigt hat, im Wesentlichen nur mit der Begründung, dass mit der Koppelung verhindert werden soll, dass das Wappenschutzgesetz alleine - das heisst im Falle eines Scheiterns der Revision des Markenschutzgesetzes - in Kraft tritt. Ich bin der Meinung, dass das eigentlich komplett falsch ist und dass das Gegenteil richtig ist: Das Wappenschutzgesetz ist unbestritten und kann, wenn das Markenschutzgesetz in der Schlussabstimmung scheitern sollte, vollständig unabhängig in Kraft treten. Hier verknüpft der Nationalrat zwei Vorlagen, die unabhängig voneinander zwei verschiedene Rechtsgebiete regeln. Mit dieser Koppelung verstösst der Nationalrat gegen den Grundsatz der Einheit der Materie, welcher auch hier gelten müsste.
Ich bitte Sie, meinem Einzelantrag hier zuzustimmen. Wir machen nichts Falsches. Der Bundesrat kann ja dann immer noch sagen, wann das Markenschutzgesetz und wann das Wappenschutzgesetz in Kraft treten soll.
Ich bitte Sie daher, meinen Antrag zu unterstützen.
- RedetextAnne Seydoux-Christe(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Cette proposition Hess Hans a déjà fait l'objet d'une proposition Lehmann au Conseil national et elle est fondée sur un texte d'Economiesuisse. Elle a été rejetée par 99 voix contre 88. Notre commission vous invite à rejeter la proposition Hess Hans et à adhérer à la décision du Conseil national.
Les motifs sont les suivants: le 11 mars dernier, le Conseil national est revenu sur la question de l'entrée en vigueur de la modification de la loi sur la protection des armoiries après que les commissions des deux conseils eurent proposé conjointement un réexamen de l'article 37 alinéa 2 de la loi précitée. Le Conseil national a décidé de le modifier, par 99 voix contre 88. Nous vous proposons, et c'était sans opposition quand on l'a décidé au moment du réexamen, d'adhérer à la décision du Conseil national et de lier l'entrée en vigueur de la modification de la loi sur la protection des marques à celle de la loi sur la protection des armoiries.
Le but de la disposition inscrite à l'article 37 alinéa 2 est de garantir que la modification de la loi sur la protection des armoiries (projet 2) n'entrera en vigueur que si la révision de la loi sur la protection des marques (projet 1) est adoptée. Si cette dernière est rejetée, la modification de la loi sur la protection des armoiries sera caduque.
Un aspect politique est apparu en commission. L'argument que les deux projets étaient inexorablement liés a été formulé. Avec la modification de la loi sur la protection des marques, on définit avec davantage de clarté et de précision jusqu'à quel point un produit doit être suisse pour qu'il puisse prétendre à cette provenance. La modification de la loi sur la protection des armoiries prévoit que le drapeau suisse et la croix suisse puissent dorénavant être utilisés par toute personne remplissant les conditions d'utilisation de la désignation "Suisse", condition précisément réglée par la révision de la loi sur la protection des marques. Cela vaut désormais non seulement pour des services, comme c'est le cas selon le droit en vigueur, mais également pour des produits. On voit bien ici la manoeuvre de ceux qui aimeraient bien pouvoir mettre la croix suisse sur leurs produits alors que ce n'est pas autorisé à l'heure actuelle, mais qui souhaiteraient ne pas remplir les conditions posées par la loi sur la protection des marques.
L'aspect formel se présente de la façon suivante. Si l'un des deux projets entrait en vigueur sans l'autre, il y aurait un problème de cohérence entre les deux textes. La loi sur la protection des armoiries contient des renvois à des dispositions de la loi sur la protection des marques qui sont introduites seulement dans la révision en cours. Le Conseil fédéral n'a pas prévu le cas d'une entrée en vigueur d'un seul des deux textes. Si l'article 37 alinéa 2 de la loi sur la protection des armoiries n'est pas modifié dans le sens de la décision du Conseil national, il sera nécessaire d'adapter certaines dispositions de la loi sur la protection des armoiries pour que l'on puisse la faire entrer en vigueur avec ou sans la révision de la loi sur la protection des marques. Donc, cela pose un problème.
- Redetext
- RedetextAnne Seydoux-Christe(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Cette disposition transitoire a été introduite sur proposition de notre collègue Monsieur Raphaël Comte qui se souciait du sort de l'absinthe, grand produit neuchâtelois. Elle a été biffée, par 186 voix contre 2, au Conseil national, donc sans appel. En effet, le cas de l'absinthe IGP est couvert par les exceptions prévues à l'article 48b. L'alcool spécifique est majoritairement produit à l'étranger, mais les herbes proviennent du Val-de-Travers. En biffant cette disposition, il s'agit d'éviter de multiplier les exceptions au principe qu'une IGP doit satisfaire aux exigences générales révisées dans le cadre de ce projet Swissness.
- Redetext
- RedetextAnne Seydoux-Christe(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Cette modification fait suite à une demande de la Commission de rédaction de langue allemande qui a constaté qu'un passage relatif aux services avait disparu dans le texte. Il faut donc le réintégrer.
- Redetext
- RedetextSimonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Dies ist jetzt noch das letzte verbleibende Kernstück dieser Vorlage. Es ist kein Detail, sondern es ist ein Kernstück. Nachdem Sie in Bezug auf die Lebensmittel eine klare Regelung für eine starke Marke Schweiz getroffen haben, geht es jetzt hier um die Industrieprodukte.
Diese Frage, ob 50 Prozent oder 60 Prozent, dürfen Sie nicht isoliert anschauen. 50 oder 60 Prozent sind nicht einfach Zahlen, sondern Sie müssen das im Rahmen eines Gesamtpakets anschauen. Ich möchte dazu noch einmal Folgendes in Erinnerung rufen: Wenn man jetzt von den 50 Prozent gemäss dieser St. Galler Praxis spricht und wenn Ihnen gleichzeitig der Bundesrat, der Nationalrat und die grosse Mehrheit Ihrer Kommission hier vorschlagen, diese Regelung mit 60 Prozent zu übernehmen, dann muss man das als Gesamtpaket anschauen. Indem man gesagt hat, dass man z. B. die Forschungs- und Entwicklungskosten hinzunimmt, hat man die Basis der anrechenbaren Kosten ausgeweitet. Man hat dort, wo es sinnvoll ist, Ausnahmen vorgesehen, wenn z. B. die entsprechenden Rohstoffe nicht vorhanden sind. Es sind eben nicht nur einfach 50 Prozent heute und 60 Prozent neu, sondern Sie haben mit diesen 60 Prozent ein Paket geschnürt, das die heutige Realität besser abbildet.
Wenn Sie jetzt 50 Prozent beschliessen, aber alle Ausnahmen hinzunehmen und die anrechenbaren Kosten ausweiten, dann gehen Sie, das wurde mehrfach gesagt, massiv hinter das heutige Niveau zurück. Da muss ich daran erinnern, dass Sie diese Vorlage gewünscht haben, weil Sie eine Stärkung der Marke Schweiz und nicht eine Abschwächung der Marke Schweiz gewünscht haben.
Der Nationalrat hat der Lösung des Bundesrates letztes Mal mit 124 zu 67 Stimmen deutlich zugestimmt. Auch im Nationalrat wurden alle möglichen Varianten vorgestellt - 50 Prozent, 60 Prozent, 55 Prozent. Der Nationalrat hat sich, Sie haben das Resultat gehört, doch sehr deutlich für diese klare Regelung zugunsten einer starken Marke Schweiz ausgesprochen.
Ich möchte noch kurz auf die Uhrenfrage zurückkommen, weil ja die Uhrenindustrie hier sicher eine wichtige Rolle spielt. Ich muss aber schon betonen, dass es noch andere Industriezweige in diesem Land gibt, nicht nur die Uhren. Da muss ich leider die Aussage von Herrn Ständerat Janiak korrigieren: Wenn Sie bei 50 Prozent bei den Uhren bleiben, dann ist es nicht so, dass das auch eine Verschärfung ist. Es ist eben so, dass heute die "Swiss made"-Verordnung für Uhren nur die Uhrwerke regelt und dafür im Minimum 50 Prozent vorschreibt. Die St. Galler Praxis mit 50 Prozent als generelles Minimum gilt aber für alle Produkte und auch für die Uhren insgesamt.
Noch eine Bemerkung zu den KMU: Die KMU wurden jetzt hier genannt. Es wurde zweimal eine Studie des BFS aus dem Jahr 2004 erwähnt. Ich freue mich natürlich, dass ich Ihnen jetzt aus einer Studie des BFS, erstellt zusammen mit Economiesuisse, aus dem Jahr 2010 neuere Zahlen präsentieren kann. Zwischen 2004 und 2010 hat sich eben einiges getan, auch bei den KMU. Wenn Sie diese Studie lesen, sehen Sie, dass sich bei den KMU die Forschungs- und Entwicklungsausgaben zwischen 2004 und 2008 um 54 Prozent erhöht haben. Das ist ein Wachstum von durchschnittlich 11 Prozent pro Jahr. Heute zu sagen, die KMU würden von dieser Möglichkeit, diese Kosten zusätzlich auch anzurechnen, nicht profitieren, ist damit nachweislich widerlegt.
Ich nenne Ihnen noch eine andere Studie, die bei Ihnen sicher auch auf grosses Vertrauen stösst, nämlich eine Umfrage des Schweizerischen Gewerbeverbandes von September 2012. Man hat die KMU gefragt, welches die Auswirkungen wären, wenn diese Swissness-Vorlage gemäss dem Entwurf des Bundesrates angenommen würde, also mit diesen 60 Prozent. 72 Prozent der KMU haben geantwortet, dass diese Regelungen für sie positive Auswirkungen hätten oder nichts ändern würden. Es ist eine Vorlage für die KMU und nicht gegen die KMU. Ich hoffe, dass Sie da diese Zahlen, die Sie wahrscheinlich von irgendwo erhalten haben, doch auch im Lichte der heutigen Situation anschauen. Es ist eine Vorlage, die auch die Interessen der KMU stärkt. Auch Sie wollen eine starke Marke Schweiz. Verschiedene von Ihnen haben betont, wie wichtig die KMU sind. Aber eben, eine starke Wirtschaft braucht auch eine starke Marke.
Noch etwas zu Ihrem letzten Entscheid: Der Ständerat hat ja letztes Mal mit 24 zu 18 Stimmen entschieden, bei 50 Prozent zu bleiben. Allerdings haben Sie damals bei Ihrem Entscheid wenigstens auf eine Ausnahme verzichtet und konsequenterweise gesagt: Wenn man schon das Ganze bei 50 Prozent belässt, dann sollen nicht die anrechenbaren Kosten ausgeweitet und zusätzliche Ausnahmen gemacht werden. Da haben Sie wenigstens darauf verzichtet. Was Ihnen heute vorliegt, ist nicht einmal mehr das. Sie würden also noch hinter Ihren damaligen Entscheid zurückgehen, indem Sie alle Ausnahmen zulassen, indem Sie alle anrechenbaren Kosten jetzt im Gesetzesentwurf belassen und trotzdem bei 50 Prozent bleiben. Ich kann mir vorstellen, dass Sie auf diese Art und Weise wirklich das Umgekehrte von dem machen, was Sie mit dieser Vorlage wollten, nämlich die Marke Schweiz stärken.
Ich bitte Sie, sich dem Nationalrat anzuschliessen und den Entwurf des Bundesrates in diesem absolut zentralen Punkt zu unterstützen, um mit dieser Vorlage - deren Behandlung jetzt doch schon eine Zeit dauert; 2009 wurde die Botschaft verabschiedet - nach vier Jahren eine Regelung zu haben, die unserem Land dient.
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