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Frage vom 30. September 2026

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Liechtenstein30. September 2026

Gemäss Art. 48 des Personenfreizügigkeitsgesetzes besteht für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von in Liechtenstein wohnhaften Personen die Möglichkeit, eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Voraussetzung ist unter anderem die Leistung einer finanziellen Sicherheit in erheblicher Höhe (von mindestens CHF 84‘000 beziehungsweise maximal CHF 156‘000). In der Praxis kann dies insbesondere für junge Erwachsene und Personen mit durchschnittlichem Einkommen eine hohe Hürde darstellen.

Davon betroffen sind auch langjährige Partnerschaften, bei denen die ausländische Partnerin oder der ausländische Partner bereits seit mehreren Jahren in Liechtenstein erwerbstätig ist sowie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichtet. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die bestehenden Regelungen den heutigen gesellschaftlichen Realitäten grenzüberschreitender Lebensgemeinschaften ausreichend Rechnung tragen und ob sie unbeabsichtigte Auswirkungen auf die persönliche Lebensgestaltung junger Menschen haben.

  1. Wie viele Gesuche um Aufenthaltsbewilligungen für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nach Art. 48 PFZG wurden in den vergangenen fünf Jahren eingereicht, bewilligt und abgelehnt?

  2. Liegen der Regierung Erkenntnisse vor, wonach die bestehenden finanziellen Voraussetzungen für Aufenthaltsbewilligungen von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern dazu führen, dass auf eine Gesuchstellung verzichtet wird oder alternative Lebensformen gewählt werden müssen?

  3. Ist sich die Regierung bewusst, dass die geltenden Bestimmungen insbesondere für junge Erwachsene und Personen mit durchschnittlichem Einkommen eine erhebliche Hürde darstellen können und welche Rückmeldungen haben die zuständigen Behörden hierzu in den vergangenen Jahren erhalten?

  4. Sieht die Regierung bei Personen, die seit mehreren Jahren in Liechtenstein erwerbstätig sind und hier Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge leisten, Möglichkeiten für erleichterte oder differenzierte Regelungen im Rahmen von Konkubinatsbeziehungen?

  5. Wo sieht die Regierung konkret Spielraum für Anpassungen der geltenden Bestimmungen, um langjährige und stabile Konkubinatsbeziehungen zu erleichtern, ohne die ursprünglichen Zielsetzungen der heutigen Regelung zu beeinträchtigen?

Data: OpenParlData · CC BY 4.0