Antwort vom 12. Juni 2026
zu Frage 1:
Liechtenstein partizipiert gestützt auf den Zollvertrag am schweizerischen System der wirtschaftlichen Landesversorgung und damit insbesondere an den dort vorgehaltenen Pflichtlagern. Die Versorgung in Mangellagen erfolgt primär über diese Integration.
zu Frage 2:
Die Sicherstellung der Wirtschaftlichen Landesversorgung bildet ein Kernelement des Zollvertrags. Verschiedene Versorgungskrisen – namentlich der Zweite Weltkrieg, die Ölkrise 1973 sowie die Covid-19 Pandemie – haben die Belastbarkeit dieses Vertrages und der darauf aufbauenden Kooperationsmechanismen bestätigt.
zu Frage 3:
Das Land Liechtenstein hat zur Sicherung der Wirtschaftlichen Landesversorgung ausserhalb des Zollvertrags und den Vereinbarungen betreffend Gasreserven keine weiteren vertraglichen Regelungen getroffen. Es bestehen keine eigenständigen staatlichen Regelungen zur Pflichtlagerhaltung von Lebensmitteln. Eine spezifische Verpflichtung für in Liechtenstein ansässige Lebensmittelbetriebe zur Haltung von Notvorräten für die inländische Bevölkerung ist derzeit nicht vorgesehen.
zu Frage 4:
Aktuell sind keine Investitionen in landeseigene Lagerkapazitäten geplant. Eine Lagerhaltung wird jedoch geprüft in Bezug auf gewisse Güter für Not- und Krisensituationen zur Stärkung der Krisenresilienz des Landes (z.B. Dieselgeneratoren, medizinisches Material, Zelte, Wasseraufbereitungsanlagen). Dadurch kann die Resilienz des Landes gegenüber Naturkatastrophen und akuten Krisen gestärkt werden.
zu Frage 5:
Die Gras- und Getreidetrocknungsanlage in Schaan wurde vom damaligen Liechtensteiner Bauernverband auf privatrechtlicher Basis initiiert und realisiert. Das Potential der Getreidesammelstelle und allfällige finanzielle Beiträge des Landes gilt es zu gegebener Zeit zu prüfen.