Gerhard Pfister · M-E
Sie erkennen es an der Geschäftsnummer: Die Vorlage hat eine längere Vorgeschichte. Sie erkennen es auch an der Kategorie IV: Die SPK Ihres Rates ist sich einig, es gibt keine Minderheitsanträge.
Worum es geht: Die Initiative verlangt eine Anpassung des Bundespersonalrechts, sodass Topkader der Bundesverwaltung und bundesnaher Unternehmen - vergleichbar mit Mitgliedern von Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten in der Privatwirtschaft - keine Abgangsentschädigungen erhalten sollen.
Die SPK-S gab der parlamentarischen Initiative am 9. April 2024 keine Folge. Der Ständerat hingegen gab ihr am 6. Juni 2024 entgegen dem Antrag der Kommission Folge. Die SPK Ihres Rates stimmte am 14. November 2024 zu.
Damit konnte die SPK-S anschliessend eine Vorlage ausarbeiten. Der Bundesrat nahm zum Entwurf am 15. April 2026 ablehnend Stellung. Der Ständerat stimmte trotzdem dann am 18. Juni 2026 der Vorlage zu, gemäss Entwurf der Kommission. Ihre Kommission beriet die Vorlage und stimmte ihr ebenfalls gemäss Entwurf zu.
Wir sind gestern mit den Geschäften etwas in Verzug geraten. Deshalb erlaube ich mir, nur noch kurz die wichtigsten Argumente für diese Vorlage zu erwähnen:
1. Auslöser für die parlamentarische Initiative waren die wiederholt sehr hohen Beträge der Abgangsentschädigungen.
2. Es geht hier um sehr hohe Kaderpositionen. Wer eine solche Position hat, dürfte auf dem Arbeitsmarkt wenig Schwierigkeiten haben, eine neue gute Stelle zu finden. Es braucht also nach Meinung der Kommission keine individuelle Risikoprämie für diese Kader.
3. Wir sollten es den Mitgliedern des Bundesrates und den Topkadern nicht zu einfach machen, auf die vereinfachte Kündigung zurückzugreifen. Kündigungen sollten zurückhaltend ausgesprochen werden. Bis zur Kündigung gehört es zur Führungsverantwortung und -fähigkeit von Mitgliedern des Bundesrates, Verbesserungen einzufordern oder andere Lösungen zu finden.
4. Es ist für die Kommission nicht einzusehen, warum für derart gut bezahlte Topkader mit einer grosszügigen Pensionskasse nicht die gleichen Regeln gelten sollen wie in der schweizerischen Arbeitswelt und -realität. Im OR werden Abgangsentschädigungen verboten, in der Bundesverwaltung und bei den Bundesbetrieben aber gestattet. Bereits heute verzichten viele Bundesbetriebe darauf, und sie stehen alle noch da, funktionstüchtig und arbeitsam, fleissig und kompetent, zur vollen Zufriedenheit ihrer Vorgesetzten.
Ihre Kommission trat ohne Gegenantrag auf den Bundesbeschluss ein. In der Detailberatung gab es keine Änderungsanträge, und man stimmte dem Beschluss des Ständerates zu.
In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission mit 21 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen der Vorlage zu. Ich bitte Sie, der Vorlage zuzustimmen.