Gerhard Pfister · M-E
Diese Motion hat einerseits Repression, andererseits aber auch Prävention, Schulung und Schutz - vor allem der Betroffenen - zum Ziel. Wir haben in der Kommission die Frage der Schulung ausführlich diskutiert. Sie ist ein wichtiges Element. Deshalb hat die Mehrheit der Kommission auch gesagt, sie müsse drinbleiben. Schulung bedeutet, dass man potenzielle Opfer schützt und ihnen mitteilt, welche Möglichkeiten und Rechte sie hier in der Schweiz haben. Die Motion ist einerseits also sicher restriktiv, sie bedeutet andererseits aber auch eine Stärkung möglicher gefährdeter Opfer und damit der Frauen.
Wenn der Ständerat kohärent zu seinem Entscheid zu dieser Motion ist, dann müsste er der Motion Jaccoud, die wir angenommen haben, ebenfalls zustimmen. Die Motion Jaccoud unterscheidet sich von dieser Motion darin, dass sie sich an Frauen richtet, deren Aufenthaltsstatus nicht geregelt ist. Die Motion Z'graggen bezieht sich nur auf Personen, die einen geregelten Aufenthaltsstatus haben, die sich entweder im Asylprozess oder im Einbürgerungsprozess befinden oder andere Aufenthaltsrechte haben. Insofern ist sie eine Ergänzung. Auch diese Motion geht in die Richtung der Stärkung der Frauen.