Skip to main content

Gerhard Pfister · M-E

deRedetext
Schweiz22.09.2026

Diese Motion wurde am 10. März dieses Jahres im Ständerat angenommen, ohne dass ein anderslautender Antrag gestellt worden wäre. Der Bundesrat hat damals und wird hoffentlich auch heute die Annahme der Motion beantragen. Ihre Kommission hat sie an der Sitzung vom 13. und 14. August beraten. Die Motion will, dass die Ablehnung häuslicher Gewalt und der Schutz von Frauen und Kindern als verbindliche Integrationskriterien ab dem ersten Aufenthaltstag festgelegt werden. Zudem sind ab der Ankunft in der Schweiz obligatorische Schulungen gegen häusliche Gewalt, zu den Rechten der Betroffenen sowie zu den straf-, zivil- und ausländerrechtlichen Konsequenzen von Gewalt durchzuführen und verbindlich in allen Integrationsprogrammen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene zu verankern. Schliesslich soll der Bundesrat aufzeigen, welche Rechtsfolgen bei Verstössen gegen diese Integrationspflichten gelten und ob gesetzliche Anpassungen im Hinblick auf Asylstatus, Aufenthaltsrecht, Einbürgerung und Ausweisung erforderlich sind.

Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen die Annahme der Motion aus folgenden Gründen:

Erstens ist die Bekämpfung häuslicher Gewalt eine Priorität, die eine klare rechtliche Verankerung erfordert. Zwar gehören die Beachtung der öffentlichen Sicherheit sowie die Respektierung der Werte der Bundesverfassung bereits heute zu den Integrationskriterien. Indem wir die Ablehnung häuslicher Gewalt jedoch als spezifisches Kriterium explizit auf Gesetzesstufe festhalten, verleihen wir diesem Anliegen das notwendige Gewicht und schaffen eine eindeutige Grundlage für die Praxis.

Zweitens ist es zwar eine Selbstverständlichkeit, dass sich alle Personen, die in die Schweiz kommen, an unsere Rechtsordnung zu halten haben. Um dies aber sicherzustellen, müssen die geltenden Regeln und das hiesige Menschenbild von Beginn an unmissverständlich kommuniziert werden. Obligatorische Schulungen und Sensibilisierungsmassnahmen stellen sicher, dass jede Person über ihre Rechte und Pflichten sowie über die straf- und ausländerrechtlichen Konsequenzen von Gewalt informiert wird.

Drittens wird die Umsetzung dieser Massnahmen pragmatisch und ohne übermässigen bürokratischen Aufwand erfolgen können. Die Schulungen müssen keine komplexen Ausbildungsmodule sein. Sie können beispielsweise in Form von kurzen digitalen Modulen, Informationsflyern oder als integrierte Elemente in bestehenden Sprachkursen realisiert werden. Damit wird eine effektive Information gewährleistet, ohne die Kantone oder Gemeinden finanziell oder administrativ übermässig zu belasten. Aufgrund dieser Versicherung seitens des SEM lehnte die Kommission denn auch einen Antrag, auf die Verpflichtung zur Schulung zu verzichten, mit 14 zu 10 Stimmen ab.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen.

Transcript
parlament.ch
Institution
Schweiz

Data: OpenParlData · CC BY 4.0