Hasim Sancar
- Party
- Die Grünen
- Parliamentary group
- GRÜNE
- Parliament
- Grosser Rat (BE)
- Electoral district
- Bern
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 1960
- Occupation
- dipl. Sozialarbeiter HFS, Leiter Beratungsstelle Pro Infirmis Bern-Stadt
- Language
- German
- Address
- Bern
- Stadtrat (BE)
- Grünes Bündnis
- Wikidata
- Q61978146
- Source body
- BE
- Source updated
- 01.11.2026
- Record updated
- 16.10.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaGrosser RatAbstimmung / VoteBerner Wanderwege; Kantonsbeiträge 2025–2029 (Kreditgeschäft GR)Result: 137 Yes · 0 No · 2 Abst. · 2 Absent
- Nicht abgestimmtGrosser RatAbstimmung / VoteResult: 119 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatAbstimmung / VoteResult: 75 Yes · 74 No · 0 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatAbstimmung / VoteAmt für Umwelt und Energie: Bewilligung Staatsbeiträge an die öffentlichen regionalen Energieberatungsstellen des Kantons Bern 2024–2027 (Kreditgeschäft GR)Result: 133 Yes · 12 No · 4 Abst. · 4 Absent
- JaGrosser RatAbstimmung / VoteResult: 69 Yes · 75 No · 2 Abst. · 2 Absent
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No access badges issued.
- SpeechMachtmissbrauch durch Medien-Konzern: Kantonsangestellte schützenNo. 2023.RRGR.293Grosser RatHasim Sancar, Bern (GRÜNE), Fraktionssprecher. Es ist unbestritten, dass die Polizei eine schwierige Aufgabe hat und in einem sensiblen Bereich tätig ist. Wir wissen alle, dass die Polizei das Gewaltmonopol innehat. Ihre Arbeit muss daher kritisch beobachtet werden. Auch, wenn sie meist gute Arbeit leistet. Der Vorstoss hat zwei Aspekte, die uns beschäftigen: Formell ist es ungewöhnlich und befremdend, dass die Parlamentsmitglieder mit einem politischen Instrument, die vierte Säule, eine funktionierende Demokratie, nämlich die Medien, zweckfremd angreifen und die Exekutive beauftragen, diese zu disziplinieren.
Zum Inhalt: Mehrere Medienschaffende einer seriösen Zeitung beobachten die Festnahme einer Person auf offener Strasse und stellen fest, dass die Polizei bei dieser Festnahme nicht den Grundprinzipien entsprechend vorgegangen ist. Sie veröffentlichte daraufhin ihre Beobachtungen. Es gibt in diesem Fall eine Untersuchung und ein Urteil. Der Regierungsrat mag erleichtert sein, wie er in seiner Medienmitteilung vom 5.9.2021 schrieb, dass es neben der Verurteilung auch einen Freispruch gab.
Der Regierungsrat verpasst es, hier seine Bedenken zu äussern. In diesem langen Vorstoss und in der Antwort des Regierungsrates kommt das Wort Vorverurteilung mehrmals vor, nicht aber die Verurteilung eines Polizeibeamten. Damit wird die Realität verzerrt. Es entsteht ein unvollständiges ... (Der Präsident bittet den Redner, zum Schluss zu kommen. / Le président demande à l’orateur de conclure.) ... Gesamtbild.
Ich komme zum Schluss: Liebe Kolleginnen und Kollegen, die grüne Fraktion lehnt die Motion ab und beantragt deren Abschreibung, wenn sie angenommen wird. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
- SpeechGrosser RatHasim Sancar, Bern (GRÜNE), Fraktionssprecher. Diese Rede ist von unserer Kollegin Nora Soder, die wegen beruflicher Verpflichtungen früh gehen musste: Die Motionärinnen und Motionäre dieses Vorstosses möchten eine ähnliche oder gleiche Praxis wie aktuell bei den Sozialhilfebeziehenden, nämlich, dass z. B. neu auch EL-Beziehende mit einer Niederlassungsbewilligung konsequent überprüft werden, wenn diese einen bestimmten Betrag an staatlichen Leistungen überschreiten.
Gegen diese Praxis spricht, dass auch Personen mit einer Niederlassungsbewilligung betroffen wären, welche aufgrund der gesundheitlichen Situation eine Leistung der Invalidenversicherung (IV) beziehen, z. B. eine IV-Rente, eine Hilflosenentschädigung der IV oder IV-Taggeld. Zudem spricht gegen eine solche Praxis weiter, dass auch Personen betroffen wären, welche schlecht entlöhnt wurden, deshalb nur den AHV-Minimalbetrag einzahlen konnten und dadurch eine kleinere AHV-Rente respektive Pensionskassenrente erhalten.
Weiter wären Alleinerziehende oder Familien mit einer Niederlassungsbewilligung betroffen, welche nur in Teilzeit arbeiten konnten und dadurch einen geringeren Verdienst hatten, weshalb ihre AHV-Rente relativ klein ausfällt. Zusätzlich waren diese Personen auch nicht bei einer Pensionskasse angeschlossen, weil ihr Jahreseinkommen zu tief war. Solche Personen können ohne EL ihren Lebensunterhalt gar nicht bestreiten, obwohl sie jahrelang gearbeitet haben. Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass auch alle Geringverdienerinnen und Geringverdiener, welche nur das Minimum an AHV-Beiträgen einzahlen konnten und oftmals auch nicht einer Pensionskasse angeschlossen waren, davon betroffen wären.
Im Vorstosstext wird die Angst geäussert, dass der genannte Einzelfall Nachahmerinnen und Nachahmer finden könnte und dass dadurch Milliardenkosten im Sozialbereich drohen würden. Ich halte dem Art. 5 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) gegenüber. Dort steht nämlich, dass Angehörige von Staaten ohne Sozialversicherungsabkommen in der Schweiz nur dann Anspruch auf EL haben, wenn sie einerseits eine AHV-Rente, IV-Rente oder Hilflosenentschädigung der IV oder ununterbrochen während sechs Monaten ein Taggeld der IV beziehen und sich anderseits unmittelbar vor dem Zeitpunkt, ab dem sie EL beantragen, während mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz aufgehalten haben.
Für Angehörige von Staaten, die mit der Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen haben, gilt, dass sie ab fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz Anspruch auf eine ausserordentliche Rente der IV oder EL haben, jedoch höchstens in der Höhe des Mindestbeitrages der entsprechenden ordentlichen Vollrente. Nach Ablauf von zehn Jahren besteht Anspruch auf die vollen EL.
Die aktuellen Regelungen auf Bundesebene bewirken somit, dass nur sehr wenige Ausländerinnen und Ausländer überhaupt Anspruch auf EL haben und dass kaum in diesem befürchteten Mass Nachahmerinnen und Nachahmer vorhanden sind. Nebst all den genannten Gründen, warum es gut ist, dass die Praxis der EL nicht wie die der Sozialhilfeleistungen ist ... (Der Präsident bittet den Redner, zum Schluss zu kommen. / Le président demande à l’orateur de conclure.) Ich komme zum Schluss: Ich finde, es ist wichtig herauszustreichen, dass dieser Vorstoss auf kantonaler Ebene nicht umsetzbar ist und eigentlich zurückgezogen werden sollte, wenn man wirklich etwas sparen möchte. Und ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte, den Vorstoss abzulehnen.
- SpeechGrosser RatHasim Sancar, Bern (GRÜNE), Fraktionssprecher. In der Regel spricht man ja nicht zu Kreditgeschäften, aber ich finde, es sind doch 52 Mio. Franken, und ich habe ein paar kritische Bemerkungen dazu. Mit diesem Objektkredit möchte der Regierungsrat für die Beschaffung, Realisierung und Einführung eines NFFS im Kanton Bern 52 Mio. Franken investieren. In den Jahren 2024 bis 2028 möchte er damit ein IT-Projekt realisieren, das eine Lösung für alle aktuellen Klienten-Fallführungssysteme bei den Sozialdiensten, bei der KESB sowie bei der Arbeitsintegration – insgesamt bei 85 Organisationen – bringen soll.
Somit würden alle Sozialdienste, KESB-Organisationen und Arbeitsintegrationsprogramme im Kanton Bern das gleiche System haben. Dies würde bedeuten, dass die Statistik aller Dienste vergleichbar und die Auswertungen übergreifend sein würden. Der Kanton würde die Kosten übernehmen. Es tönt eigentlich gut und wäre gut, wenn es klappen würde, was der Regierungsrat hier vorhat. Inhaltlich habe ich nichts dagegen, ich würde es auch unterstützen.
Nun, Klienten-Fallführungssysteme im Sozialbereich sind kompliziert. Pro Person braucht es mehrere Rubriken von Personalien, Journale, Dokumente, Gesuche zum Budget und, und, und. Die Erfahrungen, die ich bis jetzt gemacht habe, sind ernüchternd. Während Jahren kämpft man mit einem neuen System, weil es kompliziert ist und die gewünschte Statistik trotzdem nicht fehlerfrei ist oder überhaupt nicht geliefert wird.
Deshalb bin ich nicht sicher, ob es wirklich das Ziel des Regierungsrates ist, dies zu erreichen, denn eben dieses Anliegen bedeutet einen enorm komplizierten Prozess, der so viele Institutionen betrifft, die doch unterschiedliche Erfahrungen haben. Das Programm ist schwerfällig, was es anfällig für Fehler macht. Wir haben ja gehört, dass die Finanzkontrolle auch ihre Bedenken hat. Die Kosten sind genug hoch: Es lohnt sich, die Frage zu stellen, ob wir dieses Risiko eingehen möchten.
Die Stadt Bern als grösste Gemeinde ist zwar nicht dabei, was das Anliegen vielleicht vereinfacht, was aber nicht bedeutet, dass es unbedingt günstiger wird. Zudem wissen wir ja, dass die Stadt Bern 2018 zusammen mit anderen Städten für 15 Mio. Franken das Citysoftnet-Programm lanciert hat, dafür Nachkredite geholt hat und immer noch mit Problemen kämpft. Wird es der Kanton besser machen?
Dies sind einige kritische Bemerkungen und auch die Bemerkungen der GPK lassen grüssen. Die grüne Fraktion wird diesem Kredit mit grossen Bedenken zustimmen. Es kann sein, dass es einige Enthaltungen gibt, und ich werde mich enthalten – nicht, weil ich dies verhindern möchte, sondern wegen den kritischen Bemerkungen, die ich gemacht habe. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
- SpeechGrosser RatHasim Sancar, Bern (GRÜNE), Fraktionssprecher. Die Motion möchte, dass Wasserquellen im Kanton Bern nicht an ausländische Investoren verkauft werden. Der Regierungsrat möchte die Motion annehmen und abschreiben. Der Motionär bestreitet die Abschreibung, und die grüne Fraktion bestreitet die Abschreibung ebenfalls.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Wasser ist ein Gemeingut, gehört allen, und seine Nutzung ist kommunal geregelt. Wir leben in einem Wasserschloss. Dennoch ist das Wasser auch in der Schweiz ein beschränktes Gut und gehört uns allen. Alle sollten gleichermassen Zugang zu Trinkwasser haben. Wir müssen Sorge zum Wasser tragen, damit es uns alle genügend und gut versorgt.
Leider wurde Wasser auch eine wichtige Quelle des Profits. Abgefüllt in Flaschen wird es in Lastwagen abtransportiert und verkauft. Das Interesse der Unternehmen am Wasser ist riesig, denn es ist die Quelle des Lebens und der Lebensmittel und daher auch gewinnversprechend.
Im Rahmen der Konzessionierung ist unter bestimmten Umständen ein Verkauf möglich. So bleiben die Wirtschafts- und die Gewerbefreiheit weitgehend erhalten, und da will der Regierungsrat nicht eingreifen.
Der Regierungsrat hilft also mit, dieses für den menschlichen Grundbedarf kostbare Gut zu ökonomisieren. Doch wie eingangs bereits betont: Wasser ist ein Gemeingut und darf nicht nach marktwirtschaftlichen Kriterien geregelt werden.
Die grüne Fraktion bestreitet die Abschreibung aller Ziffern und möchte, dass hier vertieft Abklärungen gemacht werden und die entsprechenden Anpassungen verhindern, dass Wasserquellen verkauft werden können. Danke für die Aufmerksamkeit.
- SpeechGrosser RatHasim Sancar, Bern (GRÜNE), Fraktionssprecher. Die grüne Fraktion unterstützt das Anliegen, dass die Lautsprecherdurchsagen in den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Zug, Postauto, Tram und Bus auf den vorhandenen Werbebildschirmen in Schrift angezeigt werden, damit gehörlose und hörbehinderte Menschen die Durchsagen im ÖV sehen können.
Wir haben zwei rechtliche, verbindliche und bedeutungsvolle Grundlagen, die uns zu einem hindernisfreien Zugang zum öffentlichen Verkehrsmittel verpflichten. Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) ist seit dem Jahr 2004 in Kraft getreten, und die UNO-Behindertenrechtskonvention hat die Schweiz im Jahr 2014 ratifiziert. Nächstes Jahr haben wir das 10- und das 20-jährige Jubiläum der Behindertenrechte.
Die Schweiz ist für ihre präzise Arbeitsweise berühmt und stolz darauf. Dennoch gelingt es nicht, einen hindernisfreien Zugang zum öffentlichen Verkehr zu schaffen. Ich verleugne nicht, dass im Behindertenbereich einiges am Laufen ist. Trotzdem ist die berechtigte Frage gestellt, ob wir das Anliegen genug ernstgenommen haben. Ich denke, dass wir heute an einem anderen Punkt sein sollten. Es braucht alle Anstrengungen, damit in den öffentlichen Verkehrsmitteln alle Lautsprecherdurchsagen auf diesen Werbebildschirmen in geschriebener Form angezeigt werden.
Der Regierungsrat macht es sich einfach, wenn er die Verantwortung und seine Einflussmöglichkeiten als zu beschränkt sieht und die Zuständigkeit auf die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs und deren Kunden-Informationssysteme verschiebt. Einerseits kann er das Thema beim nationalen Dachverband der Transportunternehmen, dem VÖV, deponieren, wie er in seiner Antwort schreibt. Anderseits kann er als Besitzer und zum Teil auch Besteller die Umsetzung der Anliegen von gehörlosen Menschen und Hörbehinderten verlangen.
Die grüne Fraktion unterstützt die Motion. Danke für die Aufmerksamkeit.
- MotionUrheber/-in
- InterpellationUrheber/in
- InterpellationMitvorstösserin/MitvorstösserWas plant der Regierungsrat zur Linderung der Energiearmut?No. 2022.RRGR.292
- InterpellationHauptvorstösserin/HauptvorstösserArbeit lohnt sich!No. 2016.RRGR.48
- InterpellationHauptvorstösserin/Hauptvorstösser
- committee
- committee
- committeeGrosser RatSource
- Mitglied01.06.2018 – 31.05.2022
- Mitglied01.06.2014 – 31.05.2018
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