Hasim Sancar · GRÜNE
Wir haben zwei rechtliche, verbindliche und bedeutungsvolle Grundlagen, die uns zu einem hindernisfreien Zugang zum öffentlichen Verkehrsmittel verpflichten. Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) ist seit dem Jahr 2004 in Kraft getreten, und die UNO-Behindertenrechtskonvention hat die Schweiz im Jahr 2014 ratifiziert. Nächstes Jahr haben wir das 10- und das 20-jährige Jubiläum der Behindertenrechte.
Die Schweiz ist für ihre präzise Arbeitsweise berühmt und stolz darauf. Dennoch gelingt es nicht, einen hindernisfreien Zugang zum öffentlichen Verkehr zu schaffen. Ich verleugne nicht, dass im Behindertenbereich einiges am Laufen ist. Trotzdem ist die berechtigte Frage gestellt, ob wir das Anliegen genug ernstgenommen haben. Ich denke, dass wir heute an einem anderen Punkt sein sollten. Es braucht alle Anstrengungen, damit in den öffentlichen Verkehrsmitteln alle Lautsprecherdurchsagen auf diesen Werbebildschirmen in geschriebener Form angezeigt werden.
Der Regierungsrat macht es sich einfach, wenn er die Verantwortung und seine Einflussmöglichkeiten als zu beschränkt sieht und die Zuständigkeit auf die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs und deren Kunden-Informationssysteme verschiebt. Einerseits kann er das Thema beim nationalen Dachverband der Transportunternehmen, dem VÖV, deponieren, wie er in seiner Antwort schreibt. Anderseits kann er als Besitzer und zum Teil auch Besteller die Umsetzung der Anliegen von gehörlosen Menschen und Hörbehinderten verlangen.
Die grüne Fraktion unterstützt die Motion. Danke für die Aufmerksamkeit.