Elvira Bader · CVP
Mit der Behandlung der Motion der UREK-NR "Massnahmen zur Regulierung der Bestände fischfressender Vögel und zur Entschädigung von Schäden an der Berufsfischerei" stehen wir hier eigentlich in der Differenzbereinigung. Unser Rat hat der Motion mit 118 zu 53 Stimmen zugestimmt. Der Ständerat hat eine abgeänderte Version verabschiedet. Unser Rat kann nun diese Version annehmen oder ablehnen; ändern können wir nichts mehr.
Der Ständerat hat in seiner Version die Frage der Entschädigung ganz gestrichen. Er will Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zur Regulierung und Prävention bieten und beantragt Folgendes: Der Bundesrat soll beauftragt werden, zur Verhinderung von Schäden an der Berufsfischerei durch Kormorane mit einer Revision der Jagdverordnung und der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate (WZVV) von internationaler und nationaler Bedeutung dafür zu sorgen, dass die Schonzeit der Kormorane auf die Zeit vom 1. März bis 31. August gekürzt wird, dass die Berufsfischer ihre Motorboote verwenden dürfen, um Kormorane an den ausgelegten Netzen mittels sogenannter Vergrämungsabschüsse abwehren zu können, und dass das zuständige Bundesamt den Auftrag erhält, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine "Vollzugshilfe Kormoran" auszuarbeiten, welche pro Gewässerregion insbesondere folgende Aspekte beinhaltet: Grundsätze zur Regulation der Brutkolonien des Kormorans im Bereich der Vogelreservate gemäss Artikel 9 Absatz 1 WZVV; Grundsätze zur Schadenprävention an den ausgelegten Netzen der Berufsfischer; Koordination der jeweiligen kantonalen Kormoranjagdplanungen; Schaffung kantonalrechtlicher Grundlagen für Vergrämungsabschüsse.
Ihre Kommission begrüsst diese Regulierung der Bestände der fischfressenden Vögel und empfiehlt Ihnen mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Version des Ständerates zuzustimmen.
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