Elvira Bader · CVP
Mit wenigen punktuellen Änderungen soll das Energiegesetz teilrevidiert werden. Damit werden mehrere Anliegen des Aktionsplans Energieeffizienz und zwei angenommene Motionen umgesetzt. Ziel der Neuerungen ist die Steigerung der Energieeffizienz, und im Fokus steht der Gebäudebereich, in dem ein grosses Energiesparpotenzial besteht.
Der Gebäudeenergieausweis, der sich im In- und Ausland teilweise bereits etabliert hat, gibt über die Gesamtenergieeffizienz und den Wärme- und Stromverbrauch sowie über die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes Auskunft. Indem er Transparenz herstellt und Vergleiche ermöglicht, schafft er Anreize für energetische Massnahmen, vor allem für Sanierungen. Die Kantone, die auf diesem Gebiet zuständig sind, sollen über das Energiegesetz angehalten werden, einen solchen gesamtschweizerisch einheitlichen Ausweis zu definieren und einzuführen.
Die schweizweite Vereinheitlichung des Gebäudeenergieausweises ist ein sinnvoller Schritt und wurde durch die EDK und deren Gebäudeenergieausweis der Kantone bereits im August 2009 umgesetzt. Aufgrund der ersten Erfahrungen mit diesen freiwilligen Ausweisen kann dieser 2010 so weit verbessert werden, dass einer obligatorischen Einführung nichts mehr im Wege steht. Die Kantone bleiben frei, ob sie den Ausweis einführen wollen oder nicht, aber wenn sie ihn einführen, muss er einheitlich sein.
Einer Anpassung bedarf sodann die Bestimmung über die Finanzhilfen. Im Gebäudebereich können, wenn, wie aktuell, die nichtamortisierbaren Mehrkosten als anrechenbar gelten, auf mittlere Sicht nicht im angestrebten Umfang Sanierungen unterstützt und ausgelöst werden. Einerseits spielen die nichtamortisierbaren Mehrkosten für den Sanierungsentscheid nur eine untergeordnete Rolle, andererseits tendiert diese Grösse bei hohem Erdölpreis gegen null. Neu sollen deshalb die viel relevanteren Mehrinvestitionen anrechenbar sein, insbesondere auch im Hinblick auf das aus einem Teil der CO2-Abgabe finanzierte nationale Gebäudesanierungsprogramm. Die bisherige Bemessung der Förderbeiträge aufgrund der nichtamortisierbaren Mehrkosten war also wenig praktikabel und zu wenig flexibel, um die gewünschten Förderziele zu erreichen. Der vorliegende Entwurf bringt hier also eine klare Verbesserung.
Mit Blick auf das Ziel einer möglichst hohen Energieeffizienz ist weiter die gute Information wichtig. Die Kompetenz zur Bestellung, Planung und zum Bau von energieeffizienten Gebäuden beschränkt sich heute auf eine kleine Gruppe von Bauherren, Planern, Architekten und Handwerkern. Es ist deshalb sehr zu begrüssen, wenn in diesen Bereichen die Anstrengungen bei Information und Aus- und Weiterbildung verstärkt werden. Hier ist den Kantonen mit einem Globalbudget am besten gedient. Schliesslich hat sich das Instrument des Jahreszusicherungskredits als unnötig erwiesen und wurde deshalb mit dieser Teilrevision gestrichen.
Diese Änderungen im Energiegesetz wurden von Ihrer Kommission begrüsst, und wir empfehlen Ihnen, der Vorlage zuzustimmen, und das einstimmig.