BS
Dr. sc. nat. ETH

Barbara Schaffner

Active
Grünliberale ParteiFraktion GL
SchweizZürich

Mandate
Party
Grünliberale ParteiSource: glp
Parliamentary group
Fraktion GL
Parliament
Schweiz
Electoral district
Zürich
Chamber / sector
NR
Seat number
87
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Female
Born
28. Juli 1968
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Riedstrasse 4
8112 Otelfingen
References & source
Wikidata
Q66547307
Source body
CHE
Source updated
03.06.2026
Record updated
06.07.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(8575)
  1. Ja
  2. Ja
  3. Ja
  4. Ja
  5. Ja
Interests(16)
Access badges(2)
  • Lobbyist
    Müller Michael · Interessenvertreter/in
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
    Geschäftsführer Biomasse Suisse
  • Persönliche/r Mitarbeiter/in
    Schaffner Timo
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
Speeches(143)
  1. Redetext
    Schweiz

    Ich spreche im Namen der Kommissionsminderheit und weise Sie vorab auf meine Interessenbindung hin: Ich bin Vorstandsmitglied des Schweizerischen Verbandes der Telekommunikation, der Asut.

    Die Minderheit Ihrer Kommission, die Minderheit Schaffner, will den Missbrauch von Schweizer Domains genauso verhindern wie die Mehrheit. Wir sind uns in diesem Ziel einig und möchten auf keinen Fall der Cyberkriminalität in die Hände spielen. Wir sprechen heute über die dritte von drei eng verwandten Motionen; der Kommissionssprecher hat es Ihnen bereits erklärt. Diese drei Motionen wollen sich gegen Telefon- und Internetbetrug stellen. Sie wurden schon unbestritten an den Bundesrat überwiesen, und sie verpflichten die Anbieter zu aktiven technischen Massnahmen gegen Call-ID-Spoofing und bekämpfen Missbrauch bei der Vergabe von Telefonnummern. Beide Vorstösse setzen jedoch dort an, wo der Betrug tatsächlich stattfindet: beim Missbrauch bis hin zu Nachlässigkeit - aber nicht bei der Mehrheit der rechtmässigen Nutzerinnen und Nutzer.

    Die Motion Götte hingegen hat zwei Komponenten. Die erste, die Ausweitung der behördlichen Blockierkompetenzen auf weitere Missbrauchsformen als nur Phishing oder Malware, ist sinnvoll und unbestritten; der Bundesrat hat sie im Rahmen der laufenden FMG-Revision bereits aufgenommen. Dabei möchte ich noch eine Klammerbemerkung anbringen: Es ist anzumerken, dass die Behörden nur Handlungsmöglichkeiten bei .ch- und .swiss-Domains haben. Der allergrösste Teil der gemeldeten Phishing-Fälle geht aber von anderen Domains aus. Von rund 20 000 gemeldeten Phishing-Sites hatten nur 140 eine .ch-Domain. Wir sprechen hier also von einer sehr kleinen Zahl. Deshalb ist die Minderheit Ihrer Kommission auch der Meinung, dass die zweite Forderung über das Ziel hinausschiesst. Hier geht es um eine generelle Ausweispflicht für sämtliche Registrierende von .ch- und .swiss-Domains. Jeder Teenager, der oder die im Rahmen eines Schulprojekts eine Website erstellen will, müsste sich dann eindeutig identifizieren. Das bedeutet ein persönliches Vorsprechen oder eine E-ID - wenn wir sie denn einmal haben -, und das für rund 310 000 Neuregistrierungen pro Jahr.

    Das ist unverhältnismässig, und es ist auch unnötig. Denn schon heute prüfen die Registrare die Identität der Antragstellenden gemäss der Verordnung über Internet-Domains. Bei .swiss-Domains verifiziert das BAKOM zusätzlich den Schweiz-Bezug. Sowohl Switch wie auch das BAKOM haben bei Verdachtsfällen die Möglichkeit, vertieft nachzufragen, und das machen sie auch.

    Der Bundesrat selbst hält in seinem Bericht zum Postulat Müller-Altermatt fest, dass die bestehenden rechtlichen Grundlagen ausreichen, um bei konsequenter Anwendung rasch und wirksam zu reagieren. Wer trotzdem einen klassischen Swiss Finish einfordert, mit einer Identifikationspflicht ohne Anlass, schafft mehr Bürokratie für Verwaltung, Registrare und Bevölkerung ohne nachweislichen Sicherheitsgewinn.

    Auch die EU setzt in ihrer NIS2-Richtlinie auf einen risikobasierten Ansatz, mit einer Identifikation nur bei konkretem Anlass, nicht aber flächendeckend. Da bin ich im Vergleich zum Kollegen von der Mehrheit wohl unterschiedlicher Meinung.

    Ein Schweizer Alleingang in die Gegenrichtung würde die Domain-Vergabe genau dort verlangsamen, wo Tempo zählt, nämlich bei Firmengründungen, Rebrandings und Produktlancierungen, und damit die digitale Präsenz der Schweiz schwächen, statt sie zu stärken.

    Diese Einschätzung teilt nicht nur der Ständerat, der die Motion einstimmig entsprechend angepasst hat, und der Bundesrat, der sich dieser Änderung angeschlossen hat. Auch eine breite Allianz aus Wirtschaft und Konsumentenschutz - sie reicht von der Swico, Economiesuisse, dem Gewerbeverband über Asut, die Swiss Startup Association bis zum Schweizerischen Konsumentenforum - unterstützt diese Position.

    Die Minderheit der Kommission beantragt Ihnen deshalb, der Fassung des Ständerates zuzustimmen. Damit nehmen wir das berechtigte Kernanliegen der Motion auf - griffigere Blockierkompetenzen gegen Domain-Missbrauch -, ohne neue, unverhältnismässige Hürden für Hunderttausende rechtschaffene Nutzerinnen und Nutzer zu schaffen. Bitte schiessen Sie nicht mit Kanonen auf Spatzen, sondern stimmen Sie dem Minderheitsantrag zu.

  2. Redetext
    Schweiz

    Ich spreche zu meinen Minderheitsanträgen betreffend Artikel 36abis sowie Artikel 37m.

    Ich möchte bekannt geben, dass ich Mitglied im Vorstand des Schutzverbands der Bevölkerung rund um den Flughafen Zürich bin. Dieser Schutzverband ist keine militante Anti-Fluglärm-Organisation. Im Gegenteil: Die beteiligten Gemeinden und Städte wissen sehr genau, dass der Flughafen Zürich für die Region und für die Schweiz von grosser Bedeutung ist. Sie wissen auch, dass viele Menschen und Unternehmen von diesem Flughafen profitieren.

    Gerade deshalb setzt sich der Schutzverband für Zusammenarbeit und Kooperation ein und setzt nicht auf Konfrontation. Unser Ziel ist es nicht, den Flughafen zu bekämpfen. Unser Ziel ist es, die Bevölkerung vor unnötigen Belastungen zu schützen und einen fairen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen zu gewährleisten.

    Damit komme ich zu meiner Minderheit I bei Artikel 36abis. Die vorgesehene Ausweitung der sogenannten Besitzstandsgarantie von einem baulichen Besitzstand auf einen betrieblichen Bestandsschutz hat viele aufgeschreckt. Dabei ist es das eine, wenn man konkret über einen Bestandsschutz bei den Betriebszeiten diskutiert. Es ist aber etwas völlig anderes, wenn es um einen wenig definierten Begriff wie den "Betriebsumfang" geht.

    Interessant ist in diesem Zusammenhang auch eine kürzlich veröffentlichte Studie des Forschungsinstituts Sotomo. Sie zeigt, dass eine Mehrheit der Bevölkerung die heutigen Nachtflugregelungen für angemessen befindet. Zwei ähnlich grosse Minderheiten wünschen längere oder kürzere Betriebszeiten. Auch die Bevölkerung in den Flughafenregionen steht mehrheitlich hinter dem heutigen System. Dieses Ergebnis bestätigt: Eine Festschreibung der heutigen Betriebszeiten entspricht weitgehend dem gesellschaftlichen Konsens. Die Betriebszeiten werden auch mit meiner Minderheit I geschützt.

    Wie erwähnt, ist es aber etwas anderes, wenn eine gesetzliche Garantie für einen unbestimmten Betriebsumfang gegeben werden soll. Da fehlt es an der notwendigen Klarheit. Die Schweiz hat eine lange Tradition der Interessenabwägung. Gerade bei Infrastrukturvorhaben werden unterschiedliche berechtigte Anliegen gegeneinander abgewogen: wirtschaftliche Interessen, Mobilität, Umwelt- und Lärmschutz sowie die Lebensqualität der Bevölkerung. Mit der Formulierung der Mehrheit soll nun aber ein einseitiger Vorrang zugunsten der Flughäfen ins Gesetz geschrieben werden, ohne dass jemand genau weiss, was unter dem Begriff "Betriebsumfang" künftig alles verstanden werden kann. Die Folgen würden letztendlich erst Gerichte bestimmen. Ein derart unbestimmter Vorrang gehört nicht ins Gesetz - schon gar nicht unter dem Vorwand, dass es nur um eine Präzisierung gehe.

    Deshalb mein Appell an die Vertreter des Flughafens und an die Befürworter dieser Bestimmung: Wenn Sie tatsächlich mehr rechtliche Sicherheit für den Betriebsumfang schaffen wollen, dann sagen Sie bitte konkret, was Sie sichern möchten. Dann können wir darüber offen diskutieren und politisch entscheiden. Mit der heute vorliegenden Formulierung ist dies nicht möglich.

    Zu meiner Minderheit I bei Artikel 37m Absatz 1: Hier geht es wirklich nicht um eine materielle Änderung, sondern um eine Präzisierung. Der Minderheitsantrag übernimmt einen Teilaspekt eines früheren Antrages Farinelli. Die vorgeschlagene Formulierung entspricht dem allgemeinen Verständnis, dass die Sonderbestimmungen rund um die Flughäfen innerhalb des SIL-Perimeters gelten sollen und nicht in einem weiteren undefinierten Bereich. Das wird weder von der Verwaltung noch vom Flughafen bestritten. Wir schaffen damit keine neuen Rechte und keine neuen Pflichten. Wir sorgen lediglich dafür, dass das Gesetz klarer und präziser formuliert wird. Genau das sollte gute Gesetzgebung leisten.

    Ich bitte Sie deshalb, die beiden Anträge der Minderheit I (Schaffner) zu unterstützen. Sie dienen der Präzisierung der Gesetzgebung.

  3. Redetext
    Schweiz

    Mit der Motion Flach sprechen wir nicht über eine Grundsatzfrage der Migrationspolitik, sondern über ein Einzelschicksal: Soll ein verletztes Kind, das womöglich auch keine Eltern mehr hat, eine medizinische Behandlung erhalten oder nicht? Die Schweiz hat diese Frage eigentlich schon mit Ja beantwortet. Im Oktober und November 2025 hat der Bundesrat zwanzig verletzte Kinder und ihre Begleitpersonen aus dem Gazastreifen evakuiert und hier medizinisch versorgt. Es war kein Problem, die Neutralität wurde nicht verletzt, und die Sicherheit war gewährleistet. Selbst die Kantone haben mitgemacht. Es war zugegebenermassen ein Tropfen auf den heissen Stein, aber für die betroffenen Personen war es umso dringender. Laut dem Schweizerischen Roten Kreuz wurden in den letzten zwei Jahren über 80 Prozent der Gesundheitseinrichtungen in Gaza zerstört oder sehr schwer beschädigt. Kein einziges Spital ist noch voll funktionsfähig. Für schwerverletzte Kinder, die neurochirurgische Eingriffe oder komplexe Rekonstruktionen benötigen, gibt es vor Ort also schlicht keine Infrastruktur.

    Wer heute gegen diese Motion stimmt, stimmt gegen die rechtliche Verankerung von etwas, das die Schweiz vor wenigen Monaten selbst für richtig und machbar befunden hat. Die Motion ist deshalb auch bewusst eng gefasst. Sie verlangt keine offenen Grenzen, kein neues Aufenthaltsrecht, keine Systemänderung. Sie verlangt, dass der Bundesrat die praktischen Hindernisse beseitigt, die heute dazu führen, dass besonders schutzbedürftige Menschen - insbesondere verletzte Kinder und Waisenkinder - humanitäre Visa faktisch nicht beantragen können. Der Grund, wieso sie dies nicht können, ist sehr banal: Für ein Visum braucht es eine persönliche Vorsprache bei einer Auslandvertretung - und die gibt es im Gazastreifen nicht. Das normale Verfahren setzt eine Normalität voraus, die seit Jahren nicht existiert.

    Auch abgesehen vom Gaza-Konflikt dürfen wir uns nichts vormachen: Bewaffnete Konflikte nehmen weltweit zu und eskalieren. Die Frage ist also nicht, ob, sondern wann die Schweiz wieder vor einer vergleichbaren Situation stehen wird. Wer heute Nein stimmt, sorgt dafür, dass der Bundesrat beim nächsten Mal wieder improvisieren muss - ohne Rechtsgrundlage, ohne klare Zuständigkeiten, ohne Planungssicherheit für die Kantone.

    Die Schweiz ist Depositarstaat der Genfer Konventionen. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz wurde hier gegründet. Das ist eine Verpflichtung für unsere humanitäre Tradition. Mit der Annahme der Motion kommen wir dieser Verpflichtung nach - nicht einmalig und improvisiert, sondern mit einem verlässlichen, gut funktionierenden Instrument für die Zukunft.

    Im Namen der GLP-Fraktion und des Motionärs, unseres ehemaligen Kollegen Beat Flach, bitte ich Sie, dem Antrag des Bundesrates zu folgen und die Motion anzunehmen - nicht als migrationspolitisches Signal, sondern als elementaren humanitären Akt.

  4. Redetext
    Schweiz

    Geschätzter Herr Bundesrat, Sie haben sich gegen den Vorwurf gewehrt, Sie wollten die Erneuerbaren ausbremsen. Ich habe in meinem Votum von einem Bremsklotz für die Erneuerbaren gesprochen, aber nicht im Sinne einer Unterstellung an Sie. Können Sie sich nicht vorstellen, dass der Entscheid, wieder auf Atomkraft zu setzen, automatisch zu einer Bremsung des Ausbaus der Erneuerbaren führt und auch den Gegnern von Windkraft, von alpinen Solaranlagen und des Ausbaus von Wasserkraft neuen Wind gibt?

  5. Redetext
    Schweiz

    Wann immer wir über die Medienlandschaft Schweiz sprechen, geht es auch um deren finanzielle Situation. Ein Element der angespannten Finanzsituation ist die Tatsache, dass viele Werbeeinnahmen in den Onlinebereich und insbesondere zu ausländischen Plattformen abfliessen. Auch private Radio- und TV-Sender leiden an dieser Situation.

    Vor diesem Hintergrund wurde die parlamentarische Initiative Matter Thomas eingereicht. Der Initiant sieht eine Ungleichbehandlung im Bereich politischer Werbung, die für Radio- und TV-Sender verboten, im Online- und Printbereich aber erlaubt ist. Wer auf einer Nachrichtenwebsite, in einem Podcast, auf einer Social-Media-Plattform politisch werben will, darf das; wer dasselbe im Privatradio tun möchte, darf es nicht. Diese Unterscheidung ist angesichts der zunehmenden Medienkonvergenz nicht mehr zu rechtfertigen.

    Die KVF-N hat die Initiative am 24. März 2025 behandelt und als Stellvertreter des Initianten Matter den Kommissionskollegen Rutz angehört. Dabei ging es auch um die Frage, wer mit privaten Rundfunkanbietern gemeint ist. Diese Diskussion haben Sie gerade vorhin auch wieder gehört. Klar war, dass den Sendern der SRG, gemäss der parlamentarischen Initiative, politische Werbung weiterhin verboten bleiben soll. Die Interpretation der Meinung von Kollege Matter wurde aber dahingehend verstanden, dass alle anderen Sender von einer Aufhebung des Werbeverbots profitieren sollen, obwohl einige private Sender konzessioniert sind und damit ebenfalls - teilweise zu sehr hohen Anteilen - über die Serafe-Gebühr finanziert werden. Ein Teil der Kommission zeigte sich offen dafür, das Werbeverbot für die nicht konzessionierten, sondern nur meldepflichtigen Sender aufzuheben. Ein anderer Teil möchte das Werbeverbot für alle privaten Sender aufheben, egal ob konzessioniert oder nur meldepflichtig.

    Ein letzter Teil will gar nichts von einer Aufhebung des Werbeverbots wissen, obwohl der Minderheitssprecher nun gerade vor allem mit den konzessionierten Medien argumentiert hat.

    Die Kommission hat in der ersten Beratung mit 13 zu 12 Stimmen Folge gegeben. Sie haben es gehört: Unsere Schwesterkommission, die KVF-S, ist am 12. Januar 2026 mit 6 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zum gegenteiligen Schluss gekommen. Dabei war die Unterscheidung zwischen konzessionierten und nicht konzessionierten privaten Sendern ebenfalls ein Diskussionspunkt. In der Folge hat unsere Kommission das Geschäft am 23. März 2026 erneut beraten und möchte der Initiative nun mit 14 zu 11 Stimmen Folge geben - eine leicht klarere Mehrheit als in der ersten Beratung.

    Der Antrag auf Festhalten am Entscheid auf Folgegeben war verknüpft mit der erklärten Absicht, die Aufhebung des Werbeverbots auf die reinen Meldesender zu beschränken. Das sind Stationen, die lediglich beim BAKOM registriert sind, aber keinen Abgabenanteil erhalten und sich rein über Werbung, Sponsoring und andere kommerzielle Erlöse finanzieren. Gerade für diese wären mögliche Zusatzeinnahmen durch politische Werbung eine wichtige Einnahmequelle.

    Die KVF-N ist der Auffassung, dass die Unterscheidung zwischen konzessionierten und nur meldepflichtigen, das heisst nicht konzessionierten Sendern, auch für die Frage des Werbeverbots massgeblich sein soll. Wer eine Konzession hat, einen Service-public-Auftrag erfüllt und dafür mit öffentlichen Mitteln ausgestattet wird, sollte analog zur SRG weiterhin keine politische Werbung machen. Wer hingegen ohne Abgabenanteil im freien Wettbewerb steht - dem gegenüber lässt sich ein Werbeverbot, das für Online-Medien eben nicht gilt, kaum mehr rechtfertigen.

    Die Begründung des Kommissionsantrages ist rechtlich nicht verbindlich. Aber sie signalisiert, in welche Richtung die Kommission bei der Gesetzesanpassung in der zweiten Phase gehen will. Es ist auch ein Signal in Richtung des Ständerates: Das Werbeverbot soll künftig nur für jene Anbieter gelten, die Abgabenanteile erhalten, also nicht für die reinen Meldesender.

    Unter diesen Voraussetzungen empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit, der Initiative Folge zu geben.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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