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BB
Dr. med.

Bettina Balmer

Active
FDP.Die LiberalenFraktion RL
SchweizZürich

Mandate
Party
FDP.Die LiberalenSource: FDP-Liberale
Parliamentary group
Fraktion RL
Parliament
Schweiz
Electoral district
Zürich
Chamber / sector
NR
Seat number
98
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Female
Born
19. April 1966
Marital status
verheiratet
Occupation
Arzt/Ärztin
Language
German
Also active in
Gemeinderat (ZH)
FDP.Die Liberalen· 7 und 8Former
References & source
Wikidata
Q123183642
Source body
CHE
Source updated
08.10.2026
Record updated
18.10.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(2760)
  1. Ja
  2. Ja
  3. Ja
  4. Ja
  5. Ja
Interests(9)
Access badges(2)
  • Persönliche/r Mitarbeiter/in
    Gromilic Elma
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
  • Lobbyist
    Meier Thomas · Interessenvertreter/in
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
    Partner furrerhugi.ag
Speeches(41)
  1. Redetext
    Schweiz

    Frau Nationalrätin Porchet, ich möchte daran erinnern, dass das Gesundheitswesen schon heute zu einem guten Teil über Steuern bezahlt wird und dass das Instrument der individuellen Prämienverbilligung bis weit in den Mittelstand reicht. Wäre es nicht ehrlicher, direkt eine Steuererhöhung zu fordern?

  2. Redetext
    Schweiz

    Meine Nationalratskollegin Simone de Montmollin hat eben erläutert, dass die FDP-Liberale Fraktion hinter den Olympischen und Paralympischen Spielen steht. Diesen Entscheid trage ich als Ärztin aus voller Überzeugung mit. Bewegung und Sport sind gesund, und das Konzept einer dezentralen, nachhaltigen Organisation überzeugt. Finanziell ist die Kandidatur breit abgestützt, involviert auch Kantone, Gemeinden und Private. Der Bund muss keine Defizitgarantie eingehen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Sportförderung, gesellschaftlicher Zusammenhalt, touristische Wertschöpfung und Reputation der Schweiz.

    Nun zu den einzelnen Detailanträgen, die wir vor allem deshalb unterstützen, weil sie die Vorlage mehrheitsfähig machen. Ehrlich gesagt, erscheinen uns einige dieser Anträge ziemlich redundant. Ihre Forderungen betreffen Dinge, die sowieso geplant sind; sie sind damit unnötig. Das Organisationskomitee der Spiele hat uns in den Anhörungen versichert, die mit den Anträgen eingebrachten Anforderungen sowieso umzusetzen. Diese Haltung der Organisatoren zeigt meines Erachtens gut, dass das Konzept der Spiele wirklich durchdacht ist.

    In Artikel 2 folgen wir dem Antrag der Mehrheit, dass eine spezifische Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet werden soll, auch wenn der Nachhaltigkeitsgedanke von Anfang an ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes gewesen ist. Wir können aber den Wunsch nachvollziehen, dass dieser Punkt in der Planung nochmals in einer separaten Strategie im Detail erläutert werden soll. Die Umsetzung von nachhaltigen Spielen muss ohne Umgehung von Umwelt-, Natur- und Planungsrecht erfolgen.

    Ebenso werden wir in Artikel 2 den von der SVP-Fraktion eingebrachten Wunsch, der von der Mehrheit angenommen wurde, respektieren, an den Olympischen und Paralympischen Winterspielen 2038 Regionalprodukte sowie Schweizer Landwirtschafts- und Weinbauprodukte zu fördern, speziell bei der Verpflegung, beim Empfang der Delegationen, bei den offiziellen Anlässe und bei den mit den Spielen verbundenen Werbeaktivitäten.

    Weiter unterstützen wir auch den Antrag der Mehrheit, dass jährlich über den Stand der Kandidatur, der Vorbereitungs- und Durchführungsarbeiten sowie der finanziellen Entwicklung des Projektes sowie der Einhaltung der Eckwerte informiert wird und am Ende der zuständigen Kommission ein Schlussbericht vorgelegt wird. Auch dies sei für die Organisatoren eine Selbstverständlichkeit.

    Schliesslich haben wir uns auch dem Antrag der Mehrheit angeschlossen, die Vorkehrungen zur Barrierefreiheit von Sportanlagen, Infrastrukturen und öffentlichen Verkehrsmitteln auch nach den Olympischen Spielen beizubehalten.

    Was wir aber nicht unterstützen, ist der Einzelantrag Roth David und der Minderheitsantrag Hug, die diesen Planungsbeschluss dem fakultativen Referendum unterstellen wollen. Auch das haben wir bereits gehört: Die gesetzliche Grundlage ist klar. Planungsbeschlüsse sind grundsätzlich in der Form eines einfachen Beschlusses zu fassen. Ein Beschluss von grosser Tragweite könnte theoretisch als referendumsfähiger Bundesbeschluss behandelt werden. Ob hier eine grosse Tragweite vorliegt, wage ich aber zu bezweifeln, gerade, weil das Projekt finanziell im Vergleich zu früheren Planungen von Spielen deutlich abgespeckt wurde, und gerade, weil es dezentral aufgegleist ist und damit - auch das haben wir schon gehört - in den Kantonen für die Bevölkerung immer noch die Möglichkeit besteht, sich im Rahmen von konkret geplanten Vorhaben zu äussern. Ausserdem würde ein allfälliges Referendum die bevorzugte Behandlung der Schweiz im Rahmen der Olympiakandidatur verhindern und damit auch die Möglichkeit, die Winterspiele 2038 wirklich in der Schweiz durchzuführen, deutlich verschmälern. Unter dem Strich spricht also sehr wenig für ein Referendum, und darum lehnen wir dieses auch ab.

    In der Schlussabstimmung werden wir der Kandidatur für die Olympischen und Paralympischen Spiele zustimmen. Wir freuen uns, wenn wir diese Spiele in die Schweiz holen können und sind davon überzeugt, dass die Olympischen und Paralympischen Spiele eine Bereicherung für die Schweiz und darüber hinaus darstellen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Das vorliegende Geschäft betrifft die Unterstützung internationaler Sportanlässe der Jahre 2027-2029 sowie die Verlängerung der Verpflichtungsfrist für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung 2022-2027 um zwei Jahre. Die Vorlage ist insgesamt kostenneutral. Die Mittel dieser Zusatzkredite können innerhalb des Bundesamtes für Sport (BASPO) kompensiert werden. Da nur wenige Kompensationsmöglichkeiten bestehen, soll bei den wiederkehrenden Massnahmen gekürzt werden. Die Teuerung wurde berücksichtigt.

    In der Botschaft des Bundesrates wird ein Zusatzkredit von insgesamt 8,24 Millionen Franken beantragt. Seit dem Beschluss der eidgenössischen Räte über 28,6 Millionen Franken vom 14. Juni 2023 haben sich weitere Sportverbände um die Durchführung von Welt- und Europameisterschaften in der Schweiz beworben. Daher ist ein Zusatzkredit vorgesehen, sofern der Zuschlag bei sieben Veranstaltungen erfolgt ist bzw. erfolgen soll.

    Der Zusatzkredit zum Verpflichtungskredit für die Organisation und Durchführung internationaler Sportanlässe der Jahre 2027-2029 beträgt 5,24 Millionen Franken und soll konkret für folgende Anlässe verwendet werden: ISU European Championships Figure Skating 2027 Lausanne, World Rowing Championships 2027 Luzern, Short Course Swimming European Championships 2027 Basel, Men's EHF Handball Euro 2028 Zürich, IBSF Weltmeisterschaften Bob und Skeleton 2028 St. Moritz-Celerina, Judo-Weltmeisterschaften 2028 Lausanne und Fiba Eurobasket Women 2029 Genf.

    Für den Zusatzkredit zur Unterstützung begleitender Sportfördermassnahmen sind 3 Millionen Franken veranschlagt. Damit soll gemäss Bundesrat den Sportverbänden ermöglicht werden, mit dem Anlass einen substanziellen sowie nachhaltigen Mehrwert für die betroffene Sportart zu generieren. Der Bund finanziert dabei maximal 50 Prozent der Kosten der Sportfördermassnahmen und legt die Finanzierung nur aufgrund konkreter Projektanträge mit einem entsprechenden Finanzierungskonzept fest. Zudem ist eine Berichterstattung des BASPO an die Bundesversammlung im Rahmen der jährlichen Finanzberichterstattung vorgesehen.

    Was die Verlängerung der Verpflichtungsfrist für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung betrifft, so soll diese bis 2029 dauern, damit die konzeptionelle Grundlage des Nationalen Sportanlagenkonzeptes (Nasak) überarbeitet werden kann mit dem Ziel, eine zukunftsgerichtete und effiziente Sportinfrastrukturförderung zu gewährleisten. Auch diese Verlängerung hat keine Mehrbelastung des Bundeshaushaltes zur Folge.

    Da die Projekte bisher, bis 2027, aufgrund von Projektaufschüben, Verschiebungen oder sogar Abbrüchen nicht das vereinbarte Finanzvolumen erfüllen, erscheint es unproblematisch, den Verpflichtungskredit des Nasak 5 bis 2027 zu reduzieren und dafür bis 2029 zu verlängern.

    Entsprechend war Eintreten auf das Geschäft in der Kommission unbestritten. Dem Entwurf 1 betreffend Zusatzkredit hat die Kommission mit Ausnahme einer Enthaltung zugestimmt, dem Entwurf 2 betreffend Fristaufschub um zwei Jahre hat die Kommission einstimmig zugestimmt. Das Geschäft wurde entsprechend in der WBK-N angenommen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Sehr geehrte Frau Nationalrätin Meyer, wir befinden uns jetzt mitten in einer Neiddebatte rund um Lohn-Bashing. Ist Ihnen der Durchschnittslohn der Ärzteschaft bekannt? Warum wollen Sie immer generell mit dem Rasenmäher darüberfahren, statt einzelne Ausreisser zu korrigieren? Können Sie mir diese beiden Fragen beantworten?

  5. Redetext
    RaumfahrtgesetzNo. 26.032
    Schweiz

    Die Raumfahrt ist zukunftsträchtig. Das sehe ich, wenn ich als Zürcher Nationalrätin durch den Innovationspark in Dübendorf spaziere. Dort gehört Schwerelosigkeit zum Forschungsalltag. Parabelflüge mit echter kurzer Schwerelosigkeit erlauben Tests unter realen Bedingungen, etwa für menschliches Gewebe, Kristalle für Quantencomputer oder neuartige Materialien. Ende 2024 unterzeichnete zudem Starlab Space eine Absichtserklärung für den Innovationspark. Dieses Joint Venture von Airbus, Voyager Space, Mitsubishi Corporation und MDA Space entwickelt eine kommerzielle Raumstation, die ab 2030 die alternde ISS ersetzen soll. In Dübendorf sollen ein Kontrollzentrum für Nutzlasten sowie Support- und Logistikeinrichtungen entstehen.

    Die Schweiz ist seit den Anfängen der Raumfahrt immer aktiv involviert. Sie ist Gründungsmitglied der Europäischen Weltraumorganisation ESA und beteiligt sich an zahlreichen internationalen Missionen, beispielsweise im Bereich der Satellitennavigation oder auch an Erdbeobachtungssystemen. Wir sind also vorne mit dabei, wenn es um Weltraumforschung und Spitzentechnologie geht, und das finde ich gut so. Denn das Innovationspotenzial in der Raumfahrt ist beträchtlich.

    Es scheint mir darum auch logisch zu sein, dass wir einen nationalen Rechtsrahmen für diesen Sektor schaffen und damit ein verlässlicher Partner im internationalen Geschehen der Raumfahrt bleiben. Als FDPlerin sind mir aber schlanke Strukturen und Rahmenbedingungen wichtig. Es soll so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig reguliert werden. Weiter finde ich es sinnvoll, dass das Raumfahrtgesetz ausdrücklich kein Förderinstrument ist, dass in diesem Gesetz also keine neuen Subventionen vorgesehen sind. Es geht allein darum, den technischen Betrieb verbindlich zu regeln und so für Sicherheit in der Raumfahrt zu sorgen. Es soll festgelegt werden, wer welche Bedingungen braucht, wie der Betrieb beaufsichtigt wird, welche Vorgehensweisen bei Schäden vorzusehen sind und wie wir uns international positionieren und austauschen.

    Uns als FDP-Fraktion hat während der Kommissionsberatungen die mit diesem neuen Gesetz einhergehende Administration etwas Sorge bereitet, namentlich das vorgesehene Bewilligungswesen für die zivile Raumfahrt. Sollten solche Bewilligungsverfahren zu umfangreich ausfallen, zu teuer sein und zu lange dauern, wären wir bei innovativen wissenschaftlichen Projekten nicht mehr kompetitiv. Weiter sind hohe bürokratische Hürden gerade auch für kleinere Unternehmen und Start-ups ein echtes Problem. Die Verwaltung hat uns aber zugesichert, dass die Abläufe speditiv seien und je nach Projekt maximal wenige Monate dauern würden. Ich hoffe, dass das dann wirklich so ist, und wiederhole an dieser Stelle deshalb, dass mir das Prinzip der Verhältnismässigkeit gerade bei den geplanten Bewilligungen für die Raumfahrt wirklich wichtig ist. Bei kleinen Satelliten, beispielsweise von einer Grösse von 10 x 10 Zentimetern, bestehen definitiv andere Anforderungen an eine entsprechende Bewilligung als bei einer grossen und tonnenschweren Raumfahrtplattform.

    Weiter haben wir uns in der Kommission auch über Weltraumschrott, Cybersicherheit und Haftungsfragen unterhalten. Diese Themen sind zweifelsohne wichtig, werden aber zu einem guten Teil auch in anderen Gesetzen adressiert.

    Als FDP-Fraktion werden wir auf die Gesetzesvorlage eintreten. Hohe Sicherheit und verlässliches Risikomanagement in der Raumfahrt sind uns wichtig, vor allem, weil die Aktivitäten in diesem Bereich gerade exponentiell zunehmen.

    Nun noch kurz zur Detailberatung: Den Antrag der Mehrheit bei Artikel 2 Buchstabe d, gemäss dem das Gesetz nicht nur für private Akteure gelten soll, werden wir als FDP-Fraktion annehmen. Es erscheint uns logisch, dass die Raumfahrt vom Zusammenspiel zwischen Unternehmen, Hochschulen, Forschungsorganen, Start-ups und weiteren Organen lebt.

    Dass beim Zweck des Gesetzes aber auf international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen verzichtet würde und sich die private Raumfahrt nicht bestmöglich entwickeln können sollte, widerspricht einer freisinnig-liberalen Haltung diametral. Den Antrag der Minderheit auf Streichung von Buchstabe d lehnen wir darum dezidiert ab.

    Artikel 8 Absatz 2 thematisiert das Bewilligungswesen. Dazu habe ich mich gerade eben schon geäussert. Ich möchte noch einmal darauf eingehen. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass man auf die Idee einer Selbstdeklaration kommt, und habe dafür auch Sympathien, zumal die Branche dies wünscht. Andererseits sind, wir haben es gehört, in Artikel 10 pragmatisch Erleichterungen des Bewilligungswesens definiert. Ausserdem gibt es drei gute Gründe gegen eine Selbstdeklaration:

    Erstens verstösst die Selbstdeklaration laut Verwaltung gegen das Völkerrecht.

    Zweitens weist die Raumfahrt ein besonderes Risikoprofil auf und sollte darum so behandelt werden wie Transporte auf der Strasse, auf der Schiene und in der Luft. Für all diese Transportsektoren gilt die Bewilligungspflicht und keine Selbstdeklaration. Die Verwaltung sagte dazu, dass auch niemand auf die Idee käme, sich selbst einen Fahrausweis oder eine Pilotenlizenz auszustellen. Weiter kann man Autos, Eisenbahnen oder Flugzeuge aus dem Verkehr ziehen, sollten sie den Kontrollen nicht mehr genügen. Bei Satelliten, die im Orbit bleiben, ist dies nicht möglich.

    Drittens müsste - das haben wir auch schon gehört - die Selbstdeklaration von Selbstregulierungsorganisationen überprüft werden. Solche Vollzugsstrukturen würden den Ablauf vermutlich eher verkomplizieren als vereinfachen. Aus all diesen Gründen lehnen wir als FDP-Fraktion die Selbstdeklaration ab, obwohl sie auf den ersten Blick verheissungsvoll getönt hat.

    Hingegen haben wir den Antrag zu Artikel 47 Absatz 2, wonach ermässigte oder gar keine Gebühren zu erheben sind, wenn keine erhöhten Risiken bestehen, für geeignet gehalten. Dieser Antrag wurde in der Kommission einstimmig angenommen.

    Gemäss den Minderheitsanträgen zu Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben a, e, f und m sollen Cybersicherheit, das Risikomanagement über den gesamten Lebenszyklus, Umweltschäden und Ausserbetriebnahmen nochmals verbindlicher in die Bewilligungsvoraussetzungen eingebunden werden. Das lehnen wir ab.

    Beim Thema Umweltschäden möchte ich anfügen: Es geht darum, die Umwelt nach dem Vorsorgeprinzip zu schonen. Dies ist im Entwurf des Bundesrates enthalten, und dieser Weg erscheint mir zielführend.

    Bei Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 2a wird beantragt, dass die Vermeidung von Raumfahrtrückständen und die sichere Beendigung von Raumfahrtaktivitäten griffiger formuliert werden. Auch wenn das Anliegen wieder nachvollziehbar ist, lehnen wir diese Gesetzesanpassung ab, denn das Anliegen wird in Artikel 12 Absatz 1 bereits gut adressiert. Dort steht, dass die planmässige Beendigung der Raumfahrt zu den Sorgfaltspflichten der Betreiber gehört.

    Die bei Artikel 15 Absatz 3 beantragte Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen wird bereits von Artikel 15 Absatz 1 abgedeckt, sie ist unserer Meinung nach also redundant.

    Dass die Mindestversicherungssumme der Haftpflichtversicherungen nicht losgelöst vom internationalen Umfeld reguliert werden sollte, hält die FDP-Fraktion wiederum für sinnvoll - gerade auch mit Blick auf die Standortattraktivität. Entsprechend haben wir den Antrag zu Artikel 27 Absatz 1bis unterstützt.

    Schliesslich wird die FDP-Fraktion das Raumfahrtgesetz annehmen. Es ist ein vernünftiges Gesetz, das mit Augenmass nur das reguliert, was wirklich nötig ist.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199
  • Version 2
    04.10.2025 – 31.12.2199

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