Kurt Egger
- Party
- Die Grünen
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Thurgau
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 19. Januar 1956
- Phone
- 079 123 45 67
- Address
- Spartlerweg
8360 Eschlikon
- Grosser Rat (TG)
- Die Grünen· Münchwilen
- Wikidata
- Q71977592
- Source body
- CHE
- Source updated
- 05.08.2026
- Record updated
- 22.09.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaSchweizResult: 144 Yes · 42 No · 4 Abst. · 10 Absent
- EnthaltungSchweizUnnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes in Sachen Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen aufheben (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2023 · 11.09.2023Result: 78 Yes · 87 No · 29 Abst. · 6 Absent
- JaSchweizEvaluation der Kooperationsprojekte im Bereich der Doktoratsausbildung (Postulat)NationalratHerbstsession 2023 · 11.09.2023Result: 127 Yes · 55 No · 2 Abst. · 16 Absent
- JaSchweizOstral 1. Belohnung von Stromeffizienzmassnahmen als Versicherung gegen allfällige Stromkontingentierung (Motion)NationalratHerbstsession 2023 · 11.09.2023Result: 105 Yes · 82 No · 4 Abst. · 9 Absent
- NeinSchweizEntlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz UEG) (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2023 · 11.09.2023Result: 148 Yes · 34 No · 1 Abst. · 17 Absent
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- RedetextSchweiz
Mit der Änderung des Zweitwohnungsgesetzes soll es möglich werden, eine altrechtliche Wohnung bei der Erweiterung um maximal 30 Prozent ohne Nutzungseinschränkung in verschiedene Wohnungen zu unterteilen. Zusätzlich soll es auch bei Abbruch und Wiederaufbau eines Altbaus zulässig sein, die Fläche um bis zu 30 Prozent zu erweitern und zusätzliche Wohnungen zu schaffen, und das ohne Nutzungsbeschränkung. Das ist eine gefährliche Entwicklung.
Die Gesetzesänderung ist aus Sicht des Klima- wie auch des Naturschutzes abzulehnen. Sie schafft einen Anreiz für den Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen. Es ist damit zu rechnen, dass Abbrüche viel häufiger ins Auge gefasst werden, weil die Prämie, also die Erweiterung der Nutzfläche, ein echter Anreiz zum Abbrechen ist. Ein solcher Anreiz schneidet auch bezüglich Ökologie bedeutend schlechter ab. Werden Abbruch und Wiederaufbau des Gebäudes mit einer Erweiterung des Volumens kombiniert, so ist zudem auf der betroffenen Parzelle eine Reduktion der für die Natur wichtigen Grünflächen die Folge.
Die Förderung von Abbrüchen anstelle von Umbauten und Umnutzungen läuft der Energiepolitik völlig zuwider. Ein Grossteil des Energieverbrauchs entfällt nicht auf den Betrieb des Gebäudes, sondern auf den Bau und den Abbruch des Vorgängerbaus. Heute stammen über 60 Prozent der nicht rezyklierbaren Abfallmenge aus dem Abbruch von Gebäuden. Altbauten enthalten zudem oft preisgünstige Wohnungen, welche vor allem bei der einheimischen Bevölkerung beliebt sind und von dieser genutzt werden. Mit der Forcierung teurer Neubauwohnungen wird die Verdrängung der ansässigen Bevölkerung aus touristisch hochattraktiven Ortschaften massiv beschleunigt. Daran können wir alle kein Interesse haben.
Die grüne Fraktion ist deshalb für Nichteintreten.
Auch aus verfassungsrechtlichen Gründen ist die Gesetzesänderung problematisch. Bereits das geltende Zweitwohnungsgesetz war ein Kompromiss. Der Antrag der Mehrheit der Kommission würde die Verfassungsbestimmung nun weiter verletzen.
Nur die von der Minderheit Flach unterstützte Version des Bundesrates, die Einschränkung auf Erstwohnungen, könnte dieses Problem lösen. Wenn Erstwohnungen abgebrochen werden können, um in vergrössertem Volumen Zweitwohnungen zu erstellen, erhöht dies den Umnutzungsdruck bei altrechtlichen Wohnungen. Dies führt zur Verdrängung der einheimischen Bevölkerung in touristisch attraktiven Ortschaften; diese Verdrängung wird beschleunigt. Mit einer Einschränkung der zusätzlichen Nutzungen des neu geschaffenen Wohnraums und/oder mit einer Deklarierung derjenigen Gemeinden, in denen die Neuerungen zulässig sind, könnten diese negativen Auswirkungen wenigstens teilweise entschärft werden.
Wir unterstützen daher die Anträge der Minderheiten Clivaz Christophe und den Einzelantrag Munz. Die Minderheiten möchten die Möglichkeit der Vergrösserung auf Gemeinden beschränken, wo der Erstwohnungsanteil genügend hoch ist. Damit soll die Verdrängung der ansässigen Bevölkerung gemildert werden.
- RedetextSchweiz
Ich vertrete hier meinen Minderheitsantrag zu Artikel 45abis. Diese Minderheit möchte am Beschluss des Nationalrates festhalten.
Die hier beschriebenen Anforderungen für Parkplätze sind sehr bescheiden: Ab 2030 sollen neue Fahrzeugabstellplätze ab einer Fläche von 500 Quadratmetern und bestehende Fahrzeugabstellplätze ab einer Fläche von 1000 Quadratmetern mit Solaranlagen ausgerüstet werden. Das sind schon recht grosse Parkplatzanlagen mit über fünfzig Abstellplätzen. Der Beschluss zu dieser Massnahme wurde im Nationalrat mit einer sehr guten Mehrheit von 108 zu 82 Stimmen bei 2 Enthaltungen gefasst.
Der Bau von Fotovoltaikanlagen über Parkplätzen ist äusserst sinnvoll. Es wird eine Fläche genutzt, die bereits versiegelt ist. Unverbaute Flächen werden verschont. Es gibt einen Witterungsschutz für die darunter stehenden Fahrzeuge, und der Solarstrom kann direkt vor Ort für die Ladung der Fahrzeuge genutzt werden. Das Potenzial bei Parkplätzen ist beträchtlich: Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften geht von bis zu 4 Terawattstunden aus. Bereits die Nutzung eines Teils der Parkflächen liefert einen bemerkenswerten Beitrag an die Stromversorgung der Schweiz. Wir sind ausserdem nicht die Einzigen mit dieser Art von Parkplatzbestimmungen; in Frankreich oder auch in Baden-Württemberg ist das bereits heute Pflicht.
Für uns Grüne war der Solarstandard für Gebäude und Infrastrukturen immer ein Kernelement des Mantelerlasses. Allein mit Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden könnten wir den gesamten heutigen Strombedarf decken. Von entsprechenden Anforderungen an den Solarstandard ist sehr wenig - sehr wenig! - übrig geblieben. Lediglich das bestehende Recht verlangt eine Pflicht für Neubauten mit mehr als 300 Quadratmetern Grundfläche; mit diesen Anforderungen fällt mehr als die Hälfte aller Gebäudeflächen aus der Pflicht. Da wir in den Räten keine Mehrheit finden, bleibt für uns nur noch der Weg über eine Bevölkerungsbefragung. Wir werden nun also unsere Solar-Initiative definitiv lancieren; wir sind gut vorbereitet. Auf jedes geeignete Dach und an jede passende Fassade gehört eine Solaranlage. Dieses Anliegen findet in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz. Das zeigen auch die Studien, zum Beispiel eine Studie des VSE, die sagt, dass die Akzeptanz bei Solaranlagen auf Gebäuden bei satten 97 Prozent liegt. Gemäss einer repräsentativen Umfrage der Schweizerischen Energiestiftung wollen 75 Prozent der Bevölkerung - 75 Prozent! -, dass in Zukunft bei bestehenden Häusern im Falle einer Dachsanierung eine Solaranlage installiert wird.
Für meine Minderheit hingegen sieht es in diesem Rat schlecht aus. Nur wenige zeigen Interesse, wenigstens die Pflicht zur Stromproduktion auf Fahrzeugabstellplätzen aufrechtzuerhalten. Weil die Chancen so gering sind, ziehe ich meinen Minderheitsantrag zurück, so können wir vermutlich auch auf die Einigungskonferenz verzichten.
- RedetextBundesgesetz über den WasserbauNo. 23.030Schweiz
Das Ziel des Wasserbaugesetzes ist es, Menschen und Güter vor schädlichen Einwirkungen des Wassers zu schützen. Extreme Wetterereignisse werden künftig stark zunehmen. Die Ausdehnung der Siedlungen erhöht die Risiken, die Schutzbauwerke altern. Zum Erhalt ihrer Wirksamkeit müssen sie unterhalten werden. Das umfasst das vorliegende Gesetz.
Die Revision verpasst es jedoch, die Synergien zwischen Hochwasserschutz und den natürlichen Funktionen der Flüsse zu stärken. In der heutigen Zeit, in der ein Grossteil der Schweizer Gewässer begradigt ist und die Verluste aquatischer Biodiversität massiv sind, ist die Erhaltung und Wiederherstellung der ökologischen Funktionen von Gewässern entscheidend.
In den letzten 150 Jahren haben der Hochwasserschutz und die Schaffung von Kulturland sowie die Urbanisierung - einhergehend mit der Kanalisierung und Verbauung von Gewässern - den Gewässerraum massiv reduziert und die Lebensräume geschädigt. Das wurde auch noch mit hohen Subventionen unterstützt. Jetzt gibt es die Chance, mit der Annahme des entsprechenden Minderheitsantrages Clivaz Christophe hier noch eine Korrektur vorzunehmen: Der Zweckartikel soll um die explizite Erwähnung der Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Funktionen der Fliessgewässer ergänzt werden. Damit wird im Gesetz ein interdisziplinärer Ansatz für die Wasserwirtschaft abgebildet. Naturnahe Gewässer sind angesichts der Klimakrise resilienter gegenüber sich ändernden Bedingungen und Extremereignissen. Die Ergänzung des Zweckartikels ist eine wirksame Art der Risikoprävention. Unterstützen Sie deshalb den Minderheitsantrag Clivaz Christophe.
Das Gesetz wird auch mit dem Begriff "Unterhalt von Gewässern" ergänzt. Unter Gewässerunterhalt - so steht es im Gewässerschutzgesetz - versteht man die regelmässig oder nach Schadenereignissen erforderlichen Massnahmen für den Erhalt und die Wiederherstellung der natürlichen Funktionen der Gewässer und für den Erhalt des Hochwasserschutzes. Mit diesem neuen Begriff wird die gesetzliche Grundlage für die Subventionierung des Unterhalts von Gewässern durch den Bund geschaffen, mit dem Ziel, die natürlichen Funktionen zu erhalten und wiederherzustellen. Derzeit werden Subventionen für den Hochwasserschutz nur für periodische Unterhaltsarbeiten und nicht für den laufenden Unterhalt ausgerichtet, wobei Massnahmen zur Pflege der Vegetation davon noch ausgenommen sind.
Der Gewässerunterhalt dient nicht nur dem Erhalt der ökologischen Werte und der ökologischen Aufwertung von Gewässern. Durch den Unterhalt wird auch die Funktionsfähigkeit von Schutzbauten und die Aufrechterhaltung eines offenen Abflussprofils gewährleistet. Die Pflege der Ufervegetation sorgt dafür, dass sich eine typische Vegetation und komplexe Ökosysteme entwickeln können. Auch die Stabilität der Ufer und die Aufrechterhaltung der Abflusskapazität können dadurch gewährleistet werden. Durch gezielte und regelmässige Massnahmen zum Gewässerunterhalt kann die in der Schweiz besonders in und entlang von Gewässern gefährdete Biodiversität mit geringen Kosten stark gefördert und gleichzeitig ein Beitrag zum Hochwasserschutz geleistet werden. Nachdem der Minderheitsantrag Bulliard nun zurückgezogen worden ist, was wir schade finden, bleibt zu diesem Thema die Unterstützung der Pflege für die ersten fünf Jahre gemäss Artikel 4. Wir unterstützen das selbstverständlich.
Wir sind für Eintreten und unterstützen die Minderheit Clivaz Christophe.
- RedetextSchweiz
Ich spreche für meine Minderheit bei Artikel 5 Absatz 2bis. Es geht hier um die Abbruchprämie. Grundsätzlich wollen wir ja, dass abgebrochen wird. Dass eine Abbruchprämie selbst dann ausbezahlt werden soll, wenn ein Ersatzneubau erstellt wird, passt gar nicht in dieses Konzept. Eine Abbruchprämie für Ersatzbauten kann sogar ein Anreiz sein, eben gerade einen Ersatzbau an gleicher Stelle zu erstellen.
Meine Minderheit unterscheidet zwischen landwirtschaftlicher und touristischer Nutzung. Bei Bauten und Anlagen mit touristischer Nutzung soll die Abbruchprämie nur ausgerichtet werden, wenn kein Neubau erstellt wird. Landwirtschaftliche Ersatzneubauten im Nichtbaugebiet sind zonenkonform. Wenn ein Landwirt einen neuen Stall baut, macht er das in aller Regel in der Landwirtschaftszone - er kann ja nicht in die Bauzone ausweichen. Touristische Ersatzneubauten sind hingegen nicht zonenkonform. Wer im Nichtbaugebiet ein neues Thermalbad oder ein neues Hotel bauen will, der soll, ohne Geld zu erhalten, den bestehenden Bau zurückbauen. Denn diese touristischen Infrastrukturen gehören wo immer möglich in die Bauzone.
Es kann doch nicht sein, dass derjenige, der den touristischen Ersatzneubau in der Bauzone erstellt, kein Geld erhält, während der andere, der den Ersatzbau erneut ins Nichtbaugebiet stellt, finanziell noch belohnt wird! Bei touristischen Ersatzneubauten, die typischerweise ausserhalb der Bauzone stehen, müssen die bisherigen Gebäude, die ersetzt werden, in vielen Fällen ohnehin von Gesetzes wegen abgerissen werden. Zum Beispiel muss eine alte Seilbahn gemäss Seilbahngesetz abgerissen werden, wenn sie durch eine neuere, grössere Luftseilbahn ersetzt wird. Eine gesetzliche Beseitigungspflicht mit einer Subvention bei Einhaltung der Vorschriften zu versüssen, ist nicht sinnvoll.
Bei den touristischen Anlagen ist die Ausgangslage ähnlich wie bei den touristischen Bauten: Wenn eine Skipiste, eine Langlaufloipe oder ein Wanderweg an einem anderen Ort durchführt, dann wird das bisherige Wegstück vom Betreiber heute selbstverständlich zurückgebaut, also beseitigt, ohne dass dafür eine Bundessubvention nötig ist.
Bei landwirtschaftlichen Ersatzneubauten ist der finanzielle Anreiz unter Umständen nötig. Sie haben das in der Debatte im Ständerat sowohl von Bundesrat Rösti als auch von den Ständeräten Fässler und Reichmuth ausgiebig erklärt erhalten. Ehemalige Ställe sollen nicht für Nutzungen umgenutzt werden, die eigentlich in die Bauzone gehören. Ohne Abbruchprämie ist das für Landwirtschaftsbetriebe aber häufig die billigste Lösung. Die Prämie ist somit ein Anreiz für den Abbruch.
Die Mittel für die Ersatzneubauten sind knapp. Das Geld für die Abbruchprämie kommt vor allem aus dem Mehrwertausgleich. Viele Kantone und Gemeinden haben doch heute schon eine fast leere Kasse. Beim Abbruch ohne Ersatzneubau und beim landwirtschaftlichen Ersatzneubau ist das Geld sinnvoll eingesetzt, und es bleibt doch mehr für landwirtschaftliche Ersatzneubauten übrig. Es geht hier ja um eine Abbruchprämie und nicht um eine Bauprämie.
Folgen Sie deshalb dem Antrag meiner Minderheit.
- RedetextSchweiz
Ich spreche zu meiner Minderheit II bei Artikel 46b und zum Thema der Effizienzverpflichtungen.
Die Stromeffizienz fristet immer noch ein Nischendasein. Wir investieren sehr viel Geld in die Produktion von erneuerbaren Energien, wir unterstützen Solar-, Wind- und Biogasanlagen, und für die Stromeffizienz tun wir fast gar nichts. Dabei ist das Potenzial bei der Stromeffizienz ähnlich gross wie bei der Produktion erneuerbarer Energien. Die Studie des BFE weist ein technisches Stromsparpotenzial von rund 30 Prozent bzw. jährlich knapp 20 Terawattstunden aus; das entspricht fast der gesamten Stromproduktion aller AKW. Es wäre tatsächlich töricht, wenn wir dieses Potenzial nicht nutzen würden. Die Stromeffizienz ist ein zentrales Element für das Gelingen der Energiewende. Auch für uns Grüne stellt[NB]sie[NB]ein[NB]Schlüsselelement in dieser Vorlage dar. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag an die Winterstromversorgung, womit wir dann auch auf die Reservekraftwerke verzichten können.
Der Bund und die Kantone haben in den letzten zwanzig Jahren viele Kampagnen für die freiwillige Senkung des Stromverbrauches durchgeführt. Die bestehenden Mindestanforderungen an Geräte, freiwillige Zielvereinbarungen mit Grossverbrauchern und die wettbewerblichen Ausschreibungen zur Förderung wirtschaftlicher Effizienzmassnahmen sind zwar gut, leisten aber offensichtlich keinen wesentlichen Beitrag zur Reduktion des Stromverbrauches. In der Schweiz fehlen die Akteure, die auch wirtschaftlich lohnende Potenziale realisieren. Es sieht ganz danach aus, als ob es schwierig wäre, dies auf freiwilliger Basis zu erreichen.
Zu meiner Minderheit II: Mein Minderheitsantrag nutzt das brachliegende Potenzial am besten, gleichzeitig garantiert er, dass dieses Potenzial auch ausgeschöpft wird. Mein Minderheitsantrag hat die tiefsten Kosten von allen fünf Modellen und die grösste Wirkung. Im Vergleich zum Mehrheitsantrag und den anderen Minderheitsanträgen umfasst mein Minderheitsantrag die Energielieferanten, d.[NB]h., von ihm sind sowohl die Grundversorgung als auch der freie Markt erfasst. Sanktionen gibt es erst, wenn die Ziele nicht erreicht werden. Es ist eine Kann-Formulierung: Der Bundesrat kann Sanktionen ergreifen. Die Erfahrung zeigt ja nun, dass es für uns wahrscheinlich schwierig ist, vorwärtszukommen, ohne dass wir Sanktionen vorsehen.
Das Instrument der Effizienzverpflichtung ist erprobt. Effizienzverpflichtungen für Energielieferanten und Netzbetreiber sind im angloamerikanischen Raum seit Jahrzehnten und in Europa seit mehr als zehn Jahren etabliert. Die Schweiz kann hier sogar noch von den Erfahrungen anderer Länder profitieren. Jede eingesparte Kilowattstunde ist günstigste Energie, sage ich trotz des Votums meines Vorredners. Ich bitte Sie, da mitzuhelfen, damit wir unseren Stromverbrauch kostengünstig, ohne Komforteinbussen und rasch senken können.
Unterstützen Sie deshalb die Minderheit II.
- MotionMitunterzeichner(-in)
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- StändigSchweiz
- Mitglied13.05.2022 – 03.12.2023
- Ständig
- StändigSchweiz
- Mitglied02.12.2019 – 03.12.2023
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
Data: OpenParlData · CC BY 4.0